Kunduz-Angriff: Klage von Opfern erneut abgewiesen

Gericht entscheidet, dass dem Befehlsgeber des Luftangriffs mit etwa 100 Toten, Oberst Klein, „keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen“ ist

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte [1] am 30. April ein Urteil des Bonner Landgerichts vom Dezember 2013 [2], wonach Angehörige der Opfer eines Militäreinsatzes leer ausgehen. Anfang September 2009 waren nahe dem deutschen Feldlager in Kunduz Tankfahrzeuge von Taliban-Kämpfern entführt worden. Der damalige Oberst Klein gab in der Nacht zum 4. September 2009 den Befehl für den Angriff.

Daraufhin bombardierte ein US-Kampfjet die Laster, die in einem Flussbett feststeckten. Bei der Bombardierung waren etwa 100 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Die Opfer waren meinst junge Männer, die Benzin von dem gestrandeten Tanker abzapfen wollten. Geklagt hatten ein afghanischer Vater, dessen zwei Söhne bei der Bombardierung getötet wurden, und eine Witwe, deren Mann ums Leben kam. Als freiwillige Leistung hatte die Bundesrepublik Deutschland an die Familien von 90 Opfern jeweils 5.000 US-Dollar (4.470 Euro) gezahlt, die Kläger forderten zwischen 40.000 und 50.000 Euro.

Weißwäscher von Klein und der Militärlobby

Das Gericht beschränkte sich nicht darauf, die Entschädigungsklage aus formalen Gründen zurückzuweisen, sondern begründete ihre Entscheidung politisch. Nach Auffassung des Gerichts ist Oberst Klein keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen. Er habe alle verfügbaren Aufklärungsmaßnahmen genutzt, um auszuschließen, dass sich Zivilisten am Zielort befanden.Unter anderem habe er sich mehrfach bei einem Informanten vergewissert.

Es ist schon bemerkenswert, dass sich das Gericht hier unkritisch zum Claqueur von Oberst Klein und seinen Unterstützern macht. Schließlich haben Recherchen längst ergeben, dass er Warnungen ignoriert und sogar US-Soldaten bewusst getäuscht [3] habe. So heißt es in einem Natogeheimbericht:

Der Bundeswehroberst Georg Klein wollte, dass US-Truppen am 4. September 2009 die von Taliban entführten Tanklaster bombardieren – dafür hat er sie bewusst mit Falschinformationen versorgt, meldete der Spiegel – mit Verweis auf einen Natogeheimbericht [4].

In dem rund 500 Seiten starken Untersuchungsbericht, der bisher nur in Auszügen bekannt war und dem SPIEGEL vorliegt, korrigiert die Nato dagegen, dass es keine sicheren Erkenntnisse gegeben habe, „die auf einen geplanten Angriff der Taliban“ gegen das deutsche Feldlager hinwiesen.

Gegenüber den Nato-Ermittlern gab Klein zudem zu, dass er gezielt die Unwahrheit angegeben habe, um sich die amerikanische Luftunterstützung zu sichern. Dafür musste er den Eindruck erwecken, dass seine Soldaten Feindberührung hatten, also „troops in contact“ waren, kurz: TIC.

„Sein Problem sei gewesen, dass er gewusst hätte, dass es in Wirklichkeit keine TIC-Situation gab“, heißt es in dem Protokoll von Kleins Befragung zusammenfassend. „Er war der Ansicht, dass er bei Meldung einer TIC-Situation die gewünschte Luftunterstützung bekommen werde.“

Laut Spiegel wurde Klein für sein Verhalten sogar von deutschen Militärs kritisiert. Kleins Beförderung zum General standen aber weder die über 100 Toten noch die militärinterne Kritik an seinen Verhalten im Wege. Das ist natürlich die Praxis der Militärs überall auf der Welt.

Auch das Oberlandesgericht zeigt mit seiner Weißwäscherei für Oberst Klein nur, dass es in einer alten Tradition steht. Auch die zivilen Opfer des Natokrieges in Jugoslawien, die in Deutschland auf Entschädigung klagten, gingen leer [5] aus. Der juristische Streit um die Entschädigung der Kunduz-Opfer ist noch nicht zu Ende.

Das OLG Köln hat eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Die Anwälte der Kläger haben schon angekündigt, dass sie diesen Weg gehen werden. All zu große Hoffnungen sollten sie sich allerdings nicht machen.

„Töte einen Menschen und du kommst lebenslänglich ins Gefängnis. Töte Hunderte und Du bekommst einen Orden umgehängt und wirst befördert.“ – Dieser Spruch kursierte bereits in pazifistischen Kreisen der Weimarer Republik und wie sich nicht nur am Fall Klein zeigt, hat sich daran auch heute wenig geändert.

http://www.heise.de/tp/news/Kunduz-Angriff-Klage-von-Opfern-erneut-abgewiesen-2631119.html

Peter Nowak

Links:

[1]

http://www.olg-koeln.nrw.de/index.php

[2]

http://www.olg-koeln.nrw.de/index.php

[3]

http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-01/afghanistan-klein-gesteht-luege

[4]

http://www.spiegel.de/politik/ausland/kunduz-affaere-oberst-klein-gibt-gezielte-falschinformationen-zu-a-672261.html

[5]

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2-bvr-2660-06-2-bvr-487-07-bruecke-varvarin-nato-angriff-zivile-opfer-schadensersatz/