Nicht einmal ein Indiz für das Fortbestehen des alten BetreiberInnenkreises

Das Archiv von linksunten.indymedia

In Karlsruhe steht ein Redakteur des freien Freiburger Hörfunksenders Radio Dreyeckland vor Gericht. Er soll einen verbotenen Verein durch das Setzen eines Links auf das Archiv einer Internet-Zeitung, die von diesem Verein herausgegeben worden war, unterstützt haben.

Der Strafrahmen dafür beträgt „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder […] Geldstrafe“ (§ 85 Abs. 2 StGB). Am Dienstag war die Bloggerin …

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