Ausschluss von EU-Bürgern aus deutschen Sozialsystem stößt an Grenzen

Die Bundesregierung gerät mit ihrem Versuch, erwerbslose EU-Bürger in Deutschland von Sozialleistungen auszuschließen, juristisch und politisch in die Defensive

Die Bundesrepublik Deutschland erklärte im Dezember 2011 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen, das die Sozialleistungen der Mitglieder des Europarates regelt. Danach erhielten zahlreiche erwerbslose EU-Bürger keine Hartz-IV-Leistungen mehr. Mit der Maßnahme will die Bundesregierung verhindern, dass Menschen aus der europäischen Peripherie infolge der Wirtschaftskrise in Deutschland ihr Auskommen suchen.

Mittlerweile haben Sozialgerichte in Leipzig und Berlin entschieden, dass EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt haben.

„Die Entscheidung des Sozialgerichtes Leipzig, mit der der Kläger aus Griechenland gegen die Auffassung des Jobcenters Leipzig die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zugesprochen wird, ist ein Erfolg für das akut bedrohte und langsam erodierende Sozialstaatsprinzip in Deutschland und ein Teilerfolg im Kampf gegen staatlichen Rassismus“, kommentierte die Leipziger Stadtverordnete der Linkspartei, Juliane Nagel, das Urteil.

Sozialhilfe kann nicht verweigert werden

Das Bundesarbeitsministerium hat nach einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Katja Kipping zudem erklärt, dass EU-Bürger gleich nach ihrer Ankunft in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe haben.

„Der Vorbehalt wurde nur für die Anwendung des Sozialgesetzbuchs (SGB) II erklärt“, schreibt nun das Ministerium in der Unterrichtung an den Ausschuss. Die Betroffenen könnten aber „stattdessen einen Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII“, also der Sozialhilfe, haben“, zitiert die Welt aus dem Schreiben des Ministeriums. Die Verlagerung von Hartz-IV auf Sozialhilfe bedeutet, dass die Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden.

Vor allem in Berlin wächst derweil die Kritik an den Jobcentern über den Umgang mit erwerbslosen EU-Bürgern. So moniert der Rechtsanwalt Michael Wittich, dass sein Mandant, ein spanischer Staatsbürger, der seit einem Jahr erwerbslos gemeldet ist, seit März kein Geld bekomme und seine Wohnung nicht mehr bezahlen könne. Dabei hat Wittich vor dem Sozialgericht einen Eilantrag erwirkt, der das Jobcenter Friedrichshain Neukölln zur Zahlung verpflichtet. Weil das Amt aber Widerspruch bei der nächsten Instanz eingereicht hat, will es mit der Zahlung warten. „Ein Eilantrag muss sofort umgesetzt werden. Es liegt nicht im Belieben der Behörde die Umsetzung wochenlang zu verschleppen“, rügt Wittich das Verhalten. Mittlerweile erhalten die Betroffenen Unterstützung von sozialen Initiativen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151934
Peter Nowak

Lehrzeit keine Leerzeit

David Templin erinnert in einem Buch an den »Hamburger Aufstand der Stifte«
Ende der sechziger Jahre standen nicht nur die Studenten auf den Barrikaden, auch junge Auszubildende begannen, sich für ihre Interessen stark zu machen. Auch in Hamburg.

»Braucht Du einen billigen Arbeitsmann, schaff‘ Dir einen Lehrling an«, lautete einer der Slogans, mit denen sich junge Leute vor 40 Jahren gegen die Zustände in der Ausbildung wehrten. Dazu gehörte damals noch das obligatorische Zeitung holen, Fegen und Brötchen schmieren. Selbst Prügel vom Meister war keine Seltenheit.
Doch die Folgen der i Studierendenbewegung wirkten sich vor allem auf jüngere Arbeiter aus. Es entstand h in der ganzen BRD eine Lehrlingsbewegung,, die bisher in der Forschung kaum beachtet wurde. Doch kürzlich hat der an der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg arbeitende Historiker David Templin unter dem Titel „Lehrzeit – keine Leerzeit“ im Dölling und Galitz Verlag ein Buch veröffentlicht, dass den Hamburger Aufstand der Stifte“, wie die Bewegung in der Presse häufig genannt wurde, untersucht.. Das spannungsreiche Verhältnis zwischen dem Hamburger DGB und den Aktivisten der Lehrlingsbewegung nimmt in Templins Untersuchung einen großen Raum ein.
Ebenso wird an die in der Hamburger Akademie für Wirtschaft und Politik aktive gewerkschaftlichen Studentengruppe (GSG) erinnert. Die beiden Aktivisten Reinhard Crusius und Manfred Wilke, die sich selber als Linkssozialisten verstehen, haben eine wichtige Rolle beim Entstehen der Lehrlingsbewegung. Ihnen gelingt der Spagat, die Strukturen des DGB zu nutzen und trotzdem die politische Autonomie zu wahren. So wurde ein vom Hamburger DGB unterstützter Jour Fixe für eine kurze Zeit zum lebendigen Zentrum der Lehrlingsbewegung in der Hansestadt. Die Gründung dieses Gremiums war auch eine Folge von außerparlamentarischen Druck, nachdem die 1.Mai-Kundgebung des DGB 1969 massiv von Gruppen der neuen Linken, darunter vielen Lehrlingen gestört worden war. Mit dem Jour Fixe versuchte der DGB verlorenes Vertrauen der Jugend zurück zugewinnen.
Zu Konflikten kam es in dem Jour Fixe bald mit den unterschiedlichen kommunistischen Gruppen, die Anfang der 70er Jahre in die Lehrlingsbewegung intervenierte. Dabei war die DKP-nahe Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) anfangs am erfolgreichsten. Die Mitgliederzahlen stiegen zunächst und auch im DGB-Jugendapparat konnte die Organisation Posten besetzen.
Heftige Kritik an ihren Positionen kam nicht nur von den diversen maoistisch ausgerichteten Gruppierungen, sondern auch von der linkssozialistischen GSG. Wilke und Crusius warfen der SDAJ sogar vor, gemeinsam mit dem DGB-Apparat die Lehrlingsbewegung in Hamburg abgewürgt zu haben.
Diese Einschätzung teilt Templin nicht. „Mit ihrer auf Organisationshandeln fixierten These tendieren beide dazu, zu übersehen, dass der Welle des politischen Aufbegehrens von Lehrlingen, die 1969 einsetzte, seit 1971 abebbte.“
Dazu hatte die Line vieler maoistischer Gruppierungen beigetragen, dass eine eigene Lehrlingsorganisierung die Klasse spalten. Aber auch Reformen der sozialliberalen Koalition, die den Fokus auf die Ausbildung und nicht mehr auf des Bierholen legten trug zum
Abebben der Bewegung bei. Vierzig Jahre später ist es das Verdient von Templin an die fast vergessene Gesichte angeknüpft zu haben. Es ist zu hoffen, dass auch aus anderen Teilen der Republik über die Lehrlingsbewegung geforscht wird. Schließlich konnten heute Azubis davon etwas lernen. Schließlich ist der Druck auf sie im Zeiten von wachsenden Niedriglohnsektoren sogar noch. gewachsen.

Peter Nowak
https://www.neues-deutschland.de/artikel/225914.lehrzeit-keine-leerzeit.html
David Templin: „Lehrzeit – keine Leerzeit!“ « Die Hamburger Lehrlingsbewegung 1968 – 1972, Dölling und Galitz Verlag, 194 Seiten, 10.00 €, ISBN 9-783862 180189

Deutsche Willkommenskultur

In Deutschland werden EU-Bürgern Hartz-IV-Leistungen gestrichen.

Manuel Paredo ist wütend. Bisher hat der in Deutschland lebende spanische Staatsbürger Leistungen nach Hartz IV erhalten. Sie sollen ihm künftig verweigert werden. Seit Mitte März haben tausende Erwerbslose aus EU-Ländern von den Jobcentern ein Schreiben mit dieser Ankündigung erhalten. Hintergrund ist ein Vorbehalt, den die Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt hat (Jungle World 17/­2012). Nach einer Anweisung, die das Bundesarbeitsministerium der Bundesagentur für Arbeit erteilte, wurden bereits bewilligte Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger widerrufen und Neuanträge abgelehnt.

Nach Informationen von Dilek Kolat (SPD), der Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, könnten allein in Berlin 8 660 Erwerbslose aus EU-Ländern davon betroffen sein. Die Senatorin geht allerdings davon aus, dass der tatsächliche Anteil geringer ist, weil viele erwerbslose EU-Bürger in Berlin Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.

Allerdings haben auch Erwerbslose, die einen solchen Anspruch haben, das Schreiben des Jobcenters erhalten, sagt der auf Sozialrecht spezialisierte Berliner Anwalt Lutz Achenbach. Obwohl die Chancen groß seien, dass die Bescheide für rechtswidrig erklärt werden, seien deswegen schon EU-Bürger ausgereist, sagt Achenbach. Dazu trage auch die von den Berliner Jobcentern praktizierte Umsetzung der Anweisung aus dem Ministerium bei, kritisiert sein Kollege Michael Wittich. So leiteten die Jobcenter die Mitteilung über die Aufhebung von Hartz-IV-Leistungen nicht automatisch an die Sozialämter weiter, kritisiert der Jurist. Eilentscheidungen, die das Jobcenter eigentlich zur sofortigen Zahlung verpflichten, führten nicht immer zum Erfolg, berichtet der Anwalt. Ein von Wittich vertretener spanischer Staatsbürger, der seit 2009 in Berlin lebt und seit 2010 Leistungen nach dem SGB II erhielt, hatte im Eilverfahren gegen die Verweigerung der Hartz-IV-Leistungen Erfolg. Doch der Beschluss sei vom Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg auch zwei Wochen später noch immer nicht umgesetzt worden. Es hat gegen die Eilentscheidung Beschwerde vor dem Landesssozialgericht eingelegt und möchte erst dessen Entscheidung abwarten. Der Betroffene, der schon länger als einen Monat kein Geld mehr erhalten hat, kann seine Miete nicht mehr zahlen, nun droht ihm der Verlust der Wohnung.

Dass Menschen, denen auf diese Weise der Lebensunterhalt entzogen wird, ausreisen oder im Niedriglohnsektor ihr Überleben zu sichern versuchen, ist eine Konsequenz dieser von der Politik gewollten behördlichen Maßnahmen. Auch Kolat übt Kritik an der Streichung der Hartz-IV-Leistungen: »Da Deutschland mehr denn je auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen ist, sollte jede Erschwerung für arbeitssuchende Europäer vermieden werden.« Wie sehr die Senatorin dem deutschen Standortdenken verpflichtet ist, zeigt ihre Begründung: »Gegenwärtig besteht aus Sicht des Senats keine begründete Sorge, dass es zu einer vermehrten Einwanderung in unser Sozialsystem kommen könnte.« Mit dem Argument, dass wegen der Wirtschaftskrise Menschen aus dem Süden Europas nach Deutschland kommen könnten, begründet die Bundesregierung ihren Vorbehalt gegen das EU-Fürsorgeprogramm. Menschen, die durch das vor allem von Deutschland forcierte »Spardiktat« ihrer Lebensperspektive beraubt werden, sollen nicht auf den Gedanken kommen, dass sie in dem Land, das von der EU-Krise am meisten profitiert, ein besseres Leben führen könnten.

Die Berliner Gruppe »Zusammen! Gegen das Jobcenter Neukölln« möchte nun vor Jobcentern, Konsulaten und an anderen Orten Flugblätter verteilen, mit denen Betroffene über die rechtliche Situation und Möglichkeiten zum Widerstand informiert werden. Das Motto »Solidarität statt Ausgrenzung« dürfte auch für Erwerbslosengruppen eine Herausforderung sein. Denn auch bei ihnen besteht nicht immer Einigkeit darüber, dass die soziale Sicherung auch für Menschen ohne deutschen Pass erkämpft werden muss.
http://jungle-world.com/artikel/2012/18/45371.html
Peter Nowak

Fiskalpakt – tickende Zeitbombe für Europa?

Auch in Deutschland wächst der Widerstand gegen den Sparkurs der Regierung

So hat im Vorfeld des 1.Mai der DGB die Kritik an dem Fiskalpakt verschärft, der in vielen europäischen Ländern schon lange für Widerstand sorgte. Soziale Initiativen und Gewerkschaften kritisierten dabei häufig den inaktiven DGB, der sich bisher kaum mit Protest an der EU-Politik profiliert hat. Zumindest verbal haben sich die Gewerkschaften in den letzten Wochen stärker von Merkels Europakurs in der Wirtschaftspolitik distanziert. Unter dem Motto „Den Fiskalpakt stoppen“ mobilisiert die verdi-Jugend nun gegen den Pakt:

„Damit würde nicht nur das Recht, den eigenen Haushalt zu gestalten, massiv eingeschränkt und teilweise auf die EU-Kommission übertragen. Er würde zusätzlich den Druck erhöhen, mehr Sozialabbau durchzusetzen, Löhne im öffentlichen Sektor zu senken und öffentliche Investitionen zurückzufahren.“

Auch der verdi-Vorsitzende Frank Bsirske nennt den Pakt undemokratisch und bezeichnet ihn als „tickende Zeitbombe“ für Europa. Ob den starken Worten, an denen es von DGB-Funktionären um den 1.Mai herum bekanntlich nie mangelt, Taten folgen, wird sich zeigen. Unter dem Titel „Europa neu begründen“ hat Bsirske gemeinsam mit Wissenschaftlern einen Aufruf verfasst. Andere Gewerkschafter wollen es nicht bei papierenen Protest belassen und mobilisieren zu den Blockuppy-Protesten Mitte Mai in Frankfurt/Main.

Soziale Frage auch auf Demo in Kreuzberg im Zentrum

Auch am 1.Mai stand der Widerstand gegen das EU-Spardiktat in Berlin im Zentrum verschiedener Bündnisse. Auch auf der Demonstration, die um 18 Uhr in Kreuzberg startete, stand das Thema sozialer Proteste im Mittelpunkt. Schon rein optisch entsprach sie nicht dem Bild vom autonomen „schwarzen Block“, das in vielen Medien vorherrscht. Der Großteil der über 20.000 Teilnehmenden war eher sommerlich und bunt gekleidet.

Erstmals nahm auch ein Block der verdi-Jugend an der Demonstration teil, die mit ihrer Route in die Mitte Berlins den Ruf loswerden wollte, nur auf den Kreuzberger Kiez fixiert zu sein. Die Veranstalter werteten die große Teilnehmerzahl und die wachsende Beteiligung sozialer Initiativen und gewerkschaftlicher Gruppen als Erfolg einer zunehmenden Abwendung von autonomer Szenepolitik. Auch die schon ritualisierte Debatte um Steinwürfe hat an Bedeutung verloren. Deswegen gibt es auch wenig Verständnis für die Beschädigung einer leeren Polizeikabine vor dem Jüdischen Museum, dem wohl ungeeignetsten Ort, um in Berlin gegen die Polizeipräsenz zu protestieren.

Die Polizei nutzte die Beschädigungen, um die Demonstrationen aufzulösen. Es ist auch dem besonnenen Verhalten der Demonstrationsorganisatoren und nicht nur der von Innensenator Frank Henkel gelobten Polizeitaktik geschuldet, dass es im Anschluss nicht zu großen Straßenschlachten gekommen ist. Ein Großteil der 138 Festgenommen dürfte, wie in den Vorjahren, eher durch das vom Bezirk gesponserste Kreuzberger Maifest alkoholisiert, als durch die Demonstration politisiert worden sein.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151912
Peter Nowak

Hartz IV beschäftigt weiter die Gerichte

Was von Teilen der Erwerbslosenbewegung begrüßt wird, ist auch Ausdruck ihrer Schwäche

Die Frage der Hartz-IV-Sätze wird wieder das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die 55. Kammer des Berliner Sozialgerichts hat zwei Klagen von Erwerbslosen zum Anlass genommen, um die Frage zu klären, ob die aktuellen Leistungen verfassungswidrig niedrig sind. Im Februar 2010 hatte das Karlsruher Gericht bereits mit einer Entscheidung für eine Neuregelung gesorgt. Damals hatten die Richter eine „transparente, realitätsgerechte und nachvollziehbare Neukalkulation“ gefordert.

Für den Richter am Berliner Sozialgericht Gunter Rudnik hat die Bundesregierung bei der Neuregelung der Hartz-IV-Sätze diese Grundsätze verletzt. Er monierte besonders den Modus, nach dem die neuen Sätze, aktuell 374 Euro für einen Erwachsenen, ermittelt wurden. So seien als Vergleichsmaßstab statt vorher 20 nur 15 % der Bevölkerung mit niedrigem Einkommen herangezogen worden. Für den Richter ist die Einschränkung der Vergleichspersonen willkürlich und nicht nachvollziehbar.

Zudem seien in dieser Gruppe auch Menschen im Niedriglohnsektor vertreten gewesen, denen eigentlich Leistungen nach Hartz IV zustehen, die aber diese Leistungen nicht beantragen. Auf diese Weise wurde der Satz künstlich niedriger berechnet. Zudem hält es der Richter nicht für plausibel, dass ein Essen im Restaurant oder Geld für Schnittblumen oder alkoholische Getränke nach dem Willen der Bundesregierung nicht mehr zu den Posten gehören sollen, die aus dem Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher bezahlt werden. Damit werde der Grundsatz verletzt, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen ermöglichen müsse.

Erneute Blamage der Bundesregierung?

Nach den Berechnungen der Berliner Sozialrichter ist Hartz-IV-Regelsatz um 36 Euro zu niedrig. Bei einer mehrköpfigen Familie kann dann schnell ein dreistelliger Fehlbetrag zusammenkommen, der gerade für einkommensschwache Menschen existentiell sein kann.

Daher sehen viele Erwerbsloseninitiativen in dem bundesweit ersten Urteil, das die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig hält, einen Erfolg und erwarten eine erneute Blamage der Bundesregierung in Karlsruhe. Diese Einschätzung ist allerdings fraglich, selbst wenn die Karlsruher Richter sich der Lesart der Berliner Sozialrichter anschließen sollten. Das ist allerdings keineswegs sicher. Haben doch andere Sozialgerichte die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze bestätigt. .

Ziel dieser Bundesregierung ist genau wie das ihrer Vorgänger, den Preis der Ware Arbeitskraft zu senken. Der Hartz-IV-Satz soll so niedrig und mit so vielen Sanktionen verbunden sein, dass viele Menschen Erwerbsarbeit zu fast jeden Preis annehmen. Viele verzichten ganz auf Leistungen auf Hartz IV, weil sie nicht bereit sind, den vielfältigen damit verbundenen Einschränkungen zuzustimmen. Das würde sich auch nicht ändern, wenn der Regelsatz um 36 Euro erhöht würde. Anders wäre es, wenn höchstrichterlich die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen entschieden würde. Ein solches Knacken eines Kernelements der Hartz-IV-Gesetzgebung ist allerdings nicht von der Justiz zu erwarten. Es sind gerade die Sanktionsmaßnahmen, die viele Betroffenen bei einer Befragung vor dem Jobcenter Neukölln als Entwürdigung bezeichnen. Das würde sich auch bei einer Erhöhung des Regelsatzes nicht ändern. Mit dem neuen Gang nach Karlsruhe droht eher ein Wiederaufleben der Debatte, ob Hartz-IV-Bezieher sich von dem Regelsatz auch mal ein Bier oder einen Kinobesuch leisten können müssen und dürfen.

Schlagen Erwerbslose wieder Krach?

Allerdings hatte die Debatte im Jahr 2010 den Nebeneffekt, dass sich verschiedene Erwerbslosengruppen zum Bündnis „Krach schlagen statt Kohldampf schieben“ zusammengeschlossen haben und nach vielen Jahren wieder eine bundesweite Demonstration der Erwerbslosenbewegung organisierten. Sie forderten eine Erhöhung des Regelsatzes um 80 Euro.

Auch wenn es um die Initiative danach ruhiger geworden ist, ist sie weiterhin aktiv. Schon vor der jüngsten Entscheidung der Berliner Sozialrichter hat sie eine Aktion im Rahmen von bundesweiten Krisenprotesten Mitte Mai in Frankfurt/Main geplant. Es könnte sein, dass der erneute Gang nach Karlsruhe solchen Initiativen wie 2010 wieder neuen Rückenwind gibt.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151885
Peter Nowak

Knapp bei Kasse

SOZIALES Fast 9.000 erwerbslose EU-Bürger, die in Berlin leben, bekommen kein Hartz IV mehr

Manuel Paredo ist wütend. Bisher hat der in Berlin lebende spanische Staatsbürger Hartz IV bekommen. Doch vor einigen Wochen teilte ihm das Jobcenter Neukölln mit, dass er künftig kein Geld mehr beziehen wird.

Der Grund dafür ist ein juristischer Einwand, den die Bundesregierung Anfang März gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erhoben hat, das die Fürsorgeleistungen auf EU-Ebene regelt. In den vergangenen Wochen wurde infolgedessen zahlreichen in Deutschland lebenden EU-BürgerInnen schriftlich mitgeteilt, dass schon bewilligte Hartz-IV-Leistungen widerrufen und Neuanträge abgelehnt werden.

Kräfte aus dem Ausland

In Berlin können rund 8.660 Erwerbslose aus EU-Ländern davon betroffen sein, erklärte nun die Senatorin für Arbeit und Integration, Dilek Kolat (SPD), als Antwort auf eine mündliche Anfrage des Piratenabgeordneten Alexander Spieß. Allerdings geht die Senatorin davon aus, dass der Anteil derjenigen, die vom Entzug der Leistungen betroffen sind, wesentlich geringer ist – weil viele erwerbslose EU-BürgerInnen Anspruch auf Leistungen nach dem SBG II haben. Kolat kritisierte den Kurs der Bundesregierung: „Da Deutschland mehr denn je auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen ist, sollte jede Erschwerung für arbeitsuchende Europäer vermieden werden. Gegenwärtig besteht aus Sicht des Senats keine begründete Sorge, dass es zu einer vermehrten Einwanderung in unser Sozialsystem kommen könnte.“

Die Maßnahme wurde mit dem Argument begründet, dass durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise verstärkt Menschen aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland kommen und sich hier arbeitslos melden könnten. Die Initiative „Zusammen! Gegen das Jobcenter Neukölln“ spricht jedoch von „sozialrassistischen Maßnahmen der Bundesregierung, mit der EU-Staatsangehörige ihrer Existenzsicherung beraubt werden“.

Der auf Sozialrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Lutz Achenbach erklärte gegenüber der taz: „Es sind schon Leute in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Dies liegt wohl auch daran, dass sie nicht ausreichendes Wissen über ihre Rechte und Klagemöglichkeiten haben“.

Andere wehren sich mit Eilverfahren vor dem Sozialgericht gegen den Stopp von Hartz IV. Nach Ansicht von Achenbach sind ihre Chancen gut. Der Einwand der Bundesregierung könnte gegen das in der Europäischen Verordnung enthaltene Diskriminierungsverbot verstoßen und daher rechtswidrig sein.

Widerspruch einlegen

Anwalt Lutz Achenbach rät allen Betroffenen, so schnell wie möglich Widerspruch einzulegen. Die Sozialberatung am Heinrichplatz will mehrsprachige Informationen erarbeiten. Die Initiative „Zusammen!

Gegen das Jobcenter Neukölln“ lädt am morgigen Mittwoch um 19 Uhr zu einem Vernetzungstreffen in die Meuterei in die Reichenberger Straße 58 ein. Neben Informationen für die Betroffenen soll dort auch über politische Protestmaßnahmen gegen den Vorgang beraten werden.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2012%2F04%
2F24%2Fa0165&cHash=92fc807a2a
Peter Nowak

Kein Hartz IV für bestimmte EU-Bürger?

Die Bundesregierung, die soviel vom vereinigten Europa redet, treibt die Spaltung bei der Gewährung von Sozialleistungen weiter voran

Manuel P. ist wütend. Bisher hat der in Deutschland lebende spanische Staatsbürger Leistungen nach Hartz IV bekommen. Doch jetzt teile ihm das Jobcenter mit, dass er künftig keine Leistungen mehr erhalten soll.

Er steht damit nicht allen. Nach einer Geschäftsanweisung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesagentur für Arbeit haben zahlreiche erwerbslose EU-Bürger ähnliche Schreiben bekommen.

Hintergrund sind die unterschiedlichen Auswirkungen der Wirtschaftskrise in der EU-Zone. Vor allem wegen der nicht zuletzt auf Druck der deutschen Regirung veranlassten Krisenprogramme wächst in Ländern der europäischen Peripherie wie Griechenland, Spanien und Portugal die Verarmung. Manche Menschen suchen einen Ausweg, in dem sie sich in Deutschland auf Arbeitssuche machen. Die Bundesregierung will verhindern, dass die Menschen auch die in Deutschland üblichen Sozialleistungen bekommen.

Die Nachricht zog Anfang März erste Kreise Die Angst von der Leyens vor spanischen und griechischen Zuwanderern ohne Arbeit?; seither hat sich einiges getan.

Erster Widerstand regt sich

In Berlin wurden im März zahlreiche dieser Schreiben verschickt. „Es laufen einige Eilverfahren beim Berliner Sozialgericht. Es sind aber schon Leute in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Dies liegt wohl auch daran, dass sie nicht ausreichendes Wissen über ihre Rechte und Klagemöglichkeiten haben“, erklärt der auf Sozialrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Lutz Achenbach gegenüber Telepolis.

Mittlerweile wollen soziale Initiativen den Betroffenen politische und rechtliche Unterstützung zukommen lassen.


Rechtliche Grauzone

Ihre Chancen sich erfolgreich rechtlich zu wehren, stehen nicht schlecht. Schließlich regelt das 1956 unterzeichnete Europäische Fürsorgeabkommen den Bezug von Fürsorgeleistungen auf EU-Ebene. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Fällen entschieden, dass trotz verschiedener Ausschlussregelungen in Deutschland lebende französische Staatsangehörige Hartz-IV-berechtigt sind.

2009 hat sich bereits der Europäische Gerichtshof mit den Kriterien für Hartz IV-Bezug von EU-Bürgern in Deutschland befasst. Damals hatten griechische Staatsbürger, die in Deutschland in Minijobs beschäftigt waren und keine Leistungen bekommen sollten, geklagt.

Mit dem im März 2012 von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalt gegen das Fürsorgeabkommen soll die vom Sozialgereicht für unwirksam erklärte Ausschlusspraxis fortgesetzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit zieht danach auch die Rücknahme bereits bewilligter Leistungen in Erwägung. Rechtsanwalt Achenbach bezweifelt die rechtliche Tragfähigkeit aus mehreren Gründen:

„Erstens ist ein Vorbehalt wegen eines Urteils laut Vertragstext nicht vorgesehen. Zweitens steht die Frage im Raum, ob die gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch II nicht auch gegen andere höherrangige Regelungen verstößt. So ist in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auch ein Diskriminierungsverbot enthalten.“

Viele Gerichte hätten Zweifel, ob sich der gesetzliche Leistungsausschluss in § 7 SGB II mit dieser Verordnung in Einklang bringen lässt. Weil eine höchstrichterliche Entscheidung bisher aussteht, haben viele Kammern des Berliner Sozialgerichts den Betroffenen deshalb Leistungen nach Hartz IV zugesprochen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151849
Peter Nowak

Schienenwerker protestieren

Österreichischer Konzern Voestalpine will Duisburger Werk schließen
2011 sorgte ein Kartell von Schienenherstellern für Schlagzeilen. Jetzt droht in Duisburg Hunderten Schienenwerker der Verlust ihrer Jobs.

Mehrere Hundert Mitarbeiter der TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG haben in der vergangenen Woche in Duisburg die Arbeit niedergelegt und sich gemeinsam mit Unterstützern zu einem Protestzug versammelt. Sie demonstrierten gegen die durch den österreichischen Mutterkonzern Voestalpine beschlossene Werkschließung. Davon sind knapp 500 Beschäftigte betroffen, denen die Erwerbslosigkeit droht.
Auf einer Infoveranstaltung des Betriebsrats wandten sich auch Politiker von SPD und Linken gegen die Schließung. Dabei können sie sich auf ökonomische Fakten stützen. „Die Auftragsbücher sind voll, 270.000 Tonnen sind geordert“, kritisierte nicht nur der Betriebsratsvorsitzende Heinz-Georg Mesaros die Konzernleitung. Zu den Kunden gehörte auch die Deutsche Bahn. Der Bundestagsabgeordnete der Linken hat sich in einen Brief an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für den Erhalt des letzten Schienenwerkes in Deutschland eingesetzt. „Die TSTG fertigt seit Jahren nicht nur hochqualifizierte Schienen für die Deutsche Bahn AG und andere europäische Eisenbahnunternehmen, das Duisburger Werk ist zudem als einziges Unternehmen in der Lage ohne Probleme just it time zur Baustelle zu liefern“, so Ernst.
Die Beschäftigten sollen für Fehler des Managements die Zeche zahlen, darin sind die Belegschaften und ihre Unterstützer einig. Dabei kommen immer wieder die Schienenfreunde in die Diskussion. Dabei handelte es sich ein im letzten Jahr bekannt gewordenes Kartell von Stahlunternehmen, das jahrelang die Preise auf dem deutschen Stahlmarkt festgelegt hat. An dem Kartell war neben Voestalpine auch Thyssen Krupp führend beteiligt. Die Schließung des TSTG-Schienentechnik liege wohl daran, dass jetzt Geld gebraucht werde, um die von den Kartellbehörden verhängten Geldstrafen wegen der illegalen Preisabsprachen zu bezahlen, vermuten viele Beschäftigte. Sie sind auch wütend, dass sie über die Schließungspläne aus der Presse erfahren haben. Für Klaus Ernst wird damit das Betriebsverfassungsgesetzt verletzt, dass eine Information der Belegschaft und des Betriebsrates vorsieht. Er war als langjähriger Gewerkschafter und Bundestagsabgeordneter zur Betriebsversammlung gekommen. Die Geschäftsführung wollte seine Teilnahme verhindern. Deswegen sollen die künftigen Informationsveranstaltungen des Betriebsrates außerhalb des Werkgeländes stattfinden. Das ist durchaus im Sinne des kämpferischen Teils der Belegschaft, die den Kampf um die Rettung der Arbeitsplätze auf die Straße tragen wollen. Die verbale Zustimmung aller lokaler Parteipolitiker ist ihnen gewiss. Im laufenden Landtagswahlkampf in NRW buhlen sämtliche Parteien um die Sympathie der Belegschaft.
Allerdings will sich die Belegschaft nicht für Wahlkampfzwecke missbrauchen lassen. Wichtiger sind ihr Solidaritätserklärungen des ThyssenKrupp-Konzern-Betriebsrates, der ver.di-Jugend NRW-Süd und der Jugendorganisation Young Struggle.
Auf der Internetplattform http://www.netzwerkit.de/projekte/tstg beginne Beschäftigte und Unterstützer ihren Widerstand zu koordinieren. Zu den dort diskutierten Vorschlägen gehören neben weiteren Aktionen auch die Organisierung einer Demonstration zur Jahreshauptversammlung von Voestalpine am 4. Juli in Linz.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/223730.
schienenwerker-protestieren.html
Peter Nowak
Infos im Internet unter: www.netzwerkit.de/projekte/tstg

Rekord bei der Sanktionierung von Erwerbslosen

Gerade weil es der Wirtschaft in Deutschland gut geht, wächst der Druck auf Hartz-V-Empfänger ganz im Sinne der Erfinder der Agenda 2010

Noch nie haben Arbeitsagenturen so viele Sanktionen gegen Hartz IV-Empfängerverhängt wie im letzten Jahr. Die Zahl ist nach Angaben eines Sprechers der Bundesagentur für Arbeit im letzten Jahr gegenüber 2010 um 10 Prozent auf 912.000 Fälle gestiegen. Die Hauptgründe waren Nichteinhalten von Terminen beim Amt sowie der Abbruch oder das Nichtantreten einer Arbeitsplatzmaßnahme.

Obwohl gleichzeitig vermeldet wurde, dass die sogenannten Betrugsfälle zurückgegangen sind, bemühte ausgerechnet die sozialdemokratische Frankfurter Rundschau sofort das Klischee vom Sozialmissbrauch, in dem sie die von den Sanktionen Betroffenen zu Arbeitsunwilligen erklärte.

Differenzierter äußerte sich eine Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeit zu den Gründen für den Sanktionsrekord: „Je mehr offene Stellen es gibt, desto mehr Angebote können unsere Vermittler den Arbeitslosen machen und umso häufiger kommt es zu Verstößen.“ So nimmt ausgerechnet in einer Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs der Druck auf die Erwerbslosen zu. Nicht nur in der öffentlichen Meinung wird ihnen noch mehr als sonst die Verantwortung für den Hartz-IV-Bezug gegeben. Auch auf den Jobcentern bedeuten mehr offene Stellen, dass es für Hartz-IV-Empfänger immer schwerer wird, eine Stelle abzulehnen. Einen Job zu fast jeden Preis annehmen zu müssen, war aber genau die Intention der Agenda 2010.

Insofern zeigt das Sanktionshoch deswegen kein Versagen, sondern das Funktionieren des Hartz-IV-Systems. Zudem werden die Arbeitsagenturen immer professioneller beim Verstopfen der letzten Schlupflöcher, mit denen vielleicht manche Erwerbslose in den letzten Jahren noch ein Stück weit selber entscheiden wollten, welchen Job sie zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen annehmen wollen. Das ist der zweite Grund für den Anstieg der Sanktionen.

Ratlosigkeit der Jobcenter oder der aktiven Erwerbslosen?

Für viele aktive Erwerbslose sind die neuesten Zahlen ein Grund mehr, ihre Forderungen nach einem Stopp der Sanktionen zu erneuern. Obwohl ein Moratorium mittlerweile von Gewerkschaftern, Wissenschaftlern und Politikern unterstützt wird, wird es nicht umgesetzt. Denn damit würde der Kern der Hartz-IV-Reformen, Lohnarbeit zu fast jedem Preis annehmen zu müssen, entfallen.

Die von einer Berliner Sozialinitiative gestarteten Befragungen von Hartz-IV-Beziehern vor dem Jobcenter Neukölln haben deutlich gemacht, dass viele Betroffene neben der Behandlung am Amt, Sanktionen und Druck als ein zentrales Problem ansehen. Mit der zunehmenden Sanktionierung von Hartz-IV-Empfängern ist die Etablierung eines Niedriglohnsektors verbunden, der wiederum Auswirkungen auf die Lohnquote insgesamt hat. Wenn die Überzeugung wächst, dass alles getan werden muss, um nicht unter das Hartz-IV-Regime zu fallen, dann sind eben viele Beschäftigte zu Lohnverzicht und Mehrarbeit bereit. Auch dieser Effekt war den Verantwortlichen der Hartz-IV-Gesetze bewusst. Daher ist auch die in einer Pressemitteilung des Erwerbslosenforums Deutschland vertretene Einschätzung, dass es sich bei dem Sanktionsrekord um einen „Ausdruck der Hilf- und Konzeptlosigkeit der Jobcenter“ handelt, in Frage zu stellen. Sind nicht die Sanktionen eher ein Ausdruck der Funktion des Hartz-IV-Systems und der Hilflosigkeit der wenigen aktiven Erwerbslosengruppen?
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151780
Peter Nowak

Marktwirtschaft menschlich gestalten?

Einige Ökonomen wollen mit mehr Ethik die Krise überwinden

In Zeiten der Krise melden sich Ökonomen der unterschiedlichen Couleur mit ihren Anliegen zu Wort. Jetzt hat eine Gruppe von Wirtschaftsethikern das Memorandum „Für eine Erneuerung der Ökonomie“ veröffentlicht und fordern eine grundlegende Wende in der ökonomischen Wissenschaft. Ulrich Thielemann, einer der Mitverfasser des Memorandums, geht mit seinen Kollegen hart ins Gericht: „Über Jahrzehnte haben sich die Wirtschaftswissenschaften eingekapselt und so die Ökonomisierung aller Lebensverhältnisse vorangetrieben“, moniert er in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Ökonomen aller Lager hätten das Kapital stets hofiert, so Thielmanns Einschätzung, die hier fast Ansätze von linker Wirtschaftskritik enthält. Doch der Eindruck täuscht. Thielemann rekurriert mit seiner Kritik unter anderem auf den wirtschaftsliberalen Ökonomen Thomas Straubhaar und seine Abrechnung mit dem Wirtschaftsimperialismus.

Abkehr vom homo oeconomicus?

Wie Straubhaar rügt auch Thielemann das Modell des homo oeconomicus, das lange Zeit in der klassischen Ökonomie vorherrschte. „Es gibt seit Jahren neuere Forschungszweige wie die Verhaltensökonomie, die nicht von einem abstrakten Homo oeconomicus ausgeht, sondern vom realen Menschen. Das Problem ist, dass diese Erkenntnisse bisher zu wenig in wirtschaftspolitisch relevante makroökonomische Modelle eingebaut worden sind. Da ist noch viel zu tun“, so Straubhaar.

Das Me’M, das sich als „Denkfabrik für eine menschliche Marktwirtschaft“ begreift, widmet sich dieser Aufgabe schon länger. Bereits 2009 forderte Thielemann, die Marktwirtschaft weniger kapitalistisch zu gestalten. Diese Intention teilt auch das Baseler Manifest für mehr Wirtschaftsethiker, das ebenfalls zu den Referenzpunkten des neuen Memorandums gehört. Dort werden zahlreiche mehr oder weniger bekannte Ökonomen aus aller Welt genannt, die ebenfalls das Ziel einer menschlichen Marktwirtschaft teilen sollen.

Spätestens seit der Wirtschaftskrise wird viel von einer Erneuerung der Wirtschaft geredet und da sind Ethiker immer sehr gefragt. „Bei guter Witterung findet die Religion im Wort zum Sonntag und auf der Lohnsteuerkarte statt. Zieht aber ein Gewitter auf, fliegen die Pfaffen tief“, diese Erkenntnis des Konkret-Herausgebers Hermann Gremliza gilt auch in der Ökonomie. Hier nehmen die Wirtschaftsethiker die Rolle der Geistlichen ein. Sie reden viel von den Fehlern, die gemacht wurden, fordern eine Umkehr, wollen aber andererseits auch, dass sich möglichst wenig am System ändert. Das ist ihnen freilich nicht anzulasten. Schließlich richten sich der Markt und die Börse eben nicht nach Moral und Ethik, sondern suchen sich die besten Möglichkeiten zur Kapitalverwertung. Daher werden wir auch in den nächsten Jahren noch viele Aufrufe und Memoranden für eine moralische Ökonomie lesen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151755
Peter Nowak

Ausgeschleckert!

Die Drogeriekette Schlecker ist pleite. Zur Diskussion steht auch die Umwandlung in eine Genossenschaft.

Die Schlecker-Pleite ist ein Medienthema. In der Regel geht es dabei um das Vermögen, das die Familie Schlecker verloren habe. Die Beschäftigten kommen in der Berichterstattung kaum vor. Sie aber haben das Vermögen der Familie Schlecker jahrzehntelang durch ihre Arbeitskraft vermehrt. Und diese mussten sie bei dem Discounter besonders billig verkaufen. Denn zum System Schlecker gehörten Niedriglohn, Bespitzelung und Mobbing der Beschäftigten, meistens Frauen, und der Versuch, die Läden gewerkschaftsfrei zu halten. Mit der Schlecker-Kampagne wurde das System Schlecker bundesweit zu einem Inbegriff für Niedriglohn und Ausbeutung.
Dennoch versuchte das Management bis in die Gegenwart, ihre Mitarbeiterinnen möglichst billig auszubeuten. So wurden noch 2010 viele Schlecker-Läden geschlossen und die Mitarbeiterinnen entlassen. Sie sollten bei den neu zu errichtenden „XXL-Läden“ zu wesentlich schlechteren Arbeitsbedingungen wieder angestellt werden. Aber zu Schlecker gehört auch der jahrzehntelange Widerstand der Verkäuferinnen, die die Schlecker-Kampagne ebenso getragen habe, wie die erfolgreiche Abwehr der XXL-Niedriglohnssphäre.
Von dem Selbstbewusstsein der Mitarbeiterinnen zeugt auch die Erklärung vieler Kolleginnen: „Wir sind nicht Schlecker – wir arbeiten nur dort“. Damit setzen sie sich von einer Identifikation mit der Firma ab, die bei MitarbeiterInnen in Krisenzeiten oft zu vernehmen ist. Dieses Selbstbewusstein zeigt sich auch in der gegenwärtigen Diskussion, Schlecker als Genossenschaft der Belegschaft weiterzuführen. „Wir können es besser, denn wir wissen, was die KundInnen in den Läden wirklich nachfragen“, ist etwa als Argument zu hören. Soviel Selbstbewusstsein ist der Hauptverwaltung von ver.di aber nicht genehm. „Die Diskussion über eine Genossenschaft spielt bei uns keine Rolle“, erklärte eine Pressesprecherin. Damit ignoriert sie die Debatten, die es durchaus auch in Unterbereichen der Gewerkschaft, etwa bei ver.di-Stuttgart, gibt, wo die Diskussionsanregung der Verkäuferinnen nicht komplett ignoriert wird.
Allerdings kann eine Umwandlung in eine Genossenschaft nicht unproblematisch sein. Der Berliner Arbeitsrechtler Benedikt Hopmann macht zu Recht darauf aufmerksam, dass den Verkäuferinnen nicht zuzumuten ist, aus ihren Löhnen Angespartes in die Genossenschaft zu legen, um ihre Arbeitsplätze zu retten. Die Verkäuferinnen haben deshalb einen anderen Vorschlag. Sie fordern einen „Wulff-Kredit“. Ihre Begründung: Wenn der Spitzenpolitiker für seinen Hausbau zinsgünstige Kredite erhalten hat, warum dann nicht auch die Genossenschaft? Dass man ohne Druck nichts erreich wird, wissen die Kolleginnen aber auch.
Eine Genossenschaft der Beschäftigten kann auch nicht in das deutsche Vereinsrecht gepresst werden. Sie muss aus der Belegschaft und solidarischen UnterstützerInnen aus dem Bereich den KundInnen und den BewohnerInnen der Nachbarschaften entstehen. Das Projekt Strike-Bike – zumindest am Beginn – könnte hierfür ein kleines Vorbild sein. Auch dabei standen von Anfang an UnterstützerInnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch die KollegInnen von Schlecker sollten nicht der Kapitallogik unterworfen werden, nach der sie bei einer Insolvenz möglichst widerspruchsfrei weiterarbeiten sollen, damit ein Kapitalist an der Vernutzung ihrer Arbeitskraft Interesse findet.
http://www.direkteaktion.org/210/ausgeschleckert
Peter Nowak
aus Direkte Aktion 210, März/April 2012

Demokratie statt Fiskalpakt

Wissenschaftler rufen zu Protesten gegen europäische Kürzungspolitik auf
Ein von der Assoziation für kritische Gesellschaftsforschung initiierter Aufruf mobilisiert gegen das EU-Krisenprogramm.
Während in den letzten Tagen die Eurokrise in Deutschland nicht im Mittelpunkt des Medieninteresses stand, geht in Griechenland, Spanien und Portugal der Widerstand gehen die sozialen Folgen der EU-Krisenprogramme weiter. Aber auch in Deutschland wächst die Kritik Das zeigt sich an der großen Resonanz, den der von der Assoziation für kritische Gesellschaftsforschung (AkG) initiierte Aufruf „Demokratie statt Fiskalpakt“. Mit knapp 120 Erstunterzeichnern, die vor allem aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich kommen, ist der Aufruf vor einigen Tagen gestartet. Mittlerweile wurde von mehr als 1300 auf der Homepage http://www.demokratie-statt-fiskalpakt.org/ unterzeichnet Täglich kommen weitere Namen dazu. Das ist ganz im Sinne der Initiatoren.
Der AkG hat sich im Juni 2004 als Zusammenschluss von Sozialwissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern im deutschsprachigen Raum gegründet. „Zielsetzung der gemeinsamen Arbeit ist die Diskussion gesellschaftskritischer Theorieansätze, deren Reproduktion und Weiterentwicklung in Zeiten ihrer zunehmenden Marginalisierung an den Hochschulen gesichert werden soll“, heißt es auf der Homepage der Initiative.
Mit dem aktuellen Aufruf hat das AkG dieses Selbstverständnis in die Praxis umgesetzt. Dabei richteten die Wissenschafter den Fokus ihrer Kritik auf den mit dem Krisenprogramm verbundenen Demokratieabbau.. Sie ziehen eine Linie von der blutigen Durchsetzung der neoliberalen Politik in Chile während der Militärdiktatur unter Pinochet nach dem Putsch gegen die demokratisch gewählte Allende-Regierung 1973, über die mit der Verarmung großer Teile der Bevölkerung verbundenen Transformationsprozesse in vielen osteuropäischen Länder nach 1989 bis zu den aktuellen Sparprogrammen für die europäische Peripherie.
In dem Aufruf wird auch vor dem Erstarken rechter Kräfte im Windschatten der Krisenpolitik gewarnt. Dabei wird auf die Erfolge rassistischer und nationalistischer Gruppierungen in Ungarn, Österreich und Finnland verwiesen. Allerdings wird der Fokus der Kritik auf die deutsche Regierung gerichtet. „Geschichtsvergessen macht die deutsche Regierung mit ihrer kompromisslosen Austeritätspolitik reaktionäre Krisenlösungen immer wahrscheinlicher“, warnen die Wissenschaftler. . „Wir sind diese unsoziale und antidemokratische Politik ebenso leid wie die rassistischen Attacken auf die griechische Bevölkerung. Reden wir stattdessen von den menschenverachtenden Folgen dieser Politik“, so die Verfasser. .
Der Aufruf mobilisiert zu weiteren Protesten. So wird dort zur Beteiligung an der Anti-Krisendemonstration am 31. März in Frankfurt/Main, den Global Day of Action am 12. Mai und der internationalen Mobilisierung nach Frankfurt am Main vom 17. bis 19. Mai aufgerufen.. Die Unterstützung aus der Zivilgesellschaft und dem linken Wissenschaftskreisen könnte auch Ausstrahlung auf andere Kreise haben. So verfassten auch Gewerkschaftler einen Aufruf gegen die Krisenpolitik, der bei einer Rundreise griechischer Gewerkschafter in Berlin einstimmig verabschiedet wurde.
www.demokratie-statt-fiskalpakt.de
https://www.neues-deutschland.de/artikel/221812.demokratie-statt-fiskalpakt.html
Peter Nowak

Hände weg vom Streikrecht !

Wirtschaft & Soziales Linke müssen die kämpferischen Teile des DGB und die Spartengewerkschaften unterstützen

Ende Februar 2012: Kaum war Joachim Gauck von einer ganz großen Koalition für das Bundespräsidentenamt vorgeschlagen worden, wurde in allen Medien über seinen Freiheitsbegriff debattiert. Kaum jemand wies jedoch darauf hin, dass just in diesen Tagen ein Frankfurter Gericht den Ausstand der Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) am Frankfurter Flughafen mit juristischen Mitteln unterdrückte. Erst wurde ein Solidaritätsstreik der Towerfluglotsen, zu dem die GdF aufgerufen hatte, verboten, dann der Streik der Fluglotsen selber.
Damit wurde wieder einmal deutlich, dass in Deutschland das Streikrecht Richterrecht ist. Weil im Grundgesetz lediglich die Koalitionsfreiheit, nicht aber ein Streikrecht erwähnt wird, kann jeder Richter ziemlich frei auslegen, wann ein Ausstand verhältnismäßig ist und wann nicht. Dies machen sich die Arbeitgeberverbände zunutze, indem sie bestrebt sind, über die Rechtmäßigkeit eines Streiks von jenen juristischen Kammern entscheiden zu lassen, die als besonders unternehmensfreundlich gelten.
Obwohl das Streikverbot am Frankfurter Flughafen deutlich machte, dass die gegenwärtige Rechtslage im Zweifel immer im Sinne der Unternehmerseite ausgelegt wird, wurde zeitgleich von Konzernverbänden, Medien und PolitikerInnen für eine Verschärfung des Streikrechts getrommelt. An dieser Kampagne beteiligten sich auch führende VertreterInnen der DGB-Gewerkschaften. Das erscheint auf den ersten Blick paradox, lässt sich aber einfach erklären: Die DGB-Gewerkschaften bekommen mit Branchen- und Spartengewerkschaften in vielen Bereichen eine ernsthafte Konkurrenz.
»Was die GdF fordert, ist eine völlig inakzeptable Erhöhung der Gehälter. Darauf können wir nicht eingehen, weil es gegenüber den anderen 20.000 Beschäftigten nicht vertretbar ist«, erklärte der Fraport-Arbeitsdirektor und langjährige ÖTV-Gewerkschaftsfunktionär Herbert Mai. Fast wortgleich argumentierte ver.di-Sekretär Gerold Schaub. Er warf der GdF vor, mit ihren Tariforderungen den Betriebsfrieden zu gefährden. Auch die Betriebsratsvorsitzende Claudia Amier machte sich im Gespräch mit der Financial Times Sorgen um das Unternehmen: »Eine kleine Gruppe von Beschäftigten nutzt ihre Monopolstellung aus, um Entgelte zu erzielen, die weit über jedes Maß hinausgehen und völlig unverhältnismäßig sind.«
Damit wird ein reales Problem angesprochen. Wenn sich die kampfstarken Teile der Belegschaft selbstständig machen und nur noch für ihre Interessen streiken, könnten die Teile der Belegschaft, die nicht die Möglichkeit haben, durch einen Ausstand die Produktion lahmzulegen, das Nachsehen haben. Es wird die Herausforderung einer linken Gewerkschaftspolitik sein, eine solche Verallgemeinerung von Kämpfen trotz der zunehmend unübersichtlichen Arbeitsverhältnisse und des restriktiven deutschen Streikrechts umzusetzen.
Der völlig falsche Weg ist es aber, wenn DGB-FunktionärInnen mit Verweis auf die Spartengewerkschaften einer Verschärfung des Streikrechts und der Ausgrenzung ungeliebter KollegInnen das Wort reden. Der Berliner Basisgewerkschaftler Willi Hajek, der im letzten Jahr das »Komitee für Gewerkschaftsfreiheit« mitgegründet hat und im Umfeld des 1. Mai 2011 von Repressionen bedrohte GewerkschafterInnen aus Italien, Frankreich, Polen und Spanien nach Berlin eingeladen hatte, sieht denn auch in der Haltung der DGB-FunktionärInnen den Versuch, das Monopol bei der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen zu behalten. Da wird dann notfalls beim Gesetzgeber Unterstützung gesucht.
Dabei haben es sich die DGB-Gewerkschaften in der Regel selber zuzuschreiben, wenn sich in einer Branche Spartengewerkschaften bilden, erklärt Hajek mit Verweis auf die Situation am Frankfurter Flughafen. Die Flughafengesellschaft sei seit Jahren »ein Musterbeispiel für die Kungelei und den Filz zwischen Leitung, Betriebsrat und Gewerkschaften, die an die Zustände bei VW erinnern«. Aus diesem Milieu entspringt sowohl ein Peter Hartz als auch ein Herbert Mal.
Aber es gibt natürlich auch in den DGB-Gewerkschaften, vor allem an der Basis und im Mittelbau, andere Kräfte. Eine linke Antwort auf die Versuche, das Streikrecht zu verschärfen, hieße daher, sowohl diese kämpferischen Teile der DGB-Gewerkschaften als auch die Sparten- und Branchengewerkschaften zu unterstützen und Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Deutlich müsste werden, dass nicht kampfbereite Belegschaften, sondern das repressive deutsche Streikrecht das Problem ist.
Ein positives Beispiel ist der Wiesbadener Appell, der von BasisgewerkschafterInnen aus dem hessischen ver.di-Bezirk initiiert worden ist. Die Initiative ist von der ver.di-Gewerkschaftsbürokratie gedeckelt worden. Jetzt haben die InitiatorInnen den Aufruf ins Netz gestellt. (1) Auch Teile der politischen Linken, die bisher mit gewerkschaftlichen Kämpfen wenig zu tun hatten, solidarisierten sich mit den Flughafen-Beschäftigten. Dazu gehört das Berliner Bündnis, das zum europäischen antikapitalistischen Aktionstag am 31. März nach Frankfurt/Main mobilisiert. In einer Erklärung wird darauf hingewiesen, dass in mehreren europäischen Ländern Basisgewerkschaften zu dem Aktionstag aufrufen.

Peter Nowak ist freier Journalist in Berlin mit
Schwerpunkt außerparlamentarische Bewegungen.

Anmerkung:
1) politischer-streik.de
http://www.akweb.de/
analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 570 / 16.3.2012

Nestlé und der Tod des Gewerkschafters

Juristen werfen Konzern Mitschuld an der Ermordung von Luciano Romero vor
In Kolumbien ist die Ermordung von Gewerkschaftern durch Paramilitärs traurige Realität. Erstmals soll jedoch die Mitverantwortung eines internationalen Großkonzerns juristisch aufgearbeitet werden.

Luciano Romero war am Morgen des 11. September 2005 in der nordkolumbianischen Provinzstadt Valledupar schwer misshandelt worden, bevor er durch die zahlreichen Messerstiche starb. Sein Tod erfolgte wenige Tage bevor der langjährige Nestle-Gewerkschafter auf einem internationalen Tribunal über den Nestle-Konzern aussagen sollte. Romero wäre einer von über dreitausend kolumbianischen Gewerkschaftern, die in den letzten Jahren von Paramilitärs getötet worden sind. Doch sein Fall hat heute schon Rechtsgeschichte geschrieben. Die Juristenvereinigung European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat kürzlich gemeinsam mit der kolumbianischen Gewerkschaft Sinaltrainal, deren Mitglied Romero war, bei der Schweizer Justiz Anzeige gegen Verantwortliche des Nestle-Konzern gestellt. Ihnen wird vorgeworfen, den Tod des Gewerkschafters „durch pflichtwidriges Unterlassen fahrlässig mit verursacht zu haben. „Der Mord geschah im Kontext eines bewaffneten Konflikts, in dem Gewerkschafter und andere soziale Gruppen systematischer Verfolgung, vor allem durch Paramilitärs und staatliche Stellen ausgesetzt sind“, heißt es in der Begründung der Anzeige. So sei Romero vor seinem Tod von Nestle-Verantwortlichen fälschlich in die Nähe der kolumbianischen Guerilla gerückt worden. Ein solcher Verdacht sei unter den damaligen Verhältnissen in Kolumbien fast ein Todesurteil gewesen. Auf einer Pressekonferenz in Berlin erklärte der Sinaltrainal-Anwalt Leonardo James, dass ein kolumbianische Richter in dem Prozess gegen zwei Mitarbeiter des Geheimdienstes auf die Verantwortung von Nestle hingewiesen habe. Der Jurist sei danach ebenfalls von den Paramilitärs bedroht worden und musste das Land verlassen.
Der Sinaltrainal-Vertreter Carlos Olava zitierte bei den Pressegespräch den Ausspruch eines Paramilitärs, der bekräftigte, die Gewerkschafter seien systematisch getötet würden, weil sie der Wirtschaft gefährlich werden könnten. Tatsächlich habe die Ermordung von Romero und anderen Gewerkschaftern einen schweren Rückschlag bei den Organisierungsbemühungen zur Folge gehabt. Die Menschen hätten danach Angast gehabt, sich überhaupt noch zu organisieren.. Olava sieht auch keinen Widerspruch darin, den juristischen Weg zu gehen und trotzdem für eine kämpferische Interessenvertretung einzutreten.
Der Berliner Rechtsanwalt und ECCHR-Vertreter Wolfgang Kaleck betonte, dass mit der Anzeige juristisches Neuland betreten werde. Es gebe aber nicht um ein Medienspektakel. Neben der Aufklärung der Wahrheit über die Ermordung des Gewerkschafters soll auch die Verantwortung von Konzernen thematisiert werden. Hier könnte die Klage eine Türöffnerfunktion bekommen, hofft Kaleck, „Unternehmen wie Nestle wissen, in welchen Gefahren ihre Arbeiter schweben, wenn sie sich gewerkschaftlich organisieren und ihre Rechte als Arbeiter verteidigen. Wenn sie solche Verbrechen hinnehmen, werden sie zu schweigenden Komplizen“, heißt es in einer in der Pressemappe dokumentierten Stellungnahme. Mittlerweile hat Nestel in einer Pressemitteilung erklärt, dass der Konzern immer gegen Gewalt eingetreten sei, lehnte aber jede Verantwortung für den Tod Romeos ab.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/220947.nestle-und-der-tod-des-gewerkschafters.html Peter Nowak

Neue Initiative für politisches Streikrecht


»Wiesbadener Appell« soll neue Debatte über die Rolle von Gewerkschaften anstoßen
Politiker, Gewerkschafter und Wissenschaftler fordern in einem »Wiesbadener Appell« eine Ausweitung des Streikrech
ts.

»Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht.« Mit dieser harschen Kritik beginnt der »Wiesbadener Appell«, mit dem sich Politiker, Gewerkschafter und Wissenschaftler für eine Ausweitung des Streikrechts einsetzen. Ausdrücklich wird ein Recht auf einen politischen Streik gefordert, der in Europa außer in Deutschland nur noch in Großbritannien und Österreich verboten ist. Unterzeichnet wurde der Appell von Spitzenpolitikern der LINKEN, von SPD-Mitgliedern, Gewerkschaftern und linken Wissenschaftlern.
In den letzten Tagen waren in der Öffentlichkeit freilich ganz andere Töne zu hören. Als die Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen für einige Tage streikten, forderten Politiker von FDP und Union sowie Vertreter von Wirtschaftsverbänden eine Einschränkung des Streikrechts. Selbst einige prominente DGB-Gewerkschafter stimmten in die Klage über die »egoistischen Spartengewerkschaften« ein. Dass dann ein Gericht zunächst einen angekündigten Solidaritätsstreik und dann auch den Arbeitskampf selbst verboten hat, bestärkt die Initiatoren des »Wiesbadener Appells«. Im Grundgesetz ist lediglich ein Recht auf Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Absatz 3, aber kein konkreter Hinweis auf das Streikrecht zu finden ist. Daher bleibt es Auslegungssache der Gerichte, ob ein Ausstand rechtmäßig ist oder nicht.

Die Verfasser des »Wiesbadener Appells« erhoffen sich mit ihrer Initiative eine gesellschaftliche Debatte über die Rolle von kampffähigen Gewerkschaften. Die Tarifpolitik allein könne eine verfehlte neoliberale Politik nicht ausgleichen. »Doch die Schärfung und die Ausweitung von umfassenden Arbeitskampfmitteln der organisierten Arbeitnehmer führt Stück für Stück zu größeren Erfolgen der Gewerkschaften vor allem auch im politischen Raum. Die Mitgliedergewinnung und die Haltearbeit der Gewerkschaften könnte nachhaltig verbessert werden«, heißt es im Aufruf.

Dort wird auch nicht mit Kritik an der Haltung der DGB-Gewerkschaften gespart. Diese hätten wenig zur Ausweitung des Streikrechts getan. Positiv wurde das Agieren von Basisaktivisten hervorgehoben. So sei es ehrenamtlichen Untergliederungen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt 2009 gegen den Willen des Gewerkschaftsvorstands gelungen, die Forderung nach dem Recht auf politischen Streik auf dem Gewerkschaftstag mehrheitsfähig zu machen.

Dass dieses Thema auch in anderen DGB-Gewerkschaften umstritten ist, zeigt die Vorgeschichte des »Wiesbadener Appells«. Ein Antrag von ver.di Mittelhessen bei der Konferenz des Fachbereichs 5 (Bildung, Wissenschaft und Forschung) zur Zulassung des politischen Streiks wurde im Juni 2010 bei nur einer Gegenstimme angenommen und dem ver.di-Bundeskongress 2011 vorgelegt. Dort wurde er allerdings nicht einmal zur Abstimmung gestellt. Es habe sich kein Delegierter gefunden, der für das Anliegen sprechen wollte, hieß die Begründung.

Der »Wiesbadener Appell« findet sich im Internet unter:

politischer-streik.de
http://www.neues-deutschland.de/artikel/220363.
neue-initiative-fuer-politisches-streikrecht.html
Peter Nowak