Kommentar: Wer kein kritisches Wort zu Ausgangssperren in Deutschland sagt, ist unglaubwürdig, als Demokratielehrmeister aufzutreten

Ist die Demokratie in der Corona-Krise nur in Ungarn und Polen bedroht?

So wie die Rote Hilfe hinterfragen mittlerweile unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen die Politik des Notstands. Dazu gehört auch eine Kreuzberger Ärztepraxis, die eine Sonderseite zur Corona-Debatte eingerichtet hat, die sich an mündige Menschen richtet:

„Verteidigt die Demokratie in der Coronakrise“, fordert eine Online-Petition, die von linken, sozialdemokratischen, grünen und liberalen Politikern des EU-Parlaments initiiert wurde. Dort wird moniert, dass die ungarische Regierung ….

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Repression gegen linke DDR-Opposition

Rote Hilfe streitet über die DDR

Das Magazin der Soli-Organisation kritisiert in der aktuellen Ausgabe die DDR. Das Titelthema stört die DKP und die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke.

Dieser Themenschwerpunkt ist ei­ne Herausforderung. Vor seiner Erstellung hat es innerhalb und außerhalb der Roten Hilfe Diskussionen gegeben, teils sehr emotionale, nicht immer solidarische. Und auch nach seinem Erscheinen wird es Diskussionen geben, teils sehr emotionale, hoffentlich aber solidarische.“ Mit dieser Vorbemerkung leitet….

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Gerichtsprozess nach türkischem Geschmack


Musa Asoglu ist in Deutschland angeklagt, weil er Mitglied der kommunistischen DHKP/C sein soll

In Hamburg steht ein Mann wegen der angeblichen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor Gericht. Linke halten das für politisch motiviert.

»Freiheit für Musa Aşoğlu«, lautete die Parole, unter der diesen Samstag in Hamburg rund 130 Menschen demonstrierten. Gegen den in der Türkei geborenen Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit läuft seit Januar 2018 ein Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Angeklagt ist Aşoğlu nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation. Ihm wird eine führende Rolle in der »Revolutionären Volksbefreiungspartei/Front« (DHKP/C) vorgeworfen. Die Kommunisten leisten Stadtteilarbeit in den Armenvierteln türkischer Großstädte und übernehmen auch immer wieder Verantwortung für bewaffnete Aktionen.

Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP/C war Aşoğlu bereits im Jahr 2007 durch ein belgisches Gericht frei gesprochen worden. Für die Hamburger Boulevardmedien war er schon vor der Urteilsverkündung schuldig. »Was wird jetzt aus dem Terrorfürsten?«, titelte die »Hamburger Morgenpost« im Dezember 2016, als Aşoğlu in der Hansestadt verhaftet worden war.

Damit übernahm die Zeitung die Diktion des türkischen Innenministeriums und der türkischen Justiz, die ein Kopfgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf Aşoğlu ausgesetzt hatten. Die US-amerikanische Justiz bot für den Mann sogar drei Millionen. Dort will man ihn vor Gericht stellen, weil die DHKP/C sich auch zu Anschlägen auf die US-Botschaft in Istanbul und das US-Konsulat in Ankara 2013 bekannte. In türkischen Medien wurde Aşoğlus Verhaftung als »großer Schlag« gegen die »linken Terrororganisationen« gefeiert.

Nicht nur bei der radikalen Linken sondern auch bei Bürgerrechtsgruppen steht diese Passage des Strafgesetzbuchs seit Langem in der Kritik. Er kommt häufig in Verfahren gegen linke Gruppen zum Einsatz. Gegen ausländische rechtsextreme Organisationen wie etwa die Grauen Wölfe ist der Paragraf bisher indes nicht angewandt worden; sie sind in Deutschland offiziell nicht verboten. Bei den Ermittlungen wegen linken Terrors scheint auch die Kooperation zwischen der türkischen und deutschen Justiz reibungslos zu laufen, und das, obwohl die Bundesregierung immer wieder die mangelnde Rechtsstaatlichkeit der Türkei beklagt.

Vor einem deutschen Gericht kam der Paragraf gegen linken Widerstand zum ersten Mal im Jahr 2008 zum Einsatz. Damals wurden fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP/C vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilt. Seit diesem Präzedenzfall werden auf dieser Grundlage auch andere Linke aus der Türkei angeklagt. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen kommunistischen Partei TKP/ML. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragrafen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht.

Die Rechtsanwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayın, die Aşoğlu verteidigen, betonen, dass für ein Verfahren nach 129b eine Ermächtigung des Bundesministeriums erforderlich ist. Der Vorstand der Solidaritätsorganisation »Rote Hilfe« verwies auf die Verantwortung der Bundesregierung. »Die Entscheidung, ob Unterstützer*innen der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunist*innen einen legitimen Kampf führen oder ›Terroristen‹ sind, wird auf politischer Ebene getroffen.«

In den nächsten Wochen soll im Fall Aşoğlu in Hamburg das Urteil gesprochen werden. Unterstützer rechnen mit einer Haftstrafe. Danach könnte ihm eine Auslieferung an die USA oder die Türkei bevorstehen. In Deutschland könnten bald neue 129b-Verfahren beginnen. Am Samstag wurde der in Belgien lebende İnan Doğan auf dem Weg zur Demonstration in Hamburg verhaftet – für ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor.

aus: Neues Deutschland,
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1108118.dhkp-c-gerichtsprozess-nach-tuerkischem-geschmack.html

Peter Nowak

Klammheimliche Bilderverbote und andere Formen der Repression in Deutschland

Die Verschärfung von Gesetzen geht in Deutschland oft schleichend voran. Ein Kommentar

„Die PKK gehört zu Deutschland.“ Diese Botschaft [1] vermittelte eine bundesweite Demonstration am vergangenen Samstag in Berlin, die sich gegen die fortdauernde Kriminalisierung von Symbolen, Fahnen und Transparenten der kurdischen Nationalbewegung wendete.

Dabei zeigte der Verlauf der Demonstration, welche Folgen diese Kriminalisierung hat. Bei dem friedlichen Umzug, an dem viele Frauen und Kinder teilnahmen, griff die Polizei mehrmals ein, beschlagnahmte Transparente und nahm kurzzeitig Personen fest. In der Demo-Nachbetrachtung [2] der Veranstalter wurde nicht erwähnt, dass Objekte der Polizeimaßnahmen neben Symbolen der kurdischen Nationalbewegung auch Öcalan-Bilder waren.

Das in aller Stille eingeführte Konterfei-Verbot

Damit wurde erneut in Erinnerung gerufen, dass seit März 2017 in Deutschland das Zeigen von Bildern des Vorsitzenden der kurdischen Arbeiterpartei in Deutschland verboten ist. Diese Verschärfung wurde vorher weder im Parlament noch von Gerichten diskutiert.

Der Spiegel berichtete [3] seinerzeit, dass die Grundlage des Konterfei-Verbots ein fünfseitiges Schreiben vom 3. März 2017 des Bundesinnenministeriums, damals unter Leitung de Maizières, an die Innenminister der Länder und die Sicherheitsbehörden war.

In einem Land, in dem Gerichte jahrelang geplante Großprojekte wie den Hambacher Forst unter anderem wegen des Tierwohls stoppen, gehen gleichzeitig Verschärfungen von Gesetzen ohne große öffentliche Diskussion über die Bühne, die eine massive Einschränkung des Demonstrationsrechts und viele Strafverfahren zur Folge haben.

Das zeigte sich nicht nur bei der Demonstration am vergangenen Samstag. Immer wieder führt das Konterfei-Verbot zu Polizeieinsätzen und Strafverfahren. Dabei bleibt es nicht beim Öcalan-Bann. Eine Solidaritätsgruppe für den in Hamburg angeklagten türkischen Linken Musa Asoglu [4] bekam die Auflage, auf einer Demonstration keine Fotos des Mannes zu zeigen.

Wenn man bedenkt, dass selbst in der Hochphase des Deutschen Herbstes 1977 nicht ausdrücklich verboten war, Fotos von RAF-Mitgliedern zu zeigen, wird die Gesetzesverschärfung des Konterfeiverbotes deutlich, dessen Grundlage ein Schreiben des Bundesinnenministeriums ist.

Wenn ein vorläufiges Verbot einer Internetplattform schon über ein Jahr andauert

Auch die massiven Einschränkungen gegen die linke türkische Band Grup Yorum hatte ein Schreiben des Innenministeriums zur Grundlage. Für die Band bedeutete das Auftrittsverbote. Wo sie noch auftreten konnte, durfte kein Eintritt verlangt und keine Spenden gesammelt werden [5]. Diskutiert wurde im Bundestag erst darüber als die Linkspartei eine kleine Anfrage [6] stellte.

Nun könnte man noch denken, die öffentliche Kritik an den Konterfei- und Auftrittsverboten sei so gering, weil es sich um politische Bewegungen bzw. Bands aus der Türkei bzw. aus Kurdistan handelt. Doch auch beim nun schon seit mehr als ein Jahr gültigen Verbot der Plattform Indymedia Linksunten [7] hält sich die zivilgesellschaftliche Kritik in Grenzen, obwohl selbst Die Zeit als Problem herausstellte [8], dass hier ein Medium nach dem Vereinsgesetz verboten wurde und politische Gründe dafür nicht ausgeschlossen wurden.

Selbst liberale Rechtsstaatsverteidiger müssten sich daran stoßen, dass bisher kein Gericht über die das Indymedia-Verbot entschieden hat. Das Verbot ist trotzdem vorläufig vollstreckt worden und die Vorläufigkeit dauert nun schon über ein Jahr.

Droht auch Verbot der Roten Hilfe e.V.?

Nun wird seit Tagen über ein Verbot der Gefangenensolidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. [9] diskutiert [10]. Zumindest erfährt die Öffentlichkeit davon nicht erst nachträglich aus dem Spiegel.

Aber auch die gezielte Spekulation über ein mögliches Verbot verfolgt einen Zweck. Sie soll abschrecken. Vor allem Mitglieder der SPD und der Grünen, die es auch in der Roten Hilfe gibt, sollen zum Austritt motiviert werden.

Nun wird sich zeigen, ob im Fall der Roten Hilfe eine Solidaritätskampagne [11] ein Verbot verhindern kann. Schließlich sind die Gesetzesverschärfungen der letzten Zeit durchaus ein öffentliches Thema in Deutschland.

In verschiedenen Bundesländern wie Bayern, NRW und Brandenburg gab es in den letzten Monaten große Demonstrationen gegen die Verschärfungen des Polizeigesetzes. Auch anlässlich der Bundesinnenministerkonferenz gingen im Magdeburg am 24. November über tausend Leute auf die Straße [12].

Das Bündnis Unheimlich sicher [13] umfasste neben verschiedenen Gruppierungen der außerparlamentarischen Linken auch Gewerkschafter und studentische Initiativen, die auch mit eigenen Blöcken vertreten waren.

Was also in Deutschland fehlt, sind nicht Initiativen gegen Gesetzesverschärfungen, sondern die Zuspitzung auf einige klare Forderungen.

Repressive Staatsorgane kein Partner im Kampf gegen rechts

Dazu sollte beispielsweise die Aufhebung des Verbots von Indymedia Linksunten und „Kein Verbot der Roten Hilfe“ ebenso gehören wie die Zurückweisung jedes Bilderverbots. Dahinter steckt auch die Klärung des Verhältnisses zu den repressiven Staatsorganen.

Man kann schlecht Repression gegen Linke anprangern und eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz feiern. Für Linke sollten die repressive Staatsorgane kein Partner im Kampf gegen rechts sein.

Peter Nowak

URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/-4239357
https://www.heise.de/tp/features/Klammheimliche-Bilderverbote-und-andere-Formen-der-Repression-in-Deutschland-4239357.html

Links in diesem Artikel:
[1] https://anfdeutsch.com/frauen/die-pkk-gehoert-zu-deutschland-8104
[2] https://anfdeutsch.com/aktuelles/positive-bilanz-der-berliner-demonstration-gegen-das-pkk-verbot-8108
[3] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-verbietet-portraets-von-pkk-anfuehrer-abdullah-oecalan-a-1138207.html
[4] http://www.gefangenen.info/tag/musa-asoglu/
[5] https://www.heise.de/tp/features/Grup-Yorum-Verbote-Schikanen-finanzielle-Verluste-3744759.html
[6] https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_06/-/561952
[7] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html
[8] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/indymedia-linksunten-verbot-34c3
[9] https://www.rote-hilfe.de/
[10] https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-news/919-rote-hilfe-e-v-ist-politische-akteur-in-und-leistet-legitime-solidaritaetsarbeit
[11] https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-news/920-ulla-jelpke-mdb-die-linke-finger-weg-von-der-roten-hilfe
[12] https://unheimlichsicher.org/
[13] https://unheimlichsicher.org/unterstuetzerinnen

Chance für Solidarität


Deutschland Seine Verhaftung wurde in der Türkei gefeiert: In Hamburg steht Musa Aşoğlu vor Gericht

Die Repression gegen die G20-Proteste hat in der letzten Zeit das Thema Knast und Justiz wieder stärker in den Fokus der außerparlamentarischen Linken gerückt. Doch oft wird vergessen, dass ein Großteil der politischen Gefangenen in Deutschland heute migrantische Linke aus der Türkei und Kurdistan sind. Gegen sie wird mit dem Paragraphen 129b ermittelt, der die »Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland« unter Strafe stellt.
2008 wurde das erste Mal mit diesen Paragraphen linker Widerstand im Ausland vor deutschen Gerichten abgeurteilt. Fünf vermeintliche Mitglieder der türkischen kommunistischen DHKP-C wurden vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht angeklagt und verurteilt – ein Pilotverfahren. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragraphen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht. Die Aktivitäten der kurdischen Bewegung, die ihre bisherigen traditionsmarxistisch-leninistischen Positionen in den letzten 20 Jahren einer gründlichen Revision unterzog, sich dem Demokratischen Konföderalismus zuwandte und den Kämpfen der Frauen einen großen Stellenwert zuschreibt, werden von der deutschen Justiz mit dem Terrorismusvorwurf belegt. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen Kommunistischen Partei TKP/ML. Alle lebten und arbeiteten seit Jahren legal in Deutschland, als sie durch ihre Verhaftung im Jahr 2015 aus ihrem Alltag herausgerissen wurden.

Mediale Vorverurteilung als »Terror-Fürst«

Zurzeit läuft in Hamburg ein Verfahren gegen den türkischen Linken Musa Aşoğlu. Am 25. Januar hat der Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht begonnen. Bis Anfang August 2018 sind schon Termine anberaumt. Aşoğlus Anwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayın zufolge weist das Verfahren gegen ihn einige Besonderheiten auf. Ihr Mandant wurde in deutschen und türkischen Medien als einer der »meistgesuchten Terroristen der Welt« und als »Terror-Fürst« vorverurteilt. Die türkischen Medien feierten Aşoğlus Verhaftung. Sie hatten ein hohes Kopfgeld auf ihn ausgesetzt, ebenso wie die USA. Dort hat man großes Interesse daran, vermeintliche Mitglieder der DHKP-C zu verurteilen, weil die Organisation, die politisch in der Tradition des Guevarismus steht und Stadtteilarbeit in Armenvierteln mit dem bewaffneten Kampf kombiniert, für Angriffe auf US-Einrichtungen in Istanbul und Ankara die Verantwortung übernommen hat. So könnte nach einer Verurteilung in Deutschland Aşoğlu die Auslieferung in die USA oder gar in die Türkei drohen. Eine solche Auslieferung ist möglich, wenn die betreffenden Länder zusichern, dass der Gefangene in der Haft nicht gefoltert wird und dass ihm nicht die Todesstrafe droht. Dann steht der Auslieferung von Deutschland aus nichts mehr im Wege.
Die Politik spielt bei sämtlichen 129b-Verfahren in Deutschland eine zentrale Rolle. Das Gesetz kann nur angewendet werden, wenn das Bundesjustizministerium die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt, gegen kurdische und türkische Linke in Deutschland zu ermitteln. Der Bundesvorstand der Roten Hilfe hat das Prinzip gut zusammengefasst: »Die Entscheidung, ob Unterstützer der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunisten einen legitimen Kampf führen oder ›Terroristen‹ sind, wird auf politischer Ebene getroffen. Ob verfolgt wird oder nicht, hängt nicht vom Tatvorwurf ab, sondern wird letztlich von einem Bundesministerium festgelegt«. Genau hier bieten sich auch politische Interventionsmöglichkeiten über die Begleitung der Prozesse hinaus. »Keine Ermächtigung zur Verfolgung kurdischer und türkischer Linker in Deutschland« müsste eine zentrale politische Forderung werden. Dabei geht es nicht darum, ob jemand die politischen Inhalte der jeweiligen Gruppierungen unterstützt oder nicht. Es geht darum, dass diese Inhalte in Deutschland nicht kriminalisiert werden dürfen und damit die Kooperation zwischen deutscher und türkischer Justiz beendet wird. Die ist nämlich ungestört weitergelaufen, während sich führende Politiker_innen Deutschlands und der Türkei gegenseitig bekämpft haben. Es ist keine Gefälligkeit für das türkische Regime, sondern eigenes Interesse deutscher Staatsapparate, Linke aus Kurdistan und der Türkei und sicher demnächst auch anderen Regionen in der Welt abzurteilen. Daher muss ein Kampf gegen diese Repression auch die Repressionsorgane beider Staaten und ihre Kooperation in den Fokus rücken.

Wenig Interesse in der außerparlamentarischen Linken

Das Interesse der außerparlamentarischen Linken an dem Verfahren ist sehr begrenzt. Das zeigte sich auch bei der internationalen Konferenz »Freiheit für Musa Aşoğlu«, die am 10. und 11. Februar im Centro Sociale in Hamburg stattfand. Ziel der Veranstalter_innen vom Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen« war es, unterschiedliche von Repression betroffene Spektren zusammenzubringen. So berichteten Aktivist_innen des Bündnisses »United We Stand« auch über die Repression gegen G20-Gegner_innen und den wachsenden Widerstand dagegen. Eine gemeinsame Diskussion kam jedoch nur in Ansätzen zustande.

aus: ak 635 vom 20.2.2018

https://www.akweb.de
Peter Nowak

Linke fotografieren die Polizei

Die Aktion könnte eigentlich eine wichtige Debatte über den Umgang zwischen Polizei und Bürger anregen. Doch durch teils krude politische Analysen und eine militaristische Sprache wird das teilweise konterkariert


Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Das zeigte sich dieser Tage mal wieder, als sich Linke und Polizei einen Wettbewerb darüber lieferten, wer die originellsten Fotos seiner Kontrahenten veröffentlicht. Zunächst veröffentlichte die Hamburger Polizei öffentlichkeitswirksam zahlreiche Fotos von Personen, die angeblich Straftaten im Zusammenhang mit den G20-Protesten verübt haben sollen (siehe Hamburg: Terroristenjagd wie in den 1970ern).

Bei zahlreichen Bildern sind allerdings diese Straftaten nicht zu sehen. Zudem sind sie noch nicht dafür verurteilt wurden, also gilt die Unschuldsvermutung. Das hinderte allerdings die Bild-Zeitung und andere Boulevardmedien nicht am markigen Aufruf „104 Gesichter! Jagt diese G20-Verbrecher“. Die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe spricht in einer Pressemitteilung von einem Denunziationsaufruf.

„Fahndung ist ungesetzlich“

Kritik an den Fahndungsmethoden kommt auch vom liberalen Kommentator der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl: „G20 ist keine Lizenz zum Rechtsbruch“, warnt er in einem Kommentar:

Es gehört zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, Täter zu suchen. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, bei dieser Suche Mittel einzusetzen, die unverhältnismäßig, untauglich und gefährlich sind. Die Ermittler haben zur Fahndung nach sogenannten G-20-Chaoten 100 Fotos und Videosequenzen ins Netz gestellt. Das ist eine gigantische Öffentlichkeitsfahndung, ein Massenscreening, eine Aufforderung zur öffentlichen Rasterfahndung.

Diese Präsentation von echten oder angeblichen Beschuldigten hat mit Steckbriefen nichts mehr zu tun. Es handelt sich um die umfassende Aufforderung an die Bevölkerung, Hilfssheriff zur spielen. Es handelt sich um die Aufforderung, eine Vielzahl von Menschen zu jagen, deren Tat oder Tatbeitrag völlig ungeklärt ist.

Heribert Prantl
Prantl wirft der Polizei vor, den Paragraphen 131b, auf den sich die Polizei bezieht, bis zur Unkenntlich auszudehnen. Er regelt die Veröffentlichung von Fotos von Zeugen und Beschuldigten. Prantl wirft der Polizei vor, nicht zwischen Zeugen und Beschuldigen zu unterscheiden. Die Boulevardpresse geht dann nur einen Schritt weiter und erklärt alle Abgebildeten zu G20-Verbrechern.

Ein solch rechtsstaatlicher Disput ist nicht die Sache des linken Wohn- und Kulturzentrums R94 in Berlin-Friedrichshain. Es ist in der Vergangenheit von Politik und Polizei immer wieder zum Hort von militanten Linken erklärt worden. Der ehemalige Berliner Innensenator Henkel handelte sich im letzten Jahr eine große politische und juristische Niederlage ein, als er das Haus wochenlang belagern und Teile des Hinterhauses räumen ließ.

Die Maßnahme wurde später vom Gericht für rechtswidrig erklärt, weil die rechtliche Grundlage dafür fehlte. Doch auch nach Henkels Abwahl geht die massive Polizeipräsenz und Kontrolle in dem Stadtteil weiter, nur tritt die Polizei in der Regel nicht mehr so massiv auf wie im letzten Jahr.

Doch weiterhin klagen nicht nur Bewohner und Besucher der R94, sondern auch aktive Nachbarn über Repression und Schikane. Während der Zeit der Belagerung, als die Polizei Tag und Nacht im und um die R94 sich aufhielt, entstanden auch zahlreiche Fotos.

Polizisten gesucht

Die wurden jetzt als Retourkutsche auf den Fahndungsaufruf ebenfalls auf der Webseite von rigaer94 veröffentlicht. Die Polizeigewerkschaft und ein Großteil der Presse sprechen von einer Hetzjagd radikaler Linker auf Polizisten. Mittlerweile ermittelt auch der Staatsschutz.

Dabei könnte die Aktion aufzeigen, dass Polizisten, wenn sie Straftaten begehen, eben nicht mit öffentlichen Fahndungsfotos gesucht werden. Dass es rund um den Polizeigipfel in Hamburg rechtswidriges Verhalten der Polizei gab, kann heute kaum jemand mehr bestreiten, obwohl es der Regierende Bürgermeister Hamburgs zunächst strikt zurück gewiesen hat.

Zudem weigert sich ein Großteil der Polizeiorganisationen noch immer strikt, eine Nummer als Mittel der Identifizierung zu tragen. Befürworter dieser Erkennungsmaßnahme werden beschuldigt, die Polizei zu verdächtigen. Eine solche Debatte könnte durch die Veröffentlichung der Fotos angeregt werden.

Doch die Aktion aus dem Umfeld der Rigaer Straße kann das kaum leisten. Auf den ins Netz gestellten Fotos ist kein Polizist bei konkreten Straftaten zu sehen. Nach Ansicht der Linksautonomen war die Belagerung und Teilräumung des Hauses rechtswidrig und damit haben sich die Abgebildeten auch dafür zu verantworten.

Die Aktion hätte sicher noch mehr politische Wirkung gezeigt, wenn auf eine übertrieben kraftmeierische Sprache verzichtet worden wäre und eine Differenzierung zwischen bürgerlicher Herrschaft und Faschismus geleistet worden wäre.

Problematik von Positionen, die noch hinter den bürgerlichen Rechtsstaat zurückfallen

Wenn in einem Text von Polizeirepression hier und heute in einen Halbsatz die Deportation von Anne Frank erwähnt wird, dann verschwimmt dieser entscheidende Unterschied verschiedener Herrschaftsformen.

Da wird dann mal in einem Halbsatz die Tötung von Schleyer begrüßt und wenige Zeilen weiter kritisiert, dass im Deutschen Herbst von Politikern die Einführung der Todesstrafe gegen die RAF gefordert und von Teilen der Bevölkerung unterstützt wurde.

Wenn dann über die Ereignisse rund um den G20-Gipfel geschrieben wird, dass „für jeden vernünftigen Menschen“ klar sei, dass die „Geschehnisse eine Notwendigkeit waren“, blenden die Verfasser nicht nur alle kritischen Diskussionen auch in der außerparlamentarischen Linken aus, sie verzichten auch auf jegliches Argument und machen politische Positionen an der Achse „vernünftig und unvernünftig“ fest.

Dabei sind sie näher an einer Position, die diese Unvernünftigen dann sanktioniert, als ihnen wahrscheinlich bewusst ist. Auch der Aufruf, die Polizisten zu Hause zu besuchen, klingt nach Selbstjustiz und wäre kein Fortschritt gegenüber einem bürgerlichen Rechtsstaat, der zumindest dem Anspruch nach die Gleichheit vor dem Gesetz beinhaltet.

Der Text zeigt so auch exemplarisch, die Problematik von Positionen aus Teilen des anarchistischen Insurrektionismus, die ihren Fokus auf den Kampf gegen Repression und Polizei legen und andere Unterdrückungsverhältnisse oft völlig ausblenden. Aus den Augen verloren wird auch die Notwendigkeit, dass Alternativen zur repressiven Polizeistrategie nicht hinter die postulierten Ansprüche des bürgerlichen Rechtsstaats zurückfallen, sondern über diesen hinausgehen müssen.

Schon nach der Oktoberrevolution 1917 hat es sich als fatal erwiesen, dass vor allem Teile der Bolschewiki Fragen der Rechtsstaatlichkeit für bürgerlichen Zierrat hielt, der nach der Revolution überflüssig wird. Hingegen versuchte der erste Justizminister der Sowjetunion Isaac Steinberg, der der Partei der Linken Sozialrevolutionäre angehörte, eine Politik umzusetzen, die Sozialismus und Freiheitsrechte vereinigte.

Er wurde kürzlich von Historikern wie Hendrik Wallat wiederentdeckt. Eine Linke, die heute Alternativen zum Bestehenden entwickelt, sollte an den damals gemachten Erfahrungen nicht vorbeigehen.

Fehlen einer bürgerlichen Zivilgesellschaft

Doch diese Kritik an einer insurrektionistischen Strömung, die eben keine Alternative zum bürgerlichen System hat, muss auch das Fehlen einer starken zivilgesellschaftlichen Strömung in Deutschland konstatieren. Die hätte als Antwort auf die Fahndungsaufrufe die Fotos von Polizisten ins Netz gestellt, die sie beim Einsatz von Pfefferspray, beim Knüppeln und anderen Körperverletzungen zeigen.

Statt Hausbesuche anzudrohen, hätten sachdienstliche Hinweise an einen Untersuchungsausschuss gehen sollen, der sich aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Juristen zusammensetzt. Die hätten dann Betroffene von Polizeigewalt sowie Augenzeugen einladen können und dann wäre öffentlich und transparent über die Vorwürfe verhandelt worden.

Die Ergebnisse wären dann der Öffentlichkeit übergeben worden. So hätte Druck ausgeübt werden können, Polizeigewalt nicht straflos zu lassen. Solche Untersuchungsausschüsse gab es schon 1968 nach der Polizeigewalt gegen die damalige Außerparlamentarische Opposition sowie nach der massiven Polizeigewalt anlässlich des G8-Gipfels in Genua 2001 und auch nach der Einkesselung der Blockupy-Proteste 2013 in Frankfurt/Main.

Peter Nowak

https://www.heise.de/tp/features/Linke-fotografieren-die-Polizei-3924941.html
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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/tp/features/Hamburg-Terroristen-Jagd-wie-in-den-1970ern-3921119.html
[2] https://www.rote-hilfe.de
[3] https://www.rote-hilfe.de/78-news/presse/853-internetfahndung-nach-g20-aktivist-innen-rote-hilfe-e-v-protestiert-gegen-oeffentlichen-denunziationsaufruf
[4] http://www.sueddeutsche.de/politik/ermittlungen-g-ist-keine-lizenz-zum-rechtsbruch-1.3796934
[5] https://dejure.org/gesetze/StPO/131b.html
[6] http://rigaer94.squat.net/
[7] https://nordkiezlebt.noblogs.org/
[8] https://anarchistischebibliothek.org/category/topic/insurrektionalismus
[9] https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/isaak_steinberg.pdf
[10] https://www.edition-assemblage.de/oktoberrevolution-oder-bolschewismus/
[11] https://www.rosalux.de/news/id/7369/
[12] https://www.heise.de/tp/features/Es-geschah-in-Genua-3426881.html
[13] https://blockupy.org/2870/erfolg-des-blockupy-tribunal-rechtsbruch-erneut-skandalisiert-2/

Zu kooperativ für Solidarität?


Die Anti-Knast-Tage in Berlin beleuchteten die Situation der Gefangenen nach den Hamburger G20-Protesten

Bei vielen libertären Linken ist kooperatives Verhalten mit Gerichten oder anderen Staatsorganen nicht gerne gesehen. So stößt das Einlenken vieler junger G20-Häftlinge nicht bei allen auf Verständnis.

Die juristische Nachlese der Proteste gegen den G20-Gipfel ist im vollen Gange. Die ersten elf Angeklagten vor dem Hamburger Amtsgericht haben die ihnen vorgeworfenen Taten eingeräumt, um Entschuldigung gebeten und nahmen das Entgegenkommen der Gerichte dankbar an, wenn diese – wie in vielen Fällen geschehen – die von der Staatsanwaltschaft geforderten hohen Strafen zur Bewährung aussetzten.

Doch immer noch sitzen seit Anfang Juli rund 30 Personen im Knast – die meisten von ihnen in Untersuchungshaft. Unter ihnen der 21-jährige nicht vorbestrafte Niederländer Peike S., der wegen zweier Flaschenwürfe auf Polizeibeamte zu einer ungewöhnlich hohen Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war.

Bei vielen Hamburger G20-Häftlinge können Gemeinsamkeiten ausgemacht werden. Oft sind die Beschuldigten recht jung, leben im europäischen Ausland und arbeiten in geregelten Arbeitsverhältnissen. Ihr größter Wunsch ist es, das Gefängnis und Deutschland zu verlassen. Um ihre Gerichtsprozesse zu verkürzen, kooperieren sie mit den Behörden.

Über die Repressionsbedingungen wurde am vergangenen Wochenende auf den Anti-Knast-Tagen im Berliner Mehringhof debattiert. Ein Bündnis verschiedener libertärer Gruppen hatte ein vielfältiges Programm vorbereitet, an dem auch Vertreter_innen aus den Reihen der Zeitschrift »Gefangeneninfo« und der »Roten Hilfe« teilnahmen. Insgesamt waren über 200 Besucher_innen aus Deutschland und Österreich angereist, sie setzten sich zwei Tage lang mit den unterschiedlichen Aspekten von Gefängnis auseinander.

Vielen auch in der radikalen Linken sei heute oft nicht klar, dass eine Demonstration mit Gefängnis enden kann, so der Tenor. Das schaffe Ängste und führe dann dazu, dass die Betroffenen nur noch darüber nachdenken, wie sie schnell wieder aus dem Gefängnis entkommen können. So zumindest erklärten sich die meist jungen Teilnehmer_innen der Tagung die große Bereitschaft zur Kooperation bei den Hamburger Gerichtsverfahren. Ein junger Mann sprach auch von einer Niederlage für die außerparlamentarische Linke.

Wolfgang Lettow gehörte zu den älteren Teilnehmern der Anti-Knast-Tage. Der Redakteur der Zeitschrift »Gefangeneninfo« hat bereits Ende der 1970er Jahre mit der Solidaritätsarbeit begonnen, als Gefängnisse noch voll mit politischen Gefangenen und die Gerichtssäle zu klein für die vielen Prozessbesucher_innen waren.

In seinen Vortrag ging er auf die heute im Vergleich zu den 70er und 80er Jahren stark veränderte soziale Zusammensetzung in den deutschen Gefängnissen ein. Neben Menschen aus der Türkei und Kurdistan, die heute das Gros der politischen Gefangenen stellen, säße auch eine steigende Anzahl sogenannter sozialer Gefangener aufgrund von Delikten wie Schwarzfahren, Diebstahl oder Raub ein. Beide Gruppen seien besonders starken Disziplinierungsmaßnahmen ausgesetzt, wenn sie im Gefängnisalltag zu wenig Kooperationsbereitschaft zeigen würden. Lettow betonte, dass Briefe für Gefangene nach wie vor ein wichtiges Mittel der Unterstützung seien.

Großen Raum nahm bei den Anti-Knast-Tagen die Frage des Umgangs mit Angeklagten ein, die vor Gericht kooperieren, ohne andere Personen zu belasten. Zu einer gemeinsamen Handlungsmaxime kam man dabei allerdings nicht.

Ein aktueller Fall ist die Verurteilung der Schweizerin Andrea N. vergangene Woche in Chur. Wegen linkspolitisch motivierter Militanz in den Jahren 2007 bis 2010 in Berlin wurde sie zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, von der sie – abzüglich ihrer in der Untersuchungshaft verbrachten Zeit – nun neun Monate absitzen muss. Die Frau hat sich mittlerweile von der linken Szene verabschiedet und die Anklagepunkte eingeräumt. Gleichzeitig verweigerte sie jedoch Angaben zu anderen Personen und zu politischen Strukturen.

Dennoch hegte von den Anwesenden kaum jemand mehr solidarische Gefühle gegenüber der ehemaligen Berliner Aktivistin Andrea N. Diese hatte bereits vor zehn Jahren wegen politischer Delikte 14 Monate in der Haftanstalt Berlin-Pankow absitzen müssen. Von denen, die damals die Solidaritätskampagne »Freiheit für Andrea« mitgetragen hatten, waren nur noch wenige am letzten Wochenende dabei.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1066477.zu-kooperativ-fuer-solidaritaet.html

Peter Nowak

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In dem Gefangeneninfo und auf der Seite von ABC Wien gab es eine Reaktion auf dem Artikel, der hier nur mit zwei Anmerkungen dokumentiert wird:

Hier ist davon die Rede, dass die Vorbereitungsgruppe so radikal ist, dass sie nicht mit der bürgerlichen Presse kooperiert. Was nicht stimmt. Wenn ein/e Gefangene einen Hungerstreik macht etc. wird natürlich der Kontakt zur Presse gesucht, was ja auch sinnvoll für die Gefangenen sein kann. Nur hat in diesen Fall gar keine Kooperation zwischen den Veranstalter_innen und der bürgerlichen Presse stattgefunden. Das ist nämlich eine längere Zusammenarbeit, die mit Interviews, Artikeln etc. begleitet wird. Das gab es nicht. Ich habe als Journalist über eine öffentlich beworbene und angekündigte Veranstaltung einen Artikel geschrieben. Das ist keine Kooperation zwischen den Veranstalter_innen und der Zeitung und daher haben die Veranstalter_innen darauf auch keinen Einfluss. Es gab natürlich immer wieder Versuche aus verschiedenen politischen Lagern, Berichterstattung zu verhindern. Es ist bedauerlich, dass auch libertäre Linke nicht vor dem Versuchen gefeit sind, eine Berichterstattung, die nicht von ihnen genehmigt ist und nicht unter ihrer Kontrolle steht, verhindern zu wollen. Es ist auch bezeichnend, dass ausgerechnet libertäre Linke nicht die Autonomie der Veranstalter_innen der einzelnen Arbeitsgruppen respektieren und auch dort Einfluss nehmen wollen. Den Veranstalter, den ich namentlich erwähnte, habe ich vorher gefragt und er hat seine Zustimmung dazu gegeben. Dass sich da noch einige sogenannte Libertäre als Über-ZK aufspielen, ist nur lächerlich. Das Ganze wird hier auch dokumentiert als Zeugnis der ideologischen Verwirrunung heutiger Linksradikaler, die sich ärgern, dass sie nicht alles unter ihrer Kontrolle haben. Und nun ist nicht zu befürchten, dass diese in ihrer aktuellen Form als radikale Linke mehr Einfluss auf die Gesellschaft bekommen, um ihren Kontroll- und Überwachungsgelüsten zu frönen. Doch zu befürchten ist, dass sie das nach ihrer radikalen Phase tun, wenn sie dann in den diversen Jobs für die bürgerliche Gesellschaft sind.

Die Anti-Knasttage 2017 in Berlin
Eine Auswertung, wie sie waren, was fehlte, wie geht es weiter?
Die Orgagruppe der Anti-Knast-Tage 2017

aus: gi_411_web.pdf und

Die Anti-Knast-Tage 2017 in Berlin – Eine Auswertung, wie sie waren, was fehlte, wie geht es weiter?

„Bei wem wir uns auch sehr ausdrücklich bedanken wollen, ist der Journalist Peter Nowak. Dieser nämlich veröffentlichte einen Artikel in der Zeitung „Neues Deutschland“, „Zu kooperativ für Solidarität?1“ über die Anti-Knast-Tage in Berlin. Wir wollen mal ein paar Dinge klarstellen, erstens, die Anti-Knast-Tage waren nicht von einem „ Bündnis verschiedener libertärer Gruppen“ organisiert und es nahmen auch keine „Vertreterin*innen aus den Reihen (…) der Roten Hilfe“ teil. Einige von uns sind Anarchist*innen, aber andere eben nicht und wir wollen dies betonen. Die Rote Hilfe wurde nicht eingeladen, weil sie nicht für die Abschaffung der Knäste stehen kann und steht, dies bestätigten uns auch einige ihrer Mitglieder. Diese Einstellung teilen nicht alle Mitglieder der RH, weil es auch dort Menschen gibt, die für die Abschaffung von Knästen sind, aber unter dem Motto könnten sie die Tage nicht unterstützen. Genauso wenig ist die RH für die Freiheit aller Gefangenen und engagiert sich nur für „politische Gefangene“, was wir nicht teilen. Was nicht bedeutet, dass die Rote Hilfe nicht trotzdem einen Infotisch ab dem Samstag aufgebaut hatte und es auch klar war, dass sie dafür Platz hätten.
Was uns auch sehr ärgerte ist das Peter Nowak, einen Veranstalter namentlich erwähnte. Und zuletzt die Einschätzung von Peter Nowak, dass während der Anti-Knast-Tage „die Frage des Umgangs mit Angeklagten (…), die vor Gericht kooperieren“ sehr viel Raum eingenommen hätte. Um diese Frage herum fand eine Veranstaltung statt, die von einer sehr langen Diskussion begleitet wurde. Aber es war nur eine von vielen. Dass daraus Peter Nowak die Schlussfolgerung zog, dass dies sich auf den Fall einer Person bezieht die in der Schweiz verurteilt wurde, war mehr als fragwürdig und nicht nachvollziehbar. Unseres Erachtens nach spielte es evtl. nur in kleinen Gesprächen eine Rolle, aber über diesen Fall wurde nicht in den Diskussionen geredet. Wir wollen nicht sagen, dass Peter Nowak absichtlich gelogen hat, aber er hat definitiv nicht wenig falsch veröffentlicht. Er hat auch in keinem Moment mit irgendwem von uns geredet, bzw. erwähnt, dass ein Artikel veröffentlicht werden würde. Dies hätten wir so oder so verneint, weil wir die Kooperation mit bürgerlichen Medien strikt verweigern. Für uns ist es wichtig, dies klarzustellen, weil es uns selber sehr überraschte einen Artikel darüber zu lesen und es uns sehr ärgerte was drin stand. Wir haben Peter Nowak ganz persönlich die Leviten gelesen. Diese Zeilen sollten ihn also auch nicht mehr überraschen.

»Rigaer94«-Unterstützer weiter in Haft

Rund 70 Menschen demonstrierten am Samstagnachmittag vor der JVA Moabit für die Entlassung zweier Gefangener aus der Untersuchungshaft. »Freiheit für Aaron und Balu« lautete das Motto der Kundgebung. Der Student aus Münster und der Beschäftigte im IT-Bereich sitzen seit dem 9. Juli in Untersuchungshaft. Beide wurden an dem Tag am Rande einer großen Solidaritätsdemonstration für das Hausprojekt Rigaer Straße 94 in Friedrichshain festgenommen, weil sie Gegenstände geworfen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Landfriedensbruch vor.

Vertreter der Antirepressionsorganisation Rote Hilfe und des Netzwerks »Freiheit für alle politischen Gefangenen« kritisierten, dass sich die beiden Männer trotz festen Wohnsitz schon mehr als einen Monat in Haft befinden. Auch der Berliner Rechtsanwalt Nils Spörkel hält das für unverhältnismäßig, wie er dem »nd« sagte. Er reichte Beschwerde ein. Scheitert er damit, müssen die beiden Männer bis zum nächsten Haftprüfungstermin Mitte Oktober im Gefängnis bleiben.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1022137.rigaer-unterstuetzer-weiter-in-u-haft.html

Peter Nowak

Spitzeleinsatz war rechtswidrig

In Hamburg wurde erneut eine verdeckte Ermittlerin enttarnt

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Heidelberger Aktivisten Recht gegeben: Der Einsatz eines verdeckten Ermittlers war rechtswidrig. In Hamburg wurde am Mittwoch erneut eine Beamtin enttarnt.
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Verkleidete Demonstranten vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe

Foto: dpa/Deck

Erfolg auf ganzer Linie: Der Aktivist Michael Dandl und sechs weitere Heidelberger Linke bekamen am Mittwoch Recht. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe erklärte einen Spitzeleinsatz für rechtswidrig, der sich gegen Dandl, Aktivist in der Roten Hilfe und der Autonomen Antifa Heidelberg sowie eine weitere Person richtete. Betroffen von der Ausspähung sind allerdings viele Aktivisten der Heidelberger Linken. Sieben Betroffene reichten die Klage ein, die sie nun gewonnen haben.

Die Enttarnung des Polizeispitzels Simon Bromma hatte Ende 2010 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der junge Mann war in die linke Szene Heidelbergs eingeschleust worden und sollte die Autonome Antifa ausspähen. Doch Simon Brenner, wie der Alias-Namen des verdeckten Ermittlers lautete, suchte Kontakt zu linken studentischen Initiativen wie dem SDS und beteiligte sich auch an bundesweiten Bündnistreffen. Nach knapp neun Monaten endete die verdeckte Arbeit von Bromma, als er durch Zufall enttarnt wurde. Eine Urlaubsbekanntschaft erkannte den vermeintlichen Germanistikstudenten als Polizisten und informierte seine neuen Bekannten. Die stellten den vermeintlichen Genossen zur Rede, der innerhalb kurzer Zeit seine Spitzeltätigkeit einräumte und aus Heidelberg verschwand.

Juristisch fing die Auseinandersetzung da gerade erst an. Die von der Ausspähung Betroffenen gründeten die Arbeitsgruppe Spitzelklage und erstatteten Anzeige. Ihnen gab die Vorsitzende Richterin des Karlsruher Verwaltungsgericht, Anna Mayer, nun Recht. Sie konnte bei beiden Zielpersonen keine konkrete Gefahr erkennen. Die konkrete Gefahr einer Straftat mit erheblicher Bedeutung ist aber Voraussetzung für den Einsatz eines verdeckten Polizeiermittlers. Dandl erklärte gegenüber »nd«, die Gruppe werde nun beraten, wie sie weiter vorgeht. Eine Klage auf Schadenersatz wegen unrechtmäßiger Überwachung sei ebenso denkbar wie eine Klage gegen das Polizeigesetz von Baden-Württemberg.

Doch es geht ihnen nicht in erster Linie um die juristische Auseinadersetzung. Die Gruppe will mit ihrer Arbeit vor allem die Überwachung linken Zusammenhänge thematisieren. »Wir wollten die Unrechtmäßigkeit der Maßnahme feststellen und weitere Bespitzelung für die Zukunft erschweren«, begründete Michael Dandl gegenüber »nd«. »Wir können den Repressionsorgane damit etwas Sand ins Getriebe streuen.«

Auch Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht Klagen von Betroffenen von Spitzeleinsätzen vor allem als ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Die AG Spitzeleinsatz hatte am vergangenen Samstag in Heidelberg eine Demonstration organisiert, hätte sich aber eine größere Beteiligung gewünscht. Doch es sind Semesterferien in der Universitätsstadt Heidelberg, das erschwert die politische Arbeit.

In Hamburg wurde am Mittwoch eine weitere verdeckte Ermittlerin von einer linken Recherchegruppe enttarnt. Die Polizeibeamtin Maria Böhmischen war demnach unter dem Namen Maria Block zwischen 2009 und 2012 in linken Zusammenhängen Hamburgs aktiv und hat auch internationale Bündnistreffen besucht. Sie sei dabei »tief in die Strukturen der linken Szene eingedrungen«, heißt es in einer Erklärung.

Christiane Schneider, Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft forderte rasche Aufklärung. »Wenn die Vorwürfe zutreffen, dann offenbart das ein großes Problem der Polizei«, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Ein Sprecher der Polizei bestätigte dem Norddeutschen Rundfunk am Nachmittag, dass es sich bei der mutmaßlichen Aktivistin um eine Hamburger Beamtin handele. Nun gelte es, »die Gesamtumstände zu diesem Fall« zu prüfen.

Erst Ende 2014 war in Hamburg eine Aktivistin als LKA-Beamtin enttarnt worden. Der Fall Iris Schneider beschäftigt bis heute die Innenbehörden.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/982580.spitzeleinsatz-war-rechtswidrig.html

Peter Nowak

Falsche Flasche in der Tasche

IN BEWEGUNG

Der Prozess gegen Alfonso Fernández Ortega beginnt am 18. September. Der 22-jährige Spanier wurde am 14. November 2012 während des europäischen Generalstreiks auf dem Weg zu einem Streikposten verhaftet und saß 56 Tage in Untersuchungshaft. Er wird beschuldigt, eine Tasche mit Utensilien zum Brandsatzbau bei sich gehabt zu haben, was er vehement bestreitet. Unter dem Motto »Alfon Libertad« entstand in Spanien eine Solidaritätskampagne, an der sich auch viele Fußballfans beteiligen. Alfon ist aktiver Fan seiner örtlichen Mannschaft. Die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe hat die Kampagne aufgegriffen. Sie organisiert am 6. September, 19 Uhr, eine Infoveranstaltung im Berliner Mehringhof und am 16. September, 12 Uhr, vor dem spanischen Kulturzentrum Institute Cervantes, Rosenstraße 18, eine Kundgebung.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/943780.falsche-flasche-in-der-tasche.html

Peter Nowak

Peter Nowak

Rote Hilfe sammelt für ukrainische Antifa

Linke Aktivisten berichten von einem »Klima permanenter Bedrohung« und Angriffen von Milizen des »Rechten Sektors«

Michael Dandl ist Mitglied im Bundesvorstand der Antirepressionsorganisation Rote Hilfe e.V.. Dort hat man einen Solidaritätsfonds für ukrainische AntifaschistInnen eingerichtet. Mit Dandl sprach für »neues deutschland« Peter Nowak

nd: Sie sammeln für ukrainische Antifaschisten. Wie kam es dazu?
Dandl: Parallel zur nahezu gleichgeschalteten Berichterstattung in bürgerlichen Medien erreichten uns düstere Situationsbeschreibungen und Hilferufe von Genossen aus der Ukraine. Sie berichten von Angriffen und einem Klima permanenter Bedrohung durch die Milizen des »Rechten Sektors«. Da die ukrainische Linke, zu der wir alle von staatlicher Repression betroffenen emanzipatorischen Gruppierungen und Organisationen zählen wollen, derzeit über keine starke Massenbasis verfügt, haben wir uns kurzfristig zu einer Solidaritätskampagne entschlossen. Denn die Faschisten haben weiterhin großen Zulauf und werden wohl auch im neuen Staatsapparat vertreten sein. Die Spenden werden für Gefangenenhilfe, Unterbringung, Rechtsbeistand, medizinische Versorgung und Aktionen gegen die staatliche Repression gesammelt.

Sie sprechen von faschistischen Angriffen. Haben Sie Beispiele?
Auch wenn es durchaus unterschiedliche antikapitalistische Gesellschaftsentwürfe bei linken Aktivisten gibt, ist offensichtlich, dass die flächendeckenden Zerstörungen von Lenin-Denkmälern und antifaschistischen Gedenksteinen in der gesamten Ukraine rechtsgerichtete Attacken darstellen. Auch die Angriffe auf Einrichtungen der Kommunistischen Partei der Ukraine (KPU), deren Büros verwüstet und zerstört oder besetzt werden, sind deutlichen Indizien für reaktionäre Umtriebe während des Machtwechsels und danach – unabhängig davon, wie man politisch zur KPU stehen mag.

Gab es auch Angriffe gegen außerparlamentarische Linke?
Aktivisten, die versucht haben, im Zusammenhang mit den Maidan-Protesten linke Positionen zu vertreten, wurden wiederholt angegriffen. Viele von ihnen mussten die Stadt verlassen. Uns wurde auch von Todesdrohungen und entsprechenden Listen berichtet, über die der »Rechte Sektor« verfügt. Das ist äußerst bedrohlich für die Genossen – ein Ende ist nicht abzusehen.

Haben Sie direkten Kontakt?
Es besteht seit Jahren ein reger Austausch und eine enge Zusammenarbeit unserer Rote-Hilfe-Ortsgruppe in Salzwedel mit Genossen aus der Ukraine, die in Gruppen unterschiedlicher politischer Ausrichtung aktiv sind und auch vor den aktuellen Entwicklungen zusammengearbeitet haben. Es ist jetzt ein antifaschistisches Netzwerk entstanden, das sich gegen den faschistischen Terror und die staatliche Repression wehren wird. Aufgrund der Situation tritt dieses Netzwerk aber noch nicht an die Öffentlichkeit.

Wie überprüfen Sie die Quellen?
Durch den direkten Kontakt können wir Informationen und Quellen meist gut überprüfen. Auch die Anwesenheit linker Medien, von denen wir Informationen erhalten, ist hilfreich.

Wie soll das gesammelte Geld übergeben werden?
Das lässt sich noch schwer sagen, da die linke Infrastruktur in der Ukraine erst wieder aufgebaut werden muss. Derzeit ist auch unklar, wann linke Gruppen wieder öffentlich werden arbeiten können. Ob wir die Spenden an eine Solidaritätsorganisation in der Ukraine überweisen oder ob es in einiger Zeit Delegationen dorthin geben wird, ist noch nicht abzusehen. Aber wir werden einen Weg finden, um konkrete materielle Hilfe zu leisten.

Rote Hilfe Sparkasse Göttingen, Konto: 560 362 39, BLZ: 260 500 01 Stichwort: »Antifa Ukraine«

http://www.neues-deutschland.de/artikel/926369.rote-hilfe-sammelt-fuer-ukrainische-antifa.html

Interview: Peter Nowak


Maul halten oder Auge zudrücken?

Über die Anna-und-Arthur-Kampagne zur Zeugnisverweigerung von Linken

Auf einer Veranstaltung zur aktuellen staatlichen Repression gegen Linke durfte ein Grußwort nicht verlesen werden, weil die vortragende Person vor Gericht Aussagen gemacht hatte. Das sollen Linke aber nicht.

»Arthur und Anna halten’s Maul«, lautet das Motto einer der langlebigen Kampagnen der radikalen Linken. Damit werden Beschuldigte und Zeugen in politischen Verfahren aufgefordert, keine Aussagen zu machen und die Kooperation mit Justiz und Polizei zu verweigern. Doch die scheinbar so klare Parole war immer Gegenstand von heftigen Diskussionen in der Linken. Sollen Einlassungen vor Gericht auch dann unterbleiben, wenn damit niemand belastet, aber die eigene juristische Situation verbessert wird? Oder soll eher nach der Devise verfahren werden, die die Gruppe »Für eine linke Strömung« (FelS) im Zusammenhang mit dem Aussageverhalten von Antifaschisten in Berlin vor 20 Jahren unter das Motto »Anna und Arthur drücken auch mal ein Auge zu« fasste?

Bei einer Veranstaltung Ende August in Berlin wurde deutlich, dass diese Frage auch in der radikalen Linken unterschiedlich beantwortet wird. Eingeladen hatte eine Berliner Solidaritätsgruppe, die über die aktuelle staatliche Repression gegen linke Strukturen informieren wollte. Auch Olli R., der wegen angeblicher Mitgliedschaft in der militanten Gruppe (mg) eine Haftstrafe in der JVA Tegel absitzt, war angefragt worden, auf der Veranstaltung ein Grußwort beisteuern. Doch seine »Überlegungen für die Solidaritätsarbeit mit Gefangenen« konnten nicht vorgetragen werden. Die von Olli R. damit beauftragte Person habe vor einigen Jahren in einem politischen Prozess Einlassungen gemacht und könne daher auf der Veranstaltung nicht auftreten, entschieden die Veranstalter.

Für den langjährigen Aktivisten der Startbahn-Bewegung in Frankfurt am Main Wolf Wetzel gehört eine solche Haltung in das politische Umfeld der späten 1980er Jahre, in dem die Anna-und-Arthur-Kampagne entwickelt wurde: Im November 1987 waren an der Startbahn West zwei Polizisten durch Schüsse tödlich verletzt worden und zahlreiche Aktivisten mit einem Mordvorwurf sowie drohenden Haftstrafen konfrontiert. In polizeilichen Vernehmungen machten viele der Betroffenen Aussagen, die auch die Strukturen der Startbahnbewegung offengelegten. Die Kampagne »Anna und Arthur halten’s Maul« sei ein großer Erfolg geworden, weil fast alle Aussagen zurückgenommen wurden, sagt Wetzel. Und das, obwohl die Kampagne kein lehrbuchhaftes Vorgehen gefordert habe: »Sie verlangte kein fehlerloses, lupenreines politisches Verhalten«, so Wetzel.

Flexibilität in der Debatte wünscht sich auch Michael Dandl vom Bundesvorstand der Antirepressionsorganisation Rote Hilfe (RH). Die Organisation hatte http://de.indymedia.org/2013/09/348392.shtml2007 die Broschüre »Bitte sagen Sie jetzt nichts! Aussageverweigerung und Verhörmethoden« herausgegeben. »Wir haben Kriterien erarbeitet, aber wir wissen auch, dass eine politische Diskussion, die an einem bestimmten Punkt stehen bleibt, früher oder später zum Problem wird«, so Dandl gegenüber »nd«. Die RH-Kampagne heiße bewusst »Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft!«. Die Forderung, keine Aussagen und Einlassungen vor Gericht zu machen, sei aus gutem Grund nicht erhoben worden. »Die Verschiedenheit der Umstände lassen an diesem Punkt keine kampagnentauglichen Verallgemeinerungen zu.«

In den 1970er Jahren lehnten fast alle linken politischen Gefangenen die Kooperation mit staatlichen Behörden grundsätzlich ab. In den Verfahren gegen Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) wurden vor Gericht politische Erklärungen für die Öffentlichkeit verlesen, Einlassungen oder gar Aussagen waren aber ausgeschlossen. Ein solcher Umgang mit der Justiz werde auch heute noch praktiziert, sagt Wolfgang L. vom Netzwerk für politische Gefangene. So hätten alle im Prozess gegen Verena Becker wegen des Attentats auf Bundesgeneralanwalt Siegfried Buback als Zeugen vorgeladene Ex-RAF-Mitglieder trotz Androhung von Beugehaft die Aussage verweigert. Auch die in Frankfurt am Main zur Zeit wegen RZ-Mitgliedschaft angeklagte Sonja Suder lehnt ebenso wie mehrere in dem Verfahren vorgeladenen Zeugen jede Aussage ab. Eine Zeugin wurde nach mehrwöchiger Beugehaft mit der Begründung freigelassen, von ihr sei auch in Zukunft keine Aussage zu erwarten.

Mehr Hintergründe unter: www.libertad.de/blogs/7/595

http://www.neues-deutschland.de/artikel/832848.maul-halten-oder-auge-zudruecken.html

Peter Nowak

Wenn der Verkauf von Zeitungen Terrorismus ist…


In den nächsten Monaten ist mit einem neuen 129b-Verfahren in Deutschland zu rechnen.Angeklagt werden soll Gülaferit Ünsal.

Die türkische Linke sitzt seit dem 21.Oktober in der JVA-Lichtenberge in Untersuchungshaft.Die Bundesanwaltschaft hatte einen Auslieferungsantrag an Griechenland gestellt,wo die Frau die letzte Zeit gelebt hatte.
Ünsal wurde überstellt-weitgehend unbemerkt von einer solidarischen Öffentlichkeit.Erst am 15.Januar 2012 fand dann im Anschluß an die Liebknecht-Luxemburg-Demo,die ganz in der Nähe der JVA vorbeizog,eine erste Solidaritätskundgebung mit knapp 80 solidarischen Menschen statt.
Aus den Erfahrungen mit der griechischen Millitärdiktatur und dem linken Widerstand fdagegen,sind größere Teile der griechischen Öffentlichkeit sensibilisiert,wenn politische Aktivisten verfolgt werden.Auch gegen die Auslieferung von Ünsal hatte sich ein Bündnis linker und zivilgesellschaftlicher Gruppen gegründet,das von da an mobilisierte.
So schrieb die griechische „Gruppe der AnwältInnen für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in ihrer Stellungnahme gegen Ünsals Auslieferung:“Die strafrechliche Verfolgung von Personen,die rechtmäßige politische Aktivitäten ausführen,auf der Grundlage ihrer angeblichen Beteiligung an Organisationen,die die europäischen Regierungen willkürlich
als „terroristisch“ charackterisieren,ist Gesinnungsstaftrecht und widerspricht dem strafrechtlichen Grundsatz,dass Handlungen uns nicht Überzeugungen verfolgt werden.Tatsächlich macht es der §129b möglich,völlig legale juristische Tätigkeiten als Terrorismus zu verfolgen.Im Fall von Gülaferit Ünsal schreibt die Bundesanwaltschaft in einer Erklärung,dass ihre Tätigkeit vor allem im Verkauf von Zeitschriften und Drucksachen und in der Organisierung von Spendensammlungen füe politische Gefangene in der Türkei bestanden habe.Diese völlig legalen Aktivitäten werden kriminalisiert,weil die Bundesanwaltschaft behauptet,Ünsal habe sie im Rahmen ihres Engagements für die in Deutschland verbotene marxistische DHKP/C geleistet.Prompt ist der Verkauf von legalen Zeitungen und die Solidaritätsarbeit zu politischen Gefangenen in der Türkei „Terrorismus“.
Mit ähnlichen 129b-Verfahren sind in den letzten Jahren vermeintliche Aktivisten türkischer,kurdischer oder tamilischer Organisationen,die sich selber als links verstehen,in Deutschland zu langjahrigen Haftstrafen verurteilt worden.Ünsal droht ein ähnliches Urteil.Mittlerweile hat sich ein Initiativkreis gebildet,der im Vorfeld des noch nicht terminierten
Verfahrens Informationsveranstaltungen und Solidaritätsaktionen vorbereiten will.dabei wird eine länderübergreifende Solidaritätsarbeit angestrebt.So gibt es Überlegungen,griechische AktivistInnen,die im letzten Jahr gegen Ünsals Auslieferung protestierten,zur Prozessbeobachtung nach Deutschland einzuladen.
Achter auf weitere Ankündigungen in Linken Medien und auf Solidarischen Websids und kommt zur Demo unter dem Moto“Solidarität mit Gülaferit Ünsal“ am 18.März nach Berlin.

aus Sonderbeilage der Roten Hilfe zum 18.März 2012
http://www.trueten.de/archives/7628-Sonderausgabe-der-Roten-Hilfe-zum-18.3.2012.html

Peter Nowak

Tag des politischen Gefangenen

 Mit Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen setzen sich Solidaritätsgruppen in der ganzen Republik rund um den 18. März für die Freiheit von politischen Gefangenen ein. In den 90er Jahren hatte die Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe eine Tradition aus der Arbeiterbewegung der 1920er Jahre wiederbelebt und den 18. März als Kampftag für die Freilassung der politischen Gefangenen reaktiviert. Nach Angaben der Roten Hilfe hat in diesem Jahr die Zahl der Veranstaltungen zugenommen.

 In Halle und Leipzig wird über den in der JVA Torgau inhaftierten Leipziger Tommy Tank informiert. In Erfurt geht es um die Repression gegen die Zeitschrift »Gefangeneninfo« und in Stuttgart um den zurzeit laufenden Prozess gegen kurdische Jugendliche. Die Anatolische Föderation informiert auf einer Rundreise durch neun Städte über die fortdauernde Folter und Isolationshaft von politischen Gefangenen in der Türkei. Am 19. März wird auf einer Konferenz im Berliner Mehringhof über verschiedene Formen der Repression im In- und Ausland informiert. In Arbeitsgruppen geht es um die Verfahren gegen linke Buchläden sowie um politische Repression im Baskenland und der Türkei. www.18maerz.de

http://www.neues-deutschland.de/artikel/193234.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

Verfahren gegen linkes Webportal

Hoher Strafbefehl wegen Prozessberichts
Am kommenden Dienstag verhandelt das Amtsgericht Krefeld gegen eine Redakteurin, die in ihrem Online-Magazin einen Text der Roten Hilfe veröffentlichte.

Die Betreiberin der linken Online-Zeitung »Scharf-Links«, Edith Bartelmus-Scholich, hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 12 000 Euro eingelegt. Er wurde verhängt, weil sie einen Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf beleidigt haben soll. Doch sie hat den inkriminierten Text nicht selbst verfasst. Es handelt sich um einen Prozessbericht der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe zum Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren.

Seit mehreren Monaten wird gegen ihn wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach dem Paragrafen 129b vor dem OLG Düsseldorf verhandelt. »Wir beobachten das Verfahren regelmäßig und verfassen Prozessberichte, um Öffentlichkeit über das Verfahren herzustellen«, erklärte am Montagabend eine Vertreterin der Roten Hilfe auf einer Informationsveranstaltung im Düsseldorfer DGB-Haus. Die Berichte wurden an linke Publikationen wie »Scharf-Links« geschickt.

In dem Text, der jetzt die Justiz befasst, wurde über einen Verhandlungstag berichtet, in dem gegen den Zeugen Nuri Eryüksel Beugehaft verhängt wurde. Der türkische Journalist hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seine Zeugenaussage und erließ nach seiner Weigerung eine sechsmonatige Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den Prozessbeobachtern für Aufregung. Eryüksel war mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert, wo er schwer gefoltert wurde. Als Spätfolge der Folter hat er mittlerweile sein Augenlicht verloren.

Zynisch empfundene Äußerung des Richters

Darum dreht sich auch der inkriminierte Satz in dem Prozessbericht, mit dem sich das Gericht befassen muss. Die Prozessbeobachter schreiben, der zuständige Richter habe nach der Verkündung der Beugehaft erklärt, damit könne Eryükesel trotz seiner Erblindung eine andere Sichtweise bekommen. Während der Richter diese Äußerung vehement bestreitet, haben mehrere Prozessbeobachter, darunter auch ein Vertreter des Komitees für Grundrechte und Demokratie, unabhängig voneinander bestätigt, der Richter habe bei der Verhängung der Beugehaft eine von ihnen als zynisch empfundende Äußerung getätigt. An den genauen Wortlaut aber können sie sich nicht mehr erinnern.

»Zu unseren Grundsätzen gehört es, linken Projekten die Möglichkeit zu geben, ihre Erklärungen bei uns zu veröffentlichen«, erklärte Edith Bartelmus-Scholich. Sie sieht in dem Verfahren ein Angriff auf die Pressefreiheit und moniert besonders das Vorgehen des Gerichts. Es habe weder eine Beschwerde über den Bericht noch die Aufforderung zu einer Gegendarstellung gegeben. Stattdessen sei ohne Vorwarnung der hohe Strafbefehl erlassen worden. Für die Online-Redakteurin ist klar, dass sie den Betrag nicht zahlen kann. »Sollte er von dem Krefelder Gericht bestätigt werden, droht mir ersatzweise Haft.«

Mittlerweile läuft ein weiteres Verfahren gegen den presserechtlich Verantwortlichen des »Gefangeneninfos«, einer Publikation, die sich mit Knast und Repression befasst und den Prozessbericht ebenfalls abgedruckt hat.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/164772.verfahren-gegen-linkes-webportal.html

Peter Nowak