
»Deutsche Staatsangehörige, die in Tunesien gestrandet sind und zurückreisen möchten, sollten sich umgehend unter www.rueckholprogamm.de registrieren«, heißt es auf der Homepage der deutschen Botschaft in Tunis. Die Rückholaktion für deutsche Tourist*innen aus aller Welt sorgte in den letzten Tagen für viel mediale Aufmerksamkeit. Kaum zur Sprache kommt, welche Folgen die Stornierung fast aller Flüge für Abschiebehäftlinge in Deutschland hat. Sie sind nicht inhaftiert, weil sie eine Straftat begangen haben. Ihre Festsetzung dient nur dem Zweck der Ausreise. Höchstrichterliche Urteile stellen klar, dass die Abschiebehaft nicht unbegrenzt ausgeweitet werden darf. Deshalb fordern beispielsweise in Hessen antirassistische Organisationen und die Linke neben der Aussetzung aller Ausweisungen die sofortige ….
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