Christopher S. darf einen fahren lassen

GAS Amtsgericht Tiergarten stellt des Verfahren um einen Furz gegen eine Polizistin ein 

Schon nach wenigen Minuten war am Dienstagvormittag der Prozess im Raum 370 im Amtsgericht Tiergarten beendet. Die Richterin hatte das Verfahren eingestellt. Zurück blieben zirka 40 enttäuschte Prozessbesuche- rInnen aus der linken Szene. „Ich hatte auf eine Stunde Kabarettprogramm gehofft“, sagte eine Besucherin enttäuscht. Schließ- lich sollte dort verhandelt werden, ob Christopher S. durch Flatulenz eine Polizistin beleidigt und damit in ihrer Ehre verletzt hatte.

Angezeigt wurde er aber nicht von ihr, sondern vom Gruppenleiter der 32. Polizeieinheit, die im Februar 2016 eine Personengruppe im Gefahrengebiet der Rigaer Straße im Friedrichshainer Nordkiez kontrollierte. „Das Prozedere dauerte eine Dreivier- telstunde in klirrender Kälte und war durch ständige Video- aufnahmen, umfangreiche Taschenkontrollen und verbale Auseinandersetzungen begleitet“, beschrieb S. die Situation gegenüber der taz.

Dort will der Gruppenleiter der Polizeieinheit beobachtet haben, wie S. zweimal in der Nähe einer Polizistin gefurzt haben soll. Sichtlich erzürnt drohte er ihm mit einer Anzeige wegen Beleidigung, was von S. und seinen BegleiterInnen mit Humor zur Kenntnis genommen wurde. Als dieser jedoch knapp zwölf Monate später einen Strafbefehl von 900 Euro zugestellt bekam, sei ihm das Lachen vergangen. Er legte Widerspruch ein und wurde von einer Soligruppe unterstützt, die unter dem Motto „Viel heißer Wind um nichts“ zum Prozess mobilisierte.

Der Rechtsanwalt Daniel Werner, der S. vertrat, sieht in dem regen Interesse der Anwesenden auch einen Grund für die Einstellung. „Es gab keine Auflagen, und das Gericht übernimmt auch sämtliche Kosten, was sehr selten ist“, betonte der Jurist gegenüber der taz. Trotz des humoristischen Aspekts sieht er aber auch ein Politikum in der Sache. „Dass ein Gruppenleiter der Polizei die Ehre einer Kollegin durch einen Furz verletzt sieht und Anzeige erstattet, ist die eine Sache. Dass dann aber die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Anklage zulassen, ist ein klarer Fall von behördlichem Versagen“, erklärte Werner gegenüber der taz.

Wäre es zur Verhandlung gekommen, hätte Werner zur Sprache gebracht, dass die 32. Polizeieinheit sonst nicht so prüde ist. Im Juni 2017 sorgte sie für Schlagzeilen und wurde im Vorfeld des G20-Gipfels aus Hamburg nach Berlin zurückbeordert, weil sie bei einer Party unter anderem in der Öffentlichkeit uriniert haben soll.

TAZ.DIE TAGESZEITUNG, MITTWOCH, 6. SEPTEMBER 2017

Peter Nowak

   Der Artikel wurde von anderen Medien aufgegriffen:
Berliner Kurier:
Irrer Furz-Prozess in Berlin Mann pupst neben Polizistin – ist das schon Beleidigung? – Quelle: http://www.berliner-kurier.de/28372092 ©2017

Dieser Prozess war mal wirklich für den A… ! In dieser Woche war vor dem Amtsgericht Tiergarten eine Verhandlung angesetzt, die einen kräftigen Pups zum Gegenstand hatte.
Wie die „tageszeitung“ berichtet, hatte die Richterin darüber zu entscheiden, ob ein Mann mit seinen Blähungen eine Polizistin beleidigt und ihre Ehre verletzt hatte.
– Quelle: http://www.berliner-kurier.de/28372092 ©2017
http://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/irrer-furz-prozess-in-berlin-mann-pupst-neben-polizistin—ist-das-schon-beleidigung–28372092
——————————

Stern:

http://www.stern.de/panorama/gesellschaft/pups-prozess-in-berlin—mann-furzt-angeblich-vor-polizistin-7609682.html

——————————————————————————————–
tz München:

https://www.tz.de/welt/mann-furzt-polizistin-an-und-landet-deswegen-vor-gericht-zr-8661803.html

———————————————————————————————–


Berliner Zeitung:

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/pups-prozess-in-berlin-mann-furzt-neben-polizistin—hat-er-ihre-ehre-verletzt–28371704

Focus:

http://www.focus.de/panorama/welt/irrer-prozess-in-berlin-flatulenz-bei-personenkontrolle-mann-soll-900-euro-wegen-beamtenbeleidigung-zahlen_id_7562386.html