Wiederholt landen Streitfragen zur Coronapandemie vor Gericht, weil politische Akteure bei der Aushandlung von Positionen versagen

Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens

Tatsächlich kann man kritisch anmerken, dass in den letzten zwei Jahren mit dem Begriff "Corona-Leugner" sehr freigiebig umgegangen wurde. Das bestätigt auch Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, der sich seit 2020 mit juristischen Fragen rund um die Coronapolitik befasst. "Ein bisschen was muss man in der Hand haben, um jemand als 'Corona-Leugner' zu bezeichnen. (…) Aber die Anforderungen sind extrem niedrig. Es könnte schon reichen, 'Pandemie' in Anführungszeichen zu setzen. Oder eine Abweichung von der wissenschaftlichen Tatsachenbasis hinsichtlich der Gefahren." Da wäre tatsächlich eine Diskussion darüber notwendig, welchen Sinn eine solche Inflationierung des Begriffs hat. Doch weil politische Akteure wenig diskussionsbereit sind, landen diese eigentlich auch politischen Auseinandersetzung vor Gericht.

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag den Unterbindungsgewahrsam gegen einen Maskenverweigerer für rechtens erklärt. Das Gericht verwarf die Rechtsbeschwerde eines Mannes, der im Dezember 2020 in Köln an einer Versammlung von Gegnern der staatlichen Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus teilgenommen und sich geweigert hatte, einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen. Die Pflicht zum Tragen war am Versammlungsort in der Kölner Altstadt angeordnet gewesen. Nachdem der Mann sich …

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