In Karlsruhe steht ein Redakteur des freien Freiburger Hörfunksenders Radio Dreyeckland vor Gericht. Er soll einen verbotenen Verein durch das Setzen eines Links auf das Archiv einer Internet-Zeitung, die von diesem Verein herausgegeben worden war, unterstützt haben.
Der Strafrahmen dafür beträgt „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder […] Geldstrafe“ (§ 85 Abs. 2 StGB). Am Dienstag war die Bloggerin …
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