Strafanzeige gegen Kollegah und Farid Bang

„Wir möchten, dass Felix Blume und Farid Hamed El Abdellaoui persönlich juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.“

Die Echopreisverleihung an die Rapper Kollegah und Farid Bang hat für viel Aufregung gesorgt und dazu beigetragen, dass der Musikpreis nicht mehr verliehen wird. Doch die Musiker werden von dem Wirbel profitieren, weil der Verkauf ihrer CDs dadurch steigt. Jetzt könnten allerdings doch noch unangenehme Konsequenzen auf die beiden Rapper zukommen.

Denn am 2. Mai ist bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Felix Blume alias Kollegah und Farid Hamed El Abdellaoui alias Farid Bang wegen des Verdachts auf Volksverhetzung (§130 STGB) eingegangen.

Die Anzeige wurde von 51 Einzelpersonen und zwei Initiativen unterzeichnet. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wurde ausgewählt, weil in der Stadt, die von den Rappern betriebenen Plattenfirmen lpha Music Empire[1] und Banger Musik[2] ihren Sitz haben. Die Privatadressen der Rapper sind den Antragsstellern nicht bekannt.

In der Begründung der Anzeige wird nicht nur auf den Songtext eingegangen, in dem KZ-Insassen verhöhnt werden. Er führte zur öffentlichen Empörung, was wiederum zahlreiche Echo-Preisträger motivierte, ihre Preise zurückzugeben.

Neben Antisemitismus, Homophobie und dumpfer Rassismus

Die Kläger kritisieren, dass sich der Fokus der Kritik nur an dieser Textzeile festmacht. In der Begründung für die Anzeige, deren Text Telepolis bekannt ist, heißt es:

Diskutiert wird seitdem vor allem der Antisemitismus, nicht nur in den Texten, sondern auch in Videos und Interviews der beiden Rapper. In dieser öffentlichen Debatte wird völlig vernachlässigt, dass die Texte nicht nur menschenverachtend im Hinblick auf die Verhöhnung von Auschwitz-Insassen sind, sondern auch im Hinblick auf die darin zum Ausdruck kommende Homophobie, den dumpfen Rassismus, und – das ist unser Thema – den abgrundtiefen Frauenhass und die Gewaltphantasien.

Strafanzeige gegen Kollegah und Farid Bang

Den beiden Rappern wird vorgeworfen, sie „füttern die Hirne vor allem männlicher Jugendlicher mit abgrundtiefem Frauenhass und Gewaltphantasien“. Damit würde das Frauenbild der männlichen Fangemeinde der Rapper geprägt, was spätestens in der Pubertät Mädchen und Frauen zu spüren bekommen. Mit ihren Texten ermutigen die beiden Rapper nach Ansicht der Unterzeichner der Anzeige männliche Jugendliche und Heranwachsenden zu Gewalttaten gegen Frauen. Ob das von den Rappern intendiert ist, sei dabei völlig nebensächlich.
Die Anzeigesteller weisen die These zurück, dass die inkriminierten Texte Beispiele für eine für den Battle-Rap typische Überspitzung seien.

Farid Bang erkläre ganz freimütig, dass er Frauen in „Hure“ und „Heilige“ einteilt, sagen die Kritiker und verweisen auf ein Interview mit dem Rapper[3].

Den Straftatbestand der Volksverhetzung sehen die Unterzeichner der Anzeige erfüllt, weil mit diesen Texten, die von unzähligen Jugendlichen gehört werden, die eine, die männliche Hälfte der jugendlichen und jungerwachsenen Bevölkerung gegen die andere, die weibliche, aufgehetzt werde.

Verschiedene der Anzeige beigefügten Texten aus dem Repertoire der beiden Rapper dokumentieren den frauenfeindlichen Charakter der Songs.

Ey, ich komm‘ in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll Rauschgift Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist Gleicht die Gegend zunehmend afrikanischen Townships Oder Lagern in Auschwitz …

Textauszug, Kollegah und Farid Bang
Weitere Beispiele:

„Ich bau Aggressionen ab durch Vergewaltigungen von Bordsteinschlampen“ oder: „Kid, ich würde lügen, wenn ich sagen würde: Nein, ich habe nie ne minderjährige Bitch missbraucht.“

Oder so: „Ich komm mit ner Horde Hunde plus Zuhältern, die dich ermorden, Tunte.“

In Kollegahs „Zuhältertape Vol . 4“ finden sich folgende Sätze[4]: „Nutte, Zeit, dass du Putzlappen befeuchtest / Ich bring Schusswaffengeräusche wie die Schutzstaffel der Deutschen“ oder „Kid, es ist der Boss, der für ’ne Modezeitschrift Posen einnimmt wie die Wehrmacht, die in Polen einschritt“.

Bereits das Album „Jung Brutal Gutaussehend 2 (JBG2)“ wurde am 9. Januar 2014 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Listenteil A der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen[5].

Der Musikkritiker Zoran Gojic sprach von „endlosen Variationen von frauenfeindlichen Fantasien oder offener Menschenverachtung“ (Münchner Merkur, Ausgabe: 89, Jahr: 2018, Datum: 18.04.2018, Seite 3).

Der Berliner Staatsschutz hat inzwischen die Indizierung des kürzlich prämierten Albums beantragt[6]. Doch den Anzeigenstellern reicht das nicht:

Wir möchten, dass Felix Blume und Farid Hamed El Abdellaoui persönlich juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Für die Verhöhnung von KZ-Inhaftierten, wegen ihrer vor Rassismus und Homophobie triefenden Texte und vor allem wegen des abgrundtiefen Frauenhasses und der Gewaltphantasien, die sie in die Köpfe (männlicher) Jugendlicher hämmern.

Peter Nowak

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[1] https://www.amestore.de/custom/index/sCustom/3
[2] http://www.bangerstore.de/impressum/
[3] https://web.archive.org/web/20130527181654/http://www.rap.de/features/interview/6134
[4] https://www.cicero.de/kultur/echo-preis-kollegah-farid-bang-kunstfreiheit-menschenwuerde-antisemitismus
[5] http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/die-bundespruefstelle,did=177298.html
[6] https://www.tagesspiegel.de/politik/antisemitismus-berliner-polizei-will-kollegah-und-farid-bang-auf-dem-index-sehen/21199442.html