Rot-Grüner Haushalt in NRW gekippt

Das Urteil wird die Diskussion über die von der Politik gewollte Selbstentmachtung durch Schuldenbremsen verstärken
Der Verfassungsgerichtshof von NRW hat am 15. März den Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung wegen Überschreitung der Kreditgrenzen für verfassungswidrig erklärt.

Der Haushalt verstoße gegen den Artikel 83 Satz 2 der Landesverfassung. Dort heißt es: „Die Einnahmen aus Krediten dürfen entsprechend den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in der Regel nur bis zur Höhe der Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt werden; das Nähere wird durch Gesetz geregelt.“

Das Gericht stellt in der Urteilsbegründung fest: „Von der in Art. 83 Satz 2 LV normierten Regelverschuldungsgrenze dürfe grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewichen werden. Nach gefestigter Rechtsprechung müsse die Störungslage ernsthaft und nachhaltig sein oder als solche unmittelbar drohen. Die erhöhte Kreditaufnahme müsse außerdem zur Störungsabwehr geeignet und final hierauf bezogen sein.“

Im Gesetzgebungsverfahren seien keine Gesichtspunkte der konjunkturellen Entwicklung aufgezeigt worden, die eine weitere Erhöhung der Kreditaufnahme gegenüber dem Stammhaushalt trotz deutlich verbesserter Wirtschaftslage zur Störungsabwehr plausibel und nachvollziehbar machten, so das Gericht.

Die Parteien im NRW-Landtag reagierten unterschiedlich auf die Gerichtsentscheidung. Die oppositionelle FDP hat die Landesregierung aus Konsequenz auf das Urteil aufgefordert, „den Marsch in den Verschuldungsstaat zu stoppen“. Für die ebenfalls oppositionelle Linke „spielt das Urteil den Neoliberalen aller Couleur, die einen schwachen Staat und sowie Privatisierung und Sozialbbau wollen, in die Hände“. Die Linke, die die Landesregierung in bestimmten Fragen unterstützt, fordert diese auf, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts besser darzulegen.

Die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft geht ebenfalls weiterhin von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus und bezeichnet die Folgen des Urteils für den Haushalt von NRW als gering. Allerdings wird weiterhin über baldige Neuwahlen in NRW geredet. Damit will die Landesregierung eine Mehrheit von SPD und Grünen erreichen. Ob diese Kalkulation aufgeht ist fraglich.

Selbstentmachtung durch Schuldenbremse?

Die Gerichtsentscheidung dürfte die Diskussion um die Schuldenbremsen in den Landesverfassungen neu beleben. Es sind von der Politik gewollte Bestimmungen, die zu dem Richterspruch und damit dazu führte, dass sie immer weniger Spielraum hat. In Hessen, wo ebenfalls eine 1397977 Schuldenbremse in die Verfassung eingefügt werden soll, muss die Bevölkerung am 27. März in einer Volksabstimmung darüber entscheiden.

Ein Bündnis aus verschiedenen Parteien, Gewerkschaften und sozialen Initiativen spricht sich gegen dagegen aus. Es könnte durch die Entscheidung von NRW Auftrieb bekommen. 
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Peter Nowak