
Rechtsanwalt Jens Usebach ging in einem Beitrag in einem juristischen Blog genauer auf eine Passage der Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts ein, in der die Kritik der Verdi-Betriebsgruppe bestätigt wird. Im Beitrag heißt es: »Entscheidend war dabei, dass die inkriminierten Aussagen zum großen Teil auf wahren Tatsachen beruhten: So hatte die Universität tatsächlich Reinigungsarbeiten an externe Firmen vergeben, wobei diese unter schlechtere Tarifbedingungen fielen. Zudem hatte die FU Berlin tarifliche Zuschläge teilweise nicht oder nur verspätet gezahlt und in einem gerichtlichen Verfahren sogar Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte des Personalrats eingeräumt. Diese tatsächlichen Kernpunkte belegten also, dass die Kritik nicht aus der Luft gegriffen war, sondern auf realen Missständen basierte.«
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Freie Universität (FU) Berlin verurteilt, die Abmahnungen gegen Mitglieder der Verdi-Betriebsgruppe an der Universität zu löschen. Im Januar 2025 hatte das Arbeitsgericht eine weitere Abmahnung noch für rechtmäßig erklärt. Die Entscheidung wurde bundesweit als massive Einschränkung der gewerkschaftlichen Rechte kritisiert. In einem Berufungsverfahren hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auch diese Abmahnung als unrechtmäßig kritisiert. Anlass für die Abmahnungen war ein Aufruf der Verdi-Betriebsgruppe an der FU vom …
„Freie Universität verliert gegen Verdi-Beschäftigte“ weiterlesen