Am Donnerstag wird vor dem Amtssitz des Berliner Justizsenators in der Salzburger Straße 21 – 25 eine Kundgebung für Gewerkschaftsrechte organisiert, auf der die Betroffenen selbst nicht anwesend sein können. Es handelt sich um Häftlinge der JVA Tegel, die im Mai eine Gefangenengewerkschaft gegründet haben (»nd« berichtete). Mittlerweile haben sich weitere Gewerkschaftsgruppen in der JVA Berlin-Plötzensee, Willich, Aschaffenburg und Burg gegründet. Vor wenigen Tagen kam zudem unter Titel Outbreak (Ausbruch) eine Ausgabe der Zeitung der Gefangenengewerkschaft heraus. Die beiden Forderungen der Gefangenengewerkschaft, ein Mindestlohn für die Arbeit auch im Gefängnis und die Einbeziehung in die Rentenversicherung, stoßen bei den Gefangenen auf Zustimmung. Gar nicht erfreut über die gewerkschaftliche Organisierung im Knast ist hingegen der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Sein Sprecher erklärte als Antwort auf eine Kleine Anfrage des Berliner Linkenvorsitzenden Klaus Lederer: »Der Senat beabsichtigt nicht, Insassen der Justizvollzugsanstalten entsprechend einem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten«. Deren Arbeit und Entlohnung sei nicht mit der Tätigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar, lautet die Begründung.
»Wir wollen die Forderungen der Gefangenen unterstützen«, heißt es in dem Aufruf zur Solidaritätskundgebung am Donnerstag. Auch der Erwerbslosenausschuss der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Berlin stellt sich hinter die Gefangenengewerkschaft. In einer Solidaritätserklärung heißt es: »Immerhin handelt es sich bei euren Tätigkeiten um ArbeiDemo für Gewerkschaft der JVA Tegelt, die dem ›freien Markt‹ entzogen wurde, um sie kostengünstig in den Gefängnissen ausführen zu lassen.« http://www.neues-deutschland.de/artikel/942340.demo-fuer-gewerkschaft-der-jva-tegel.html
Razzia bei den Betreibern der Homepage Demofotografie HH
Viele bunte Transparente, häufig Demonstranten und gelegentlich mal die Polizei sind auf DemofotografieHH [1] zu sehen, auf der das Hamburger Protestgeschehen dokumentiert werden soll. Doch jetzt könnte die Dokumentation Lücken gekommen. Denn die Hamburger Polizei mag es gar nicht, wenn sie im Dienst fotografiert wird, wie der Betreiber der Seite erfahren musste. Vor einigen Tagen wurde seine Wohnung durchsucht. Es wird wegen „Verbreitung/ÖffentlicherZurschaustellung von Bildnissen nach § 33 i.V.m. §§ 22, 23 KunstUrhG“ [2] ermittelt.
Die örtliche Linksjugend solid sieht das als Vorwand und befürchtet eine Einschränkung der Möglichkeiten, Polizeieinsätze bei Versammlungen und Demonstrationen zu dokumentieren.
In einer Verfügung der Hamburger Behörden wird dem Besitzer des Internetaccounts aufgefordert, innerhalb von drei Tagen zahlreiche Fotos von der Webseite zu entfernen und die Bilder nicht weiter zu verbreiten. Die Fotos stellen einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Beamten dar, heißt es in der Anordnung.
Wenn schon die Möglichkeit, Kommentare zu veröffentlichen, verdächtig ist
„Hinzu kommt, dass mit der Möglichkeit, für Jedermann einsehbare – auch beleidigende und verleumderische – Kommentare zu den eingestellten Fotos zu verfassen und zu veröffentlichen, ein digitaler Pranger geschaffen wurde, der die Rechte der Betroffenen massiv verletzt“, wird als Begründung genannt.
Diese Passage ist besonders bemerkenswert. Dem Internetbetreiber wird nicht vorgeworfen, dass er beleidigende Kommentare unter Polizeifotos nicht sofort gelöscht hat, sondern dass er überhaupt die Möglichkeit eines Kommentars eröffnet hat. Passt ein solches Verhalten nicht eher in das Feudalzeitalter, als der Pöbel es sich erdreisten durfte, ihre Obrigkeit auch nur böse
anzusehen?Sollte die Polizei in einer Gesellschaft damit durchkommen, in der so viel von Transparenz geredet wird?
Die Reaktionen auf die Razzia und die Aufforderung zur Löschung der Fotos hielten sich in Grenzen. Protest kam von der LinksjugendSolid [3] und der Piratenpartei, die in den Maßnahmen einen Eingriff in die Pressefreiheit [4]sieht.
„Dokumentation von Polizeieinsätzen ist ein öffentliches Interesse“
„Die Dokumentationen von Polizeieinsätzen liegen im öffentlichen Interesse und sind daher auch nach Auffassung desBundesverwaltungsgerichts [5]von den Erlaubnisgründen des §23 KunstUrhG abgedeckt“, heißt es in der Presseklärung.
Tatsächlich beschäftigten in der Vergangenheit immer wieder Polizeiübergriffe auf Demonstranten die Öffentlichkeit. Ein neueres Beispiel war der Einsatz [6] gegen einen Passanten im Berliner Görlitzer Park im Anschluss an eine Demonstration. In den letzten Jahren hat die Dokumentationen der Polizeiarbeit durch zivilgesellschaftliche Gruppen [7] viel dazu beigetragen, dass diese Tätigkeiten transparenter wurden und Opfer von Polizeigewalt ihre Rechte besser einfordern könnten.
Es gab eine Zeit, als die AG Kritische Polizisten [8] diese Arbeit im Innern des Polizeiapparates fortsetzte. Heute spielt der Arbeitskreis kaum noch eine Rolle. Dazu trug auch bei, dass Polizisten, die sich in der AG engagierten, von den eigenen Kollegen gemobbt wurden.
Eine Verurteilung zeigt, wie willkürlich deutsche Gerichte mit dem Spionagevorwurf nicht befreundeter Staaten umgehen
Im Dezember 2012 hat die Verurteilung eines in Berlin lebenden syrischen Juristen wegen Spionage zu einer Haftstrafe von drei Jahren und 3 Monaten nur wenig Aufmerksamkeit erregt [1]. Dabei hätten sich selbst bei den dürren Meldungen einige Fragen geradezu aufgedrängt. Der beschuldigte Jurist war Mitarbeiter der syrischen Botschaft. Warum hatte man nicht den diplomatischen Weg gewählt und den Mann ausgewiesen, wenn Spionageverdacht bestand?
Kürzlich hat die Taz ein Dossier über diesen Fall unter den Titel Code 17041946 [2] veröffentlicht, das die Frage aufwirft, wie stichhaltig der Spionagevorwurf überhaupt ist. Der rund um die Uhr mit allen technischen Mitteln überwachte Mann sorgte für eine Fülle von Aktenmaterial. 14.182 Seiten sollen zusammengekommen sein. Für die Taz ist schnell klar, für was die Aktenberge taugen sollen:
„Sie geben einen Einblick in die Welt der Geheimdienste. Sie zeigen, wie ein Spion in Berlin lebt. Wie er die in Deutschland lebenden Mitglieder der Oppositionsbewegung gegen seine Regierung ausspioniert.“
„Die verzwickte politische Lage“
Zu den brisanten Dokumenten, die er dem syrischen Regime zugespielt haben soll, gehört ein Dossier mit dem Titel „Die verzwickte poltische Lage“ [3], in dem hauptsächlich politische Einschätzungen aufgeführt sind, die jeder regelmäßige Zeitungsleser erfährt, gewürzt mit einer Portion regressivem Antizionismus, wenn behauptet wird, dass der damalige Innenminister de Maiziere der Mann des Zentralrats der Juden sei und deshalb von Merkel in das Amt gebracht wurde.
Auch mit der politischen Weitsicht des Analysten war es nicht weit her, war er doch überzeugt, dass Sigmar Gabriel und seine SPD die Bundestagswahlen gewinnen werden. „Jedenfalls wird es nicht mehr lange dauern, bis er ihrer Regierung ein Ende setzt, einer Regierung, derer das ganze Volk überdrüssig ist“, behauptet er über das Verhältnis Merkel/ Gabriel.
Manche der in dem Dossier aufgeführten Beschreibungen können eigentlich nur ironisch gemeint sein, so heißt es etwa:
Die deutsche Regierung ist dem Zusammenbruch nah, die Gewalttaten nehmen zu, denn allein in Hamburg wurden im letzten Monat etwa 100 Autos in Brand gesteckt.
Da hat entweder jemand die hiesigen Verfassungsschutzberichte und Artikel der Springer-Medien zu ernst genommen oder es ist doch eine gelungene Persiflage zu den Berichten der hiesigen Medien über den baldigen Sturz des Assad-Regimes. Auch über einige in Deutschland lebende syrische Studierende und über verschiedene Staatsbesuche gibt es ein paar eher oberflächliche Informationen. Stoff für einen Spionagetriller bieten diese Informationen aber nicht.
Hinweise auf die Einreise von syrischen Islamisten, die teilweise schon in Afghanistan für den Dschihad gekämpft haben, dürften die hiesigen Verfassungsschutzbehörden interessieren. Schließlich gibt es in den letzten Monaten immer wieder Warnungen vor dem Islamismusexport aus Syrien. Doch im Winter 2012 war der Diskurs zu Syrien hierzulande noch ein anderer.
Da standen die syrischen Freiheitskämpfer einem mörderischen Assadregime gegenüber und wer nur die Existenz von Hardcore-Islamisten aufseiten des syrischen Widerstands erwähnte, galt damals fast schon als Assad-Versteher so, wie heute alle Putin-Versteher sind, die an den Rechten Sektor der Maidan-Bewegung erinnern. So kann die Verurteilung des syrischen Juristen auch als Support der Islamisten verstanden werden, in einer Zeit, wo die regierungsoffizielle Devise „Alle gegen Assad“ lautete.
10 Jahre vorher wurden syrische Spione geschützt
Dass es bei der Verurteilung des Juristen am allerwenigsten um die Verteidigung der Menschenrechte geht, wird in dem Taz-Dossier ganz deutlich. Dort heißt es:
Der syrische Geheimdienst wurde in der Vergangenheit bei seiner Arbeit durch die Bundesregierung unterstützt. Im Jahr 2002 gab es schon einmal ein Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts gegen einen syrischen Spion in Deutschland. … Doch einen Tag vor Verhandlungsbeginn stellte die Bundesregierung das Verfahren ein. Das ist laut Prozessordnung bei Spionagedelikten möglich, „wenn die Durchführung des Verfahrens schwere Nachteile für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde“.
Damals war Syrien Teil des War on Terror und die USA schickten besonders renitente Islamisten als Gefangene nach Syrien, wo sie die Spezialbehandlung des Assad-Regimes am eigenen Leibe erfahren durften, die 10 Jahre später natürlich als besonders barbarisch gebrandmarkt wurde. Nur war diese Handhabung deutsche Norm.
Schon 1967 konnte der Geheimdienst des iranischen Schahs in der BRD iranische Oppositionelle bespitzeln und dessen Spionagearbeit wurde nicht etwa juristisch geahndet, sondern ausgezeichnet. Ob durch die Verurteilung des syrischen Juristen 2012 auch einige demokratische syrische Oppositionelle vom Druck durch das Assad-Regime verschont blieben, lässt sich nicht nachweisen. Zumindest die deutschen Staatsorgane ließen sie nicht in Ruhe und da versagte die Kritikfähigkeit der Medien hierzulande.
So berichtet [4] Report Mainz nach der Verurteilung des Juristen davon, „wie der syrische Geheimdienst Oppositionelle in Deutschland unter Druck setzt“:
Recherchen von REPORT MAINZ unter syrischen Oppositionellen haben ergeben: Sie werden bedroht, drangsaliert und ausspioniert. Und das mitten in Deutschland und das seit Jahren. Aktuelle Erkenntnisse der Verfassungsschützer bestätigen die Schilderungen der Freiheitskämpfer. Mindestens 14 in den Jahren 2009 und 2010 aus Deutschland abgeschobene Syrer landeten direkt im Gefängnis des Assad-Regimes, fünf von ihnen erlitten schwerste Folter.
Die Grenzen der Kritikfähigkeit deutscher Medien
Die Abschiebung der syrischen Oppositionellen durch deutsche Behörden wird nicht kritisiert, nur ihre vorherige Bespitzelung. Auch beim Taz-Dossier ging die kritische Attitüde nicht über die berechtigte Ablehnung syrischer Ausforschungsbemühungen hinaus. Auf die Frage, ob bei der Anklage und der Verurteilung des Juristen nicht dessen Grundrechte verletzt wurden, erklärte der verantwortliche Redakteur Sebastian Heiser: „Das weiß ich nicht, den Fragen bin ich nicht nachgegangen.“
Auf die Frage, ob man die Verurteilung des syrischen Juristen angesichts der politischen Lage in Syrien im Winter 2012 nicht als Support für die Islamisten bewerten kann antwortete Heiser:
Warum die Bundesregierung 2002 entschied, das Gerichtsverfahren wegen Spionage gegen einen Syrer nach § 153d der Strafprozessordnung einzustellen und diesmal anders entschied? Das müsste man die Bundesregierung fragen.
Wäre es nicht die Aufgabe eines kritischen Journalismus hier erst einmal Fragen zu stellen? Warum spielte die Frage der Grundrechte für den Beschuldigten und Verurteilten für den Taz-Redakteur keine Rolle? Genügt es schon, als Assad-Spion gebrandmarkt zu werden, damit diese Fragen verstummen?
In der Berliner JVA Tegel begann eine Organisierung von Gefangenen – weitere Haftanstalten werden folgen
Arbeitsbedingungen, Löhne und die Rente sind auch im Knast ein Thema. Gefangene beginnen nun, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um sich Gehör zu verschaffen.
Eine Initiative, die Schule macht: Vor knapp zwei Monaten haben Häftlinge in der Berliner JVA Tegel eine Gefangenengewerkschaft gegründet. Ein Mindestlohn und die Einbeziehung der Häftlinge in die Rentenversicherung sind die beiden zentralen Forderungen. Innerhalb weniger Tage hatten mehr als 150 Häftlinge in der JVA Tegel die Gründungserklärung unterschrieben. Nun laufen in den Haftanstalten Plötzensee, Willich und Aschaffenburg ebenfalls Vorbereitungen für eine Gewerkschaftsgründung. »Wir gehen davon aus, dass in weiteren Knästen eine unabhängige Inhaftiertenorganisierung im Rahmen der Gefangengewerkschaft möglich ist«, erklärt Gewerkschaftsmitbegründer Oliver Rast. Er ist von den Reaktionen positiv überrascht: »Es übersteigt unsere Erwartungen, dass es in so kurzer Zeit gelungen ist, unsere kleine Projektidee einer Gefangenengewerkschaft über die JVA Tegel hinaus auszudehnen«, betonte er.
Für den Gefangenbeauftragten des Komitees für Grundrechte und Demokratie Christian Herrgesell ist dieses große Interesse an einer Interessenvertretung im Gefängnis keine Überraschung. »Ich erhalte häufig Briefe von Gefangenen, die über schlechte Arbeitsbedingungen, miese Löhne sowie die fehlende Einbeziehung in die Rentenversicherung klagen«, betont der Gefangenenbeauftragte. »Der Rentenanspruch von Menschen, die mehrere Jahre in Haft waren, verringert sich drastisch, nach acht bis zehn Jahren gibt es in der Regel kaum noch Hoffnung für ein Auskommen über Hartz-IV-Niveau. Vor allem bei der Entlassung älterer Menschen ist das ein immenses Problem«, betont Herrgesell.
Davon sind auch Menschen betroffen, die in DDR-Gefängnissen inhaftiert waren. Dort waren Gefangene in das Rentensystem integriert. Seit dem BRD-Anschluss wird auch ihnen die Zahlung der Rente verweigert. Dabei gibt es auch in der BRD seit 1976 die gesetzliche Grundlage für die Einbeziehung von Häftlingen in die Rentenversicherung. Doch passiert ist bisher nichts. Eine vom Komitee für Grundrechte initiierte Petition, die von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt wird, ist in die parlamentarische Ausschüsse verwiesen worden.
Eine Gefangenengewerkschaft könnte sowohl beim Mindestlohn als auch beim Thema Rentenversicherung Druck machen. Daher gibt es mittlerweile starken Widerspruch gegen diese Initiative. So erklärte ein Beauftragter des Berliner Justizsenats als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Klaus Lederer, der für die Linkspartei im Abgeordnetenhaus sitzt: »Der Senat beabsichtigt nicht, Insassen der Justizvollzugsanstalten entsprechend einem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.« Die Arbeit und Entlohnung sei nicht mit der Tätigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar, lautet die Begründung. Als Antwort auf eine Kleine Anfrage des Mitglieds des Berliner Abgeordnetenhauses Dirk Behrendt (Grüne) bestreitet der Sprecher des Berliner Justizsenats den Gefangenen auch die Gewerkschaftsfreiheit, weil kein Arbeitnehmerverhältnis bestehe. In Köln wurde eine Radiosendung zum Thema Gefangenengewerkschaft in dem Webprojekt »Radio Köln« mit der Begründung abgesetzt, es müsse geprüft werden, ob in dem Beitrag gegen Gesetze verstoßen werde.
Noch immer droht die Räumung einer von Geflüchteten besetzten Schule
Seit dem 24. Juni herrscht in einem Teil des Berliner Stadtteils Kreuzbergs Belagerungszustand. Ein großes Polizeiaufgebot hat zahlreiche Straßen rund um die Gerhart-Hauptmann-Schule [1] weiträumig abgesperrt. Das seit Jahren leerstehende Gebäude war im Winter 2013 von Geflüchteten besetzt worden. Nun sollte die Schule geräumt werden. Doch nur ein Teil der Personen, die in den letzten Monaten in dem Gebäude gelebt haben, akzeptierte die angebotenen Ausweichquartiere. Mehr als 50 Bewohner weigerten sich, das Gebäude zu verlassen und besetzten das Dach [2].
Die Absperrungen sollten sie zermürben und zum Aufgeben bewegen. Nach der mehr als einwöchigen Belagerung zeigen sie sich aber weiterhin entschlossen, ihren Kampf für ein Bleiberecht und „gegen die deutsche Flüchtlingspolitik“ fortzusetzen. Manche drohen damit, vom Dach zu springen, wenn die Polizei das Gelände betreten sollte. Unterstützer, die zu den Geflüchteten regelmäßig Kontakte haben, betonen, dass es den Personen mit ihren Warnungen bitterernst ist.
Ultimatum des Polizeipräsidenten an die Politik
Dagegen wird in Medien immer wieder behauptet, dass die Polizei trotz Verstärkung aus dem gesamten Bundesgebiet am Ende ihrer Kräfte sei. Damit soll auch Druck für eine schnelle Räumung gemacht werden.
So gibt es ein von der Gewerkschaft der Polizei unterstütztes Ultimatum [3] des Berliner Polizeipräsidenten an die Berliner Politik. Entweder es wird jetzt schnell geräumt oder die Polizei soll abgezogen werden, heißt es dort. Nun legt die GdP noch nach und fordert [4], dass die Kosten für den langen Polizeieinsatz nicht aus dem Haushalt der Polizei, sondern der Politik beglichen werden soll.
Spiel mit verteilten Rollen
Dass es in dem Konflikt um ein Spiel mit verteilten Rollen zwischen den von den Grünen regierten Bezirk Kreuzberg und dem von der CDU geleiteten Berliner Innensenat geht, ist richtig. Diese Arbeitsteilung war bei der Räumung des Flüchtlingscamps am Oranienplatz [5] vor einigen Wochen deutlich geworden.
Während die Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Die Grünen) ihre Solidarität mit den Flüchtlingsproteste im Allgemeinen ausdrückte, machte sie sehr deutlich, dass das Camp in ihrem Stadtteil nicht mehr toleriert wird. Ihre Rolle als Moderatorin konnte sie in dem Konflikt nur spielen, weil der Innensenat und die CDU eine noch schnellere Räumung ohne weitere Verhandlungen forderten.
Damit wuchs der Druck auf die Flüchtlinge, entweder die Räumung des Platzes zu den Bedingungen des Bezirks zu akzeptieren oder „Henkel [6] übernimmt das Kommando“. Mit dieser Strategie gelang es, die Bewohner des Camps auf dem Oranienplatz erfolgreich zu spalten. Die Bilder von auszugswilligen Flüchtlingen, die die Zelte und Hütten der Mitstreiter niederrissen, die den Platz nicht verlassen wollten, gingen durch die Presse.
Bald stellte sich heraus, dass die Zusagen für das Verlassen des Platzes, von den Behörden ignoriert wurden. So sollen mehrere der Flüchtlinge abgeschoben werden, obwohl eigentlich ihre Aufenthaltsstatus noch einmal überprüft werden sollte [7].
„Wir lassen uns nicht ein zweites Mal über den Tisch ziehen lassen, wie auf dem Oranienplatz“, erklärten die Besetzer der Schule immer wieder. Schließlich haben sie am eigenen Leib erfahren, wie repressiv auch die angeblich moderate „Kreuzberger Linie“ sein kann. Seit Monaten forderten die Bewohner der Schule den Einbau von Duschen. Doch der Bezirk stellte sich taub.
Schließlich hoffte man, die Bewohner eher zum Verlassen des Gebäudes zu bewegen, wenn die Lebensbedingungen dort so unerträglich wie möglich sind. Vor einigen Wochen endete ein Streit um die Benutzung der einzigen Dusche in der besetzten Schule für einen der Bewohner tödlich.
Wo bleibt die Zivilgesellschaft?
Die Auseinandersetzung um die Schule wird von vielen Medien häufig so dargestellt, als ginge es um einen Show-down zwischen den Geflüchteten und der Politik. Dann gibt es in dieser Lesart noch einige antirassistische Unterstützer, die die Geflüchteten angeblich radikalisieren. Diese Darstellung war in den letzten beiden Jahren über den neuen Flüchtlingswiderstand immer wieder verbreitet worden, entspricht aber nicht den Tatsachen.
Der politische Kampf der Geflüchteten, der im Sommer 2012 mit einem Marsch für Menschenrechte durch die gesamte Republik begonnen hat und zum Camp am Berliner Oranienplatz und später zur Besetzung der Schule führte, wurde von den Betroffenen selbstbestimmt geführt. Dieser Grundsatz ist ihnen wichtig. Wenn in Medien trotzdem immer wieder die Steuerung der Aktivisten durch Antirassisten aus Deutschland behauptet wird, so machen sie nur deutlich, dass die das politische Anliegen der Geflüchteten und ihre Erklärungen ignorieren.
Mittlerweile hat sich die Zivilgesellschaft in Berlin zu Wort gemeldet und die sofortige Aufhebung der Blockade gefordert. Am vergangenen Samstag beteiligten sich mehr als 5.000 Menschen an einer Demonstration gegen die Absperrungen. Unterstützt werden sie dabei von Anwohnern in Kreuzberg. Am 1. Juli beteiligten sich mehrere hundert Schüler und Studierende an einem Schulstreik [8] und solidarisierten sich mit den Geflüchteten.
Die Forderung nach einem Bleiberecht für die Geflüchteten wird auch in liberalen Medien Berlins jetzt erhoben. So begründet [9] die Berliner Zeitung diese Forderung so:
Berlin hat diesen Flüchtlingen in den vergangenen zwei Jahren die größtmöglichen Schwierigkeiten gemacht. Nach diesem kollektiven Politikversagen müssen endlich Konsequenzen gezogen werden.
Diese Forderung wird auch in einem Öffentlichen Appell [10] an die Politik unterstützt. Mittlerweile gibt es unabhängig davon auch einen bundesweiten Aufruf [11], der für die Rechte der Geflüchteten eintritt. „Wir fordern die Gewährung eines dauerhaften Bleiberechts nach § 23, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für die Refugees“, heißt es dort.
Mit § 23 des Aufenthaltsgesetzes [12], der den Behörden einen großen politischen Beurteilungsspielraum einräumt, gäbe es dafür eine gesetzliche Grundlage, um die Forderungen der Geflüchteten umzusetzen und die Polizei sofort zurückzuziehen.
Räumungsdrohung nicht vom Tisch
Obwohl es in den letzten Tagen Signale gab, die auf eine Entspannung der Situation hindeuteten, hat sich in den letzten Stunden die Situation wieder zugespitzt. Von einem Abzug der Polizei ist nicht die Rede, dafür werden immer wieder Unterstützer, die Blockaden vor dem Sperrbezirk versuchen, von der Polizei angegriffen. Auch die Erklärungen des Berliner Innensenators Frank Henkel tragen wenig zur Entspannung bei. In einem Radiointerview [13]antwortete der CDU-Politiker auf die Frage des Moderators:
Zu einem Zeitpunkt kann und werde ich jetzt nichts sagen, ich empfinde es allerdings als einen Fortschritt, dass wenigstens Herr Panhoff, also aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, sich seit mehreren Monaten, dessen was sich da abgespielt hat, entgegenstellt und jetzt ein entsprechendes Räumungsersuchen gestellt hat.
Panhoff ist Mitglied der Grünen. Sofort machte die konservative „Welt“ mit der Schlagzeile [14] auf: „Grüne wollen die besetzte Schule räumen lassen.“ Die CDU und Henkel können sich also beruhigt zurück lehnen. Dass der Innensenator wegen seiner Biographie etwa Sympathien mit den Geflüchteten hat, ist nicht anzunehmen. Wie die Taz berichtete [15], kam er 1981 als Kind einer Flüchtlingsfamilie nach Deutschland. Doch, weil er mit seinen Eltern aus der DDR floh, wurde er mit offenen Armen empfangen.
Ein solches Urteil wenige Tage nach dem Besuch des US-Außenministers zeigt, dass sich das Regime sicher fühlt. Doch wie stabil ist es wirklich?
Von einem Tiefschlag für die Pressefreiheit spricht [1] die Organisation Reporter ohne Grenzen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International [2] spricht von einem „Schwarzen Tag für die Pressefreiheit“ [3]. Die Taz titelt ebenfalls „Ein finsterer Tag“ [4] – die Urteile gegen drei Journalisten von Al-Dschasira in Ägypten haben weltweit für Empörung gesorgt.
Tatsächlich handelt es sich um Terrorurteile, wie sie heutzutage selten sind. Angeklagt war der australische Korrespondent Peter Greste, der kanadisch-ägyptische Büroleiter Mohammed Fahmy und der ägyptische Redakteur Baher Mohammed, die alle für das englische Programm von Al-Dschasira arbeiteten. Mohammed wurde wegen anderer Vorwürfe noch zu weiteren drei Jahren Haft verurteilt. In dem Verfahren sind mehrere weitere Journalisten in Abwesenheit ebenfalls zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.
Wenn Journalistenutensilien wie Sprengstoff präsentiert werden
Schon das Video [5] über die Festnahme der Journalisten im Dezember letzten Jahres macht die gesamte Absurdität des Verfahrens deutlich.
Die Kamera pirscht sich an die Beweisstücke heran. Schwenkt nach links, rechts, hält auf einen Notizblock auf dem Schreibtisch, ein Stativ in der Ecke des Raumes, verweilt auf den Laptops, den Kabeln auf dem Teppichboden. Dazu dröhnt dramatische Streichmusik, gleich haben wir die Verbrecher, könnte man denken, gleich kommt das große Finale. Schnitt. Die Reporter Mohamed Fahmy und Peter Greste hocken mit ungläubigen Gesichtern auf dem Sofa in ihrem Hotelzimmer, eine schneidende Stimme stellt Fragen, etwa, wann sie das letzte Mal in Katar gewesen seien.
Hier wird deutlich: Journalistische Utensilien wurden präsentiert, als seien es Bomben und Sprengstoff und die Journalisten wurden wie Terroristen behandelt. Der einzige Vorwurf: Sie hätten zu positiv über die gestürzte Regierung der Muslimbrüder berichtet und Falschmeldungen über Ägypten verbreitet.
Tatsächlich ist das Urteil Tell eines Krieges, den zwei Fraktionen der Bourgeoisie in Ägypten führen. Auf der einen Seite stehen die Fraktionen, die sich jahrelang um Mubarak gruppiert hatten und während des Aufstandes am Tahirplatz kurze Zeit in der Defensive waren.
Auf der anderen Seite steht die neue islamistische Bourgeoisie, die sich um die Moslembrüder gruppierte, aber durchaus auch heterogen ist. Bei den ersten bürgerlich-freien Wahlen nach dem Mubarak-Sturz gelang es der islamistischen Fraktion kurzfristig einen Block mit Teilen der Subalternen zu bilden, was zu dem überragenden Wahlsieg von Mursi führte. Doch anders als in der Türkei gelang es diesem islamistischen Block nicht, eine dauerhafte Hegemonie zu erreichen.
Eine katastrophale Sozialpolitik und die Obstruktion der alten Eliten führten zu einer schnellen Abkehr großer Teile der Bevölkerung von Mursi. Die Opposition gegen Mursi wurde durch Stoßtrupps des alten Mubarak-Regimes instrumentalisiert, die mit dem Putsch ihr Ziel erreichten. Seitdem herrscht in Ägypten eine beispiellose Repression nicht nur gegen alle, die in Verdacht stehen, mit den Moslembrüdern zu kooperieren.
Auch die säkulare Opposition des Tahir-Platz sieht sich mit Terrorurteilen konfrontiert, wenn sie es wagt, eine Demonstration ohne Genehmigung zu organisieren oder via Internet Kritik an dem gegenwärtigen Regime zu äußern. Auch Streiks gelten als unpatriotisch und werden von dem neuen Regime bekämpft.
Massaker an Oppositionellen, die sich gegen die Absetzung des gewählten Präsidenten Mursi wehrten, waren der Einstand des neuen Regimes. Dass die Proteste des Auslands verhalten waren, und die Beziehungen zum neuen Regime nicht abgebrochen wurden, war für die Machthaber eine Bestätigung dafür, mit ihren Terror weitermachen zu können, ohne ersthafte Sanktionen befürchten zu müssen. In diesem Kontext sind auch die Urteile gegen die Journalisten zu sehen.
Bezeichnend ist, dass sie kurz nach dem Besuch des US-Außenministers Kerry in Ägypten verkündet wurden. Der Politiker sprach allgemein davon, dass Ägypten am Scheideweg stehe, vermied aber jede kritische Äußerung über die Repression und den Terror gegen alle, die nicht mit dem neuen Regime konform gehen. Mit der Gerichtsentscheidung können die herrschenden Eliten im Land deutlich machen, dass sie nicht einmal taktische Rücksichten in Bezug auf die Menschenrechte nehmen müssen.
Die massive Kritik an den Urteilen dürfte bei den ägyptischen Stellen solange keine Beunruhigung auslösen, solange die Beziehungen zu den USA und anderen wichtigen Partnern nicht beeinträchtigt ist. Das ägyptische Regime profitiert von einer konzeptlosen US-Administration, die die politischen Ereignisse im arabischen Raum nicht kontrolliert oder gar steuert, wie manche notorischen US-Basher mutmaßen. In Wirklichkeit sind die USA im arabischen Raum nur Zaungast und versuchen sich mit den Regimen gutzustellen, die überhaupt noch dazu bereit sind. Das gegenwärtige ägyptische Regime garantiert aus dieser Perspektive zumindest Ruhe und Ordnung im Innern und an der Grenze zu Israel.
Wie stabil ist das ägyptische Regime?
Doch auch hier bleiben viele Fragezeichen. Es wird immer behauptet, das gegenwärtige Regime habe eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Doch belegt ist das keineswegs. Der große Anteil der Menschen, die sich trotz massivem Druck und Drohungen geweigert haben, am Wahlzirkus zur Inthronisierung eines Putschgenerals zum gewählten Präsidenten teilzunehmen, war größer als erwartet und höher als bei den Wahlen, aus denen Mursi als Sieger hervorging.
Da Mursi einen hohen Wahlsieg einfuhr ist anzunehmen, dass trotz hoher Enttäuschungen bei einem Teil seiner Wähler noch eine beträchtliche Anzahl von Anhängern der Muslimbrüder in Ägypten existiert. Genau darauf reagiert das Regime mit Terror und Repression. In der Regel kümmert sich die sogenannte demokratische Welt nicht darum.
Das Urteil gegen die Journalisten sorgte vor allem deshalb für internationale Aufmerksamkeit, weil davon auch ausländische Journalisten betroffen sind. Der seit mehreren Monaten inhaftierte Fotograf Mahmoud Abu-Zeid [6] ist außerhalb Ägyptens kaum bekannt.
Auch die am 28. März durch einen Kopfschuss getötete Journalistin Mayada Ashraf [7] hat hierzulande wenig Aufmerksamkeit. Auch der Teil der kleinen kritischen Öffentlichkeit, der hierzulande für einige Monate die Proteste am Tahirplatz verfolgte und dabei die wahren Machtverhältnisse in Ägypten aus den Augen verlor [8], hat sich enttäuscht und resigniert über den gesellschaftlichen Backlash und das Fehlen einer emanzipatorischen Perspektive abgewandt und schweigt.
Salafisten stellen „die größte Bedrohung für die innere Sicherheit im terroristischen Phänomenbereich“ dar
Die Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichtes ist ein jährliches Ritual in der deutschen Innenpolitik. Gestern wurde vom Bundesinnenminister der VS-Bericht 2013[1] präsentiert. Wie üblich wurde auf das politische Spektrum links und rechts der ominösen politischen Mitte geblickt und vor den dortigen Entwicklungen gewarnt[2].
Das Potential der sogenannten Linksextremisten sei 2013 gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen, linke Gewalttaten aber hätten zugenommen, so Innenminister Thomas de Maizière. Er und VS-Präsident Maaßen konstatierten eine neue Ruppigkeit im Umgang mit der Polizei, aber auch mit Mitarbeitern in Jobcentern und der Ausländerämtern.
Beide Beamten zogen als Beleg für gestiegene Gewaltbereitschaft im linken Spektrum die militanten Auseinandersetzungen bei und nach einer Demonstration zum Erhalt des Kulturzentrums Rote Flora in Hamburg im Dezember letzten Jahres heran (Gummigeschosse und Führerscheinentzug statt Lösung sozialer Probleme[3]). Dabei sind der genaue Ablauf der Ereignisse und der angebliche Überfall auf eine Polizeiwache umstritten (Hamburg: Die einen sagen so, die anderen so[4]). Politische Beobachter monierten schon länger, dass sich in den gestiegenen Zahlen über angeblich gestiegene linke Gewaltbereitschaft auch die Strafanzeigen wegen Beteiligung an Sitzblockaden einfließen.
Dagegen hat die Zahl der explizit militanten linken Demonstrationen eher abgenommen, was auch die Entwicklung rund um die Revolutionäre 1.Mai-Demonstration in Berlin-Kreuzberg[5] zeigt.
Gewalt gegen Migranten
Auch im rechten Milieu hat sich nach dem VS-Bericht die Zahl des harten Kerns reduziert, doch die Gewaltbereitschaft sei gegenüber dem Vorjahr 2013 signifikant angestiegen und habe den höchsten Stand seit 2006 erreicht. So sei allein im vergangenen Jahr die Zahl der Angriffe mit fremdenfeindlichen Motiven noch einmal um 20 Prozent auf 473 Übergriffe gestiegen. Das waren 80 mehr als 2012.
De Maizière sprach bei Vorstellung des Verfassungsschutzberichts von „unablässigen“ Versuchen der rechten Szene, „die Stimmung gegenüber Fremden zu vergiften“. Auch hier verweisen Kritiker auf die Verantwortung der Politik durch die Unterbringung der Menschen in Heimen in Gegenden, die sie sich nicht ausgesucht haben. Die Auflösung der Heime und die Unterbringung der Flüchtlinge in Privatwohnungen ihrer Wahl würden rechte Kampagnen zumindest erschweren, allerdings den Rassismus nicht beseitigen, der sich nicht auf die offene Rechte beschränkt.
Salafistische Gefahr?
Einen großen Stellenwert bei der Vorstellung des VS-Berichts nahm auch die zunehmende Gefahr vor gewaltbereiten Islamisten ein. Vor allem Salafisten, die im syrischen Bürgerkrieg gekämpft haben und jetzt zurückkehren, sind damit gemeint. Mehr als 270 deutsche Islamisten seien zum Dschihad nach Syrien gegangen: „ein Trend, dessen Ende nicht abzusehen ist“.
Das islamistische Personenpotenzial in Deutschland ist von 42.550 (2012) auf 43.190 gestiegen. Der Anstieg beruht insbesondere auf dem stetigen Zuwachs bei den Anhängern salafistischer Bestrebungen in Deutschland.
Verfassungsschutzbericht 2014
„Mit Blick auf den islamistischen Terrorismus kann ich feststellen, dass der derzeit für uns die größte Bedrohung für die innere Sicherheit darstellt, jedenfalls im terroristischen Phänomenbereich“, formulierte Hans Georg Maaßen diese Sorge im Bürokratendeutsch seiner Behörde.
Mit der salafistischen Gefahr wird denn auch die in Kritik stehende enge Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten, also etwa den amerikanischen, legitimiert: „Der Anschlag von Brüssel hat uns vor Augen geführt, dass aus der Möglichkeit eines Anschlags durch solche Syrien-Rückkehrer eine tödliche Realität geworden ist. Eine enge Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden untereinander und mit internationalen Partnern ist zur Eindämmung dieser Gefahr unerlässlich“, erklärte de Maizière.
Natürlich wird der VS-Bericht seit jeher als Steinbruch betrachtet, aus dem sich die jeweiligen politischen Akteure, die Teile herausbrechen, die für ihre Argumentation taugen. So hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei[6] Oliver Machow in einem Interview[7] sofort den sogenannten Linksextremismus als besonders besorgniserregend bezeichnet. Die GdP hat sich auch in der Vergangenheit immer darum bemüht, die radikale Linke als besonders gefährlich darzustellen.
Ob das auch daran liegt, dass diese Kreise besonders polizeikritisch sind und mit Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Vergangenheit bereits öfter Menschenrechtsverletzungen bei der Polizei aufgedeckt haben. Auch das Versagen von Polizei und Ermittlungsbehörden gegenüber rassistischer Gewalt wurde immer wieder von zivilgesellschaftlichen Organisationen und engagierten Einzelpersonen thematisiert[8]. Erst kürzlich hat die Politikwissenschaftlerin Britta Schellenberg gemeinsam mit der sächsischen Heinrich Böll Stiftung eine Studie[9] herausgegeben, die dieses Versagen bei einem rechten Überfall auf eine Gruppe von Indern im sächsischen Mügeln nachweist.
Gesetzesverschärfungen angedacht?
Auch die Angst vor salafistischen Anschlägen in Deutschland, die so neu nicht ist, hat einen anderen Polizeigewerkschafter schon einmal dazu animiert, Lösungsvorschläge in Umlauf zu bringen, die mit dem Grundgesetz kaum vereinbar sein dürften. So regte GDP-Funktionär Rainer Wendt an, salifistische Syrien-Rückkehrer die Wiedereinreise nach Deutschland zu verweigern[10].
Davon abgesehen, dass die Islamisten auch außerhalb der deutschen Grenzen eine Gefahr darstellen, wenn sie Anschläge planen, sind viele der Betroffenen deutsche Staatsbürger, die gar nicht ausgebürgert werden können. Es steht daher zu befürchten, dass die Angst vor dem Salafismus dazu dient, über Verschärfungen bei den Ausländergesetzen nachzudenken. Der sozialdemokratische Innenminister von Baden Württemberg Reinhard Gall hat denn auch schon wieder die Vorratsdatenspeicherung als Mittel gegen den Salafismus[11] in Gespräch gebracht. Auch die Formulierungen im Bericht machen deutlich, dass weiterhin Druck von den Sicherheitsbehörden auf eine noch größere Kontrolle und Überwachung ausgeübt wird:
Mit den neuen technischen Mitteln verändern sich auch Agitations- und Radikalisierungsvarianten: Das Internet wird zum Katalysator neuer Strukturen im Extremismus, zur Keimzelle neuer Aktionsformen in der Realwelt. Das Medium Internet wird bei der Verbreitung extremistischer Propaganda, als Kommunikationsplattform und nicht zuletzt bei der Koordination von Aktivitäten weiter an Bedeutung gewinnen: eine Entwicklung, der sich die Sicherheitsbehörden mit geeigneten Mitteln entgegenstellen müssen.
Verfassungschutzbericht 2014
Mehrere Zeitungen haben sich bei der Vorstellung des diesjährigen VS-Berichtes daran erinnert, dass der Dienst durch ihr Versagen im Kampf gegen NSU massiv an Glaubwürdigkeit verloren hat. Wenn es nun zu diesem Komplex im aktuellen VS-Bericht heißt: „Aus den Reaktionen des rechtsextremistischen Spektrums zum NSU-Komplex können jedoch keine unmittelbaren Anhaltspunkte für ein mögliches rechtsterroristisches Handeln abgeleitet werden“, könnte man sagen, die Dienste kehren wieder zu ihrer alten Praxis zurück. Auch vor der Selbstenttarnung der NSU mochten sie keine rechtsterroristischen Gefahren in Deutschland erkennen.
In Berlin sorgte vor einigen Wochen ein öffentliches Wandbild[12], auf dem eine Kooperation zwischen Staat und NSU behauptet wird, für einen Polizeieinsatz. Ein antirassistisches Bündnis[13] spricht von Zensur. Für die Kritiker des VS ist hingegen die NSU-Affäre nicht vergessen. Sie verweisen darauf, dass sämtliche im VS-Bericht aufgeführten Informationen und Zahlen genau so gut von zivilgesellschaftlichen Gruppen geliefert werden könnten.
Das syrische Assad-Regime inszeniert sich als Alternative zu den Islamisten und findet in Europa und den USA vermehrt Unterstützung
Die Bundesanwaltschaft hat gegen den deutschen Staatsbürger Harun P. einen Haftbefehl wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation erwirkt. In einer Pressemitteilung [1]der Behörde wird ihm vorgeworfen, im syrischen Bürgerkrieg die islamistische Organisation „Junud Al-Sham unterstützt zu haben. Der Mann wird konkret beschuldigt, an der Befreiung von 300 Gefangenen und der Tötung von 2 syrischen Soldaten beteiligtgewesen zu sein.
Schon Ende März ging die Bundesanwaltschaft gegen islamistische Syrienkämpfer [2] vor. Seit Wochen wird davor gewarnt, dass im syrischen Bürgerkrieg aktive Islamisten eine Gefahr für Europa werden können. Dass diese Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigte der antisemitische Anschlag [3] eines islamistischen Syrienkämpfers im Jüdischen Museum in Brüssel am 24 Mai.
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Staaten, aber auch im arabischen Raum und in den USA wächst die Angst vor den militärisch und ideologisch gestählten islamistischen Syrienkämpfern. Schließlich gibt es ja einige Beispiele, die einige Jahrzehnte alt sind. Ohne die islamistischen Freiwilligen, die in den 80er Jahre in Afghanistan gegen die dortige laizistische Regierung und die sie stützende Rote Armee gekämpft haben, wäre der neue Dschihadismus wohl kaum so stark geworden.
Schon in den 80er Jahren wurden die Islamisten aus aller Welt zunächst von großen Teilen der Länder in der westlichen Welt zunächst toleriert und mehr oder weniger offen unterstützt. Trotz des Wissens, dass hier eine ganze Generation von militanten Dschihadisten herangezüchtet wurde, wiederholte sich auch im syrischen Bürgerkrieg dieses Szenario. Lange Zeit hatten Islamisten wenig zu befürchten, wenn sie sich dort am Kampf beteiligten.
Opfer ist die syrische Revolution
Dabei ist es allerdings ein Mythos, dass deren Hauptziel der Kampf gegen das Assad-Regime gewesen ist. Vielmehr richtete sich ihr Kampf bald gegen die Teile der syrischen Opposition, die mit dem Islamismus nichts zu tun haben wollten. Säkulare Kräfte gehörten ebenso dazu wie gemäßigte Moslems. In vielen Gebieten Syriens mussten sich Oppositionelle, die vom Assad-Regime verfolgt und misshandelt worden waren, vor den Islamisten verstecken oder ihre Wohnungen verlassen oder wurden von ihnen ermordet.
So wurde am 23.5.2014 der studentische Aktivist Muhammad Muhammad von Islamisten an der Grenze zur Türkei hingerichtet, als er eine Gruppe unverschleierter Frauen vor deren Angriffen verteidigte. Auf der Homepage der Initiative „Adopt the Revolution“ [4], die den nichtislamistischen syrischen Widerstand unterstützt wird der Mord beschrieben [5]:
„An einem Checkpoint der global-jihadistischen Kämpfer von ISIS nahe des Dorfes Jeb zwangen die Kämpfer alle Passagiere des Busses zum Aussteigen und brachten sie an einen anderen Checkpoint nahe Al Shiyukh, einem Stadtteil Aleppos. Bereits am ersten Checkpoint hatten die ISIS-Kämpfer damit begonnen, die unverschleierten Frauen unter den Passagieren sowie deren Familien zu beleidigen. In Al Shiyukh angekommen, drohte man ihnen mit Verhaftung aufgrund ihres – nach Bestimmungen der Islamisten – unzüchtigen Verhaltens.
Muhammad schritt ein und erhob sein Wort gegen die bewaffneten Extremisten und ihre Anschuldigungen. Er versuchte, sie davon zu überzeugen, die Frauen und ihre Familien unversehrt gehen zu lassen. Einer der Kämpfer (nach Angaben der UKSS vermutlich saudi-arabischer Herkunft) stach daraufhin mehrmals mit einem Messer auf Muhammad ein. Die ISIS-Kämpfer enthaupteten ihn anschließend. Sein kopfloser Körper wurde nach Al Raii gebracht, eine von ISIS kontrollierte Stadt nahe der türkischen Grenze. Dort wurde Muhammads Leichnam von ISIS an ein Auto gebunden und mehrere Stunden lang als Abschreckung für die lokale Bevölkerung durch den Ort gezogen, bevor er schließlich auf einem Gehweg abgelegt wurde.“
Auch die kurdische Bewegung in Syrien, die einen dritten Weg zwischen Regime und Opposition versuchte, wurde immer wieder von bewaffneten Islamisten angegriffen.
Mythos vom islambekämpfenden Assad-Regime
Profitiert von dieser Situation hat das Assad-Regime gleich auf mehrfache Weise. Es verstand es, sich im Ausland und auch bei Teilen der syrischen Bevölkerung als Alternative zum Islamismus zu inszenieren. Auch manche Assad-Gegner resignierten, wenn die Alternative eine islamistische Herrschaft sein sollte.
Elias Parabo von der Initiative „Adopt the revolution“ macht im Gespräch mit Telepolis darauf aufmerksam, dass es ein Mythos ist, wenn sich das Assad-Regime als Alternative zum Islamismus inszeniert. Tatsächlichwürden Gebiete, die von ihnen kontrolliert werden, nicht angegriffen, während die nichtislamistische Opposition weiterhin mit aller Brutalität bekämpft werde. Islamistische Einheiten hingegen hätten ungehindert durch von der syrischen Armee kontrollierte Gebiete ziehen können. Die Syrien-Korrespondentin der Tageszeitung junge Welt beschreibt [6] das Kalkül des Regimes sehr präzise, wenn sie aus Gesprächen mit Assad-nahen Kreisen in Syrien den Schluss zieht:
„Die kontinuierliche Zunahme europäischer Gotteskrieger in Syrien und deren Rückkehr hatte europäische Geheimdienste bereits Anfang 2013 zur Kontaktaufnahme mit ihren syrischen Kollegen veranlasst. Kürzlich wollte auch Washington – auf Umwegen – von Damaskus mehr über US-Bürger erfahren, die in Syrien kämpften. Sowohl Assad-Beraterin Bouthaina Schaaban als auch Außenminister Walid Mouallem bestätigten die Anfragen kürzlich bei Fernsehinterviews. Damaskus sei im Rahmen geregelter politischerBeziehungen zur Zusammenarbeit bereit, sagten beide. Die Staaten sollten ihre Botschaften in Damaskus wieder öffnen, dann könne man weitere Informationen über die europäischen Gotteskrieger in Syrien zur Verfügung stellen.“
Ein säkularer Diktator als kleineres Übel
Dass solche Überlegungen auch hierzulande diskutiert wurden, zeigt ein Interview [7] des Deutschlandfunks mit dem als Nahost-Experten vorgestellten Michael Lüders zum islamistischen Vormarsch im Irak:
„Jetzt haben Sie, Michael Lüders keine Probleme, auch unangenehme Thesen, wenn ich das so formulieren darf, zu formulieren beziehungsweise auch zuartikulieren. Könnte man dann sagen, ein säkularer Diktator ist allemal besser als die Islamisten, die jetzt auf dem Vormarsch sind?
Lüders antwortete: „Es mag viele geben, die so denken, aber man kann natürlich das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen. Man muss nur nüchtern zur Kenntnis nehmen, dass das, was hier geschehen ist, nicht nur für dieMenschen in der Region eine Katastrophe ist, sondern gleichzeitig bildet sich hier ein islamisches Emirat heraus, das wirklich gefährlich ist. Es ist ein sicherheitspolitischer Tsunami, der sich hier aufbaut an der Grenze zur Türkei, an der Schwelle zu Europa. Wir haben vor gerade mal vier Wochen einen Terroranschlag erlebt auf das Jüdische Museum in Brüssel, durchgeführt von einem französischen Dschihadisten, der bei der Isis in Syrien ausgebildet worden ist. Es ist dies ein Hinweis darauf, was uns erwartet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Isis über die Türkei auch Europa ins Visier nimmt.“
Die Antwort von Lüders kann dem Assad-Regime Hoffnung geben. Im Irak könne die Zeit nicht mehr zurückgedreht und das Bath-Regime wieder eingesetzt werden.Aber in Syrien kann das alte Regime noch nützliche Dienste leisten, ist der Subtext der Antwort. Die Leidtragenden sind die syrischen Oppositionellen, die den Aufstand begonnen haben, weil sie mit Entrechtung und Verarmung Schluss machen wollten. Sie mussten erleben, dass der Aufstand von Islamisten gekapert wurde und dass dadurch das Regime wieder auch weltweit als Partner bei der Repression gesehen werden.
Wenn die Bundesanwaltschaft den Islamisten Harun P. vorwirft, an einer Befreiung von 300 Gefangenen in Syrien und der Tötung von zwei syrischen Soldaten beteiligt gewesen zu sein, wird sehr deutlich, dass der Angriff auf das Assad-Regimes auch in Deutschland wohl wieder als terroristisch bewertet wird.
Akademikerball mit Folgen: Jenaer Antifa sitzt in Wien
Am 6. Juni beginnt vor dem Wiener Landgericht der Prozess gegen Josef S. Das Mitglied der sozialistischen Jugendorganisation »Die Falken« aus Jena ist nach Paragraf 274 des österreichischen Strafgesetzbuches angeklagt, der Vorwurf lautet »Rädelsführerschaft«. Eine Gruppe Jenaer Antifas ist nach Wien gefahren, um ihn zu unterstützen. S. wurde am Rande einer Demonstration am 24. Januar festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, sich in einer Menschenmenge befunden zu haben, von der Gewalt ausgegangen ist. Am Rande der Proteste gegen den Akademikerball waren in der Wiener Innenstadt einige Fensterscheiben zu Bruch gegangen. Für eine Beteiligung von S. gibt es keine Beweise.
Auch in Jena haben antifaschistische Gruppen und die Ortsgruppe der Roten Hilfe für den 6. Juni eine Solidaritätskundgebung für S. vorbereitet. An vielen Häuserwänden kann man die Parole »Solidarität mit Josef S. – betroffen ist einer, gemeint sind wir alle« lesen. Für Michael M. ist diese Parole mehr als ein Spruch. »Ich bin am 24. Januar gemeinsam mit Josef nach Wien gefahren, um mich an den Protesten gegen den Ball zu beteiligen«, sagte der junge Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Insgesamt 8000 Menschen hatten an diesen Tag in der österreichischen Hauptstadt gegen die bis 2012 von schlagenden Burschenschaften ausgerichtete Veranstaltung demonstriert.
In den letzten Jahren ist der heute von der rechtspopulistischen FPÖ organisierte Akademikerball zum Stelldichein der europäischen Rechten geworden. Aus Deutschland nahmen Mitglieder der NPD und anderer extrem rechter Gruppierungen daran teil. Doch auch der Widerstand ist in den letzten Jahren europaweit gewachsen. Schon im Vorfeld schürten rechte Politiker und Medien in Wien Angst vor »gewalttätigen Anarchisten aus Deutschland«. Die Jenaer Unterstützergruppen befürchten, dass an Josef S. ein Exempel statuiert werden soll.
Proteste gegen die U-Haft gibt es auch in Österreich. »Wir halten es für unverantwortlich, einen jungen Menschen, der zudem nicht vorbestraft ist, aufgrund eines bislang vagen Verdachtes so lange der Untersuchungshaft auszusetzen«, schreibt die den österreichischen Sozialdemokraten nahestehende Sozialistische Jugend. Auch das Österreichische Komitee für Grundrechte bezeichnete S. in einen Offenen Brief an den österreichischen Bundesjustizminister Wolfgang Brandstetter (parteilos) als »Bauernopfer« und fordert seine Freilassung. In der Kritik steht auch der Paragraf 274, nach dem jemand wegen Landfriedensbruch angeklagt werden kann, wenn er sich in einer Gruppe aufhält, von der auch Gewalt ausgeht, ohne dass ihm eine individuelle Tatbeteiligung nachgewiesen wird.
Freunde von Josef S. hoffen nun, dass der Jenaer bei Prozessbeginn freigelassen wird. Für die Solidaritätsgruppen wäre dann die Arbeit noch nicht beendet. Die Justiz ermittelt gegen weitere Teilnehmer der Proteste gegen den Wiener Akademikerball aus Deutschland.
Oliver Rast ist seit fast 3 Jahren inhaftiert [1]. Verurteilt wurde er nach Paragraph 129 StGB, wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in der „Militanten Gruppe“ (mg) – eine sog. kriminelle Vereinigung. Im Zuge einer Großrazzia gegen die vermeintliche mg-Nachfolgeorganisation „RAZ“ wurde er in den geschlossenen Vollzug der JVA Tegel verlegt. Rast ist ein sogenannter „Wobblie“, ein Gewerkschafter der Basisgewerkschaft Industrial Workers of the World [2] und Sprecher der im Mai gegründeten Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel [3].
Nicht einmal eine Woche nach der Gründung, kam es am 27. Mai zu einer Razzia in seiner Zelle. „Beschlagnahmt wurden drei Briefe sowie die Gründungserklärung und die Pressemitteilung der Gewerkschaft“, so sein Anwalt Sven Lindemann. In der Gründungserklärung heißt es, dass die Inhaftierten „auf das grundgesetzlich verankerte Recht auf Koalitionsfreiheit Bezug“ nehmen.
Aufhänger für die gewerkschaftliche Arbeit hinter Gittern sollen der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde und der Anspruch auf Rentenversicherung sein. Von beidem sind Gefangene bislang ausgenommen, obwohl das Strafvollzugsgesetz eine sog. Arbeitspflicht vorsieht, die bis zu drei Monate pro Jahr beträgt. In der öffentlichen Diskussion um den gesetzlichen Mindestlohn sind Gefangene praktisch ausgeschlossen.
Bislang gibt es sechs Vergütungsstufen für Gefangene. Emma Michel, ein
Mitglied des Solidaritätskomitee für Rast, in einem Interview [4] zu den Arbeitsvergütungen im Strafvollzug:
„Gefangene, die schon länger arbeiten, verdienen bis zu 14,55 Euro am Tag. Es gibt keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, keine Renten- und Sozialversicherung. Die JVA Tegel positioniert sich seit 2002 offensiv als Dienstleister auf dem sogenannten freien Markt. Die Gefangenen sind in der Regel auf das Einkommen angewiesen, um sich im externen Einkauf mit Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen.“
Der aufmüpfige Gewerkschafter scheint der JVA Tegel durchaus ein Dorn im Auge zu sein. Bereits im Oktober 2013 sorgte er für Wirbel. Nach seiner Verlegung in den geschlossenen Vollzug entschied sich Rast zu einem Studium der Kulturwissenschaften an der Fernuniversität Hagen. Zu den 38 Stunden Studium pro Woche kamen weitere 40 Stunden Arbeit.
Rast musste damals zusätzlich in der Kartonageabteilung der Berliner Vollzugsanstalt Kartons kleben. Eigentlich sollten 78-Stunden-Wochen Geschichte sein, doch die JVA Tegel zeigte, dass dies nicht unbedingt bei allen Gefangenen der Fall sein muss.
Der JVA-Sprecher Lars Hoffmann versucht gegenüber der Berliner Tageszeitung TAZ die Vorwürfe zu entkräften [5]:
„Die JVA Tegel stellt Häftlinge von der Lohnarbeit frei, wenn sie ein Fernstudium abschlussorientiert absolvieren.“
Warum der Gefangene dann trotz der Empfehlung seiner Sozialarbeiterin nicht von der Arbeit freigestellt wurde, konnte Hoffmann nicht sagen. Die Gründung einer Gewerkschaft innerhalb der Gefängnismauern ist Neuland und birgt durchaus Zündstoff. Dessen war sich auch Rast bewusst.
So schrieb er am 23. Mai in einem Brief an eine Freundin: „Das wird hier vermutlich hohe Wellen schlagen – wir sammeln gerade Unterschriften für die Gefangenen Gewerkschaft (…) Aber: die Gegenwehr wird kommen (…)“
Kaufmannsladen im Knast
Der mögliche Nachahmungseffekt der Gefangeneninitiative dürfte die Behörden alarmiert haben. So heißt es in der Gründungserklärung:
„Mit unserer Initiative setzen wir darauf, beispielgebend für Gefangene in anderen Haftanstalten der Bundesrepublik zu sein, damit die eigenen Belange nicht nur auf geduldigem Papier stehen, sondern vor allem auch gehört werden müssen.“
Tegel ist nicht die einzige Vollzugsanstalt, die die Vorteile des – auch in Deutschland entstehenden „gefängnisindustriellen Komplexes“ wittert. In Hessen gibt es bereits eine teilprivatisierte Haftanstalt die Kaffee verkauft.
Der Knastshop „SANTA FU – kreative Zellen“ wirbt mit „heißen“ und „originellen“ Produkten und Geschenkideen „direkt aus Hamburgs Knast“. Der Justizvollzug Nordrhein-Westfalen bietet auf der Seite
www.knastladen.de Produkte für Privatkunden aber auch für die öffentliche Hand an. Der sächsische online-shop www.gitterladen.de sieht die Gefangenenarbeit „als ‚verlängerte Werkbank‘ des Handwerks
und der Industrie“ um deren „Auftragsspitzen schnell und kompetent abfangen“ zu können.
Dem marktwirtschaftlichen Interesse der JVA Tegel, die mit ihrem markigen Motto „Kaufmannsladen im Knast [6]“ um Kunden wirbt, laufen die gewerkschaftlichen Bestrebungen mit großer Sicherheit zuwider.
Protest gegen Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit
Der Berliner Rechtsanwalt Sven Lindemann, der Rast juristisch vertritt, betont, dass die gewerkschaftlich engagierten Häftlinge nur ihr Grundrecht wahrnehmen. Schließlich gelte das in Artikel 9, Absatz 3 [7] des Grundgesetzes verankerte Recht auf Koalitionsfreiheit auch im Gefängnis.
Auch der Gefangenenbeauftragte des zivilgesellschaftlichen Komitees für Grundrechte und Demokratie [8] Christian Herrgesell sieht in der Gewerkschaftsgründung von Häftlingen die Wahrnehmung eines Grundrechts. Allerdings zeige die Erfahrung immer wieder, dass die Anstaltsleitungen häufig mit der Wahrung von Sicherheit und Ordnung in der JVA argumentieren, um Grundrechte in Bezug auf die politische Willensbildung im Gefängnis einzuschränken. In einer Erklärung [9] betont das Grundrechtekomitee:
„Die erfolgreiche Gründung einer Gefangenengewerkschaft würde angesichts der menschenunwürdigen Entlohnung von Gefangenenarbeit ein äußerst begrüßenswertes Novum darstellen.“
Unterstützung kam auch von Basisgewerkschaften [10]. Dieser Druck scheint auch bei der Gefängnisverwaltung nicht ohne Wirkungen. Mittlerweile betont ein Sprecher, dass sie die Gewerkschaftsgründung nicht verhindern wollen. Allerdings müssten Unterschriftensammlungen vorher angemeldet werden.
JUSTIZ In Tegel werden Zellen zweier Insassen durchsucht, die eine Gewerkschaft gründen
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Tegel hat die Zellen zweier Häftlinge durchsuchen lassen, die zuvor den Aufruf zur Gründung einer Gefangenen-Gewerkschaft verbreitet hatten. Dies bestätigte Justizsprecherin Lisa Jani am Donnerstag der taz. Auf dem mit einer Unterschriftenliste verbundenen beschlagnahmten Aufruf sei die Einführung des Mindestlohns für Gefangene sowie deren Aufnahme in die Rentenversicherung gefordert worden.
„Gefangene haben bisher keine Lobby. Die schaffen wir uns mit der Gefangenen-Gewerkschaft nun selber“, erklärt ihr Sprecher Oliver Rast in der Presseerklärung zur Gründung. Rast, dessen Zelle durchsucht wurde, war wegen Mitgliedschaft in der linksautonomen militanten gruppe (mg) zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Gemeinsam mit einer kleinen Gruppe Gefangener hatte er die Gewerkschaftsgründung bereits seit mehreren Monaten vorbereitet.
Grundrechte im Knast
Der Rechtsanwalt Sven Lindemann, der Rast juristisch vertritt, kritisierte die Durchsuchung und betonte, dass die gewerkschaftlich engagierten Häftlinge lediglich ihr Grundrecht wahrnehmen: Schließlich sei das in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Koalitionsfreiheit auch im Gefängnis nicht aufgehoben.
Justizsprecherin Jani erklärte hingegen, dass jedwede politische Aktivitäten, wozu auch das Sammeln von Unterschriften gehöre, zuvor mit der Anstaltsleitung abzusprechen seien, „um der Gefahr vorzubeugen, dass es zu einer Aufwiegelung“ komme. Das Vorgehen gegen die Gefangenen begründete Jani mit dem Verstoß gegen diese Regel. Es sei nicht darum gegangen, die Gründung einer Gefangenen-Gewerkschaft zu verhindern.
Häftlinge der Justizvollzugsanstalt fordern einen Mindestlohn für Inhaftierte und eine Rentenversicherung
»Gefangene haben bisher keine Lobby. Die schaffen wir uns mit der Gefangenengewerkschaft nun selber«, erklärte Oliver Rast in der Presseerklärung zur Gründung der Gefangenengewerkschaft in der JVA Tegel. Rast war wegen Mitgliedschaft in der linksautonomen militanten gruppe (mg) zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Gemeinsam mit einer Gruppe Gefangener hat er die Gewerkschaftsgründung seit Monaten vorbereitet. Mit der Struktur eines nichtrechtsfähigen Vereins soll der Bestand der Gewerkschaft längerfristig gesichert werden, betont Rast. In der Vergangenheit waren kurzfristige Gewerkschaftsgründungen meist schnell beendet, wenn die Gründer das Gefängnis verließen. Aus diesen Erfahrungen haben die jüngsten Gewerkschaftsgründer gelernt. Den Versuch, so viele Gefangene wie möglich mit einzubeziehen, sieht Rast als erfolgreich an.
Die Gründungserklärung der Knastgewerkschaft sei von zahlreichen Gefängnisinsassen in Tegel unterzeichnet worden. Zu der Unterstützung dürfte beigetragen haben, dass sich die neue Gewerkschaft auf zwei zentrale Forderungen konzentriert: einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde und eine Rentenversicherung für Gefängnisinsassen. Diese Forderungen werden auch von vielen zivilgesellschaftlichen Gruppen außerhalb der Gefängnismauern unterstützt. Damit soll verhindert werden, dass Häftlinge nach einem längeren Gefängnisaufenthalt mittellos und ohne soziale Absicherung entlassen werden.
Doch wie bei Gewerkschaftsgründungen außerhalb der Gefängnismauern stößt auch die Interessenvertretung in der JVA nicht überall auf Sympathie. Nach der Veröffentlichung der Gründungserklärung wurden in den Zellen von Rast und einem weiteren Gewerkschaftsaktivisten bei einer Zellenrazzia zahlreiche Unterlagen zur Gewerkschaftsgründung beschlagnahmt. Der Leiter des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit der JVA Tegel, Lars Hoffmann, wollte auf Nachfrage gegenüber »nd« zu der Gewerkschaftsgründung und der Durchsuchung keine Stellungnahme abgeben.
Der Berliner Rechtsanwalt Sven Lindemann, der Rast juristisch vertritt, betont, dass die gewerkschaftlich engagierten Häftlinge nur ihr Grundrecht wahrnehmen. Schließlich gelte das in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Koalitionsfreiheit auch im Gefängnis. Auch der Gefangenenbeauftragte des zivilgesellschaftlichen Komitees für Grundrechte und Demokratie, Christian Herrgesell, sieht in der Gewerkschaftsgründung die Wahrnehmung eines Grundrechts. Allerdings zeige die Erfahrung immer wieder, dass die Anstaltsleitungen häufig mit der Wahrung von Sicherheit und Ordnung in der JVA argumentieren, um Grundrechte in Bezug auf die politische Willensbildung im Gefängnis einzuschränken. Daher sei es immer wichtig, dass solche Initiativen hinter Knastmauern von außen unterstützt werden.
In der Gründungserklärung der Knastgewerkschaft werden ausdrücklich verschiedene gewerkschaftliche Strukturen angesprochen. »Wir erhoffen uns von DGB-Einzelgewerkschaften und den verschiedenen basisgewerkschaftlichen Initiativen eine konkrete Unterstützung«, heißt es dort. Kritisiert wird in der Erklärung, dass bei der aktuellen Debatte über den Mindestlohn Inhaftierte vergessen werden, »obwohl Zehntausende von ihnen in den Haftanstalten u.a. für externe Konzerne Produkte fertigen und für staatliche Stellen arbeiten.« Die Unterstützung der Knastgewerkschaft könnte so auch verhindern, dass Gefängnisse als gewerkschaftsfreie Zonen zum Lohndumping beitragen.
In den letzten Wochen haben Häftlinge in Bremen und Thüringen mit Hungerstreiks gegen die aus ihrer Sicht unzumutbaren Haftbedingungen protestiert. Auch die linke Öffentlichkeit nahm wenig Notiz davon. Schließlich handelte es sich nicht um politische Gefangene, die in der Regel Unterstützergruppen haben. Dabei gibt es auch bei sognannten sozialen Gefangenen eine Tradition von Kämpfen um ihre Rechte.Angespornt durch den politischen Aufbruch infolge der 68er Bewegung, als die Zahl der Gefangenen aus politischen Gründen anwuchs, politisierten sich auch soziale Gefangene. Sie wollten nicht einsehen, dass die politischen Gruppen Solidaritätsaktionen vor den Knästen organisierten und dort nur die politischen Gefangenen grüßten. Für die sozialen Gefangenen, die ebenso sehnsüchtig an den Gitterstäben standen und die Nachrichten von draußen anhörten, war das eine Provokation. Sie gründeten in vielen Knästen Gefangenenräte. Der Mannheimer Knastrat wurde im Januar 1974 sogar bundesweit bekannt, als er aufdeckte, wie der 25jährige Häftling Hans Peter Vast in der Nacht zum 27.Dezember 1973 in einer Zelle von Wärtern totgeschlagen wurde. Doch seine Bekanntheit konnte nicht verhindern, dass auch der Gefangenenrat kriminalisiert, zerschlagen und dann vergessen wurde.
Der Publizist Friedrich Burschel hat die Geschichte rekonstruiert und unter dem Titel Das Prinzip Solidarität im Laika-Verlag veröffentlicht. In zwei Bänden haben 20 Autoren eine andere Geschichte der linken Bewegung aus den Jahren 1968–1980 geschrieben, die flüssig zu lesen und informativ ist.
Die Autoren haben die unterschiedlichen Facetten der politischen Fundamentalopposition und ihrer Solidaritätsarbeit untersucht, ohne diese zu denunzieren. Die verschiedenen maoistischen Gruppen, die in den 70er Jahren nebeneinander existierten und gelegentlich gegeneinander agierten, werden politisch kritisiert. Ihre politische Arbeit wird aber aus ihrer Zeit heraus erklärt. Ebenso gehen verschiedene Autoren mit der Solidaritätsarbeit der Gefangenen aus der Rote Armee Fraktion (RAF) und anderen Guerillagruppen in den 70er Jahren um. Deren Taktik in der Gefangenenarbeit war unterschiedlich, was sich auch auf die Solidaritätsarbeit auswirkte.
Michael März zeigt am Beispiel des Internationalen Komitees zur Verteidigung politischer Gefangener in Westeuropa auf, wie alle Bemühungen um humane Haftbedingungen staatlicherseits unter Terrorismusverdacht gestellt wurde. Eine wahre Fundgruppe sind die Aufsätze über die Solidaritätsarbeit außerhalb der Großstädte. So erinnert die AK Heimatgeschichte an die Unterstützungsarbeit mit den Ramstein 2 in Zweibrücken. Die Veranstaltungen und Solidaritätsdemonstrationen mit zwei Mitgliedern der Black Panther Party, die für ihre Ziele unter US-Soldaten in Ramstein werben wollten und kriminalisiert wurden, sorgte in der Provinz 1971/72 monatelang für Aufruhr.Kaum bekannt ist, dass 1976 ein Verfahren wegen der Broschüre Der Tod der Ulrike Meinhof jahrelang ausgerechnet in der erzkatholischen CDU-Hochburg Fulda in Osthessen geführt worden ist.
Der Beitrag von Barbara Sichtermann kritisierte den Trend in der linken Solidaritätsbewegung der 70er Jahre, Richter, Staatsanwälte und Justizpersonal in ihren Publikationen als Schweine oder andere Tiere zu karikieren. Sichterman erinnert daran, dass die Springerpresse die Protestierenden in ihren Presseorganen entmenschlicht hatte, und stellt die Frage, was die Oppositionsbewegung dazu brachte, dieses Mittel nun ebenfalls gegen die Gegner anzuwenden. Das Buch macht die linke Theorie und Praxis, die kriminalisiert wurde lebendig. Die Autoren lassen sich dabei weder von ideologischen und geografischen Grenzen einengen, was es zu einer besonderen Fundgrube macht. Es endet mit einem wütenden Gedicht des Politbarden Walter Mossmann, dessen Zeilen auch heute noch aktuell sind: «Sehr viel schlimmer als das Fressen, / im Gefängnis ist die Wut, / dass die draußen dich vergessen, / wenn sich drinnen nichts mehr tut.»
Das Prinzip Solidarität. Zur Geschichte der Roten Hilfe in der BRD (Hrsg. Bambule). Hamburg: Laika, 2013. 2 Bd., je Band 21 Eur
In Bremen protestieren Gefangene für bessere Haftbedingungen.
Seit mehr als zwei Wochen befinden sich Gefangene der JVA Oslebshausen in Bremen in einem Hungerstreik. Die Häftlinge protestieren gegen die schlechte Qualität des Essens, monieren mangelnde Bildungsmöglichkeiten innerhalb der JVA und klagen über das Fehlen separater Besucherräume und einer Schuldnerberatung.
Den Gefangenen geht es darum, unmittelbare Verbesserungen für ihren Gefängnisalltag durchzusetzen. Weitergehende politische Forderungen erheben sie nicht. Doch in der Öffentlichkeit wird ihr Protest ignoriert oder abgelehnt. So erklärte der Sprecher des Bremer Justizsenators, Thomas Ehmke: »Die Haftbestimmungen werden vom Gesetzgeber geregelt und sind keine Verhandlungssache zwischen Inhaftierten und Anstaltsleitung.« In der Taz wird Carsten Bauer, der Direktor der JVA Oslebshausen, mit der Äußerung zitiert: »Ich nehme das nicht ernst.« Seiner Ansicht nach geht es den Inhaftierten lediglich »um eine kurzfristige Aufmerksamkeit«.
Über die genaue Zahl der Hungerstreikenden gibt es unterschiedliche Angaben. Zu Beginn sollen sich elf Häftlinge beteiligt haben. Nach Angaben Bauers haben die meisten Häftlinge den Hungerstreik wieder abgebrochen. Auch vom überwiegenden Teil der linken Szene wird der Protest der Bremer Häftlinge ignoriert. Zu einer Solidaritätskundgebung vor der JVA Oslebshausen fanden sich am 28. März gerade mal sechs Menschen ein. Auch Kontakte mit den Gefangenen gibt es kaum. Das führt dazu, dass die Erklärungen der JVA-Leitung nicht überprüft werden können. Dabei sind Hungerstreiks in deutschen Gefängnissen gar nicht so selten. Erst Mitte März hatten sieben Insassen der Thüringer JVA Hohenleuben im Landkreis Greiz zu dieser Protestform gegriffen. Auch sie forderten bessere Haftbedingungen. Der Hungerstreik wurde nach wenigen Tagen abgebrochen, ohne eine größere Öffentlichkeit erreicht zu haben.
Die protestierenden Gefangenen in Bremen und Thüringen, die für bessere Haftbedingungen kämpfen, stehen in der Tradition eines Kampfes in Gefängnissen, der auch in den siebziger und achtziger Jahren nicht nur von politischen Gefangenen getragen wurde. Die kürzlich im Laika-Verlag vom Kollektiv »Bambule« unter dem Titel » Das Prinzip Solidarität« herausgegebene Historiographie der linken Solidaritätsbewegung richtet den Blick auch auf wenig bekannte Facetten des Knastkampfs. Der gesellschaftliche Aufbruch der späten sechziger und frühen siebziger Jahre machte auch vor den Gefangenen nicht halt, wie Friedrich Burschel im Buch am Beispiel des Frankfurter Gefangenenrats beschreibt, in dem sich auch Häftlinge ohne politischen Hintergrund organisierten. Das Verhältnis zu den sich politisch verstehenden Gefangenen war nicht immer ungetrübt. Die »sozialen Gefangenen« warfen vielen linken Solidaritätsgruppen vor, wegen der Konzentration auf die politischen Gefangenen ihre Situation zu ignorieren. Der Gefangenenrat sorgte bundesweit für Schlagzeilen, als er aufdeckte, wie Gefängniswärter am 27. Dezember 1973 den 25jährigen Untersuchungshäftling Hans Peter Vast in der JVA Mannheim so schwer misshandelten, dass er in seiner Zelle starb. Die kurzzeitige Popularität konnte nicht verhindern, dass der Gefangenenrat kriminalisiert und schließlich zerschlagen wurde. Es ist erfreulich, dass nach fast 40 Jahren an Versuche einer autonomen Gefangenenorganisation erinnert wird. Vor allem, weil sie immer noch aktuell sind, wie die Häftlingsproteste in Bremen und Thüringen zeigen.
Der in Berlin wegen angeblicher Mitgliedschaft in der »Militanten Gruppe« zu einer Haftstrafe verurteilte Oliver R. bemüht sich um eine gewerkschaftliche Organisierung der Gefangenen. Angesichts der Ausweitung der Lohnarbeit auch in deutschen Gefängnissen könnte dies durchaus aussichtsreich sein. Doch Oliver R. warnt auch vor Illusionen, wenn er beschreibt, dass der Knast kein bevorzugtes Terrain für Selbstorganisation und Emanzipation ist. »Der Realismus nötigt es einem aber regelrecht auf, tiefzustapeln und keine allzu großen Erwartungen zu hegen«, beendet er seine jüngsten Betrachtungen aus dem Knastalltag.
»MUMIA: Long Distance Revolutionary«
Über Mumia Abu Jamal ist auch im Sprachrohr schon öfter berichtet worden. Eine weltweite Solidaritätsbewegung verhinderte, dass der schwarze US-Radiojournalist auf dem elektrischen Stuhl landete. Er war von einer weißen Jury wegen eines Polizistenmordes zum Tode verurteilt worden. Er hat die Tat immer bestritten, und es gibt zahlreiche Beweise, die die Version der Anklage erschüttern. Trotzdem soll Mumia bis zu seinem Lebensende im Gefängnis bleiben, denn das Todesurteil wurde in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt. Er kämpft mit seinen Anwälten und Unterstützern für eine Neuauflage des Verfahrens und seine Freilassung. Sein Fall darf auch
nach Aufhebung des Todesurteils nicht in Vergessenheit geraten. Daher
kommt ein Dokumentarfilm zur rechten Zeit, der deutlich macht, warum
Mumia seit fast drei Jahrzehnten im Gefängnis sitzt. Der ungeklärte Kriminalfall wird nur am Rande erwähnt. Vielmehr interviewt Filmemacher
Stephen Vittoria Freunde und Kollegen, die über Mumias früh einsetzende
Politisierung berichten. Inspiriert vom Kampf der Black Panther und anderer linker Bewegungen, wurde er bereits mit 14 Jahren zum Aktivisten. Er protestierte mit Gleichgesinnten gegen rassistische Politiker und wurde von weißen Polizisten verprügelt. Hier liegen die Anfänge des Films »Long Distance Revolutionary «. Darin wird deutlich, wie Mumia bereits als Jugendlicher Journalismus und politisches Engagement verband. Seine ersten journalistischen Erfahrungen machte er bei einer Black Panther-Zeitung, später arbeitete er für ein Communitiy-Radio. In der schwarzen Community wurde er bewundert, weil er die wirtschaftliche Ausbeutung und Polizeibrutalität, denen schwarze Menschen in den USA ausgesetzt sind, öffentlich machte. Gehasst wurde er von den Politikern und der Polizei. Die versuchte ihn auszuschalten, weil er die Armen, die Obdachlosen, die Hungernden zu Wort kommen ließ. Damals bekam er den Beinamen »Stimme
der Unterdrückten«. Der Film vermittelt einen Einblick in Mumias Biographie und die sozialen Kämpfe, die ihn prägten. Zudem trägt er dazu bei, dass Mumia und sein Kampf nicht vergessen werden. Es bedarf weiterhin einer weltweiten Solidaritätsbewegung, um seine Freiheit zu erkämpfen. In den USA sorgte der Film für ein großes Presseecho. In Deutschland, wo er am 4. Oktober 2013 im Berliner Kino Babylon Premiere hatte, ist die Resonanz noch verhalten.
Stephen Vittoria, »MUMIA – Long Distance
Revolutionary«, 120 Minuten. Der Film kann
unter https://vimeo.com/monoduo/freemumia
kostenpflichtig heruntergeladen werden.
Ab Frühjahr kann er als DVD beim
Jump Up Versand http://www.jump-up.de/
bestellt werden.