Mit Racial Profiling gegen Sexismus

Wenn der Zweck die Mittel heiligt

Das Agieren der Polizei zu Silvester in Köln war angemessen. Da waren sich Anfang Januar 2017 die rechtspopulistische Gruppierung Pro Köln, die CDU, die FDP und die Mehrheit der Grünen unisono einig. Schließlich habe der Polizeieinsatz sexistische Vorkommnisse verhindert, die Silvester 2015 weltweit als Beweis herhalten mussten, dass eine Gesellschaft, die ihre Grenzen nicht schützt, nur in Terror und Gewalt enden könnte.

Im Vorfeld des Jahrestages haben auch Feministinnen der linken Bewegung vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht die Opfer im Stich gelassen zu haben.

Dabei fällt auf, dass die Übergriffe von Köln eine Dimension bekommen, die sie heraushebt aus dem alltäglichen Sexismus, mit dem Frauen in der patriarchalen Gesellschaft immer wieder besonders dann konfrontiert sind, wenn sich viele Männer irgendwo zusammenrotten. Besonders die Publizistin Hannah Wettig  wandte sich in einem Beitrag in der „Jungle World“ dagegen, dass die sexistischen Übergriffe von Köln mit frauenfeindlichen Angriffen auf dem Münchner Oktoberfest oder ähnlichen Großevents mit Männerbesäufnissen verglichen werden.

Explizit wandte sich Wettig dagegen, dass feministische Initiativen schon wenige Wochen nach den Kölner Silvesterereignissen im Bündnis #ausnahmslos mitarbeiteten, in dem sie sich gegen jeglichen Sexismus aussprachen, egal welche Herkunft die Täter haben. Für Hannah Wettig führte eine solche Initiative zu einer Abwehrdebatte, die für die betroffenen Frauen verheerend sei. „Sie müssten Angst haben, als Rassistinnen zu gelten, wenn sie berichteten, was ihnen geschehen ist.“ Seltsamerweise klammert Wettig aus, dass die Kölner Silvesternacht und die Folgen von Anfang an von rechten Webseiten und Initiativen genutzt wurden, für die Geflüchtete und Vergewaltiger synonym sind.

Schon wenige Tage nach Köln tauchten die ersten rechten Aufkleber auf, auf denen aus Refugees „Rapefugees“ wurden. Die rechte Kampagne gegen dunkle Männer, die sich an  deutschen Frauen vergreifen, hat eine historische Parallele. Als nach dem Ende des Ersten Weltkriegs die französische Armee, zu der auch nordafrikanische Soldaten gehörten, das Ruhrgebiet und andere westdeutsche Städte besetzten, initiierten völkische Kreise die Kampagne von der Schwarzen Schmach. Für sie war es ein besonderes Zeichen von Kulturverfall, dass jetzt schon Soldaten aus Afrika gleichberechtigt in der Armee agieren dürfen.

Die rechten Stimmen über die Kölner Silvesternacht hörten sich so an, als würde an diese Kampagne wieder angeknüpft. Nicht der (aus emanzipatorischer, linker Sicht immer und ohne Ausnahme zu bekämpfende) Sexismus ist in den Augen der RassistInnen das Problem, sondern dass die Täter keine Deutschen waren.

Apartheid in Köln

Wenn nun selbst in linken Kreisen Antirassismus plötzlich als Täterschutz bezeichnet wird, ist es nur konsequent, dass es kaum Kritik gibt. wenn in der Kölner Silvesternacht gleich alle Männer, die nicht in das Bild der deutschen Leitkultur passten, in Polizeikontrollen hängenblieben.

„Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht in Köln stellt einen Verstoß gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot dar.

Amnesty International fordert eine unabhängige Untersuchung“, erklärte der Sprecher der Menschenrechtsorganisation Amnestie International,  Alexander Bosch, der streng rechtsstaatlich argumentierte.

Danach hat die Polizei in der Silvesternacht eben nicht nur die Aufgabe, Frauen vor sexistischer Gewalt zu schützen, betont Bosch.

„Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der Polizei, Menschen vor Diskriminierung zu schützen – und diese Aufgabe hat die Polizei Köln ignoriert. Hunderte Menschen sind allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten nordafrikanischen Herkunft eingekesselt und kontrolliert worden.

Das wichtigste Entscheidungskriterium der Polizisten ist das Merkmal der angenommenen Herkunft gewesen: Jeder Mensch, den die Beamten für einen Nordafrikaner gehalten haben, wurde in einen separaten Bereich geführt, viele von ihnen mussten dort laut Medienberichten stundenlang ausharren.

Bei dem Einsatz der Polizei Köln handelt es sich also um einen eindeutigen Fall von Racial Profiling. Damit hat die Polizei gegen völker- und europarechtliche Verträge und auch gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot verstoßen.“

Der Kampf gegen Racial Profiling hat eine lange Tradition

Tatsächlich gehört der Kampf gegen Racial Profiling seit Jahren zu den Aktivitäten von Organisationen, in denen sich Schwarze in Deutschland und anderen Ländern engagieren. Sie wurden dabei zunehmend von antirassistischen Gruppen unterstützt.

Es war eine zähe, aber nicht erfolglose Arbeit. 2012 wurde von Johanna Mohrfeldt und Sebastian Friedrich  aufgezeigt, wie sehr Racial Profiling zur normalen Polizeiarbeit auch in Deutschland gehörte (1).

Erst neueren Datums sind Empfehlungen von Menschenrechtsorganisationen an die Polizei (2), wie eine solche Praxis zu verhindern oder zumindest zu minimieren  ist. Deshalb ist es ein Rückschlag für diese Bemühungen einer möglichst diskriminierungsarmen Polizeiarbeit, wenn nun dem Racial Profiling offen das Wort geredet wird.

In der konservativen Tageszeitung „Die Welt“ wurde Racial Profiling als notwendig für die Polizeiarbeit erklärt und der umstrittene Begriff „Nafri“ als Abkürzung aus der Polizeiarbeit relativiert. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, dass andere Begriffe, die viele der davon Betroffenen als diskriminierend bezeichnet haben, so wieder offiziell in die alltägliche Behördenarbeit zurückkehren. Inoffiziell waren sie nie verschwunden.

Nun wird die berechtigte Empörung über die sexistischen Übergriffe von Köln genutzt, um hart erkämpfte Fortschritte im Bereich des Antirassismus zu schleifen.

Der Shitstorm, der auf die Grünen-Vorsitzende Sabine Peters niederging, als sie es wagte, Kritik am Kölner Polizeieinsatz zu äußern, hat noch einmal deutlich gemacht, dass es in bestimmten Zeiten zumindest politisch gefährlich sein kann, wenn eine Oppositionspolitikerin  ihren Job macht. In der Taz hat Inlandsredakteur Daniel Bax noch einmal daran erinnert, dass Kritik an rassistischen Polizeikontrollen Bürger_innenpflicht sein sollte.

Kampf gegen Sexismus und Rassismus

Für Linke verbietet es sich, auf einer Party zu feiern, auf der Menschen ausgesondert werden, weil sie die falsche Hautfarbe und das falsche Aussehen haben.

Das Aussehen und nicht ein konkreter Verdacht, war der Grund für die Durchsuchungen. Für eine außerparlamentarische Linke dürfte es keinen Zweifel geben, dass die Kämpfe gegen Rassismus und Sexismus zusammen gehören.

Dafür hat die außerparlamentarische Linke bereits einige Diskussionsbausteine geliefert, die für ein Zusammendenken einer antirassistischen und antisexistischen Praxis nützlich sein können. Dazu gehört der Triple Oppression-Ansatz (3), der davon ausgeht, dass Rassismus, Sexismus und kapitalistische Ausbeutung drei Unterdrückungsverhältnisse seien, die unabhängig voneinander von unterschiedlichen Gruppen ausgeübt werden und nicht einander bedingen.

Dieser Ansatz der in sich verzahnten dreifachen Unterdrückung grenzt sich von traditionslinken Vorstellungen ab, dass die kapitalistische Ausbeutung der Hauptwiderspruch und Rassismus und Patriarchat Nebenwidersprüche seien.

Nach dem Triple-Oppression-Ansatz können Männer, die selber rassistisch unterdrückt sind, sexistische Unterdrückung ausüben, wie in Köln und in anderen Städten geschehen.

Frauen, die Opfer sexistischer und patriarchaler Gewalt sind, können selber wiederum rassistische Unterdrückung ausüben und verstärken.

Peter Nowak

Anmerkungen:

1)        https://kop-berlin.de/beitrag/alltagliche-ausnahmefalle-zu-institutionellem-rassismus-bei-der-polizei-und-der-praxis-des-racial-profiling

2) www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Studie_Racial_Profiling_Menschenrechtswidrige_Personenkontrollen_nach_Bundespolizeigesetz.pdf

3) www.archivtiger.de/downloads/maennerarchiv/viehmann.pdf

Artikel aus: Graswurzelrevolution Nr. 416, Februar 2017, www.graswurzel.net

Racial Profiling ist kein Mittel, um Sexismus zu bekämpfen

Oder: Was wir von Israel lernen können

Seit der islamfaschistische Terror auch in Europa für Schrecken sorgt, wurde verstärkt die Parole „Von Israel lernen“[1] ausgegeben. Dort ist die Bevölkerung schließlich seit Jahren einem solchen Terror ausgesetzt. Seit der junge israelische Soldat Elor Azari vom israelischen Militärgericht wegen Totschlag schuldig gesprochen wurde[2], hat die Parole eine spezifische menschenrechtliche Bedeutung bekommen.

Azari erschoss einen schon verletzt am Boden liegenden islamischen Messerattentäter, der zuvor einen anderen Soldaten schwer verletzt hat. Die Aussage von Azari, er habe befürchtet, der Attentäter könne auch ihn mit dem Messer attackieren, wurde als Schutzbehauptung zurückgewiesen. Der Soldat wurde schuldig gesprochen, obwohl es in der israelischen Bevölkerung durchaus nicht nur in rechten Siedlerkreisen viel Sympathie für ihn gab und auch manche Politiker der rechtskonservativen Regierung in den Ruf nach Freispruch einstimmten.

Doch das entscheidende Beweismittel für den Schuldspruch des Soldaten war ein Video eines Palästinensers, auf dem zu sehen ist, wie Azari dem am Boden liegenden Islamisten in den Kopf schießt. Was oft nicht erwähnt wird: Die Nichtregierungsorganisation B’tselem[3], welche die Palästinensern mit Kameras versorgt, um Übergriffe israelischer Soldaten oder Siedler zu dokumentieren, gilt der israelischen Regierung und auch vielen konservativen Medien und Institutionen[4] als eine jener von Ausland nicht zuletzt von der EU und Deutschland[5] finanzierten NGO, die für eine antizionistische Agenda verantwortlich sei[6].

So ist das Urteil gegen Azari auch eine Vertrauenserklärung in eine umstrittene und häufig angegriffene NGO. Das Urteil macht noch einmal deutlich, solche kritischen NGO sind der Lackmustest für eine Demokratie und mit ihrem Video hat die so häufig kritisierte Organisation B’tselem hier eine wichtige Rolle gespielt. Ohne das Video hätte es wahrscheinlich das Urteil nicht gegeben, vom dem das Signal ausgeht, dass auch in Zeiten der „Messer-Intifada“, als in Israel die Angst und Unsicherheit besonders groß war, ein Kopfschuss ein Verbrechen ist und bleibt. Es zeigt auch, dass der Zweck nicht alle Mittel heiligt.

In der vergangenen Kölner Silvesternacht gab es keine Kopfschüsse. Niemand ist ernsthaft körperlich verletzt wurden. Doch nach Meinung der Menschenrechtsorganisation Amnesty International[7] (AI) stellt das Vorgehen der Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten eine Menschenrechtsverletzung da.

„Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht in Köln stellt einen Verstoß gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot dar. Amnesty fordert eine unabhängige Untersuchung“, heißt es in einer AI-Erklärung[8]. Dort betont der deutsche Amnesty-Referent für die Themen Polizei und Rassismus, Alexander Bosch[9], zunächst, wie wichtig es war, dass die Polizei die sexistischen Übergriffe des vergangenen Jahres verhindert hat. Doch dann kommt er zum Kritikpunkt:

Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der Polizei, Menschen vor Diskriminierung zu schützen – und diese Aufgabe hat die Polizei Köln ignoriert. Hunderte Menschen sind allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten nordafrikanischen Herkunft eingekesselt und kontrolliert worden. Das wichtigste Entscheidungskriterium der Polizisten ist das Merkmal der angenommenen Herkunft gewesen: Jeder Mensch, den die Beamten für einen Nordafrikaner gehalten haben, wurde in einen separaten Bereich geführt, viele von ihnen mussten dort laut Medienberichten stundenlang ausharren. Bei dem Einsatz der Polizei Köln handelt es sich also um einen eindeutigen Fall von Racial Profiling. Damit hat die Polizei gegen völker- und europarechtliche Verträge und auch gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot verstoßen.

Alexander Bosch[10]

Tatsächlich gehört der Kampf gegen Racial Profiling seit Jahren zu den Aktivitäten von Organisationen, in denen sich schwarze Menschen in Deutschland und anderen Ländern engagieren. Sie wurden dabei zunehmend von antirassistischen Gruppen unterstützt. Es war eine zähe, aber nicht erfolglose Arbeit.

2012 wurde von Johanna Mohrfeldt und Sebastian Gerhard aufgezeigt, wie Racial Profiling zur normalen Polizeiarbeit auch in Deutschland gehörte[11]. Erst neueren Datums sind Empfehlungen von Menschenrechtsorganisationen an die Polizei[12], wie eine solche Praxis zu verhindern oder zumindest zu minimieren ist.

Daher ist es ein Rückschlag für diese Bemühungen einer möglich diskriminierungsarmen Polizeiarbeit, wenn nun offen nicht nur in Medien der Rechten einer Praxis des Racial Profiling offen das Wort geredet wird. In der Welt[13] wird auch gleich der umstrittene Begriff Nafri für unbedenklich erklärt. Das sei eben eine Abkürzung in der Polizeiarbeit. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann andere Begriffe, die viele der davon Betroffenen als diskriminierend bezeichnet haben, so wieder offiziell in die alltägliche Behördenarbeit zurückkehrt. Inoffiziell waren sie nie verschwunden.

Nun wird die berechtigte Empörung über die sexistischen Übergriffe von Köln genutzt, um hart erkämpfte Fortschritte im Bereich des Antirassismus zu schleifen. Der Shitstorm, der auf die Grünen-Vorsitzende Sabine Peters niederging, als sie es wagte, Kritik am Kölner Polizeieinsatz zu äußern, hat noch einmal deutlich gemacht, dass es in bestimmten Zeiten zumindest politisch gefährlich sein kann, wenn eine Oppositionspolitikerin ihren Job macht.

In der Taz hat Inlandsredakteur Daniel Bax noch einmal daran erinnert[14], dass Kritik an rassistischen Polizeikontrollen Bürgerpflicht sein sollte. Auch hier könnte man die Parole „Von Israel lernen“ ausgeben. So wie in Hochzeiten der Messer-Intifada das Video, das von einer durchaus umstrittenen NGO ermöglicht wurde, mithalf, Rechtsgeschichte zu schreiben, kommt auch der Kritik an Racial Profiling in dem Augenblick besondere Bedeutung zu, in dem sie massenhaft angewandt wird.


Wenn dagegen die Kritik mit dem Argument abgetan wird, es sei doch vor allem darum gegangen, dass die sexistischen Angriffe sich nicht wiederholen, hat man die Logik schon akzeptiert, dass die Zwecke die Mittel heiligen. Stattdessen gilt es Methoden zu finden, die solche Angriffe verhindern, ohne andere Menschen rassistisch zu diskriminieren.

Sehr eindrucksvoll schilderte Birgit Gärtner, was die Kölner Silvesternacht im letzten Jahr für viele Frauen bedeutete und dass für sie bestimmte Räume jetzt angstbesetzt sind – siehe: Frau Merkel, wir haben ein Problem[15]. Solche Schilderungen sind auch immer wieder von Menschen zu hören, die nicht in das deutsche Leitbild passen, egal ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.

Es gibt Gegenden in vielen Städten, das diese Menschen schlicht meiden. Es wäre jetzt die wichtige Aufgabe von außerparlamentarischen Gruppen eine antisexistische und antirassistische Praxis zusammenzubringen. Da ist es sicher eher ein hilfloser Versuch, wenn die Silvesternacht von Köln mit sexistischen Übergriffen am Münchner Oktoberfest relativiert werden sollen. Aber die Versuche verschiedener Gruppen gerade auch in Köln deutlich zu machen, dass der Kampf gegen Sexismus keine Hautfarbe und Nation und der Kampf gegen Rassismus kein Geschlecht hat, ist dabei eine wichtige Maxime.

In der Debatte der außerparlamentarischen Linken wurden schon vor mehr als drei Jahrzenten Bausteine für eine solche Kritik bereit gelegt. Es gab schon in Zeiten, als der Begriff Multikulturalismus noch in großen Teilen des liberalen und linken Milieus positiv besetzt war, Kritik daran. Die machte sich daran fest, dass Menschen bestimmten Kulturen zugeordnet werden und die Multikulturalisten diese auch in Europa nebeneinander leben lassen wollten.

Doch gerade die Zuordnung bestimmter Menschen auf ihre angebliche Kultur ist das Problem, das Multikulturalisten auch unfähig macht, Kritik am Islamismus und dessen Unterdrückungsformen adäquat zu kritisieren. Besonders absurde Beispiele gibt es, wenn Sexismus und Frauenunterdrückung als einer bestimmten Kultur zugehörig bezeichnet wird und damit angeblich aus der Kritik genommen werden soll.

Der andere Theoriebaustein, der für ein Zusammendenken einer antirassistischen und antisexistischen Praxis nützlich sein kann, ist der Triple-Oppression-Ansatz[16], der davon ausgeht, dass Rassismus, Sexismus und kapitalistische Ausbeutung drei Unterdrückungsverhältnisse sind, die unabhängig voneinander von unterschiedlichen Gruppen ausgeübt werden und nicht einander bedingen.

Dieser Ansatz grenzte sich von traditionslinken Vorstellungen ab, wonach die kapitalistische Ausbeutung der Hauptwiderspruch und Rassismus und Patriarchat Nebenwidersprüche seien. Nach dem Triple-Opression-Ansatz können Männer, die selber rassistisch unterdrückt sind, sexistische Unterdrückung ausüben, wie in Köln und anderen Städten geschehen. Frauen, die Opfer sexistischer und patriarchaler Gewalt sind, können selber wiederum rassistische Unterdrückung ausüben und verstärken.

Die Soziologin und antirassistische Aktivistin Angela Davis zeigte[17] im Buch Rassismus und Sexismus[18] an der Geschichte der USA auf, dass das Wahlrecht für Frauen erst in dem Augenblick von der weißen, männlichen Elite akzeptiert wurde, als für sie Gefahr bestand, dass schwarze Männer zahlenmäßig an Bedeutung gewinnen könnten.

Auch am Beispiel der Kölner Silvesternacht wird versucht, den notwendigen Kampf gegen alle Formen des Sexismus gegen den antirassistischen Kampf auszuspielen. Es wird die Aufgabe einer außerparlamentarischen Bewegung sein, hier Konzepte zu entwickeln, die beide Unterdrückungsformen gleichermaßen angehen.

Die genannten theoretischen Bezugspunkte sind hier eher Steinbrüche, von denen man sich bedienen kann als wirklich systematische Theorien. Bis es zu einer fundierten Theorie und Praxis kommt, sei allerdings allen geraten, von Israel zu lernen. So wie bei der Messer-Intifada der Kopfschuss kein Mittel ist, so ist – auf einer anderen Ebene – auch beim Sexismus von Köln Racial Profiling nicht zu akzeptieren, sondern zu kritisieren.

https://www.heise.de/tp/features/Racial-Profiling-ist-kein-Mittel-um-Sexismus-zu-bekaempfen-3589318.html?view=print

Peter Nowak


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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.nzz.ch/meinung/kolumnen/europas-terror-dilemma-von-israel-lernen-ld.107710
[2] http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/israel-soldat-elor-azaria-fuer-kopfschuss-schuldig-gesprochen-14604257.html
[3] http://www.btselem.org/
[4] http://www.ngo-monitor.org/
[5] http://www.ngo-monitor.org/ngos/b_tselem
[6] http://www.deutschlandfunk.de/antisemitismusvorwurf-umstrittenes-deutsches-ngo-engagement.886.de.html?dram:article_id=317342
[7] https://www.amnesty.de
[8] http://www.amnesty.de/2017/1/2/koelner-polizeieinsatz-ist-eindeutiger-fall-von-racial-profiling
[9] http://www.amnesty.de/bilder/alexander-bosch-amnesty-referent-fuer-die-themen-polizei-und-rassismus
[10] http://www.amnesty.de/2017/1/2/koelner-polizeieinsatz-ist-eindeutiger-fall-von-racial-profiling
[11] https://kop-berlin.de/beitrag/alltagliche-ausnahmefalle-zu-institutionellem-rassismus-bei-der-polizei-und-der-praxis-des-racial-profiling
[12] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Studie_Racial_Profiling_Menschenrechtswidrige_Personenkontrollen_nach_Bundespolizeigesetz.pdf
[13] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article160799587/Ja-zu-Racial-Profiling-es-kann-Leben-retten.html
[14] https://www.taz.de/Debatte-Silvester-in-Koeln/!5367432/
[15] https://www.heise.de/tp/features/Frau-Merkel-wir-haben-ein-Problem-3583164.html
[16] http://www.archivtiger.de/downloads/maennerarchiv/viehmann.pdf
[17] https://www.kritisch-lesen.de/rezension/rassismus-und-feminismus-in-den-usa
[18] https://www.eurobuch.com/buch/isbn/3885200937.html

Wenn Flucht zum Delikt wird

Kampf dem Vorurteil

Die Polizei kontrolliert nach Hautfarbe – immer mehr Initiativen wehren sich dagegen
Nach einem umstrittenen Gerichtsurteil, das »ethnische Kontrollen« legitimierte, organisieren Initiativen verstärkt Widerstand. Vorbild sind Kampagnen in anderen Ländern wie Kanada oder Großbritannien.

Laut Bundesregierung ist »eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion im Bundespolizeigesetz schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind«. Initiativen fordern indes ein eindeutiges gesetzliches Verbot, denn die Erfahrungen im Alltag sind andere.

Vor kurzem fuhr Biplab Basu mit seiner Tochter im Zug von Prag nach Berlin und wurde kontrolliert. »Der Polizist konnte mir aber nicht erklären, warum er gerade uns dafür ausgesucht hat und nach welchen Kriterien er vorgegangen ist. Als ich seine Motive als rassistisch bezeichnet habe, hat er mir mit einer Anzeige wegen übler Nachrede gedroht.« Was der Mitbegründer der Organisation Reach Out erlebt hat, können viele Menschen mit dunkler Hautfarbe berichten. Auf Bahnhöfen oder in der Innenstadt, immer wieder sind sie bei einer Polizeikontrolle die ersten. Am Wochenende wurde auf einer gut besuchten internationalen Konferenz in Berlin über Polizeikontrollen nach ethnischen Kriterien diskutiert und Gegenstrategien erörtert.

Vertreter aus Großbritannien und Kanada berichteten, dass solche Diskriminierung durch die Polizei in ihren Ländern Praxis sei, allerdings auch der Widerstand dagegen zugenommen habe. So existiert in Kanada eine unabhängige Polizeikommission, die Vorwürfe von ethnischer Diskriminierung untersucht. Auch in Großbritannien beschäftigten sich mittlerweile Polizeigremien verstärkt mit den Vorwürfen. In Deutschland wird von der Polizei hingegen abgestritten, dass Kontrollen nach ethnischen Kriterien wie Hautfarbe, Religion und Sprache durchgeführt würden. Wo es doch geschehe, handele es sich um bedauerliche Einzelfälle.

Im Februar hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz das »Racial Profiling« indessen sogar für rechtmäßig erklärt. Die Richter sprachen Angehörigen der Bundespolizei ausdrücklich das Recht zu, bei Stichprobenkontrollen in Zügen die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen. Sie wiesen damit die Klage eines dunkelhäutigen Deutschen ab, der sich gegen die Kontrolle ohne konkreten Verdacht gewehrt hatte. Das Urteil ist derzeit im Berufungsverfahren.

In dem Prozess bestätigte der Polizist, dass der Mann wegen seiner Hautfarbe kontrolliert wurde. Das Koblenzer Gericht sah darin »eine nur geringfügige Grundrechtsbeeinträchtigung mit einer sehr niedrigen Belastung im Einzelfall«, was bei Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen auf scharfe Kritik stieß. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) warnte vor einer Stigmatisierung der Opfer.

Das Urteil war der Startschuss für einen stärkeren Widerstand gegen die Kontrollen auch in Deutschland. Eine Onlinepetition wurde von über 15 000 Menschen unterstützt. Nach dem Urteil entstand auch die Idee zu der internationalen Konferenz.

Diskutiert wurde bei dem Treffen in der Berliner Werkstatt der Kulturen auch über antirassistische Schulungsprogramme bei der Polizei, die es in Großbritannien bereits gibt. Sebastian Friedrich von der 2002 gegründeten »Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt« (KOP), die die Konferenz initiierte, schließt eine Beteiligung an solchen Programmen für seine Organisation aus. Man diskutiere zwar auch darüber, wie mit konkreten Forderungen an die Polizeiarbeit die Situation diskriminierter Menschen verbessert werden kann. »Wir stehen dabei aber parteiisch auf Seiten der von Rassismus Betroffenen«, erklärt Friedrich gegenüber »nd«. Er setzt auf eine stärkere Beschäftigung mit der Thematik in außerinstitutionellen Zusammenhängen und eine größere Öffentlichkeitsarbeit.

Das Konzept scheint aufzugehen. Nach dem Vorbild von Berlin hat sich in Dresden eine Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt gegründet. Auch in anderen Städten besteht Interesse.

Ethnische 
Kontrollen

Racial Profiling wird mit ethnischen Kontrollen übersetzt. Dabei geht es um willkürliche Personenkontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen aufgrund von Hautfarbe, Ethnie, Religion oder Sprache, die Sicherheitsbehörden vornehmen. Dies soll »illegale Einwanderung« verhindern. In Berlin, wo verdachtsunabhängige Kontrollen in von der Polizei festgelegten »kriminalitätsbelasteten Orten« ebenfalls möglich sind, folgen diese häufig ethnischen Kriterien. Aus Sicht der »Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz« und vieler antirassistischer Initiativen ist Racial Profiling ein klarer Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/801425.kampf-dem-vorurteil.html
Peter Nowak

Kampagne gegen ethnisches Profiling

Was bei Menschenrechtlern und EU-Gremien auf Kritik stößt, wurde von der deutschen Justiz nicht beanstandet

„Vor Kurzem bin ich mit meiner Tochter im Zug von Prag nach Berlin gefahren, und wir wurden kontrolliert. Der Polizist konnte mir aber nicht erklären, warum er gerade uns dafür ausgesucht hat und nach welchen Kriterien er vorgegangen ist. Als ich seine Motive als rassistisch bezeichnet habe, hat er mir mit einer Anzeige wegen übler Nachrede gedroht.“

Was der Mitbegründer der Organisation Reach Out, Biplab Basu, erlebt hat, können viele Menschen mit dunkler Hautfarbei berichten. Auf Bahnhöfen oder in der Innenstadt, immer wieder sind sie bei einer Polizeikontrolle die ersten. Dafür gibt es den Fachbegriff „racial profiling“, was auch mit „ethnischem Profiling“ übersetzt wird. Nach diesen Kriterien werden Polizeikontrollen in ganz Europa durchgeführt, dies wird von Menschenrechtsorganisationen und EU-Gremien scharf kritisiert.

Nur eine geringfügige Grundrechtsbeeinträchtigung?

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat hingegen vor einigen Monaten das ethnische Profiling für rechtmäßig erklärt und damit die Klage eines Betroffenen abgewiesen. Während einer Kontrolle im Zug hatte er eine heftige verbale Auseinandersetzung mit einem Polizisten, was dem Mann eine Beleidigungsklage einbrachte. In dem Prozess hat der Polizist als Zeuge ausgesagt, dass der Mann wegen seiner Hautfarbe kontrolliert wurde.

Das Gericht sah darin nur „eine nur geringfügige Grundrechtsbeeinträchtigung mit einer sehr niedrigen Belastung im Einzelfall“, was bei Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsorganisationen nicht nur in Deutschland auf scharfe Kritik stieß. Eine daraufhin organisierte Onlinepetition gegen ethnisches Profiling wurde von über 15.000 Menschen unterstützt. Auch das Projekt einer Internationalen Konferenz, die am vergangenen Freitag und Samstag in Berlin von der Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt organisiert wurde, ist eine Reaktion auf das Urteil.

Das Interesse an der Konferenz war groß, wie die gut besuchte Auftaktveranstaltung und die Teilnahme an den 8 Arbeitsgruppen zeigte. Die Geschäftsführerin des Londoner Instituts of Race Relations, Liz Fekete, und die kanadische Rassismusforscherin Frances Henry berichteten über die Diskussionen zum Thema ethnische Diskriminierung durch die Polizei in ihren Ländern, die dort weiter fortgeschritten ist als in Deutschland. Der Befund, dass nach den islamistischen Anschlägen vom 11. September in den USA weltweit Diskriminierungen auch aus ethnischen Gründen zugenommen haben, wäre aber zu einfach.

Schulung der Polizei eine Lösung?

Tatsächlich hat auch die Sensibilität gegenüber solchen Praktiken zugenommen. So existiert in Kanada eine unabhängige Polizeikommission, die regelmäßig Vorwürfe von ethnischer Diskriminierung untersucht. Auch in Großbritannien beschäftigten sich mittlerweile Polizeigremien verstärkt mit solchen Vorwürfen. In Deutschland wird von Polizeisprechern hingegen abgestritten, dass die Polizei nach dem Prinzip von ethnischen Kriterien Kontrollen durchführt.

Werden solche Vorfälle bekannt und können von Zeugen bestätigt werden, wird offiziell von bedauerlichen Einzelfällen gesprochen. Auf der Konferenz wurde auch diskutiert, ob es sinnvoll ist, mit antirassistischen Schulungsprogrammen die Sensibilität bei der Institution Polizei für die Gefahren der ethnischen Kontrolle zu erhöhen. In Großbritannien gibt es bereits solche Programme.

Sebastian Friedrich von der Berliner Initiative gegen rassistische Polizeigewalt schließt für seine Organisation eine solche Arbeit aus: Als Gründe führt er an, dass KOP-Berlin parteiisch auf Seiten der von Rassismus Betroffenen stehe und zum anderen Rassismus bei der Polizei als institutionelles Problem betrachtet wird, dem nicht mit einigen Kursen beizukommen sei.

Allerdings werde bei KOP-Berlin durchaus darüber diskutiert, wie auch mit konkreten Forderungen an die Polizeiarbeit die Situation der von Rassismus Betroffenen verbessert werden kann. Dabei setzt KOP allerdings auf eine stärkere Beschäftigung mit der Thematik in außerinstitutionellen Zusammenhängen und eine größere Öffentlichkeitsarbeit. Dieses Konzept wird mittlerweile auch von anderen Städten übernommen. So hat sich vor kurzem nach dem Berliner Vorbild in Dresden eine Initiative gegen rassistische Polizeigewalt gegründet.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152985
Peter Nowak