
Die Anwält*innen der Klägerin verweisen darauf, dass Armbruster zunächst mit ihrem Mitbewerber als gleichwertig anerkannt wurde, in der zweiten Runde dann aber als Frau und Behinderte benachteiligt wurde, da ein jüngerer Mann ohne Behinderung die Stelle bekommen sollte. Ob die Nichtberücksichtigung von Armbruster eine politische Komponente hatte, bleibt offen.
In der Öffentlichkeit ist Janny Armbruster präsent und bei Behindertenverbänden genießt sie einen guten Ruf. Trotzdem sah es lange Zeit so aus, dass der Brandenburger Behindertenbeauftragten keine zweite Amtszeit vergönnt sein würde. Die Stelle wird zu Beginn jeder Legislaturperiode neu ausgeschrieben. Armbruster hatte sich zwar beworben, doch im Auswahlprozess setzte sich ein anderer Bewerber durch. Armbruster könnte nun aber unter Umständen doch noch zum Zuge kommen. Denn …
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