Sachsen: Mehr Sozialpolitik statt Repression!

Der Widerstand gegen Demokratieabbau und das neue sächsische Polizeigesetz wächst

In den letzten Jahren wurde rund um das Connewitzer Kreuz an Silvester in Leipzig die Demokratie massiv eingeschränkt. Die Stadt Leipzig hat für die Jahreswechsel 2015/16, 2016/17 und 2017/18 per Allgemeinverfügungen Versammlungsverbote am Connewitzer Kreuz erlassen.

Wie aus den Akten hervorging, geschah dies auf Drängen der Polizei. Seit Jahren beschäftigt die Leipziger Politik und auch die Medien die angebliche Randale zu Silvester rund um das Connewitzer Kreuz. Dabei machen auch die Polizeiberichte der Jahre 2017 und 2018 deutlich, dass die reale Lage mit der dramatisierenden Berichterstattung wenig zu tun hat.

Die Initiative für Versammlungsfreiheit hat gegen die Verfügungen Klage eingereicht und konnte damit aktuell vor dem Verwaltungsgericht Erfolg erzielen. Begleitet wurde die Verhandlung u. a. durch die linksliberalen Medien Leipziger Internet Zeitung und Stadtmagazin Kreuzer sowie der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke).

„Es bedarf konkreter und nachvollziehbarer Anhaltspunkte für eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit, um ein Versammlungsverbot via Allgemeinverfügung einzurichten. Irgendwelche Internetseiten reichen da nicht, (…) die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut“, begründete die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht ihre Entscheidung.

Die Initiative für die Versammlungsfreiheit begrüßt den Richterspruch, macht aber auch in der Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass damit die demokratieeinschränkende Praxis in der „rechten Ordnungszelle Sachsen“ kaum aufzuhalten sein wird.

Mit der Einrichtung von Kontrollbereichen, Gefahrengebieten und Waffenverbotszonen hat die Polizei bereits genug Werkzeuge. Zudem ist das rechtssichere Auftreten, dank fehlender Kennzeichnung und unabhängiger Beschwerdestelle, in Sachsen nicht sichergestellt. BeamtInnen setzen sich bei Versammlungen und Demonstrationen regelmäßig über geltendes Recht oder aktuelle Urteile hinweg.

Neben dem Einsatz von Gummigeschossen rund um die G20 Proteste, durch sächsische PolizistInnen, sei hier an die rechtswidrige Räumung des Camps in Entenwerder oder die Eskalationsstrategie bei der „Welcome to Hell“-Demo erinnert.

Initiative für Versammlungsfreiheit

Widerstand gegen das sächsische Polizeigesetz

So macht die bürgerrechtliche Initiative deutlich, dass sie jetzt ihren Fokus auf das geplante neue sächsische Polizeigesetz legen will.

Bis zum nächsten Jahreswechsel gilt es den Widerstand gegen die Reform des Polizeigesetzes nach bayrischem Vorbild zu unterstützen.

Initiative für Versammlungsfreiheit

Bisher sind nur erste Überlegungen für die Verschärfungen des sächsischen Polizeigesetzes bekannt, die sich am bayerischen Gesetz orientieren. Noch werden zwischen den sächsischen Regierungsparteien SPD und CDU die Details ausgehandelt. Doch die Entwürfe zeigen, dass der Law-and-Orderkurs in Sachsen fortgesetzt werden soll.

Zur Straftatenverhütung wird ein ganzes Bündel neuer oder erweiterter Befugnisse geschaffen. Hierzu gehören breitere Observationsmöglichkeiten, neue Durchsuchungsbefugnisse sowie strafbewehrte Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote. Ebenso ist eine Norm für die elektronische Aufenthaltsüberwachung von „Gefährdern“ mittels Fußfessel enthalten.

Die Videotechnologie erhält neue Einsatzgebiete, so auf Verkehrsrouten, die der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verschiebung von Diebesgut oder als Tatorte beispielsweise des Menschenhandels dienen. Die automatisierte Auswertung der Daten etwa mittels Gesichtserkennung eröffnet neue Maßnahmenkonzepte.

Der Widerstand gegen das sächsische Polizeigesetz wächst. Kürzlich hat sich die Initiative PolizeistaatSachsen / #SachsensDemokratie gegründet. Sie moniert, dass die Debatte über das neue Polizeigesetz bisher nicht öffentlich geführt wurde. Grundsätzlich setzt sie auf mehr Sozialpolitik statt auf Repression.

Es gibt tatsächlich viele Probleme in unserer Gesellschaft – Armut, Wohnungsnot und ein miserables Bildungssystem. Unsere sozialen Probleme sollten wir allerdings nicht mit ordnungspolitischen Maßnahmen lösen, sondern sozialpolitische Diskussionen führen.

PolizeistaatSachsen / #SachsensDemokratie

Eine solche Orientierung wäre auch für den anstehenden sächsischen Landtagswahlkampf interessant. Aktuell wird viel darüber diskutiert, dass die AFD dort stärkste Partei werden könnte. Dabei wird in Sachsen schon seit 1989 rechte Politik gemacht.

Mit dem Schreckgespenst der AfD kann die CDU noch weiter nach rechts rücken und die SPD rückt hinterher. Mit der Orientierung auf Sozialpolitik statt Repression könnte eine Debatte angeregt werden, die realpolitisch grundiert ist, sich aber weigert, aus Angst vor einem weiteren Erstarken der AfD deren Politik zu übernehmen.

https://www.heise.de/tp/features/Sachsen-Mehr-Sozialpolitik-statt-Repression-4029141.html

Peter Nowak

URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/-4029141

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.l-iz.de/leben/gesellschaft/2018/01/Schwerverletzte-und-Diskussionen-nach-Polizeieinsatz-am-Connewitzer-Kreuz-202138
[2] https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_46956.htm
[3] https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_54271.htm
[4] https://vsfreiheit.blogspot.de/
[5] https://vsfreiheit.blogspot.de/2018/04/verwaltungsgericht-urteilt.html
[6] http://vsfreiheit.blogspot.de
[7] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/21731
[8] https://www.sz-online.de/sachsen/ein-halbes-neues-polizeigesetz-3920318.html
[9] https://and.notraces.net/de/2018/04/21/die-in-der-presse-diskutierte-angedachte-verschaerfung-des-neuen-saechsischen-polg-ruft-zivilgesellschaftliche-kritik-hervor/

Krisenproteste in Frankfurt/Main weiter größtenteils verboten

Das Verwaltungsgericht folgte in weiten Teilen den Bedrohungsanalysen von Polizei und Politikern

Am Montagabend hat das Frankfurter Verwaltungsgericht ein erstes Urteil zu den von der Stadt Frankfurt ausgesprochenen Verboten der am kommendem Donnerstag beginnenden Krisenproteste in Frankfurt/Main gefällt. Danach wird die Großdemonstration am Samstag unter Auflagen erlaubt sein, auch ein Rave-Konzert am Mittwoch kann stattfinden.

Verboten bleiben allerdings weiterhin die Aktionstage am Donnerstag und Freitag, die eigentlich der Kern des Blockupy-Protestes sein sollen. An diesen Tagen soll das Bankenviertel gewaltfrei blockiert werden. In Schreiben an die Beschäftigten haben die Organisatoren schon deutlich gemacht, dass sich die Aktion nicht gegen sie sondern gegen die kapitalistischen Verwertungsinteressen richtet, denen sie selber unterworfen sind. Zudem haben die Organisatoren mehrmals betont, dass es sich um gewaltfreie Proteste des zivilen Ungehorsams handeln soll und von den Aktivisten keine Gewalt ausgehen wird. Trotzdem folgte das Verwaltungsgericht in weiten Teilen den Bedrohungsanalysen von Polizei und Politik.

Räumung des Occupy-Camps am Mittwoch

Auch die von den Ordnungsbehörden verfügte Räumung des Occupy-Camps vor der Europäischen Zentralbank hat das Gericht genehmigt. Sollten die Aktivisten den Platz nicht freiwillig verlassen, könnte am Mittwoch eine polizeiliche Räumung erfolgen. In diesem Fall sind Sitzblockaden angekündigt. Die Gerichtsentscheidung kann als Bestätigung der Linie der Ordnungsbehörden verstanden werden, wie es die meisten Medien auch kommentieren.

Die Aktivisten hingegen sprechen von einen Teilsieg vor Gericht und schüren damit Illusionen. Schließlich war klar, dass in erster Linie die Aktionstage verboten werden sollten. Schon in der Vergangenheit wurde sowohl von der Politik als auch den Ordnungsbehörden eine Großdemonstration anders behandelt als dezentrale Kleinaktionen. Mit dem Totalverbot haben die Behörden so einen Spielraum für das Gericht geschaffen, einige Verbote aufzuheben, aber den Teil der Protestagenda zu untersagen, die über Symbolpolitik hinausgeht.

Große Macht der Polizei

Zudem hat das Gericht ein Junktim zwischen dem Ablauf der Aktionstage und der Demonstration hergestellt, der der Polizei einen großen Ermessensspielraum gibt. Sollte es beispielsweise bei der Räumung des Occupy-Camps zu Auseinandersetzungen kommen, können alle Folgeaktionen, auch die Großdemonstration verboten werden. Die Protestorganisatoren haben angekündigt, vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen. Die Begründung zeigt auch, dass die Organisatoren das Urteil nicht als Teilsieg sehen, wie sie in der Überschrift suggerieren.

„Wenn man die Beschlüsse des Gerichts liest, stellt man fest, dass es sich das allein auf die Aussagen und Gefahrenprognosen von Stadt und Polizei bezieht. Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit wird – anders als die Grundrechte der Berufsfreiheit und des Eigentums – nicht gewürdigt“, moniert Blockupy-Sprecher Martin Behrsing.

Mittlerweile wächst der Kreis der Unterstützer der Blockuppy-Aktionen. Das Komitee für Grundrechte hat für den 17.Mai in Frankfurt eine Kundgebung für ein uneingeschränktes Versammlungsrecht angemeldet.

Dort soll auch dagegen protestiert werden, dass über 400 Menschen ein Aufenthaltsverbot für Frankfurt während der Protesttage bekommen haben. So scheinen sich schon im Vorfeld der Aktionstage jene Warnungen zu bestätigen, die einen Zusammenhang zwischen der Durchsetzung einer neoliberaler Wirtschaftspolitik und eine autoritäre Innen- und Rechtspolitik sehen. Damit liegt Frankfurt im europäischen Trend. So wurde kürzlich bekannt, dass in Spanien die Gewerkschafterin Laura Gomez, die an der Vorbereitung des dortigen Generalstreiks beteiligt war, seit 29. März in Untersuchungshaft sitzt.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152002

Peter Nowak

Berliner Gericht erklärte Überwachung von radikalen Linken für unzulässig, die Folgen dürften gering sein

Geklagt hatte einer von sechs Aktivisten der Berliner außerparlamentarischen Linken, die zwischen 1998 und 2006 vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht worden waren.
Sie wurden von den Behörden zum Umfeld der Militanten Gruppe gerechnet, die mit mehreren Anschlägen damals für Aufsehen sorgte. Für den Verfassungsschutz hatte der Rechtsprofessor Heinrich Wolff die Überwachung noch einmal vor Gericht verteidigt. Es sei Pflicht der Staatsschützer gewesen, alle Spuren zu verfolgen. Zudem seien die Beschatteten langjährige Aktivisten der linken Szene gewesen und hätten in von ihnen verfassten politischen Erklärungen Textbausteine benutzt, die auch in Erklärungen der militanten Gruppe auftauchten. Mit einer solchen Begründung wurde schon in den vergangenen Jahren unter anderem gegen den Stadtsoziologen Andrej Holm ermittelt.

Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts war von den Ausführungen des Verfassungsschutzvertreters nicht überzeugt. Sie schlossen sich in ihrem Urteil eher dem Anwalt des Klägers Volker Gerloff an, der von „abenteuerlichen Konstruktionen“ der Überwachungsbehörden sprach.

Nichttelefonieren kein Verdachtsmoment

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen seien von Anfang an nicht gegeben gewesen, meinten die 5 Richter der Kammer. Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben oder von vornherein aussichtslos seien.

Bereits im Antrag auf Anordnung der beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen beim hierfür zuständigen Bundesministerium des Inneren hätte das Bundesamt diese Voraussetzungen bezogen auf den konkreten Sachverhalt darlegen müssen. In seinen Anträgen habe es aber nicht hinreichend konkret begründet, dass die mit den Maßnahmen beabsichtigte Erforschung des Sachverhalts nicht auf andere Weise hätte erfolgen können.

Auch hätten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den vom Bundesamt geäußerten Verdacht vorgelegen, die Kläger gehörten der „militanten Gruppe“ an. Vielmehr sei aus der Analyse von Verlautbarungen verschiedener Gruppen auf die Identität der Gruppenmitglieder geschlossen worden, ohne dass ein hinreichender Bezug zu den einzelnen Klägern hergestellt worden sei. Auch andere Verhaltensweisen der Betroffenen, wie zeitweises Nichttelefonieren, habe das Bundesamt ohne weitere konkrete Anhaltspunkte in unzutreffender Weise als tatsächliche Anhaltspunkte für den angenommenen Verdacht angesehen, rügte die Kammer.

Hamburgs SPD-Senat plant Einschränkung der Grundrechte

Doch auch die juristische Niederlage des VS ändert nichts daran, dass die Ausforschung der linken Szene über Jahre stattgefunden hat. Darin liegt aber der Hauptzweck der Maßnahme. So dürften die Folgen der juristischen Schlappe für die Behörden auch minimal sein. Zumal der Gesetzgeber parteiübergreifend die Weichen eher in Richtung auf mehr Überwachung stellt.

So plant der Hamburger SPD-Senat eine Novellierung des Polizeirechts, mit der die Polizei schon zum Eingreifen befugt wäre, wenn lediglich ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Der Experte für öffentliches Recht Hartmut Aden rügte in einer Expertenanhörung zu der Novellierung, dass damit Maßnahmen wie Observation, Telefon- und Onlineüberwachungsmaßnahmen aus dem Bereich des Straf- ins Polizeirecht verlagert werden sollen. Also genau die vom Berliner Verfassungsgericht monierte Regelung würde dann Gesetzeskraft erhalten.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151544
Peter Nowak