Finanzamt Frankfurt am Main entzieht Verein die Förderungswürdigkeit
Das Frankfurter Finanzamt hält die Unterstützung von Arbeitslosen nicht für gemeinnützig und schneidet den Verein Zusammen e. V. so von Spendengeldern ab.
Ist Stadtteilarbeit, Beratung von Erwerbslosen und Unterstützung von migrantischen Jugendlichen für das Finanzamt Frankfurt am Main nicht förderungswürdig? Diese Frage stellen sich viele Nutzer des Vereins Zusammen e. V., der im August 2006 in dem Stadtteil Rödelheim mit dem Ziel gegründet wurde, die sozial benachteiligten Bewohner über ihre Rechte zu informieren und sich gegenseitig zu unterstützen. Die vom Verein initiierte Kampagne gegen Kinderarmut im Stadtteil wurde auch von vielen Lehrern aufgegriffen, die Materialen anforderten.
Trotzdem hat das Finanzamt am 19. Januar 2011 dem Verein nach einem fast einjährigen Papierkrieg die Gemeinnützigkeit entzogen. Seitdem kann er keine Spendenquittungen mehr ausstellen und muss auf die Unterstützung von Stiftungen verzichten, die auf Grund ihrer Satzung nur an gemeinnützige Vereine spenden können. Das Mitglied des Vereinsvorstands Philipp Kissel sieht in der Maßnahme einen Angriff auf die politische Arbeit von Zusammen e. V. »Da wir unabhängig von staatlichen Geldern sind und bleiben wollen, sind die Spenden neben den Mitgliedsbeiträgen die Grundlage der Finanzierung und der Unabhängigkeit«, betont er.
Das Finanzamt begründet den Entzug der Förderungswürdigkeit mit den sozialpolitischen Aktivitäten. Dort heißt es: »Schwerpunkt des Vereins ist nach eigener Darstellung die Förderung von Arbeitslosen und die moralische Unterstützung bei Ämtern. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine gemeinnützige Tätigkeit im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts (…)«. Zudem moniert das Finanzamt, die Nutzung der Vereinsangebote käme nur den Mitgliedern zugute. Dieser Vorhalt ist für Kissel unverständlich, weil das auf die überwiegende Mehrheit der gemeinnützigen Vereine zutrifft.
Zusammen e. V. will sich gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit mit juristischen und politischen Mitteln wehren. Ein Anwalt hat beim Finanzgericht Widerspruch eingelegt. Das Verfahren kann mehrere Jahre dauern und hat keine aufschiebende Wirkung. Zudem will der Verein durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit die Rücknahme der Aberkennung der Gemeinnützigkeit erreichen. Schließlich ist er kein Einzelfall, so Kissel. So wurde Anfang 2010 dem Frankfurter Dritte-Welt-Haus die Gemeinnützigkeit aberkannt.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/190376.erwerbslosenarbeit-nicht-gemeinnuetzig.html
Peter Nowak