Zerrüttetes Verhältnis zum Jobcenter

Erwerbsloser wegen Beleidigung in versehentlich versandter satirischer Mail verklagt – Freispruch

Einem schwerbehinderten Mann wird vom Jobcenter wiederholt die Umschulung verweigert. Auf eine E-Mail von ihm reagiert es mit einer Anzeige.

»Ich bin doch schon Stammkunde beim Jobcenter. Dafür gibt es woanders Rabatt. Doch ich werde kriminalisiert.« Mit diesen traurigen Resümee beendete Paul Baumert (Name geändert) am Freitagvormittag vor dem Berliner Landgericht eine Erklärung über sein seit Jahren zerrüttetes Verhältnis mit dem Jobcenter Neukölln. Die Behörde hatte ihn wegen Beleidigung verklagt. Stein des Anstoßes ist eine Mail, die Baumert nach seinen Einlassungen versehentlich an das Jobcenter verschickt hat. Dort rückt er die Leitung in die Nähe von Kleinkriminellen. In der fast dreistündigen Beweisaufnahme schilderte Baumert seine jahrelangen vergeblichen Bemühungen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Der nach einem Autounfall und zwei Schlaganfällen schwerbehinderte Mann beantragte wiederholt Umschulungen zum Veranstaltungsfachwirt. Dabei sah er sich von vielen Jobcenter-Mitarbeitern nicht ernstgenommen. Er sei wie ein lästiger Bittsteller behandelt worden, beklagte er. Eine Jobcenter-Mitarbeiterin, die als Zeugin geladen worden war, erklärte, dass man Baumert wegen seines gesundheitlichen Zustands keine Jobangebote geschickt habe. Lästig geworden seien ihnen die häufigen Mails von Baumert, in denen er eine Diskriminierung beklagte. Die Jobcenter-Leitung habe entschieden, dass es reicht, und Anzeige erstattet. Seitdem würde Baumert nur noch sachliche Anfragen schicken, so die Mitarbeiterin. In einer als Beweismittel verlesenen älteren Mail finden sich allerdings keine beleidigenden Äußerungen, dafür konkrete Kritik an den Abläufen im Jobcenter. Baumert glaubte nicht mehr an einen Freispruch. »Ich bin nicht eloquent genug. Mir wird nicht geglaubt«, erklärte er im Schlusswort. Doch er wurde positiv überrascht. Das Gericht sprach Baumert frei, weil nicht mit Sicherheit widerlegt werden könnte, dass er die Mail versehentlich versandt hatte. Die Kosten trägt die Gerichtskasse. Baumert atmete hörbar auf, als er das Urteil vernahm. Der Konflikt um eine Arbeitsvermittlung aber wird wohl weitergehen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/925661.zerruettetes-verhaeltnis-zum-jobcenter.html

Peter Nowak

Hausverbot im Jobcenter

47-Jähriger wegen Bedrohung seines Fallmanagers vor Gericht
»Ich werde mir mein gesundes Oppositionsempfinden bewahren, will meinen Status als Erwerbsloser beenden und hoffe dabei auf Unterstützung vom Jobcenter«, lautete das Schlusswort von Peter B. am Freitagnachmittag vor dem Berliner Amtsgericht. Der 47-jährige Neuköllner Erwerbslose stand wegen Bedrohung seines Fallmanagers vor Gericht. Er soll bei einem Termin im November 2010 mit dem Hinweis auf den Amoklauf in einer Erfurter Schule erklärt haben, so etwas könne auch im Jobcenter passieren. Der genaue Wortlaut konnte nicht geklärt werden. Dafür wurde deutlich, wie viele Hoffnungen von Erwerbslosen tagtäglich im Jobcenter enttäuscht werden. »Sie erhoffen sich als Kunden Unterstützung und werden als Antragssteller behandelt und oft abgewiesen«, so der Berliner Rechtsanwalt Jan Becker, der B. vertrat.

Der seit einem Autoanfall zu 70 Prozent arbeitsunfähige Mann bemühte sich um die Förderung einer Ausbildung als Veranstaltungsfachwirt. Von einem Neuköllner Jobcenter-Mitarbeiter hatte er eine mündliche Zusage. Deshalb ging nicht nur B. davon aus, dass bei dem Termin nur noch über letzte Details der Maßnahme geredet wird. Auch seine Begleiterin sagte am Freitag als Zeugin aus, sie sei erstaunt gewesen, dass der Fallmanager erklärte, Baltsch sei für die Qualifizierungsmaßnahme nicht geeignet, und ihm stattdessen eine Arbeitserprobungsmaßnahme anbot.

»Je engagierter B. auf ihn einredete, desto ablehnender reagierte der Fallmanager«, erinnert sich die Begleiterin. In diesem Zusammenhang sei B. auf den Amoklauf zu sprechen gekommen. Er habe den Mitarbeiter sensibilisieren und keineswegs bedrohen wollen, beteuerte er. Dieser Lesart wollte der Richter nicht folgen. Er sprach eine Verwarnung und eine einjährige Bewährungsstrafe aus. Sollte Baltsch in dieser Zeit wegen ähnlicher Vorwürfe erneut vor Gericht stehen, müsse er eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 15 Euro bezahlen. B., der einen Freispruch anstrebte, ist mit der Verurteilung ohne Strafe, wie Anwalt Becker die Verwarnung bezeichnete, unzufrieden. Er muss für die Gerichtskosten aufkommen und seine Aussichten auf eine erfolgreiche Klage gegen das vom Neuköllner Jobcenter ausgesprochene Hausverbot sind nicht gewachsen. Bis November dieses Jahres darf B. das Gebäude nur auf Aufforderung des Jobcenters betreten.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/204856.hausverbot-im-jobcenter.html

Peter Nowak

Erwerbsloser bekommt Hausverbot im Jobcenter

AMT Neuköllner soll Sachbearbeiter bedroht haben – er bestreitet das. Rund 60 Hausverbote pro Jahr
„Hiermit verbiete ich Ihnen vom Tag der Zusendung dieses Schreibens für die Dauer eines Jahres, die Liegenschaft des Jobcenters Neukölln zu betreten“, teilte Konrad Tack, Geschäftsführer des Neuköllner Jobcenters, dem Erwerbslosen Peter B. per Einschreiben mit. Er habe bei seinem letzten Termin im Jobcenter seinen Sachbearbeiter bedroht und den Geschäftsablauf gestört, so die Begründung.

Peter B. bestreitet, den Mitarbeiter bedroht zu haben. Er sei aber erregt gewesen und habe mit der flachen Hand auf den Tisch geschlagen, weil ihm zum wiederholten Mal eine Weiterbildung zum Veranstaltungsfachwirt verweigert worden sei. Der 47-jährige Neuköllner, der seit einem schweren Autoanfall zu 70 Prozent arbeitsunfähig ist, will in einer Konzertagentur arbeiten. Vom Jobcenter werde die Förderung mit der Begründung abgelehnt, nach 16-jähriger Arbeitslosigkeit fehle ihm die Berufserfahrung.

Der Sprecher der Berliner Arbeitsagenturen, Uwe Mählmann, erklärt, aus Datenschutzgründen zu dem Fall keine Auskunft geben zu können. Hausverbote seien allerdings keine Seltenheit, die Arbeitsagenturen würden etwa 60 im Jahr aussprechen, „deren Befristung von einen Tag bis zu einen längerfristigen Zeitraum reichen kann“.

Aussprechen kann ein Hausverbot nur der Geschäftsführer, sagt Harald Thome vom Erwerbslosenverein Tacheles e. V. Der Betroffene müsse allerdings zuvor die Möglichkeit haben, den Vorgang aus seiner Sicht darzulegen. Zudem könne der Erwerbslose innerhalb einer Frist Widerspruch gegen das Hausverbot einzureichen, der von einer aus Mitgliedern der Jobcenter-Verwaltung bestehenden Beschwerdestelle entschieden wird.

Das Problem: Von Hausverboten betroffene Erwerbslose sind nicht vom Nachweis bestimmter Pflichten, etwa der Vorlage von Bewerbungen, befreit. Dazu können sie vom Jobcenter geladen werden. Für diese Termine wird das Hausverbot außer Kraft gesetzt. „Schwierig wird es in den Fällen, in denen Erwerbslose selber mit dem Jobcenter in Kontakt treten wollen, etwa um einen Antrag zu stellen“, sagt Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen. Theoretisch könnten sie ihre Anliegen zwar schriftlich einreichen, doch in der Praxis habe sich gezeigt: Ohne persönliches Erscheinen würden die Anträge häufig liegen bleiben.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2010%2F12%2F01%2Fa0156&cHash=5391150458

Peter Nowak