Vor fast einem Jahr erhielten Teilnehmende einer Delegation in die Autonome Region Kurdistan Ausreiseverbot. Jetzt wollen sie die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen lassen

Wenn eine Friedensdelegation die Belange Deutschlands verletzt

"Wir wurden wie Kriminelle behandelt. Auf die Toilette durften wir nach polizeiliche Begleitung", kritisierte Ronja H. – Akteneinsicht wurde ihr im Nachhinein mit der Begründung verweigert, dadurch könnten Sicherheitsbelange der Bundesrepublik beeinträchtigt werden. Mit der Klage wolle man erfahren, von wen die Initiative für das Ausreiseverbot ausging – ob die türkische Regime die Anweisung gab oder ob die Polizei eigenständig handelte.

Vor bald einem Jahr, am 12. Juni 2021 wurden Teilnehmer einer Friedens- und Menschenrechtsdelegation, die sich auf den Weg in die Autonome Region Kurdistan im Nordirak machen wollte, am Düsseldorfer Flughafen von der Bundespolizei gestoppt und erhielten ein Ausreiseverbot unter Strafandrohung. Zwei Betroffene aus Hamburg wollen nun die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme feststellen lassen und haben vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundespolizei eingereicht.Auf einer Pressekonferenz begründete …

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