In Niedersachsen verzichten die Behörden auf die weitere juristische Verfolgung eines Mannes, der sich geweigert hatte, im Rahmen der Zensus genannten Volkszählung Auskünfte zu erteilen. Er gehörte zu den Bürgern, die im Rahmen der so genannten 10-%-Haushalte-Stichprobe zur Auskunft persönlicher Daten über sich und sein
Lebensumfeld aufgefordert worden war. Nachdem er sich beharrlich weigerte, wurde ihm sowohl mündlich als auch schriftlich sogar mit Zwangshaft gedroht. Jetzt sind die Behörden zurück gerudert.
„Die Erhebungen auf Grundlage des Zensus 2011 sind inzwischen
abgeschlossen. Damit hat die Zwangsgeldfestsetzung ihren Zweck verloren“, heißt es in dem Schreiben, dass eine Erhebungsstelle in Niedersachsen dem Mann geschickt hat. Doch einen kleinen Betrag fordern die Behörden vom dem Zensusgegner doch ein.
Die Vollstreckung der Zwangsgelder wird einstellt, die entstandene Verwaltungsgebühren dennoch habe der Mann dennoch zu entrichten, heißt es in dem Behörden. Diese
betragen je nach Bundesland und Befragungsfall zwischen weniger als 30
Euro und bis zu über 100 Euro für jeden einzelnen Zwangsgeldbescheid.
Michael Ebeling vom Arbeitskreis Zensus sieht in diesem Schreiben einen Erfolg der Volkszählungsgegner mit bundesweiter Wirkung.
„Ob, in welchem Umfang und zu welcher Zeit landes- oder bundesweit mehr solcher Fälle bekannt werden, ist zwar unklar. Allerdings zeigt dieser Bescheid, dass ein Ende der Datenerfassung in Sicht ist und laufende Verfahren praktisch gegenstandslos werden“, so Ebeling. Damit werden den Betroffenen langwierige juristische Auseinandersetzungen erspart. Juristen kamen schon vor einigen Monaten zu der Einschätzung, dass die Strafbefehle keinen Bestand haben werden. Der AK Zensus hatte sich unter dem Dach des AK Vorratsdatenspeicherung mit dem Ziel gegründet, gegen den Zensus zu mobilisieren. So sei der Anteil der falsch, unvollständig oder gar nicht ausgefüllten Auskunftsböigen hoch. Der AK Zensus spricht von einem „nicht zu unterschätzendes Verweigerungspotenzial der Bevölkerung gegenüber den per Gesetz verankerten Auskunftspflichten“
https://www.neues-deutschland.de/artikel/226594.
zensusgegner-bleibt-ohne-strafe.html
Peter Nowak