Die NPD-Zentrale in Berlin-Köpenick dient zunehmend als Veranstaltungsort von konspirativ beworbenen braunen Konzerten.
Über Wochen wurde in der rechtsextremen Szene in Berlin für ein Konzert mit Michael Regener alias „Lunikoff“ geworben. Die Karten sollten im Vorverkauf 10,– und an der Abendkasse 12,– Euro kosten. Doch der Ort für den Auftritt des ehemaligen Sängers der verbotenen Neonazi-Band „Landser“ blieb bis zum Schluss geheim. „Nur intern weiterleiten“, der Vermerk bei der Konzertwerbung scheint gewirkt zu haben. In einer kurzen Mitteilung auf Facebook gab die NPD schließlich bekannt, dass das Konzert am Samstagabend mit rund 200 Teilnehmern in ihrer Parteizentrale in Berlin-Köpenick stattgefunden habe. Auf Facebook ist ebenso ein Foto gepostet, dass Regener mit dem Berliner NPD-Landesvorsitzenden Sebastian Schmidtke zeigt. Auch um den Kartenverkauf hatte sich der NPD-Funktionär persönlich gekümmert. Eine Kontaktnummer auf der Konzertwerbung führte zu Schmidtkes Mobiltelefon. Der scheint sich in letzter Zeit verstärkt um das rechte Kulturgut zu kümmern. Bereits am 29. Mai hatte ein brauner Liederabend in der NPD-Zentrale stattgefunden, zu der eine Initiative „Zukunft statt Überfremdung“ als Vorbereitung zum bundesweiten „7. Tag der deutschen Zukunft“ aufgerufen hatte. Am 1. Juni trat im Rahmen der von der NPD mit organisierten Demonstration „Nein zum Container hier und überall“ ein rechter Barde in Berlin-Marzahn auf. Die beiden Termine waren in der vergangenen Woche durch eine Anfrage der Berliner Abgeordneten Clara Herrmann (Grüne) bekannt geworden. „Im Wesentlichen werden Musikveranstaltungen in der rechtsextremistischen Szene Berlins nicht medial großflächig, sondern zielgruppenorientiert bekannt gegeben“, erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in der Antwort. Gegenüber der Tageszeitung „Neues Deutschland“ konstatierte ein Sprecher des Berliner Verfassungsschutzes eine Zunahme rechter Musikveranstaltungen, die „inhaltlich immer mit der Flüchtlingsfrage verbunden sind“.
Die konspirative Werbung für die Konzerte hat vor allem rechtliche Gründe. Wenn zu einem Konzert nicht öffentlich eingeladen wird, gilt es als private Veranstaltung. Die Polizei kann dann nur bei einer Anzeige etwa wegen Ruhestörung oder Volksverhetzung tätig werden.
aus: Blick nach Rechts 17.8.2015
http://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/hassges-nge-bei-der-npd
Peter Nowak