Tornadoeinsatz ohne Konsequenzen

Gericht weist Klagen gegen Tiefflüge beim G8-Gipfel ab
Die Überflüge von Militärjets über einem Zeltlager von G8-Gegnern im Jahr 2007 waren nicht rechtswidrig. Globalisierungskritiker kritisieren das Urteil des Verwaltungsgerichts als »Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten«.
Die Überflüge mit Tornado-Aufklärern über ein Camp von Gegnern des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm waren nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Schwerin nur eine geringe Beeinträchtigung, die sich zudem wohl nicht wiederholen werde. Mit dieser Begründung lehnte es nun die Klage von drei Globalisierungskritikern ab, die gegen den Einsatz der Kriegswaffen geklagt hatten.

Das Camp mit zeitweise mehr als 4000 Bewohnern war mehrmals von einem Bundeswehr-Tornado zu Aufklärungszwecken überflogen worden. Dabei seien Bildaufnahmen gemacht worden, die aber entgegen der ursprünglichen Annahme der Kläger eine Identifizierung von einzelnen Campteilnehmern nicht ermöglichten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Mit den von der Luftwaffe angefertigten Aufnahmen wollte die Polizei nach eigenen Angaben angeblich im Camp befindliche Erddepots mit Waffen ausfindig machen. Die es nicht gab: Kläger Dieter Rahmann betonte, dass auf den damals in Zeitungen abgebildeten Fotos lediglich diskutierende Menschen zu sehen waren. Die Kläger sahen sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit verletzt. Die über das Camp brausenden Kampfflugzeuge seien von vielen Aktivisten als extrem einschüchternd empfunden worden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssten sich politische Willensbildungsprozesse jedoch frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich »staatsfrei« vollziehen können.

»Das Verwaltungsgericht stellt das Rechtssystem auf den Kopf, wenn es Unrecht immer dann für belanglos hält, falls es voraussichtlich kein zweites Mal eintritt«, kritisiert Kläger Rahmann. Damit werde eine »Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten« bei Großveranstaltungen ausgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/213808.tornadoeinsatz-ohne-konsequenzen.html
Peter Nowak

Tornadoeinsatz gegen die G8-Demonstranten in Heiligendamm ohne juristische Konsequenzen

Nach dem Verwaltungsgericht Schwerin war die Beeinträchtigung zu gering, zudem werde diese Grundrechtsverletzung voraussichtlich kein zweites Mal eintreten

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Diese alte Bürgerweisheit bestätigte jetzt das Verwaltungsgericht Schwerin. Am 16. Dezember entschied es über eine Klage wegen der Tornadoeinsätze im Zusammenhang mit den Protesten gegen das G8-Treffen in Heiligendamm im Sommer 2007 (Tornadoeinsatz auf dem kleinen Dienstweg). Dieser Gipfel hat das Gericht in den letzten Jahren wiederholt beschäftigt.

Am Freitag urteilte das Gericht, dass die drei Kläger aus einem Protestcamp bei Reddelich kein Rechtschutzinteresse hätten. Das Camp war von den Flugzeugen mehrmals überflogen worden. Die Polizei begründete den Einsatz damit, dass mit den von der Luftwaffe angefertigten Luftbildaufnahmen angeblich sich im Camp befindliche Erddepots mit Waffen ausfindig gemacht werden sollten. „Dies entpuppte sich schon wenige Tage nach dem Gipfel als gezielte Lüge der Einsatzleitung. Auf den damals in vielen Tageszeitungen abgebildeten Fotos waren keine Bilder von Erdbewegungen zu sehen, sondern lediglich Aufnahmen von verschiedenen im Camp diskutierenden Personengruppen“, kritisierte Dieter Rahmann von Camp-AG, der einer der Kläger war. Die Fotos seien teilweise so scharf gewesen, dass sich darauf einzelne Personen identifizieren ließen.

Die Kläger sahen sich durch den Luftwaffeneinsatz in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem sei die Beeinträchtigung durch die über das Camp brausenden Flugzeuge von vielen Aktivsten als so einschüchternd wahrgenommen worden, dass sie sich in ihrem nach Artikel 8 GG geschützten Versammlungsrecht beeinträchtigt sahen. Sie bezogen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem festgestellt wurde, dass sich der in Versammlungen zum Ausdruck kommende politische Willensbildungsprozess frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich „staatsfrei“ vollziehen müsse. Dieser Grundsatz aber sei nach Ansicht der Kläger durch die Tornadoüberwachung verletzt worden.

Generalvollmacht für die Polizei?

Das Verwaltungsgericht urteilte jetzt, die Beeinträchtigung sei zu gering gewesen. Zudem werde diese Grundrechtsverletzung voraussichtlich kein zweites Mal eintreten. Daher sollen die Tornadoflüge keine weitere juristischen Folgen haben.

Rahmann kritisiert die Gerichtsentscheidung scharf. „Das Verwaltungsgericht stellt das Rechtssystem auf den Kopf, wenn es Unrecht immer dann für belanglos hält, falls es voraussichtlich kein zweites Mal eintritt“, so er Rahmann. Er befürchtet, dass der Polizei mit solchen Urteilen „eine Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten bei Großveranstaltungen“ ausgestellt werde. Die Camp-AG will sich mit ihren Anwälten über mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil beraten.

Außerhalb des juristischen Interesses blieb die Frage, ob der Tornadoeinsatz nicht ein verbotener Einsatz der Bundeswehr im Innern war. Selbst die SPD hatte 2007 von fehlendem politischen Instinkt der politisch verantwortlichen Bundesverteidigungsministers gesprochen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151061
Peter Nowak