Innerhalb von 30 Tagen soll Banu Büyükavci aus der Bundesrepublik ausreisen. Der Grund: 2020 war sie wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Jetzt wurde ihr Revisionsantrag abgelehnt.

Ärztin von Ausweisung in Türkei bedroht

Die Ärztin wird zurzeit erneut von ihrer Gewerkschaft Verdi unterstützt. Aktive des Verdi-Bezirks Mittelfranken hatten sich schon nach ihrer Verhaftung 2015 für sie eingesetzt, Kolleg*innen solidarisierten sich öffentlich mit ihr. Uli Schneeweiss, Geschäftsführer der Gewerkschaft Verdi in Mittelfranken, der 2020 die Kampagne »Banu bleibt« gestartet hatte, verfasste jetzt eine Petition, in der er die bayerischen Mitglieder des Bundestags und Nürnbergs OB König auffordert, Stellung zum Paragrafen 129b zu nehmen. Dieser »rechtsstaatlich höchst bedenkliche« Paragraf müsse endlich fallen, findet Schneeweiss. An Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) appellierte er in einem weiteren Schreiben, die Verfolgungsermächtigung gegen die TKP/ML aufzuheben.

Seit mehr als 20 Jahren lebt die Psychotherapeutin Banu Büyükavci in Deutschland. Und doch drohte ihr bereits zum zweiten Mal die Ausweisung aus der Bundesrepublik. Sie saß sogar drei Jahre in Untersuchungshaft – für legale Tätigkeiten, die das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg jedoch in einem Urteil im Jahr 2020 als »Unterstützung einer terroristischen Vereinigung« im Ausland wertete. Schon damals erhielt sie einen Ausweisungsbescheid, der aber auf Eis gelegt wurde, weil ihr Anwalt gegen das Urteil des OLG in Revision ging.

Der Revisionsantrag wurde indes…

„Ärztin von Ausweisung in Türkei bedroht“ weiterlesen

»Ermittlungsergebnisse türkischer Behörden sind eine der wichtigsten Grundlagen der Anklage«

Interview mit dem Münchner Rechtsanwalt Yunus Ziyal, einem der Verteidiger im Münchner Staatsschutzverfahren gegen zehn türkische Linke über die Zusammenarbeit von deutscher Justiz und türkischen Behörden

konkret: Sie sind Anwalt der Nürnberger Fachärztin Dilay Banu Büyükavci, gegen die seit fast einem Jahr vor dem Münchner Oberlandesgericht verhandelt wird. Was wird Ihrer Mandantin vorgeworfen?

Yunus Ziyal: Frau Dr. Büyükavci wird die Mitgliedschaft in beziehungsweise die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der Türkischen Kommunistischen Partei / Marxisten-Leninisten (TKP/ML), nach Paragraph 129b vorgeworfen. Bei Ermittlungen sogenannter Organisationsdelikte im Staatsschutzbereich geht es meist – so auch hier – nicht darum, dass den Angeklagten die Beteiligung an bestimmten Anschlägen oder Gewalttaten zur Last gelegt wird. Vielmehr geht es um für sich genommen legale politische Tätigkeiten, wie das Abhalten von Versammlungen, die Durchführung von Veranstaltungen oder Spendenkampagnen. Das wird jedoch seitens der Generalbundesanwaltschaft dann als mitgliedschaftliche oder unterstützende Tätigkeit im Rahmen einer Vereinigung gewertet.

Als sogenannte Bezugstaten, die für eine Strafbarkeit nach Paragraf 129b erforderlich sind, greift die Generalbundesanwaltschaft auf im Wege der Rechtshilfe übermittelte Erkenntnisse der türkischen Sicherheitsbehörden zurück. Aufgeführt sind ein knappes Dutzend Anschläge, von denen einige über zehn Jahre zurückliegen.


Frau Büyükavci beklagte in einer Prozesserklärung, sie sei in der Haft isoliert. Wie sind ihre Haftbedingungen aktuell?

Zu Beginn der Untersuchungshaft waren alle Angeklagten isolierenden Haftbedingungen ausgesetzt. Das waren äußerst belastende Monate, auch weil durch die Absonderung von Mitgefangenen im Knast hässliche Gerüchte auftraten, welche Grausamkeiten unsere Mandantin begangen haben könnte. Nachdem die Isolation gelockert worden war, hat sich diesbezüglich zumindest bei meiner Mandantin einiges verbessert. Nach wie vor sind es die erheblichen Einschränkungen bei der Kommunikation mit der Verteidigung sowie die U-Haft an sich – inzwischen immerhin fast zwei Jahre! -, die sehr belastend wirken.

Die TKP/ML ist in Deutschland nicht verboten. Warum trotzdem dieser Prozess?

Zwischen einem Verbot nach dem Vereinsgesetz und einer Verfolgung nach Paragraph 129b besteht juristisch ein Unterschied. Dennoch ist die Frage richtig und wichtig, warum eine Organisation, von der nach den Erkenntnissen einer jahrzehntelangen Beobachtung und Überwachung in Deutschland offenbar keine Gefahr ausging, die nicht einmal besonders aufgefallen ist, nun plötzlich mit dem scharfen Schwert des Terrorismusstrafrechts bekämpft wird. Ich denke, die Frage lässt sich kaum alleine juristisch beantworten, sonder hier müssen die politischen Verhältnisse und insbesondere die besonderen Beziehungen zum türkischen Staat in den Blick genommen werden.

Sie haben mit Ihren Kollegen Anfang März bei der Bundesregierung einen Antrag auf Rücknahme der Verfolgungsermächtigung gegen die TKP/ML gestellt. Wie haben Sie ihn begründet, und was bedeutet die Entscheidung für das Verfahren?

Die Verfolgungsermächtigung, also die Erlaubnis des Justizministeriums, eine Vereinigung nach Paragraph 129b zu verfolgen, ist eine Prozessvoraussetzung. Ohne diese würde das Verfahren umgehend platzen. Wir sind der Ansicht, dass im Fall der Türkei insbesondere in ihrer jetzigen Verfasstheit die Erteilung der Verfolgungsermächtigung rechtswidrig war. Der Paragraph 129b soll Staaten schützen, die ihrerseits die Menschenwürde achten. Das ist im Falle des türkischen Regimes nicht gegeben. In dem Antrag wird auch in Frage gestellt, inwieweit die Ziele der kommunistischen TKP/ML im Verhältnis zur Praxis des türkischen Staates als verwerflich und „gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet“ bewertet werden können.

In den letzten Monaten hat sich das Verhältnis zwischen der türkischen und der deutschen Regierung sehr verschlechtert. War davon auch die deutsch-türkische Kooperation in bezug auf das Münchner Verfahren betroffen?

Von dieser Verschlechterung, die vor allem medial kolportiert wurde, haben wir im Münchner Gerichtssaal bislang nichts mitbekommen. Es ist zwar so, dass der Senat sich vordergründig bemüht, „politisch sauber“ zu bleiben und zwischen den Zeilen eine gewisse Distanz zum türkischen Regime zu wahren. Nach wie vor ist es jedoch so, dass die meisten unserer Anträge schlicht abgelehnt werden und das Prozessverhalten des Senats auf den Willen einer möglichst schnellen und unkomplizierten Verurteilung unserer Mandanten schließen lässt.


Können Sie Beispiele für die deutsch-türkische Kooperation in dem Verfahren nennen?

Die angeblichen Ermittlungsergebnisse der türkischen Behörden zu den Bezugstaten und zur Struktur der Organisation, die im Rahmen der polizeilich–justitiellen Zusammenarbeit an die Bundesanwaltschaft übermittelt wurden, sind eine der wichtigsten Grundlagen der Anklage.


Im Fall vermeintlicher Gülen-Anhänger wurden die Betroffenen, die vom türkischen Geheimdienst bespitzelt wurden, von den deutschen Behörden informiert und gewarnt. Auch in dem Münchner Verfahren spielen solche Spitzelberichte eine Rolle. Wie wurde damit umgegangen?

Aus einem Bericht des mittlerweile inhaftierten, früheren Leiters der Istanbuler Anti-Terror Abteilung geht hervor, dass sich die türkischen Behörden bei ihren Ermittlungen auch auf geheimdienstliche Quellen im Ausland berufen. Völlig unverhohlen – offensichtlich in der Gewissheit, nichts befürchten zu müssen – wurde dieser Bericht der Generalbundesanwaltschaft im Rahmen des Rechtshilfeabkommens zur Verfügung gestellt. Die nahm dies nicht etwa zum Anlass, ein Strafverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit einzuleiten, sondern ist sich nicht zu schade, den Bericht im Verfahren als Beweismittel einzuführen.

Könnte der Prozess ohne diese deutsch-türkische Justizkooperation überhaupt weitergeführt werden?

In dem Moment, in dem die Bundesanwaltschaft Anklage erhebt, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Das bedeutet, aus ihrer Sicht sind keine weiteren Beweise mehr notwendig. Gleichzeitig wissen wir, dass die polizeilich-justitielle Zusammenarbeit nach wie vor stattfindet; die Bundesanwaltschaft hat auch bereits neue Informationen in das Verfahren eingeführt.

konkret online
http://www.konkret-magazin.de/aktuelles/aus-aktuellem-anlass/aus-aktuellem-anlass-beitrag/items/ermittlungsergebnisse-tuerkischer-behoerden-sind-eine-der-wichtigsten-grundlagen-der-anklage.html
Interview: Peter Nowak

Traumatherapeutin erlebt Albtraum

In einem Münchner Terrorprozess ist auch die Ärztin Büyükavci angeklagt. Kollegen kämpfen für ihre Freilassung

Als die Nürnberger Ärztin Dilay Banu Büyükavci verhaftet wurde, galt sie nach landläufigen deutschen Vorstellungen als »gut integriert«. Nun sitzt sie als politische Gefangene in München-Stadelheim.

Freundlich lächelt Dilay Banu Büyükavci in die Kamera, sie trägt die lockigen Haare als modischen Kurzhaarschnitt, um den Hals hat sie einen dezent gemusterten Schal geschwungen. Es ist eines der wenigen Fotos, die die Öffentlichkeit von ihr kennt. So wie auf diesem Foto mag die Fachärztin für psychosomatische Medizin und Psychiatrie ihren Patienten am Nürnberger Klinikum in Erinnerung geblieben sein. In einem Café in der Nähe des Krankenhauses hatte sie sich 15. April 2015 nach der Arbeit mit Kollegen getroffen, als dort eine schwer bewaffneten Anti-Terror-Einheit einrückte und sie verhaftete.

Seitdem sitzt die 46-Jährige im Hochsicherheitstrakt München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Sie wird beschuldigt, die 1972 gegründete Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch leninistisch (TKP/ML) unterstützt zu haben. Diese kämpft in der Türkei auch mit Waffengewalt gegen das türkische Militär.

»Was habe ich mit denen zu tun? Ich habe mich für Migranten und Frauen in Deutschland eingesetzt, in einer Organisation, die in Deutschland nicht verboten ist«, hatte Büyükavci einem Spiegeljournalisten im Sommer nach ihrer Verhaftung erklärt. Tatsächlich werden ihr von der deutschen Anklagebehörde auch keine illegalen oder gar militanten Aktionen vorgeworfen. Doch nach dem Paragrafen 129b kann schon das Spendensammeln sanktioniert werden. Büyükavci wirft die Anklagebehörde vor, die TKP/ML im Rahmen des in Deutschland legalen Arbeitervereins ATIF unterstützt zu haben.

Ihr Medizinstudium hat Büyükavci in der Türkei absolviert. Dort hatte sie sich in ihrer Studienzeit in linken Bewegungen politisiert. Laut dem Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« war sie 2005 nach Deutschland gekommen, weil sie sich auf Psychiatrie spezialisieren wollte und es den passenden Studiengang in der Türkei nicht gab. Sie lernte Deutsch, promovierte, arbeitete, beantragte 2012 die deutsche Staatsbürgerschaft, die sie bislang allerdings noch nicht erhalten hat. Auch in Nürnberg engagierte sich Büyükavci politisch. Aktiv war sie bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und in verschiedenen Initiativen zur Unterstützung migrantischer Frauen.

Dabei kümmerte sie sich insbesondere um traumatisierte Frauen. Sie war Mitglied des bayerischen Landesmigrationsausschuss und der Gesellschaft für türkisch sprachige Psychotherapie und psychosoziale Betreuung (GTP). In dieser Funktion organisierte sie Kongresse in der Türkei und in Deutschland. Eine wichtige Rolle spielte sie bei der Organisation eines Fachkongresses zum Thema »Psychologische Aspekte zur Integration von Kulturen«. Dilay Banu Büyükavci steckte gerade Mitten in den Vorbereitungen für einen Nachfolgekongress, als sie verhaftete wurde. Die Veranstaltung musste ausfallen.

Die Nürnbergerin Claudia Steiner findet anerkennende Worte über das Engagement der Frau, die sie wie viele ihrer Bekannten und Freunde Banu nennt. Sie selbst hatte Banu im Nürnberger »8.März-Bündnis« kennengelernt, in dem Frauen unterschiedlicher politischer Richtungen kooperieren. »Wir haben uns immer gewundert, wie sie neben ihrem anspruchsvollen Beruf noch die Kraft für die Arbeit mit den Flüchtlingsfrauen aufbringt«, sagt Schuler gegenüber »nd«.

Zu Beginn ihres Verfahrens in München verlas Banu Büyükavci einer Erklärung: »Ich war vier Monate in Isolationshaft. 23 Stunden allein in der Zelle, eine Stunde Hofgang, wobei ich niemandem begegnen durfte. Warum? Was habe ich getan?« Die Frage nach dem »warum?« stellte sich auch immer wieder die Ärztin Susanne Kaiser, seit sie von der Verhaftung der Büyükavcis erfahren hat. »Ich habe Banu als eine wunderbare Frau und sehr angenehme Kollegin kennengelernt«, erklärt sie gegenüber »nd«. Als sie plötzlich verschwunden war, sei sie verwundert gewesen. Dann bekam sie von einem Kollegen den Tipp, Banus Namen im Internet zu googeln. »Da habe ich dann gelesen, dass sie unter der Beschuldigung verhaftet wurde, Mitglied einer terroristischen Organisation zu sein. »Ich habe sofort gesagt, Banu und Terrorismus, das passt nicht zusammen«, so schildert Kaiser ihre erste Reaktion.

Mit einen kleinem Kreis weiterer Kolleginnen begann sie sich für die Freilassung Büyükavcis einzusetzen. Sie schrieben an verschiedene Landes- und Bundespolitiker, auch Angela Merkel erhielt einem Brief. Die meisten Adressaten reagierten jedoch nicht einmal. Lediglich der Bund der Steuerzahler antworte mit einem freundlichen Brief, erinnerte sich Erika Roth (Name geändert), die mit Susanne Kaiser die Solidaritätsarbeit organisiert und ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will. Den Bund der Steuerzahler hatten sie angeschrieben, um auf die Kosten des Münchner Mammutprozesses hinzuweisen.

Seit Juni 2016 wird gegen 10 Angeklagte verhandelt, die wie Banu beschuldigt werden, mit legaler Arbeit die TKP/ML unterstützt zu haben. Ein Ende des Verfahrens ist nach Angaben des Rechtsanwalt Yunis Ziyal nicht abzusehen. Mit Büyükavci wurde auch ihr Kollege und Lebensgefährte Sinan Aydin verhaftet. Beide hatten kurz zuvor ein Haus gekauft. Seit der Verhaftung der beiden zahlt ein Verwandter die monatlichen Hypotheken. Wie lange er die Belastung noch tragen kann, ist ungewiss.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1044784.traumatherapeutin-erlebt-albtraum.htm

Peter  Nowak