Mit ‘Verfassungsschutz’ getaggte Artikel

“Bin links – bitte beobachten!”

Dienstag, 24. Januar 2012

Verfassungsschutz beobachtet 27 Politiker der Linkspartei

“Bin links – bitte beobachten!” Dieser Slogan prangt seit wenigen Tagen auf der Webseite der Bundestagsfraktion der Linkspartei. Es hatte sich herausgestellt, dass vielleicht nicht die Wähler dieser Weisung sehr intensiv Folge geleistet haben, dafür aber der Verfassungsschutz. Dieser Sachverhalt war schon länger bekannt und hat daher eigentlich wenig Neuigkeitswert. Schließlich versuchte der langjährige Linksparteipolitiker Bodo Ramelow, juristisch gegen seine Überwachung vorzugehen und blieb nach Erfolgen auf den unteren Instanzen am Ende damit erfolglos.

Die offene Beobachtung eines Parlamentsabgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtmäßig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Auch SPD und Grüne kritisierten diese Entscheidung, schließlich gehört Ramelow zum Realoflügel der Linken und wirbt für Koalitionen.

Nun stellte sich aber raus, dass er nicht der einzige Politiker des Reformflügels ist, der von der offenen Überwachung betroffen sind. Unter den 23 Bundestags- und 11 Landtagsabgeordneten befinden sich laut Spiegel mit Gregor Gysi, Dietmar Bartsch und Petra Pau prominente Exponenten des Realoflügels.

Über diese strömungsübergreifende Überwachung kann die Linkspartei sehr zufrieden sein. Eben noch stritt sich deren Personal über die Leitungsfunktionen und die Art, wie sie zu wählen ist. Doch nun hat es der Verfassungsschutz geschafft, dass die sonst zerstrittenen Politiker zusammenrücken. Einmütig wurde in einer Erklärung die Überwachung als “Unterminierung der Werte der parlamentarischen Demokratie” bezeichnet”.

Die Regierung stellt sich hinter die Überwachung der Linkspartei, “weil sich in ihr Kräfte sammeln, die eine Veränderung der bisherigen Staats- und Gesellschaftsform wollen”, so ein Sprecher des Innenministeriums. Auch Regierungssprecher Seibert verteidigte das Vorgehen des Verfassungsschutzes.

Wäre nur der linke Parteiflügel beobachtet worden, wäre sofort parteiintern die Diskussion entbrannt, wie radikal sich die Politiker überhaupt gebärden dürfen. Solche Diskussionen werden natürlich leiser geführt, wenn auch anerkannte Realos im Rahmen der offenen Informationsbeschaffung bedacht werden. Allerdings hat Dietmar Bartsch in seiner Erklärung betont, dass eine Partei, die sich so sehr auf die Verfassung stütze wie die Linke, nicht überwacht werden dürfe. Auch der Verweis auf den Status als Parlamentarier, die nicht überwacht werden dürften, wirft Fragen auf. Wie soll mit Mandatsträgern rechter Parteien wie der NPD umgegangen werden?

Noch kein deutscher McCarthyismus

Trotz der juristischen Niederlage Ramelows hält der Staatsrechtler und Richter des sächsischen Verfassungsgerichtshofs Christoph Degenhart eine erneute Klage von Politikern der Linkspartei gegen die Überwachung nicht für aussichtslos. “Einzelne Abgeordnete zu beobachten mit Mitteln der offenen Information, ist sicher möglich, aber eine flächendeckende Überwachung, ohne dass bezüglich der Überwachten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, halte ich für nicht gesichert”, sagte er im Deutschlandfunk.

In dem Interview bezeichnete er auch die offene Überwachung als Eingriff in die politische Betätigung einer Partei. Damit wird die geheimdienstliche Auswertung von offen zugänglichen Schriften und Reden der Politiker verstanden. Eine verdeckte Ermittlung gegen die Politiker ist nicht bekannt.

Von einem McCarthyismus kann allerdings auch nach den nun bekannt gewordenen Überwachungsfällen noch nicht gesprochenen. Der als Inbegriff des Linkenjägers bekannt gewordene US-Senator Joe McCarthy hatte, wie ein aktueller Film über sein Leben zeigt, sogar Regierungsbeamte, Minister und am Ende auch den Geheimdienst selber überwachen lassen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151282
Peter Nowak

Militant gleich gewaltbereit?

Sonntag, 12. Juni 2011

War der Widerstand gegen den Gipfel von Heiligendamm die Geburtsstunde einer neuen radikalen Linken?

Die militante Linke in Deutschland erstarkt und findet wieder mehr Zulauf. Das ist der Befund eines dem Spiegel zugespielten “Lagebild gewaltorientierter Linksextremismus”, der eigentlich geheim bleiben sollte und von den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern erstellt wurde.

 Solche Meldungen sind nun wahrlich kein Geheimnis. Steht doch ganz offiziell unter der Rubrik Linksextremismus auf der VS-Homepage:

“Die Zahl der als gewaltorientiert eingestuften Personen sei zwischen 2005 und 2010 um über 20 Prozent gewachsen und liege erstmals bei 6800, so das “VS – Vertraulich” eingestufte Lagebild. Demnach haben Linksradikale im ersten Quartal 2011 deutlich mehr Delikte begangen als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs.”

Im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft sehen die Verfassungsschützer bei den Aktionen der neuen militanten Linken keine terroristischen Dimensionen.

Neue Datei und verstärke Überwachung

Nach Angaben des Berichts wurde vom Verfassungsschutz eine neue Datei “gewaltbereite Linksextremisten” eingerichtet, in der bereits 767 Personen gespeichert sind. Welche Kriterien dafür ausschlagend sind, wurde nicht benannt. In der Vergangenheit reichte schon eine Personalienfeststellung bei einer Polizeikontrolle, um in ähnlichen Dateien zu landen und beispielsweise im Vorfeld von großen Politgipfeln mit Einschränkung der Bewegungsfreiheit konfrontiert zu werden.
 
Die Überwachung der linken Szene sei von den Verfassungsschützern in der letzten Zeit erheblich ausgeweitet worden, so der Spiegel. Eine Übersicht der Wohnorte von potentiell Verdächtigten soll erstellt werden. Dass der vor einigen Monaten enttarnte, in die studentische Heidelberger Linke eingeschleuste LKA-Beamte Simon Brommer alias Simon Brenner (Grenzüberschreitende Spitzel) Teil dieser verstärkten Überwachung war, ist anzunehmen (Spitzeln ist Pop).
 
Eine entscheidende Frage bleibt offen. Wer ist gemeint, wenn der VS von der militanten Linken redet? Steine werfende Jugendliche, Autobrandstifter oder, wie in vielen europäischen Nachbarländern, Linke, die auf der Straße aktiv sind und nicht nur Mitgliedsbeiträge für eine Organisation bezahlen? Die Gleichsetzung von militant gleich gewaltbereit in dem VS-Bericht wird schon daraus deutlich, dass die Adjektive verwendet werden, ohne dass die Begriffe genauer differenziert und abgegrenzt werden. Dabei gibt es gute Argumente, die nicht nur in diesem VS-Bericht getätigte Engführung von gewaltbereiter und militanter Linker zu hinterfragen.
 
So war der Rückgang von Straßengewalt am 1. Mai 2011 in Berlin-Kreuzberg gerade nicht ein Indiz für einen Rückgang von politischer Militanz, wie in vielen Medien kommentiert wurde. Vielmehr hatten als militante Linke verstehende Gruppen ihren Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit Mieter- und Erwerbsloseninitiativen sowie linken Gewerkschaftlern gesetzt und auch versucht, diese Organisationsprozesse auf der Demonstration Ausdruck zu verschaffen. Die medial vielbeachtete Randale hatte dagegen in den vergangenen Jahren mehr mit den Genuss von harten Getränken auf dem vom Bezirk Kreuzberg gesponserten Myfest als mit dem Agieren militanter Linker zu tun.
 
Zäsur Heiligendamm?

In dem Lagebericht werden die Proteste gegen das G-8-Treffen in Heiligendamm 2007 (Durchbruch bei Heiligendamm) als “Zäsur in der Entwicklung des deutschen Linksextremismus” bezeichnet. Mit autonomen Vollversammlungen könnte die linke Szene nach Ansicht der Verfassungsschützer ihre langewährenden Organisationsprobleme überwunden haben und auch neue Sympathien jenseits des eigenen Milieus gewinnen.
 
Solche Autonomen Vollversammlungen gibt es in Hamburg, Berlin und anderen Städten. Sie werden im Internet ausführlich vor- und nachbereitet. Diese Offenheit der autonomen Szene findet bei den Verfassungsschützern allerdings keine besondere Beachtung. Dabei haben die in dem Bericht erwähnten Proteste gegen den G8-Gipfel in großen Teilen der außerparlamentarischen Linken zu einer Verstärkung der spektrenübergreifenden Bündnisarbeit und auch für eine größere Offenheit in der politischen Arbeit vieler linker Gruppen geführt. Die im Internet veröffentlichten Protokolle der Autonomen Vollversammlungen sind dafür ein Beispiel. Aber auch die Kampagnen Castor Schottern, Block Brokdorf und die Blockaden von rechten Aufmärschen sind eine direkte Weiterentwicklung der linken Aktivitäten zum Gipfel in Heiligenddamm.
 
Diese Aspekte der Zäsur von Heiligendamm werden aber weder im VS-Bericht noch in der sich darauf beziehenden Berichterstattung in den Medien angesprochen. Vielleicht weil man damit schwerer neue Dateien und erweiterte Überwachungsmethoden rechtfertigen kann, als mit der Gleichsetzung militanter und gewaltbereiter Linker?
http://www.heise.de/tp/artikel/34/34894/1.html

Peter Nowak

Klagen lohnt sich

Mittwoch, 22. Dezember 2010

 

Journalist gewinnt gegen Geheimdienst
Der Extremismus-Vorwurf ist als Waffe gegen Links recht wirksam. Gerichtsfest ist er nicht. Dies belegt der Fall eines Journalisten, der die Einstellung seiner geheimdienstlichen Beobachtung und Löschung seiner VS-Akte erreichte. Die Gerichtsentscheidung stärkt die Pressefreiheit in Zeiten der Extremismusdokrin

2:0 lautet der Ausgang des Matchs Friedrich Burschel gegen Geheimdienst. Der Publizist wehrte sich dagegen, dass ihn das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVS) seit einem Jahrzehnt beobachtet und in der Schublade »Linksextremismus« abgelegt hat. Die Stigmatisierung zum gefährlichen »Linksextremisten« fiel vor Gericht vollständig zusammen.

Die Einschätzung des Geheimdienstes fußte auf Artikeln, die Burschel zu Themen wie Antirassismus und Antifaschismus geschrieben, sowie auf Demonstrationen, die er angemeldet hatte, etwa den Weimarer Ostermarsch oder eine antifaschistische Demonstration in Gera. Aufgrund eines Negativvotums des BfVS entzog ihm das Bundespresseamt 2007 eine schon erteilte Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm.

Nun hat der Journalist vor Gericht die Löschung der VS-Dossiers und die Einstellung seiner Überwachung erreicht. Das Bundesamt nahm einen vom Verwaltungsgericht Köln angebotenen Vergleich an. Das Gericht stellte die Texte des Klägers und seine Demonstrationsanmeldungen dezidiert unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es akzeptierte einen einzigen Artikel aus dem Jahr 2000 als Auslöser von geheimdienstlicher Tätigkeit, wies jedoch zugleich darauf hin, dass das nicht genug sei, Burschel zehn Jahre lang zu beobachten und einzuschränken.

Vor einem Jahr hatte das Kölner Gericht bereits die Beurteilung des Verfassungsschutzes für rechtswidrig erklärt. Es sei nicht ersichtlich geworden, dass Burschel für den G8-Gipfel eine Gefahr darstelle, urteilte es damals.

Die behördliche Stigmatisierung hatte spürbare Folgen für den Journalisten. Zweimal habe er durch den Stempel »linksextrem« seinen Job eingebüßt, erklärte Burschel. In der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung« wurde er als Beispiel angeführt, dass Linksradikale in Initiativen zum Kampf gegen Rechts involviert seien und dort auch Gelder verwalten. Der Beweis des FAS-Autors: die rechtswidrige Verweigerung der Akkreditierung.

Auch wenn die Entscheidung nur für den konkreten Fall gilt, sieht Burschels Anwalt Alexander Hoffmann darin eine Ermutigung »nicht nur für Journalisten«, die vom Linksextremismus-Vorwurf betroffen sind. Journalisten haben sich zwar schön öfter erfolgreich gegen Akkreditierungsverweigerungen gewehrt. Die wenigsten klagten jedoch auf Löschung der Daten, die für die Entscheidung verantwortlich waren. Dabei hatte nicht nur Burschel damit Erfolg. Auch andere Gerichte entschieden bereits zu Gunsten von Journalisten, etwa im Fall von Matthias Monroy, der auf Gipfelproteste spezialisiert ist, oder im Falle des Publizisten Kamil Majchrzak, der für die polnische Ausgabe der »Le Monde Diplomatique« arbeitet.

Rückendeckung und Rechtsschutz bekam Burschel in seinem Verfahren von ver.di. Die Vorsitzende der Journalisten-Fachgruppe Ulrike Maercks-Franzen mahnt eine Änderung der Akkreditierungspraxis bei sportlichen und politischen Großveranstaltungen an, die die Rechte der Journalisten stärkt.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/187008.klagen-lohnt-sich.html

Peter Nowak

Journalist stoppt Überwachung

Mittwoch, 22. Dezember 2010

LINKSEXTREMISMUS Der Verfassungsschutz darf einen freien Journalisten nicht mehr observieren. Verdächtig machte ihn auch ein Aufruf zum Ostermarsch
BERLIN taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVS) darf den Journalisten Friedrich Burschel nicht mehr observieren lassen. Es kassierte in dieser Woche nun die zweite juristische Niederlage gegen den von ihnen als linksextrem eingestuften Burschel.

Ein Negativvotum des Verfassungsschutzes hatte 2007 dazu geführt, dass Burschel die schon gewährte Akkreditierung zum G-8-Gipfel in Heiligendamm wieder entzogen wurde. Schon im Frühjahr 2009 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das BfVS rechtswidrig gehandelt hatte. Dieselbe Kammer empfahl jetzt dem Amt, sämtliche über Burschel gesammelten Daten zu löschen und seine Beobachtung einzustellen. Dieses nahm den Vorschlag an.

Gegenüber der taz äußerte sich Burschel erleichtert über den juristischen Erfolg. “Für mich hat das Urteil zur Folge, dass ich mich nicht mehr einem Hintergrundverdacht ausgesetzt sehe, der mein berufliches Leben enorm eingeschränkt hat. Zweimal habe ich auf indirektem Wege einen Job durch diesen Stempel “linksextrem” eingebüßt, erklärte der Publizist.

Die Aufmerksamkeit der Verfassungsschützer erregte Burschel mit einem Artikel, in dem er sich kritisch mit der Kronzeugenregelung im Verfahren um die Revolutionären Zellen auseinandersetzte. In Burschels Akte waren neben Artikeln zu antifaschistischen und antirassistischen Themen aus verschiedenen Zeitschriften auch zahlreiche Demonstrationsanmeldungen aufgelistet, beispielsweise zu einem Ostermarsch in Weimar und einer Antifademonstration in Gera.

“Die Stigmatisierung des Klägers zum gefährlichen ,Linksextremisten’ fiel vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammen”, kommentierte der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der Burschel vertreten hatte, den Ausgang der Klage. Damit könne auch für andere Personen, die von einem amtlichen “Linksextremismus”-Vorwurf betroffen sind, ein Anreiz geschaffen werden, dagegen juristisch vorzugehen.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=2010%2F12%2F22%2Fa0057&cHash=d402bf4d37

Peter Nowak

Unterricht in schlechter Verfassung

Donnerstag, 23. September 2010

Grundschülern in Niedersachsen werden künftig mit Hilfe einer Fibel altersgerecht die Grundrechte-Artikel des Grundgesetzes vermittelt. Doch die Unterrichtsmaterialien wurden nicht etwa von Pädagogen aus dem Kultusministerium entwickelt. Bei der Fibel handelt es sich vielmehr um ein Projekt des niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Das ist keine Ausnahme. Das Bild von Verfassungsschutzmitarbeitern mit alten Hüten und langen Mänteln ist nicht mehr zeitgemäß. Heute lehren Mitarbeiter des Verfassungsschutzes (VS) in Hochschulen, beteiligen sich auch in linken Zeitschriften an Diskussionen oder konzipieren Unterrichtsmaterialien für die politische Bildung an Schulen zielgerichtet für die unterschiedlichen Altersgruppen. Für die Grundschüler gibt es besagte Fibel, die Siebtklässler sollen mit Comics gegen den Extremismus immunisiert werden, für Schülergruppen ab der 10. Klasse wurden Planspiele entwickelt und junge Erwachsene können sich beim Verfassungsschutz zu Demokratielotsen ausbilden lassen.

Die Sozialwissenschaftler Markus Mohr und Hartmut Rübner haben die Rolle des VS als Institution für Bildungs- und Aufklärungsarbeit in einen kürzlich erschienenen Buch einer vernichtenden Kritik unterzogen. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, zieht einen Vergleich zu dem Kooperationsabkommen, das viele Bildungsminister mit der Bundeswehr schließen und dieser so den Weg in die Schulen ebnen.

Der Vergleich ist berechtigt. Der Verfassungsschutz mag von sich das Selbstbild haben, dass er die Demokratie sichert, genau so, wie die Bundeswehr von sich behauptet, den Frieden zu schützen. In beiden Fällen handelt es aber um gesellschaftlich umstrittene Institutionen, die zum Gegenstand kritischer Beschäftigung auch an den Schulen werden sollten.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/180273.unterricht-in-schlechter-verfassung.html

Peter Nowak

Der verdächtige Link

Freitag, 22. Januar 2010

Wie das Babelsberger Projektehaus ins Visier des Brandenburger Verfassungsschutzes geriet
Idyllisch liegt das Babelsberger Projektehaus am Griebnitzsee. Auf dem Areal leben seit fünf Jahren Menschen aus mehreren Ländern und Generationen zusammen. Sie haben das Haus selbst nach ökologischen Grundsätzen renoviert. Beim Töpferkurs sitzt schon mal die Mutter aus dem Schlaatzer Wohnblock mit der Mutter aus der Babelsberger Villa an einem Tisch. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Projekte, wie die Opferperspektive, der Brandenburger Flüchtlingsrat sowie Umweltgruppen haben ihre Büros. »Unser Ziel ist es, gesellschaftliches Engagement und Zusammenleben zu verbinden«, betont der Koordinator des Projekthauses, Holger Zschoge.

Dieses Engagement hat das Projekt ins Visier von CDU-Politikern und Medien gebracht. Den Anfang machte der Brandenburger Verfassungsschutz (VS). Auf dessen Homepage heißt es unter der Überschrift »Linksextremistische Bündnispolitik/UN-Klimakonferenz« über den Träger des Projektehauses: »Der in Potsdam ansässige ›Förderverein innovativer Wohn- und Lebensformen‹ (Inwole) hat sich auf seiner Homepage mit ›Never trust a cop‹ verlinkt«. »Trau niemals einem Polizisten« war der Name des linken Bündnisses, das anlässlich des Klimagipfels in Kopenhagen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen hatte.

Auf der VS-Homepage wurde auch auf einen kritischen Aufruf zu den Klimaprotesten hingewiesen. Danach wurden mehrere Förderer des Vereins aufgeführt, darunter die GLS Gemeinschaftsbank, die Bewegungsstiftung und die Organisation Jugend für Europa. Über die wiederum teilt der VS mit, dass der Verein nach eigenen Angaben im Auftrag des Bundesfamilienministeriums arbeite.

Der CDU-Innenpolitiker Sven Petke begrüßte das »offensive Vorgehen des Verfassungsschutzes« und forderte die Streichung der Fördermittel für den Verein. »Es ist untragbar, dass der Staat seine Gegner mit Fördergeld unterstützt.« Auch die Regionalzeitung »Potsdamer Nachrichten« griff die Kampagne auf und titelte: »Aufrufe zur Gewalt – gefördert von Bund und EU«. Eine Gegendarstellung des Vereins druckte sie nicht.

»Dabei stammt der inkriminierte Aufruf von der Initiativgruppe Soziale Bewegung / Potsdamer Klimabündnis Kopenhagen, die kein Projekt des Vereins ist«, betont Katja Altenburg von Inwole. Die Gruppe nutzte allerdings die Internetplattform von Inwole. Das entspreche dem Selbstverständnis von Projektehaus und Verein. Ziel sei es, möglichst viele Menschen in selbst organisierter Projektarbeit zu unterstützen. »Das Projektehaus wird daher auch von nicht zum Verein gehörenden Gruppen und Personen genutzt, die selbst über Inhalte und Form ihrer Projekte entscheiden«, betont Altenburg.

Auch der Link zu der Homepage der linken Klimabewegung stehe nicht auf der Vereins-Homepage, sondern ist nur über mehrere Klicks auf andere Initiativen zu erreichen. »Da könnte auch die Stadt Potsdam zu den Unterstützern gerechnet werden, denn die hat auf Freizeitaktivitäten von uns auf ihrer Homepage hingewiesen«, so Altenburg. Da bisherige Bemühungen, mit dem Verfassungsschutz zu kommunizieren, ergebnislos waren, erwägt der Verein juristische Schritte, um die Mitteilung entfernen zu lassen.

Peter Nowak

 http://www.neues-deutschland.de/artikel/163155.der-verdaechtige-link.html