Grenzen des Auskunftsrechts

In Berlin kämpft seit Jahren ein vom Verfassungsschutz bespitzelter Mann um Einblick in seine Akte. Nun hat er einen juristischen Rückschlag erlitten

Das Berliner Sozialforum spielt heute in der politischen Arena keine Rolle mehr, was auch ein kurzer Blick auf den Internetauftritt des Forums zeigt. Wie in anderen Städten auch, scheint sich in der Hauptstadt die Sozialforumsbewegung überlebt zu haben. Doch noch immer trifft sich eine Gruppe ehemaliger Aktivisten des Sozialforums. Sie fordern Einsicht in ihre Verfassungsschutzakten. Denn seit der Gründung des Berliner Sozialforums bis zum Sommer 2005 hatten mindestens fünf V-Leute des Bundes- und des Landesamts für Verfassungsschutz die Aktivisten und ihr Umfeld ausgeforscht.

Nachdem die Bespitzelung bekannt geworden war, stellten 20 Personen beim Landesamt für Verfassungsschutz Anträge auf Auskunft über Überwachung und Akteneinsicht. Sie waren entweder im Sozialforum aktiv oder hatten Veranstaltungen der Initiative besucht und können dadurch ins Visier der Beobachter geraten sein. Diese Anträge wurden nicht nur ausgesprochen schleppend bearbeitet – sie wurden allesamt mit der pauschalen Begründung abgelehnt, dass sie Aufschlüsse über die Arbeitsweise und Quellen des Verfassungsschutzes ermöglichen würden. Die Behörde hatte sich nur dazu bereit erklärt, elektronisch gespeicherte Informationen über die Betroffenen zu löschen. Eine umfassende Einsicht in Unterlagen lehnte die Behörde mit der Begründung ab, ihre Arbeit könne gefährdet werden.

Dagegen hatte das Sozialforumsmitglied Wilhelm Fehse geklagt und im Januar 2008 einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht urteilte damals, die Behörde könne solche Auskünfte nur verweigern, um die Enttarnung von V-Leuten zu verhindern. Das müsse sie allerdings in jedem Einzelfall begründen. Eine grundsätzliche Ablehnung von Auskunftsansprüchen sei nicht möglich, so der Vizegerichtspräsident Hans-Peter Rueß in der Begründung. Damals äußerte sich der Kläger begrenzt zufrieden:

„Mit dem Urteil wird weder die blinde Sammelwut der Verfassungsschützer gebremst noch eine generelle Akteneinsicht ermöglicht. Insgesamt bleibt der Verfassungsschutz weiter ohne öffentliche und parlamentarische Kontrolle. Zumindest aber wurden die Rechte der Bürger gegenüber der Behörde gestärkt.“

Auch Fehses Verteidiger, der Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, drückte damals die Hoffnung aus, dass die Behörden bei den Anträgen auf Akteneinsicht künftig deutlich auskunftsfreundlichere Maßstäbe als bisher anwenden müssen.

Rückschlag für den Kampf um mehr Transparenz

Doch die Zuversicht war verfrüht. Denn das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil die Innenverwaltung Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegte. Das wies nun Fehses Klage in letzter Instanz ab. Der war nach der Entscheidung sehr enttäuscht. „Das Gesetz ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht“, lautete sein Kurzkommentar. Fehse will jetzt mit seinem Anwalt beraten, ob es Möglichkeiten einer Revision gibt. Dazu ist allerdings eine gründliche juristische Prüfung nötig. Denn die ist nur bei nachgewiesenen Rechtsfehlern möglich.

Auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die auf mehr Transparenz auch bei den VS-Behörden gehofft hatten, sehen in dem Urteil einen Rückschlag. Am Ende siegt doch die Sicherheitslogik. Dabei zeigt die Aufdeckung des Neonaziuntergrunds und die unklare Rolle von VS-Organen, wie notwendig die Transparenz der Behörden ist. Diejenigen, die sagen, dass die Verfassungsschutzämter nicht reformiert, sondern abgeschafft gehören, werden sich durch das Berliner Urteil bestätigt sehen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150861

Peter Nowak