Was passiert mit den Anti-Terrorgesetzen nach Bin Ladens Tod?

Der Umgang mit den Anti-Terrorgesetzen sorgt für neuen Zoff in der Bundesregierung

Es geht um ein Bündel von Vorschriften und Regelungen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von einer ganz großen Koalition aus Union, FDP, SPD und Grünen beschlossen wurden und bis zum Januar 2012 befristet sind. Die Regelungen gaben den Geheimdiensten erweiterte Befugnisse, etwa wenn es um Auskünfte über Telekommunikation oder bei Kontodaten geht. Passdokumente sind seitdem mit biometrische Merkmalen versehen. Bewaffnete Flugbegleiter dürfen auf deutschen Linienmaschinen mitfliegen. Islamistische Religionsgemeinschaften können leichter verboten werden.

 Jetzt müssen diese Regelungen evaluiert und entschieden werden, was mit ihnen geschehen soll. Sollen sie abgeschafft, befristet oder unbefristet verlängert werden? Die Unionsparteien, für deren Klientel Sicherheit ein wichtiges Thema ist, sprachen sich zunächst für letztere Variante aus. Damit geriet sie aber mit ihrem Koalitionspartner in Konflikt. Die FDP, mitten im Übergang von der Westerwelle-Crew, versucht sich auch mit Themen jenseits der Steuersenkung und des Marktradikalismus zu profilieren und hat ihren arg verkümmerten Bürgerrechtsflügel wieder entdeckt.
 Eine Protagonistin dieses Flügels, Sabine Leutheusser Schnarrenberger, sitzt im Justizministerium und hat also ein entscheidendes Wort in dieser Frage mitzureden. Zudem hat die Frau schon einmal als Justizministerin bewiesen, dass sie für die Bürgerrechte auch bereit ist, vorübergehend auf den Posten zu verzichten Vorerst wird von beiden Seiten mit starken Worten nicht gespart. Die Union wirft der Justizministerin vor, die Sicherheitsgesetze abschaffen zu wollen, während manche Liberale ihren konservativen Koalitionspartner unterstellen, die Regelungen entfristen und verschärfen zu wollen.
 
Kompromiss wahrscheinlich

Allerdings dürfte der Zwist für die jeweilige Klientel inszeniert sein. Den Kompromiss hat Bundesinnenminister Friedrich schon benannt: Die Regelungen werden befristet verlängert. Die Union kann dann behaupten, die Abschaffung verhindert und damit die innere Sicherheit bewahrt zu haben, die Liberalen können darauf verweisen, Verschärfungen verhindert zu haben. Die SPD hat schon angekündigt, für eine Verlängerung der Sicherheitsgesetze zu stimmen, und die FDP, die bei Umfragen nicht einmal mehr die 5-Prozent-Grenze erreicht, hat nun wahrlich kein Interesse, die Auseinandersetzung zu einer Koalitionskrise zu treiben und damit denjenigen in der Union in die Hände zu spielen, die schon lange eine Gelegenheit suchen, zur großen Koalition zurückzukehren. In der Innen- und Sicherheitspolitik waren die Gemeinsamkeiten zwischen Union und SPD schon immer größer als die beider Parteien zum Bürgerrechtsflügel der FDP.
 
Terrorgefahr angeblich gestiegen

Zudem wurde die Position der Liberalen in der letzten Woche durch zwei aktuelle Ereignisse geschwächt. Schon nachdem Ende April mehrere Islamisten in Deutschland verhaftet wurden, die lange beobachtet von den Sicherheitsbehörden einen Anschlag in Deutschland geplant haben sollen, meldeten sich die Sicherheitspolitiker der Union lautstark zu Wort und warnten vor einer Abschwächung der Sicherheitsgesetze. Die Justizministerin betonte sofort, dass bei der Aufdeckung der islamistischen Zelle keine Maßnahme zur Anwendung kam, die im zur Prüfung stehenden Sicherheitspaket festgeschrieben ist. Trotzdem kam sie bei konservativen Politikern und Medien dadurch unter Rechtfertigungsdruck (Vom Nutzen angeblich vereitelter Terroranschläge).
 
Auch Bin Ladens Tod stärkt eher die Law-and-Order-Politiker aller Parteien. Das ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu verstehen. Schließlich könnten bürgerrechtliche Gruppen argumentieren, dass die Sicherheitsbestimmungen, die unter dem Eindruck des Anschlags vom 11. September erlassen wurden, mit Bin Ladens Tod auf den Prüfstand gehören. So argumentierte der Bundesausschuss Friedensratschlag nach Bin Ladens Tötung in der Frage des Afghanistan-Einsatzes. In der Erklärung heißt es unter anderem:
 

2001 bestand das wesentliche Ziel des Afghanistan-Krieges in der Gefangennahme bin Ladens (siehe dazu auch die UN-Resolution 1273 vom 28. September 2001). Nun, nach seinem Tod, ist ein Hauptgrund für den Krieg entfallen. Zeit also, ihn sofort zu beenden! Leider ist davon in keiner Regierungs-Stellungnahme die Rede.
 
Ähnlich argumentiert auch der grüne Bundestagabgeordnete Hans-Christian Ströbele in einem Interview:
 

Der Krieg in und gegen Afghanistan ist nicht begonnen worden vor jetzt fast zehn Jahren mit dem Ziel, die Taliban zu entmachten, oder die Frauenrechte dort zu sichern in Afghanistan, sondern mit dem einzigen Ziel – so steht es in der UNO-Resolution -, die Verantwortlichen für die Anschläge, die fürchterlichen Anschläge in New York, Washington und Pennsylvania zur Rechenschaft zu ziehen… Das heißt, der eigentliche Grund für den Krieg in Afghanistan ist weggefallen, und das muss man zur Kenntnis nehmen und muss daraus Schlussfolgerungen ziehen. Für mich ist die Schlussfolgerung, man muss den Krieg, vor allen Dingen das Töten sofort beenden.
 
Die Tatsache, dass Ströbele zur Umgang mit den Sicherheitsgesetzen in dem Interview nicht erwähnte, könne damit zusammenhängen, dass die Forderung nach einer Abschaffung in Deutschland längst nicht so populär ist wie der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Da findet der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl mit seiner Einschätzung mehr Zustimmung: „Durch Osama Bin Ladens Tod ist die Terrorgefahr gestiegen.“ Uhls Parteifreund im Innenministerium drückt es etwas diplomatischer aus: „In jedem Fall besteht die Bedrohung durch den Terrorismus weiterhin. Und deswegen ist es notwendig, dass wir auch weiterhin wachsam sind“, betont Friedrich in seiner Stellungnahme zu Bin Ladens Tod.
 
Stärkung der Bush-Politik durch Bin Ladens Tod

Tatsächlich hat die Art und Weise des Endes von Bin Laden die Law-and-Order-Politiker nicht nur in Deutschland gestärkt. So wird in konservativen US-Medien darauf verwiesen, das Verdienst stünde nicht den Demokraten, sondern der Bush-Regierung zu. Schließlich hätten Aussagen von Insassen des berüchtigten Gefängnis in Guantanamo auf die Spur von Bin Laden geführt, was freilich Mitglieder der Obama-Regierung zurückweisen.
 
Es sind aber genau diese Aussagen, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren wahrscheinlich nicht verwendet werden dürften, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unter Folter zustande kamen. Danach fragt aber heute kaum jemand, wenn angeblich als Folge dieser Aussagen der Staatsfeind Nummer 1 zur Strecke gebracht werden konnte. Auch in Deutschlands Medien hinterlässt die Wurstigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen Spuren. So kündigt die FAZ am 4. Mai für heute einen Beitrag in der Rubrik Innenpolitik mit dem Titel an: „Der Terror beschränkt die Freiheit. Und Karlsruhe hindert den Staat daran, seinen Schutzauftrag zu erfüllen.“ Im Gegensatz zur geheuchelten Erregung über Merkels Freude über Bin Ladens Tod wird über diese Stimmungen, die es bürgerrechtlichen Bestrebungen schwer machen, wenig geredet.
 http://www.heise.de/tp/artikel/34/34687/1.html

Peter Nowak