Hätte Sarrazin wegen Rassismus angeklagt werden müssen?


Der Antirassismus-Ausschluss der Vereinten Nationen rügt die deutsche Justiz

Um Thilo Sarrazin ist es in der letzten Zeit ruhig geworden. Sein im letzten Jahr veröffentlichtes Buch „Deutschland braucht den Euro nicht“ hat längst nicht soviel Aufmerksamkeit erregt wie sein Bestseller „Deutschland schafft sich ab“ von 2010. Seine dort aufgeführten Thesen hatte Sarrazin bereits im Herbst 2009 in einem Interview mit dem Magazin Lettre International vorgestellt. Mit dem Inhalt hat sich nun der Antirassismus-Ausschluss der Vereinten Nationen befasst und die deutsche Justiz gerügt.

Den Ausschuss hatte der Türkische Bund Berlin/Brandenburg eingeschaltet, nachdem er vergeblich von der deutschen Justiz gefordert hatte, die Äußerungen von Sarrazin auf Rassismusverdacht hin zu überprüfen. Mit Verweis auf die Meinungsfreiheit hatte die Staatsanwaltschaft es abgelehnt, die Anzeige des Türkischen Bundes gegen Sarrazin wegen Beleidigung und Volksverhetzung weiterzuverfolgen.

Rassismus nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination) gab dem TBB nun recht. Die Bundesrepublik habe zu wenig unternommen, um Teile ihrer Bevölkerung vor rassistischen Anfeindungen zu schützen. In den Ermittlungen gegen Sarrazin sei die deutsche Justiz nicht ausreichend der Frage nachgegangen, ob Sarrazins Äußerungen rassistisches Gedankengut beinhalteten, heißt es zur Begründung. Doch der Ausschuss hat die deutsche Justiz nicht nur formal gerügt, sondern sich auch mit Sarrazins Äußerungen befasst:

„Der Ausschuss urteilt, dass Herrn Sarrazins Äußerungen eine Verbreitung von Auffassungen darstellen, die auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen, und Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung (..) enthalten.“

Da der Ausschuss Sarrazins Äußerungen als rassistisch einstuft, seien sie auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Bundesrepublik Deutschland soll nun innerhalb von 90 Tagen gegenüber dem Ausschuss konkrete Maßnahmen zum besseren Schutz vor Rassismus vorlegen. Allerdings gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten, falls Deutschland – was nicht unwahrscheinlich ist – das Votum einfach ignoriert. Schließlich haben die Erklärungen des Ausschusses generell nur empfehlenden Charakter.

Daher ist die Entscheidung in erster Linie ein moralischer Erfolg für den Türkischen Bund, der in einer Stellungnahme gleich von einer historischen Entscheidung gesprochen hat. Auch die Sprecherin des Instituts für Menschenrechte begrüßte die Entscheidung und betonte:

„Der Ausschuss hat unter Hinweis auf seine bestehende Spruchpraxis hervorgehoben, dass die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung Grenzen hat. Zu diesen Grenzen gehört insbesondere die Verbreitung rassistischen Gedankenguts.“

Allerdings dürfte selbst bei Personen, die in der Vergangenheit Sarrazin kritisiert haben und daher die Einschätzung, dass er rassistisch argumentiert, teilen, strittig sein, ob dagegen mit den Mitteln des Strafrechts sinnvoll vorgegangen werden kann. Schließlich ist das Problem ja nicht nur Sarrazin, sondern seine in die Millionen gehenden zustimmenden Leser und Anhänger. Die werden natürlich noch mehr zu Sarrazin halten, wenn er sich als Märtyrer der Meinungsfreiheit inszenieren kann. Dazu besteht aber nach der Entscheidung kaum Gelegenheit. Sarrazin muss keine Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren befürchten.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154132
Peter Nowak