Zwangsbehandlung in der Psychiatrie wurden Grenzen gesetzt

Nach dem Bundesverfassungsgericht greift die Behandlung eines Patienten gegen seinen Willen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung die Rechte von Psychiatriepatienten gestärkt. Es hatte die Frage zu entscheiden, ob gegen den Willen des Betroffenen eine Verabreichung von Medikamenten zulässig ist. Geklagt hatte ein Mann in Rheinland-Pfalz, dem im Pfalzklinikum Klingenmünster Neuroleptika verabreicht werden sollten. Weil er gesundheitliche und psychische Nebenwirkungen befürchtete, weigerte sich. Die Klinikleitung erklärte ihn für uneinsichtig, drohte ihm mit einer Verabreichung der Medikamente gegen seinen Willen und bekam bei mehreren Gerichten in Rheinland-Pfalz Recht.  Mit seiner Verfassungsbeschwerde hat der Mann nun einen Teilerfolg erzielt:

„Die medizinische Behandlung eines Untergebrachten gegen seinen natürlichen Willen (kurz: Zwangsbehandlung) greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Dieses Grundrecht schützt die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht. Zu seinem traditionellen Gehalt gehört der Schutz gegen staatliche Zwangsbehandlung …. Bei der medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten mit Neuroleptika handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff.“
 Aus dem Urteil
 Da zurzeit in Rheinland-Pfalz keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Zwangsbehandlung von Personen besteht, die im Maßregelvollzug untergebracht sind, dürfen dem Kläger bis auf Weiteres keine Medikamente gegen seinen Willen verabreicht werden, befanden die Richter. Eine Sprecherin der Landesregierung kündigte eine baldige Novellierung an.
 
„Kriminelle in weißen Kitteln und schwarzen Roben“

Doch die Entscheidung hat bundespolitische Folgen, weil sich die Verordnungen in allen Bundesländern ähneln. Der auf Menschenrechte spezialisierte Anwalt David Schneider-Addae-Mensah, der den Kläger vertrat, forderte in einem Interview den bundesweiten Stop jeglicher Zwangsbehandlung:
 „Formal wurde zwar nur das Mainzer Gesetz beanstandet, aber die Regelungen der Zwangsbehandlung sind in allen Bundesländern ähnlich. Die Karlsruher Anforderungen sind nirgends erfüllt. Deshalb dürfen jetzt Betroffene in ganz Deutschland nicht mehr gegen ihren Willen gespritzt werden. Es wäre schikanös zu verlangen, dass erst gegen jedes Landesgesetz Verfassungsklage erhoben werden muss.“
 David Schneider-Addae-Mensah
 
Klare Worte fand der Jurist für Ärzte oder Richter, die die Entscheidung nicht beachten:
 „Wenn sie es nicht tun, werde ich die entsprechenden Ärzte wegen Körperverletzung anzeigen und die Richter, die jetzt noch eine Zwangsbehandlung genehmigen, ebenso. Das sind dann Kriminelle in weißen Kitteln und schwarzen Roben.“
 David Schneider-Addae-Mensah
 
Allerdings verhehlte Schneider-Addae-Mensah auch nicht, dass das Urteil nur ein Teilerfolg war. Denn die Richter lehnten eine Zwangsbehandlung nicht generell ab. Vielmehr erklären sie:
 „Dem Gesetzgeber ist es nicht prinzipiell verwehrt, solche Eingriffe zuzulassen. Dies gilt auch für eine Behandlung, die der Erreichung des Vollzugsziels dient, also darauf gerichtet ist, den Untergebrachten entlassungsfähig zu machen. Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs kann das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse des Untergebrachten selbst (Art. 2 Abs. 2 GG) geeignet sein, sofern der Untergebrachte zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen oder zum Handeln gemäß solcher Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig ist.“
 Aus dem Urteil
 
Zuvor hatte der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer in einer gutachterlichen Stellungnahme erklärt, dass jegliche Zwangsbehandlung von Psychiatriepatienten nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen die auch von der Bundesregierung unterschriebene UN-Behindertenkonvention verstößt. Dieser Version ist das Bundesverfassungsgericht nicht gefolgt.
 
Im Gespräch mit Telepolis nennt Sebastian Scharmer die Karlsruher Entscheidung dennoch einen Erfolg. Sie besagt, dass eine Zwangsbehandlung nicht gegen den Willen eines Patienten durchgeführt werden kann, allerdings ist sie ohne seinen Willen weiterhin möglich. Hätte das Gericht die Zwangsbehandlung grundsätzlich für rechtswidrig erklärt, wäre die Auswirkungen auf dem gesamten Pflegesektor beträchtlich gewesen, gibt Scharmer zu bedenken. So werden in der Altenpflege häufig Medikamente verabreicht, die die betreuten Menschen beruhigen sollen, aber durchaus Nebenwirkungen haben.
 
Selbstbestimmung versus ärztliche Fremdbestimmung

 Juristen verweisen auf ein Urteil zum Baden-Württembergischen Unterbringungsgesetz aus dem Jahr 1980, um den Fortschritt zu dokumentieren. Vor 30 Jahren habe der Senat zwar den Begriff „Freiheit zur Krankheit“ geprägt. Aber das Regel-Ausnahme-Verhältnis war genau umgekehrt: Fürsorge war die Regel, Selbstbestimmung konnte ausnahmsweise bei minder schweren Fällen überwiegen. In der aktuellen Entscheidung lasse der Senat dagegen keinen Zweifel, dass die Selbstbestimmung des Kranken die Regel und die ärztliche Fremdbestimmung die Ausnahme zu sein hat.
 
Als Sensation bezeichnet der Bundesverband der Psychiatrieerfahrenen die Entscheidung:
 „Da mit diesem Urteil die Zwangsbehandlung in der Forensik erfolgreich zu Fall gebracht werden konnte, ist nun zu erwarten, dass alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie mit dem Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, unvereinbar sind und dann jede psychiatrische Zwangseinweisung nur noch Knast ist, für den keine Krankenversicherung mehr zahlen wird.“
 Bundesverband der Psychiatrieerfahrenen
 
Weil das Gericht die Zwangsbehandlung nicht generell aufgehoben hat, greife jetzt umso mehr die Patientenverfügung, betont Rene Talbot vom BPE:
„Denn in der in einem dokumentiert einwilligungsfähigem Zustand gemachten Patientenverfügung wird erklärt, dass eine Zwangsbehandlung zu keinen Zeitpunkt erfolgen darf. Also ist jede Rechtfertigung von Zwang gegen eine Patientenverfügung unmöglich.“
 Rene Talbot
 http://www.heise.de/tp/artikel/34/34588/1.html

Peter Nowak

Stimme der Verrückten

30 Jahre Irren-Offensive: Von der Selbsthilfegruppe zur Menschenrechtsorganisation

Am vergangenen Sonnabend feierte die Berliner Irren-Offensive ihr dreißigstes Jubiläum. Doch noch hat sie ihre Ziele nicht ganz erreicht. 
 Anfang der 80er Jahre boomten die sozialen Bewegungen. Nicht mehr nur die Arbeitsverhältnisse, sondern die Familie, Wohnen, die Gesundheit und auch die Psychiatrie wurden Gegenstand politischer Interventionen. Menschen, die zum Teil traumatische Erfahrungen mit psychiatrischen Einrichtungen gemacht hatten, schlossen sich in vielen Städten zusammen und wehrten sich gegen Zwangsbehandlungen und gesellschaftliche Ausgrenzung. Die 1980 in Westberlin gegründete Irren-Offensive ist damals entstanden.

Die Gruppe fordert die Abschaffung aller psychiatrischen Einrichtungen und hinterfragt die Klassifizierung von Menschen als geisteskrank. Mochten die Aktivisten zunächst als »arme Irre« belächelt worden sein, zeigte sich schnell, dass sie mit ihren Aktionen an akademische Debatten jener Zeit anknüpften.

Das theoretische Rüstzeug der Irren-Offensive sind die Schriften des US-Psychiaters Thomas Szasz und des französischen Philosophen Michel Foucault, der mit dem Buch »Wahnsinn und Gesellschaft« zu einem Pionier der Psychiatriekritik avancierte. Im Mai 1998 wurde er sogar zum Namensgeber eines Psychiatrie-Kongresses, den die Irren-Offensive mit internationaler Beteiligung in der Berliner Volksbühne organisierte. Auf diesem Foucault-Tribunal fungierten neben Szasz und der mittlerweile verstorbenen Berliner Publizistin Gerburg Treusch-Dieter auch der emeritierte Politologieprofessor Wolf-Dieter Narr als Ankläger. Der prominente Bürgerrechtler gehört bis heute zu den Unterstützern der Irren-Offensive. Auf der Jubiläumsfeier am Wochenende wurde Narr für sein Engagement der Freiheitspreis der Organisation verliehen. Vorige Preisträger waren Thomasz Sasz und der Berliner Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker für sein juristisches Wirken gegen psychiatrische Zwangsmaßnahmen.

Für das Buch zum Jubiläum verfasste Narr gemeinsam mit Rechtsanwälten ein sozialwissenschaftlich-juristisches Memorandum. Darin betonen die Autoren, dass die Formel von der Unteilbarkeit der Menschenrechte impliziert, dass diese auch vor der Psychiatrie nicht haltmachen dürfe.

Die Realität sieht freilich oft anders aus. Auch wenn in den letzten 30 Jahren manche Psychiatriereform auf den Weg gebracht wurde, bestehen die Zwangsgesetze weiter, erklärt Irren-Offensive-Aktivistin Alice Halmi. Darunter versteht die Organisation die Einweisung in psychiatrische Kliniken sowie die Verabreichung von Medikamenten ohne Einwilligung der Betroffenen.

Das Selbstverständnis der Gruppe hat sich allerdings im letzten Jahrzehnt verändert. »In den ersten Jahren war die Irren-Offensive eine Selbsthilfegruppe von Psychiatrieerfahrenen. Jetzt versteht sie sich als Menschenrechtsorganisation«, so Halmi gegenüber ND. Die Erkenntnis, dass psychiatrische Zwangsmaßnahmen die Menschenrechte verletzen, sei durch das Foucault-Tribunal wesentlich angestoßen worden. Darüber hinaus setzt sich die Irren-Offensive für eine Rehabilitierung der während der NS-Zeit als geisteskrank ermordeten und die unmittelbar nach dem Krieg in psychiatrischen Einrichtungen verhungerten Menschen ein.

Das Patientenverfügungsgesetz, das seit einem Jahr in Kraft ist und die Rechte von Patienten stärkt, ist auch für die Anti-Psychiatrie-Aktivisten ein großer Schritt. Sie sehen darin einen Hebel, um sich gegen Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie zu wehren. Sie haben mit Unterstützung von Juristen eine besondere Variante der Patientenverfügung für Psychiatrien ausformuliert und ins Netz gestellt. Betroffene müssen zwar häufig gegenüber Ärzten um die Anerkennung der Erklärung kämpfen, doch juristisch ist die Lage eindeutig: Eine »medizinische« Behandlung gegen den schriftlich erklärten und aktuellen Willen eines »Patienten« wird zur Körperverletzung und jede erzwungene Unterbringung zur »Freiheitsberaubung«, heißt es auf der Homepage.

ww.patverfue.de

http://www.neues-deutschland.de/artikel/182237.stimme-der-verrueckten.html

Peter Nowak

Jubiläum der Irren

PATIENTEN Auch nach 30 Jahren hat die Irren-Offensive ihre Ziele nicht erreicht

Am Samstag lädt die Berliner Irren-Offensive zu ihrer Jubiläumsfeier in das Rauchhaus ein. Neben verschiedenen Liveacts und Theateraufführungen soll auch die Geschichte der Organisation präsentiert werden.

Die Irren-Offensive wurde vor 30 Jahren von Psychiatrieerfahrenen gegründet, die sich gegen gesellschaftliche Stigmatisierung und Zwangsbehandlung wehrten. 30 Jahre nach ihrer Gründung ist der Kampf gegen Zwang und Stigmatisierung für die AktivistInnen der Irren-Offensive weiterhin aktuell. Ihr politisches Selbstverständnis habe sich allerdings in den letzten Jahrzehnten verändert, erklärt Aktivistin Alice Halmi. „Am Anfang war die Irrenoffensive eine Selbsthilfegruppe von Psychiatrieerfahrenen. Jetzt versteht sie sich als Menschenrechtsorganisation.“ Dahinter stehe die Überzeugung, dass Zwang in Heimen und Psychiatrien nicht nur das Selbstbestimmungsrecht der Betroffen, sondern die Menschenrechte verletzten.

Einen wichtigen Hebel zur Abwehr von Zwangsbehandlungen sehen die AktivistInnen in PatientInnenverfügungen. Damit kann jeder Mensch psychiatrische Zwangsmaßnahmen im Voraus ablehnen.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2010%2F10%2F16%2Fa0209&cHash=b19d098020

PETER NOWAK

 Beginn: 19.30 Uhr im Rauchhaus am Mariannenplatz