
Eine Schlappe auf ganzer Linie für die Staatsanwaltschaft Schwerin: Zwei wegen Beleidigung aller aktiven Angehörigen der Bundeswehr angeklagte Männer sind am Dienstagnachmittag vom Amtsgericht der …
… Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns freigesprochen worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Der Vorsitzende Richter erklärte, bei der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und einer möglichen Ehrverletzung der Soldaten wiege erstere schwerer. Er verwies dabei auch auf Urteile höherer Instanzen, die dies genauso gesehen hätten.
Den Männern im Alter von 74 und 36 Jahren war vorgeworfen worden, im vergangenen Juni Plakate in Schwerin aufgehängt zu haben, die die Armeeangehörigen in ihrer Ehre verletzt haben sollen. Sie sollen verfremdete Werbeplakate im Bundeswehr-Design verbreitet haben, auf denen Botschaften wie »Abhängen mit Nazipreppern?« oder »Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle« zu sehen waren. Außerdem zeigten sie den Slogan »Nein zum Veteranentag« sowie das leicht verfremdete Logo der Truppe in Form eines Kreuzes, darunter stand »Braunes Heer« statt »Bundeswehr«. Ein Ehepaar hatte beobachtet, wie sie eines der Plakate in einer Vitrine an einer Schweriner Straßenbahnhaltestelle anbrachten. Das Paar fotografierte die Männer und informierte die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass sich die Angeklagten wegen Beleidigung strafbar gemacht hätten. Aus ihrer Sicht setzten die Plakatslogans ohne sachlichen Hintergrund die Bundeswehr mit der Waffen-SS der Nazis gleich. Sie hatte Geldstrafen von 400 Euro für den 74-Jährigen und von 1600 Euro für den 36-Jährigen gefordert. Der Richter folgte dem nicht.
Verfremdete Bundeswehr-Werbeplakate mit den genannten Parolen – die Aktionsform wird »Adbusting« genannt – waren zum Veteranentag, der am 15. Juni 2025 erstmals offiziell begangen wurde, in 15 deutschen Städten von Aktiven des Antimilitaristischen Netzwerks in Vitrinen an Bus- und Tram-Haltestellen platziert worden.
Die Beschuldigten waren zum Prozess ohne Anwalt erschienen und verteidigten sich selbst. »Ich weiß nicht, warum ich hier vor Gericht stehe und nicht Angehörige der Bundeswehr, die sich in rechten Chatgruppen austauschen und den Umsturz planen«, sagte der Ältere. Beide Männer betonten ihre antimilitaristische Grundhaltung und distanzierten sich nicht vom Inhalt der inkriminierten Plakate.
Während der Verhandlung wurden Fotos der Plakate gezeigt. Der Richter wertete sie in seiner Urteilsbegründung als polemische, aber von der Meinungsfreiheit gedeckte Interventionen in die Auseinandersetzung um die Bundeswehr.
Der Freispruch reiht sich ein in eine längere Reihe ähnlicher Urteile, die den Verfolgungseifer von Polizei und Militärischem Abschirmdienst dämpften. Polizisten waren in den vergangenen Jahren mit Hausdurchsuchungen und der Sicherung von DNA-Spuren gegen Adbuster*innen vorgegangen. Derweil gab es im Schweriner Gericht akribische Einlasskontrollen, von denen auch Pressevertreter*innen betroffen waren. Ein Prozessbesucher wurde mit Schmerzgriffen aus dem Gerichtssaal gezerrt, nachdem er eines der gezeigten Plakate positiv kommentiert hatte.
Kai Krieger, Sprecher*in des Antimilitaristischen Netzwerks, zeigte sich überrascht, aber auch erfreut über den Freispruch, der allerdings noch nicht rechtskräftig ist.
Auch der Linke-Landtagsabgeordnete Michael Noetzel begrüßte die Gerichtsentscheidung. Zugleich äußerte er Verwunderung darüber, dass das Amtsgericht die Anklage angesichts vorliegender »höchstrichterlicher Urteile« zu ähnlichen Fällen überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen hat. Strafrechtliche Verfolgung zivilgesellschaftlicher Kritik an Bundeswehr und Militarismus könne einschüchternd wirken, gab der Politiker zu bedenken. Mit Blick auf neofaschistische Preppernetzwerke wie die Gruppe Nordkreuz betonte Noetzel: »Eine systematische Trockenlegung dieses Sumpfes halte ich für dringlicher als die strafrechtliche Verfolgung von Antikriegsaktivisten.« An diesen Netzwerken waren auch ehemalige Bundeswehrsoldaten, also Veteranen, beteiligt. PETER NOWAK