Klagen lohnt sich

 

Journalist gewinnt gegen Geheimdienst
Der Extremismus-Vorwurf ist als Waffe gegen Links recht wirksam. Gerichtsfest ist er nicht. Dies belegt der Fall eines Journalisten, der die Einstellung seiner geheimdienstlichen Beobachtung und Löschung seiner VS-Akte erreichte. Die Gerichtsentscheidung stärkt die Pressefreiheit in Zeiten der Extremismusdokrin

2:0 lautet der Ausgang des Matchs Friedrich Burschel gegen Geheimdienst. Der Publizist wehrte sich dagegen, dass ihn das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVS) seit einem Jahrzehnt beobachtet und in der Schublade »Linksextremismus« abgelegt hat. Die Stigmatisierung zum gefährlichen »Linksextremisten« fiel vor Gericht vollständig zusammen.

Die Einschätzung des Geheimdienstes fußte auf Artikeln, die Burschel zu Themen wie Antirassismus und Antifaschismus geschrieben, sowie auf Demonstrationen, die er angemeldet hatte, etwa den Weimarer Ostermarsch oder eine antifaschistische Demonstration in Gera. Aufgrund eines Negativvotums des BfVS entzog ihm das Bundespresseamt 2007 eine schon erteilte Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm.

Nun hat der Journalist vor Gericht die Löschung der VS-Dossiers und die Einstellung seiner Überwachung erreicht. Das Bundesamt nahm einen vom Verwaltungsgericht Köln angebotenen Vergleich an. Das Gericht stellte die Texte des Klägers und seine Demonstrationsanmeldungen dezidiert unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es akzeptierte einen einzigen Artikel aus dem Jahr 2000 als Auslöser von geheimdienstlicher Tätigkeit, wies jedoch zugleich darauf hin, dass das nicht genug sei, Burschel zehn Jahre lang zu beobachten und einzuschränken.

Vor einem Jahr hatte das Kölner Gericht bereits die Beurteilung des Verfassungsschutzes für rechtswidrig erklärt. Es sei nicht ersichtlich geworden, dass Burschel für den G8-Gipfel eine Gefahr darstelle, urteilte es damals.

Die behördliche Stigmatisierung hatte spürbare Folgen für den Journalisten. Zweimal habe er durch den Stempel »linksextrem« seinen Job eingebüßt, erklärte Burschel. In der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung« wurde er als Beispiel angeführt, dass Linksradikale in Initiativen zum Kampf gegen Rechts involviert seien und dort auch Gelder verwalten. Der Beweis des FAS-Autors: die rechtswidrige Verweigerung der Akkreditierung.

Auch wenn die Entscheidung nur für den konkreten Fall gilt, sieht Burschels Anwalt Alexander Hoffmann darin eine Ermutigung »nicht nur für Journalisten«, die vom Linksextremismus-Vorwurf betroffen sind. Journalisten haben sich zwar schön öfter erfolgreich gegen Akkreditierungsverweigerungen gewehrt. Die wenigsten klagten jedoch auf Löschung der Daten, die für die Entscheidung verantwortlich waren. Dabei hatte nicht nur Burschel damit Erfolg. Auch andere Gerichte entschieden bereits zu Gunsten von Journalisten, etwa im Fall von Matthias Monroy, der auf Gipfelproteste spezialisiert ist, oder im Falle des Publizisten Kamil Majchrzak, der für die polnische Ausgabe der »Le Monde Diplomatique« arbeitet.

Rückendeckung und Rechtsschutz bekam Burschel in seinem Verfahren von ver.di. Die Vorsitzende der Journalisten-Fachgruppe Ulrike Maercks-Franzen mahnt eine Änderung der Akkreditierungspraxis bei sportlichen und politischen Großveranstaltungen an, die die Rechte der Journalisten stärkt.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/187008.klagen-lohnt-sich.html

Peter Nowak

Journalist stoppt Überwachung

LINKSEXTREMISMUS Der Verfassungsschutz darf einen freien Journalisten nicht mehr observieren. Verdächtig machte ihn auch ein Aufruf zum Ostermarsch
BERLIN taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVS) darf den Journalisten Friedrich Burschel nicht mehr observieren lassen. Es kassierte in dieser Woche nun die zweite juristische Niederlage gegen den von ihnen als linksextrem eingestuften Burschel.

Ein Negativvotum des Verfassungsschutzes hatte 2007 dazu geführt, dass Burschel die schon gewährte Akkreditierung zum G-8-Gipfel in Heiligendamm wieder entzogen wurde. Schon im Frühjahr 2009 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das BfVS rechtswidrig gehandelt hatte. Dieselbe Kammer empfahl jetzt dem Amt, sämtliche über Burschel gesammelten Daten zu löschen und seine Beobachtung einzustellen. Dieses nahm den Vorschlag an.

Gegenüber der taz äußerte sich Burschel erleichtert über den juristischen Erfolg. „Für mich hat das Urteil zur Folge, dass ich mich nicht mehr einem Hintergrundverdacht ausgesetzt sehe, der mein berufliches Leben enorm eingeschränkt hat. Zweimal habe ich auf indirektem Wege einen Job durch diesen Stempel „linksextrem“ eingebüßt, erklärte der Publizist.

Die Aufmerksamkeit der Verfassungsschützer erregte Burschel mit einem Artikel, in dem er sich kritisch mit der Kronzeugenregelung im Verfahren um die Revolutionären Zellen auseinandersetzte. In Burschels Akte waren neben Artikeln zu antifaschistischen und antirassistischen Themen aus verschiedenen Zeitschriften auch zahlreiche Demonstrationsanmeldungen aufgelistet, beispielsweise zu einem Ostermarsch in Weimar und einer Antifademonstration in Gera.

„Die Stigmatisierung des Klägers zum gefährlichen ,Linksextremisten‘ fiel vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammen“, kommentierte der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der Burschel vertreten hatte, den Ausgang der Klage. Damit könne auch für andere Personen, die von einem amtlichen „Linksextremismus“-Vorwurf betroffen sind, ein Anreiz geschaffen werden, dagegen juristisch vorzugehen.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=2010%2F12%2F22%2Fa0057&cHash=d402bf4d37

Peter Nowak