Todesstrafe für Homosexuelle in Uganda?

 
Mit einer Onlinepetition versuchen Menschenrechtler die Verabschiedung eines Gesetzes in dem afrikanischen Staat Uganda zu verhindern, das es möglich machen würde, Homosexuelle mit dem Tod zu bestrafen.

 Im letzten Jahr hat Ugandas Präsident Museveni eine ähnliche Initiative nach Protesten in aller Welt zurückgezogen. Dass sie jetzt wieder auf der Tagesordnung des Parlaments steht, könnte auch mit den Protesten einer selbstbewussteren Zivilgesellschaft zusammenhängen, die den autoritären ugandischen Präsidenten herausfordert. . Schon in der Vergangenheit dienten in Uganda zu Minderheiten erklärte Personengruppen als Sündenböcke. Dazu gehört die Ermordung von Albinos ebenso wie die von Angehörigen sexueller Minderheiten. Gerade Homosexuelle sind in vielen afrikanischen Staaten zur Zielscheibe von Angriffen geworden und werden als unafrikanisch und unpatriotisch verfolgt. Darauf hat Internationale Menschenrechtskommission für Schwule- und Lesben immer wieder aufmerksam gemacht. Bei der Verfolgung von Homosexuellen wird die Angst vor Aids gezielt ausgenutzt.

Mord an ugandischen Schwulenaktivisten

Wie schnell aus der Hetze Mord wird, zeigt die Ermordung des ugandischen Schwulenaktivisten David Kato im Januar 2011. Der Jurist Kato hatte im letzten Jahr den erfolgreichen internationalen Protest gegen den Gesetzentwurf wesentlich mit initiiert, der auch damals schon die Möglichkeit der Todesstrafe für Homosexuelle vorgesehen hat. Er klagte auch gegen das ugandische Boulevardblatt Rolling Stone, das Ende vergangenen Jahres die Fotos bekennender oder angeblicher Homosexueller mit Namen und Adresse unter der Schlagzeile „Hängt sie auf“ veröffentlicht hatte. Katos Bild war damals prominent auf der Titelseite abgedruckt worden.

Das Blatt nutzte die Schwulenhetze zur Auflagensteigerung und verknüpfte die Angst vor Aids, Terrorismus und politischer Unruhe mit den Angriffen auf die sexuelle Minderheit. Dass das Blatt damit geschäftlichen Erfolg hatte, zeigt auch das gesellschaftspolitische Klima in Uganda. Sollte der Gesetzesvorschlag Erfolg haben, fürchten Menschenrechtler eine weitere Verschärfung. Nach ihren Angaben wären tausende Menschen bedroht.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149826
 Peter Nowak

Tödliche Medikamente

Präparate, die nicht nur Leben retten: Was ein europäischer Pharmakonzern mit der Todesstrafe in den USA zu tun hat
Das Selbstbild ist jedenfalls eindeutig: „Lundbeck ist ein forschendes, pharmazeutisches Unternehmen. Unser Fokus liegt auf der Entwicklung innovativer Medikamente, die zur Behandlung von Störungen des Zentralen Nervensystems (ZNS) eingesetzt werden: u.a. bei Depressionen, Schizophrenie, Morbus Alzheimer, Angststörungen und Morbus Parkinson.“ Das dänische Unternehmens, das in über 50 Ländern – unter anderem in Hamburg-Harburg – Niederlassungen hat, will demnach die Lebenssituation von Menschen verbessern, die am Zentralnervensystem erkrankt sind.

 Doch bei Lundbeck hergestellte Präparate retten nicht nur Leben. In den USA ist das Unternehmen der einzige Lizenzträger für das Betäubungsmittel Pentobarbitural, das künftig bei Hinrichtungen mittels Giftspritze eingesetzt werden soll. Damit soll das Narkosemittel Thiopental ersetzen werden, das nicht mehr eingesetzt werden kann. Bürgerrechtsgruppen hatten Alarm geschlagen, nachdem drei zum Tode Verurteilte bei ihrer Hinrichtung grauenvolle Qualen erlitten hatten, weil das Narkosemittel versagte. In allen drei Fällen wurde nach Recherche von Menschenrechtlern das Narkosemittel Thiopental von der britischen Firma Dream Pharma an die US-Bundesstaaten Kalifornien, Georgia, South-Carolina, Arkansas und Arizona geliefert. Die britische Menschenrechtsorganisation Reprieve sorgte mit einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof dafür, dass Dream Pharma das von ihr geliefertes Narkosemittel zurückzuholen musste.

Damit stehen die Justizbehörden der 35 US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe vollstrecken, vor einem Problem. Die Vorräte für den Gift-Cocktail, mit dem die Todeskandidaten ins Jenseits befördert werden, sind zur Neige gegangen und können nicht wieder aufgefüllt werden. Der einzige in den USA zugelassene Hersteller stoppte nach Protesten von Menschenrechtsorganisationen die Produktion. Der Plan des Herstellers Hospira, das Narkosemittel Natrium-Thiopental in Italien weiterproduzieren zu lassen, nachdem die US- Produktion im August 2009 wegen eines Engpasses bei einem chemischen Bestandteil gestoppt werden musste, scheiterte ebenfalls. Italien verbot den Export des Medikaments in die USA, nachdem Menschenrechtsorganisationen bekannt gemacht hatten, dass es dort zu Hinrichtungen verwendet werden soll.

 Mittlerweile hat Hospira das Produkt vollständig vom Markt genommen. Als Unternehmen, das sich auf dem Markt einen Namen gemacht hat, weil es Medikamente zur Lebensrettung produziert, sei man nicht bereit, die Herstellung von Produkten zu unterstützen, die für die Vollstreckung der Todesstrafe genutzt werden, begründete Hospira-Vizepräsident Kees Gioenhout diesen Schritt. Mittlerweile mussten mehrere US-Bundesstaaten schon terminierte Exekutionen wegen des fehlenden Präparats verschieben. Die Hinrichtung des wegen Vergewaltigung und Frauenmordes zum Tode verurteilten Cleve Foster war auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs der USA wegen des fehlenden Narkosemittels ausgesetzt worden.

Lundbecks ethisches Dilemma

Menschenrechtsgruppen verstärken den Druck auf Lundbeck, weil sie verhindern wollen, dass das Unternehmen mit seinen Präparaten die Vorräte für die Hinrichtungsspritze in den USA wieder auffüllt. Das „Netzwerk gegen die Todesstrafe“ initiierte eine Petition, in der Lundbeck aufgefordert wird, eine Klausel in die Verträge mit seinen Vertriebsfirmen einzufügen, mit der die Weitergabe des Präparats an die Todeskammern in den US-Bundesstaaten untersagt werden soll. Das Netzwerk verweist dabei auf das 13. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das nicht nur die Todesstrafe in Europa verbietet sondern auch die europäische Politik auffordert, sich weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.

In einer Stellungnahme versicherte der Lundbeck-Manager Eberhard Lüdtke, sein Unternehmen lehne die Todesstrafe kategorisch ab und habe den Global Compact der Vereinten Nationen (UN) gegen die Todesstrafe unterzeichnet. Die Verwendung eines in seinem Unternehmen hergestellten Präparats als Bestandteil des Gift-Cocktails für die Hinrichtungsmaschenerie in den USA stelle sein Unternehmen vor ein ethisches Dilemma, klagte Lüdtke.

„Lundbeck hat alle Möglichkeiten untersucht, den Missbrauch von Pentobarbital in den USA zu stoppen. Hochrangige Rechtsexperten sind leider zu dem Ergebnis gekommen, dass die … „Endverbraucher-Klausel“ in den Verträgen auch nicht vor der missbräuchlichen Anwendung schützt. Die einzige Alternative wäre, das Produkt vollständig vom Markt zu nehmen, was sehr negative Konsequenzen für die schwererkrankten Patienten hätte“, erklärte Lüdtke.

Es wird sich zeigen, ob das Unternehmen bei dieser Position bleibt. Das Netzwerk gegen die Todesstrafe will in der nächsten Zeit verstärkt um Unterstützung für die Petition werben, die Lundbeck jedes Geschäft mit dem Tod verbieten will. Die Unterschriften sollen am 10.12.2011, dem internationalen Tag der Menschenrechte, bei der deutschen Lundbeck-Niederlassung in Hamburg-Harburg übergeben werden.

Petition: http://www.thepetitionsite.com/2/keine-lundbeck-prparate-fr-hinrichtungen-in-den-usa/

http://www.freitag.de/politik/1116-

Peter Nowak

Keine Entwarnung für Mumia

 

Onlinepetition an Präsident Obama soll Leben retten

Die Entscheidung ist eine
Atempause für Mumia. Aber
damit ist sein Leben noch keineswegs
gerettet«. So kommentiert
Anton Mestin von der Berliner
Mumia-Solidarität die Entscheidung
des US-Supreme-Court vom
19. Januar 2010. Das höchste USGericht
hatte zu entscheiden, ob
der seit 1982 in der Todeszelle sitzende
schwarze Journalist hingerichtet
oder ob das Todesurteil
aufgehoben wird.
Unterstützer des Journalisten
befürchten das Schlimmste und
haben sich in den letzten Monaten
besonders intensiv um Solidarität
bemüht. Dass das Gericht
am 19. Januar kein grünes Licht
für Mumias Hinrichtung gegeben
hat, ist ein Erfolg der weltweiten
Solidaritätsbewegung. Doch gerettet
ist Mumia nach der Entscheidung
keineswegs. Im Gegenteil.
Anwalt Robert R. Bryan
sieht seinen Mandanten sogar in
einer größeren Gefahr als zuvor.
Der US Supreme Court hat eine
Entscheidung des 3. Bundesberufungsgerichtes
von 2008 aufgehoben,
die die Todesstrafe gegen
Mumia ausschloss. Der US Supreme
Court wies das Gericht an,
seine Entscheidung unter Würdigung
des Falles Smith v. Spisak
neu zu fassen. Gegen den Angeklagten
Smith war die Todesstrafe
vor dem US Supreme Court bestätigt
worden. Allerdings weist
Rechtsanwalt Robert R. Bryan darauf
hin, dass etliche juristische
Details in diesem Fall anders liegen.
Mumia, der engagierte Radiojournalist
der Black Community
war angeklagt worden, einen
weißen Polizisten getötet zu haben.
Die Solidaritätsbewegung
hat in vielen Jahren Stück für
Stück das Verfahren demontiert.
Mumia Abu Jamal hatte keinen
fairen Prozess, der zuständige
Richter war voreingenommen
und die Jury war ausschließlich
mit Weißen besetzt. Hier gäbe es
genügend Gründe für eine Neuaufnahme
des Verfahrens.
Das fordern Solidaritätsgruppen
in aller Welt. Sie sind überzeugt,
dass ein faires neuerliches
Verfahren einen Freispruch und
die Freilassung von Mumia zur
Folge hätte. Doch gegen Mumia
agieren in den USA mächtige Interessengruppen
wie die Gewerkschaft
der Polizei, die ihn noch
immer für den Polizistenmord
verantwortlich macht. Die Solidaritätsbewegung
bleibt auch nach
der neuesten Entscheidung nicht
untätig. Mit einer Onlinepetition
an US-Präsident Obama wendet
sie sich per Mausklick gegen jede
Todesstrafe. »Abu-Jamal ist weltweit
zu einem Symbol, zur ‚Stimme
der Unterdrückten’ im Kampf
gegen die Todesstrafe und andere
Menschenrechtsverletzungen
geworden. Über 20.000 Menschen
auf der Welt erwarten ihre
Hinrichtung, davon allein in den
Todestrakten der Vereinigten
Staaten über 3.000«, heißt es
dort.

aus Sprachrohr: 1/2010

http://dju-berlinbb.verdi.de/publikationen/data/spr01_2010.pdf
Peter Nowak