Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt die Grenzen des Rechtswegs

Keine rechtliche Schranke gegen Lohnraub

Der Kampf der rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin war ein Beispiel, wie migrantische ArbeiterInnen für ihre Rechte kämpfen. Sie haben in Berlin ihre Arbeitskraft verkauft, wurden in Berlin um ihren Lohn betrogen und kämpfen in Berlin für ihre Rechte. Sie haben das Bild von MigrantInnen als hilfsbedürftigen Opfern, die Rettung benötigen, konterkariert, ebenso wie die rechtspopulistischen Erzählungen von osteuropäischen MigrantInnen, die in die deutschen Sozialsysteme einwandern. Der fünfjährige gemeinsame Kampf von Lohnabhängigen aus verschiedenen Ländern ist der eigentliche Erfolg der Auseinandersetzung.

Große Enttäuschung gab es am 16.Oktober bei Ovidiu Mindrila und Bogan Droma. Gerade hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ihre Klage gegen den Investor der Mall of Berlin ab­ge­wie­sen. Sie wollten vor Gericht durchsetzen, dass der…..

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Urteil zum Lohnbetrug bei der »Mall of Berlin«

»Konservative Rechtsprechung«

"Da das Gericht mit seiner Entscheidung den juristischen Weg verschlossen hat, sehe ich jetzt nur noch in einem verstärkten gesellschaftlichen Kampf von Gewerkschaften und politischen Gruppen einen Weg."

Am Mittwoch voriger Woche wies das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Klage von Ovidiu Mindrila und Niculae Hurmuz gegen den In­vestor des Einkaufszentrums »Mall of Berlin« zurück. Die rumänischen Bauarbeiter hatten auf Zahlung des Lohns geklagt, den sie…..

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Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt die Grenzen des Rechtswegs und die Notwendigkeit von größerem gesellschaftlichem Druck

Keine rechtliche Schranke gegen Lohnraub

Das Besondere am Fall der Mall of Berlin ist also nicht die Überausbeutung und der Lohnraub. Das Besondere ist der Widerstand der 7 rumänischen Bauarbeiter. ie haben in Berlin ihre Arbeitskampf verkauft, wurden in Berlin um ihren Lohn betrogen und kämpfen auch in Berlin für ihre Rechte. Hier wurde auch das linksliberale Bild von Migranten als hilfsbedürftige Opfer, die Rettung benötigen, ebenso konterkariert, wie die rechtspopulistischen Erzählungen von osteuropäischen Migranten, die in die deutschen Sozialsysteme einwandern. Der fünfjährige gemeinsame Kampf von Lohnabhängigen aus verschiedenen Ländern ist der eigentliche Erfolg der Auseinandersetzung, an den es anzuknüpfen gilt.

Seit 2014 hatten 7 rumänische Bauarbeiter, die an der Konstruktion des Nobel-Einkaufszentrums Mall of Berlin in der Nähe des Potsdamer Platzes beteiligt waren, mit Unterstützung der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union um die Löhne gekämpft, um die sie geprellt wurden.Große Enttäuschung gab es am Mittwochmittag bei Ovidiu Mindrila. Gerade hatte er erfahren, dass …..

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Mall of Berlin vor Bundesarbeitsgericht

Bauarbeiter bekommen nichts

„Wäre der gesellschaftliche Druck größer gewesen, hätte das Urteil anders ausgesehen“, kommentierte ein FAU-Mitglied, das den Prozess begleitete, die Entscheidung.

 Die Enttäuschung war Ovidiu Mindrila am Mittwochmittag anzusehen. Gerade hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seine Klage gegen den Investor der Mall of Berlinabgewiesen. Gemeinsam mit seinem Kollegen Bogdan Droma klagte er darauf, dass der Bauherr als letztes Glied in der Kette haften muss, wenn die von ihm beauftragten Subunternehmen zahlungsunfähig sind. Die nämlich hatten….

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Heute entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob ein Investor haftet, wenn Subunternehmen Bauarbeiterlöhne nicht zahlen

Ins letzte Gefecht um Lohnzahlungen

Sollte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch zugunsten der Bauarbeiter entscheiden, hätte das Signalwirkung für viele andere Fälle. Die FAU spricht von einem „Präzedenzfall, der den systematischen Lohnbetrug einschränken kann und den Bauherren einen Strich durch ihre Rechnung machen würde“.

In letzter Zeit war es ruhig geworden um den Arbeitskampf bei der Mall of Berlin. Seit 2014 hatten dort sieben rumänische Bauarbeiter mit Unterstützung der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) um die Löhne gekämpft, um die sie geprellt wurden. Jetzt könnten sie Rechtsgeschichte schreiben. Am heutigen 16. Oktober ….

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Generalenthaftung


Niederlage bei der »Mall of Shame« verweist auch auf Schwächen der außerparlamentarischen Linken

»Ich hatte große Hoffnungen in die deutsche Justiz. Doch mittlerweile bin ich sehr enttäuscht«, erklärt Ovidiu Mindrila. Gerade hat er erfahren, dass seine Klage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co abgewiesen wurde. Mindrila war am 3. Mai von Rumänien nach Berlin gekommen, weil seine Klage an diesem Tag vorm dortigen Arbeitsgericht verhandelt wurde. Er gehört zu einer Gruppe rumänischer Bauarbeiter, die auf der Baustelle der Mall of Berlin geschuftet haben und um große Teile ihres Lohns betrogen wurden. Im Herbst 2014 sorgte ihr Fall bundesweit für Schlagzeilen, nachdem sie sich an die Basisgewerkschaft FAU
gewandt hatten. Auf zahlreichen Kundgebungen rund um die Mall of Berlin wurde offensiv der ausstehende Lohn gefordert. Gleichzeitig wurden vor dem Arbeitsgericht Klagen zunächst gegen die Subunternehmen eingeleitet, bei denen die Arbeiter beschäftigt gewesen waren. Obwohl sie mehrere Prozesse gewonnen haben, hat keiner der Beschäftigten bisher sein Geld bekommen. Die Subunternehmen meldeten Konkurs an und waren damit zahlungsunfähig – keine Seltenheit im Subunternehmerwesen der Bauwirtschaft. Daraufhin verklagte Mindrila, unterstützt von der FAU, das Generalunternehmen, das zum Firmengeflecht des Bauherrn und Investors der Mall of Berlin, Harald Huth gehört. »Das Generalunternehmen wählt die Subunternehmen aus und ist deswegen auch dafür verantwortlich, wenn diese die Löhne nicht zahlen«, lautete die Argumentation des Fachanwalts für Arbeitsrecht Sebastian Kunz, der Mindrila vor Gericht vertrat. Die AnwältInnen der beklagten Firma hatten hingegen argumentiert, die Subunternehmen und nicht der Generalunternehmer bestimmten, was auf der Baustelle geschieht. Dieser sei daher auch nicht verantwort-
lich, wenn kein Lohn gezahlt wird. Dieser Rechtsauffassung schloss sich das Arbeitsgericht an und lehnte Mindrilas Klage ab. Ob er weiter den Rechtsweg bestreitet, ist noch nicht entschieden. Das Problem ist, dass weitere Klagen mit Kosten verbunden sind, die an den KlägerInnen hängen bleiben, wenn sie am Ende keinen Erfolg haben.

Die Grenzen des Arbeitsrechts

Die Niederlage von Mindrila ist besonders tragisch, weil der Kampf der rumänischen Bauarbeiter um ihren Lohn ein hoffnungsvolles Zeichen von neuem Selbstbewusstsein migrantischer Beschäftigter war. Dass sie um ihren Lohn betrogen werden, ist nicht selten. Selten ist, dass die Betroffenen sich wehren, an die Öffentlichkeit und vor Gericht gehen. Mit der FAU fanden sie eine Gewerkschaft, die sie dabei unterstützte. Anfangs schien es so, als könnte sich eine außerparlamentarische Bewegung etablieren, die den antirassistischen Kampf mit dem Kampf am Arbeitsplatz verbindet: Im Jahr 2015 gab es regelmäßig größere Kundgebungen rund um die Mall of Berlin. Viele Medien berichteten über den Fall und skandalisierten die
Praktiken nicht nur der Subunternehmen, sondern auch der HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. Doch bald ließ das außerparlamentarische Engagement nach, und auch die Medien wandten sich neuen Themen zu. Insofern ist die Niederlage der rumänischen Arbeiter auch und vor allem ein Zeichen für die Schwächen solcher UnterstützerInnen-Netzwerke, sich über eine längere Zeit mit Betroffenen zu solidarisieren. Die Hauptarbeit auch der Solidarität lag bei der FAU Berlin. Es ist klar, dass eine kleine Basisgewerkschaft, die viele Kämpfe vor allem im prekären Bereich führt, diese Aufgabe alleine nicht stemmen kann. Am 1. März 2016 ergriff ein außerparlamentarisches Bündnis in Berlin nochmals die Initiative und ließ einen Marsch durch das ›prekäre Berlin‹ anlässlich des Internationalen Aktionstags gegen Abschottung und Prekarisierung vor der Mall of Berlin beginnen. Hätte es mehr solcher Aktionen gegeben, hätten die Bauarbeiter ihren Lohn vielleicht sogar ohne die Justiz erhalten können. Schließlich hätte die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co die Beträge, die
den Arbeitern zustehen, aus der Portokasse zahlen können. Und dass Harald Huth durchaus auf veröffentliche Texte reagiert, zeigt die Unterlassungserklärung, die er über seine AnwältInnen an die FAU richtete. Die hatte etwas ungenau behauptet, sie Klage gegen ihn – statt gegen das Firmengeflecht, in dem er maßgeblichen Einfluss hat. Dass in vielen Medien diese Firma mit Lohnraub und Ausbeutung von migrantischer Arbeitskraft in Verbindung gebracht wird, scheint Huth hingegen nicht zu stören. Dafür war der außerparlamentarische Druck am Ende nicht stark genug.

aus:
express Zeitung für sozialistische Betriebs, – und Gewerkschaftsarbeit 05/2017


www.express-afp.info

Peter Nowak

Kettenhaftung statt Konkurstricks


Die beim Bau des Einkaufszentrums »Mall of Berlin« um ihre Löhne geprellten rumänischen Arbeiter haben ihre Klage vor dem Arbeits­gericht verloren.

Um ausstehende Löhne kämpfende Bauarbeiter bleiben vor dem Berliner Arbeitsgericht ohne Erfolg

»Ich hatte große Hoffnungen in die deutsche Justiz. Doch mittlerweile bin ich sehr enttäuscht«, sagt Ovidiu Mindrila. Gerade hat er erfahren, dass seine Klage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. vom Berliner Arbeitsgericht abgelehnt wurde. Mindrila gehört zu einer Gruppe rumänischer Arbeiter, die auf der Baustelle des Einkaufszentrums »Mall of Berlin« gearbeitet hatten und denen große Teile ihres Lohns vorenthalten wurden.

Im Herbst 2014 sorgte ihr Fall bundesweit für Schlagzeilen, nachdem sich die Arbeiter an die Basisgewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU) gewandt hatten. Auf Kundgebungen in der Nähe des Einkaufszentrums wurde gefordert, dass der Lohn gezahlt wird. Zugleich reichten die Arbeiter vor dem Arbeitsgericht Klage gegen die Subunternehmen ein, bei denen sie beschäftigt waren. Obwohl sie mehrere Prozesse gewannen, hat keiner der Betroffenen bisher einen Cent bekommen, weil die Firmen Insolvenz anmeldeten. Also verklagten sie mit der HGHI die Bauherrin, die das Zentrum betreibt. Die Firma gehört zum Firmengeflecht des Investors Harald Huth.

»Das Generalunternehmen wählt die Subunternehmen aus und ist deswegen auch dafür verantwortlich, wenn sie die Löhne nicht zahlen«, sagte Mindrilas Anwalt Sebastian Kunz der Jungle World. Die Anwälte des beklagten Unternehmens hatten hingegen argumentiert, dass die Subunternehmen und nicht der Generalunternehmer ­bestimmten, was auf der Baustelle geschehe. Dieser Rechtsauffassung schloss sich das Gericht an und lehnte Mindrilas Klage ab. Trotz der Nieder­lage bereut er nicht, den juristischen Weg gegangen zu sein. »Es geht um mein Recht«, betonte er.

Doch längst nicht alle seiner Kollegen verfügen nach mehr als zwei Jahren noch über so viel Kampfgeist. »Mittlerweile sind viele der Arbeiter wieder in Rumänien und haben den Eindruck, dass ihnen das große mediale Interesse nichts gebracht hat«, berichtet Hendrik Lackus von der FAU über die Stimmung unter den Betroffenen. Auf dem Höhepunkt des Kampfs, als ein Erfolg greifbar nahe schien, hatten die Arbeiter und ihre Freunde die Gründung einer Basisgewerkschaft nach dem Modell der FAU in Rumänien geplant. doch als sich die Auseinandersetzung hinzog und die Arbeiter trotz gerichtlicher Erfolge ihren Lohn nicht bekamen, seien die Arbeiter ernüchtert gewesen. Auch Lackus macht aus seiner Enttäuschung keinen Hehl. Anfangs habe er noch die Hoffnung gehabt, dass die Arbeiter ihre Löhne bekommen. Doch je länger sich die Auseinandersetzung hinzog, desto pessimistischer sei er geworden, sagte er der Jungle World.

Tatsächlich demonstriert die Aus­einandersetzung um die Löhne der Bauarbeiter der »Mall of Berlin« auch die Grenzen des Rechtswegs. Jochen Empen vom DGB-Projekt »Faire Mobilität« forderte bereits im vergangenen Sommer eine Kettenhaftung der Un­ternehmen. Vor allem in der Bauwirtschaft könne so verhindert werden, dass Beschäftigte ohne Lohn blieben, wenn Subunternehmen pleite gingen. Dann müsste das Generalunternehmen, das die Subunternehmen beauftragt hat, für die entgangenen Löhne haften.

https://jungle.world/artikel/2017/20/kettenhaftung-statt-konkurstricks

Peter Nowak

Ausbeutung bleibt legal

MALL OF SHAME
Die Klage eines um seinen Lohn betrogenen Bauarbeiters wird vom Arbeitsgericht abgewiesen

„Ich hatte große Hoffnungen in die deutsche Justiz. Doch mittlerweile bin ich sehr enttäuscht“, sagt Ovidiu Mindrila. Gerade hat der rumänische Bauarbeiter erfahren, dass seine Klage auf eine Lohnnachzahlung von 4.134 Euro abgewiesen wurde. Mindrila war extra aus Rumänien zum Prozess am Berliner Arbeitsgericht angereist. Er gehört zu jener Gruppe umänischer Bauarbeiter, die auf der Baustelle des Einkaufszentrums Mall of Berlin gearbeitet haben und um große Teile ihres Lohns geprellt wurden. Das ausstehende Geld wollte sich Mindrila nun von der Bauherrin HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG holen. Mandrila hatte von August bis Oktober 2014 vertragslos fast 500 Stunden für ein Subunternehmen auf der Baustelle gearbeitet. Statt der versprochenen 6 Euro pro Stunde erhielt er am Ende nur etwa 200 Euro. Daraufhin wandte er sich mit einigen anderen Geprellten an die Basisgewerkschaft FAU (Freie ArbeiterInnenunion). Die Arbeiter protestierten edienwirksam und reichten Klagen gegen die Subunternehmen ein, bei denen sie beschäftigt waren. Obwohl sie in mehreren Prozessen gewannen, hat keiner der Betroffenen bisher seinen Lohn erhalten, weil die Subunternehmen Konkurs
anmeldeten. Doch Mandrila und die FAU wollten sich damit nicht abfinden. Also verklagten sie mit der HGHI die Bauherrin, die das Zentrum betreibt. Die Firma gehört zum Firmengeflecht des Investors Harald Huth. „Wer die Subunternehmen auswählt, ist auch dafür verantwortlich, wenn die Löhne nicht gezahlt werden“, so die Argumentation von Mindrilas Anwalt Sebastian Kunz.
Der Anwalt der beklagten Firma hatte hingegen argumentiert, dass einzig die Subunternehmen bestimmen, was auf
der Baustelle geschieht. Das Geschäft der Holding sei es einzig, Einkaufszentren zu betreiben. Für den Bau seien die beauftragten Unternehmen zuständig. Dieser Rechtsauffassung schloss sich das Arbeitsgericht an und lehnte indrilas Klage ab. Trotz dieser Niederlage will er den juristischen Kampf fortsetzen. „Es geht um mein Recht“, betonte er gegenüber der taz. Enttäuscht zeigte sich auch Hendrik Lackus von der FAU Berlin. Anfangs habe er noch die Hoffnung gehabt, dass die Arbeiter ihre Löhne bekommen. Doch je länger sich die Auseinandersetzung hinzog, umso pessimistischer wurde er. Über die Stimmung der Betroffenen sagte er: „Mittlerweile sind viele der Arbeiter wieder in Rumänien. Trotz des großen Interesses an ihrem Fall in Deutschland glauben sie nicht mehr, dass sie ihren Lohn bekommen.“

TAZ DONNERSTAG, 4. MAI 2017

Peter Nowak