ZAHLEN DER OPFERBERATUNG

Zunahme rechter Gewalt im letzten Jahr in Brandenburg

Der Verein Opferperspektive hat die Statistik für das vergangene Jahr veröffentlicht: Die Zahl der Gewalttaten ist dabei erstmals seit 2018 wieder angestiegen. Sorgen mache auch die zunehmende Gewaltbereitschaft der Pandemieleugner-Bewegung. So basiert das Tötungsdelikt im brandenburgischen Senzig auf einer antisemitischen Verschwörungserzählung.

Im Jahr 2021 ist die Zahl rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten im Bundesland Brandenburg erstmals seit 2018 wieder gestiegen, wie der Verein Opferperspektive bekannt machte. Gestiegen ist die Zahl rechter Angriffe von 137 im Jahr 2020 auf 150 im letzten Jahr. Während die Zahl rassistisch motivierter Angriffe von 76,6 Prozent auf 65,3 Prozent gesunken ist, stieg der Anteil der Attacken auf politische Gegner*innen von 6,6 auf 15,3 Prozent. Das liege u.a. an Reorganisationsversuchen der …

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Nazis müssen Stinkefinger ertragen


JUSTIZ Gericht stellt Verfahren gegen bekannte Anti-Nazi-Aktivistin wegen Beleidigung ein
Den Rechten den Mittelfinger zeigen wollen in diesen Tagen viele. Zumindest bei I bleibt das auch straffrei. Sie hatte sich am 31. Januar an Protesten gegen eine Kundgebung der rechtsextremen NPD in Blankenfelde im Landkreis Teltow-Fläming beteiligt. Als Zeichen der Missbilligung hatte sie ihren Mittelfinger in Richtung des rechten Aufmarschs in die Höhe gestreckt. Einer der Teilnehmer erkannte offenbar die bekannte 1945 geborene Anti-Nazi-Aktivistin und erstattete daraufhin Anzeige.
Strafbefehl über 450 Euro
Mensah-Schramm erhielt wegen Beleidigung einen Strafbefehl über 450 Euro. Dagegen legte sie Widerspruch ein. Eigentlich
sollte an diesem Donnerstag vor dem Amtsgericht Zossen darüber verhandelt werden, ob das Strecken eines Mittelfingers – sprich des Stinkefingers – in Richtung einer rechten Kundgebung strafbar ist. Doch einen Tag vorher stellte die Richterin das Verfahren ein und sagte den Termin ab. Man habe dies „wegen geringem Verschulden und fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung entschieden, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mit. Martin Vesely vom Verein Opferperspektive aus Potsdam sieht die Einstellung als Erfolg. Er kann nicht verstehen, warum es überhaupt zum Strafbefehl gekommen ist. Es sei klar, dass nach einer Anzeige ermittelt werden muss. Dass aber das Verfahren nicht bereits in der Anfangsphase eingestellt wurde, sei ein Rätsel. „Betroffene rechter Gewalt müssen teilweise jahrelang auf die prozessuale Verfolgung der Gewaltstraftaten warten. Eine Frau, die für ihr langjähriges zivilgesellschaftliches
Engagement gegen rechte Propaganda sogar mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet wurde, sollte dagegen wegen einer Lappalie einer Strafverfolgung ausgesetzt werden“, sagte Vesely der taz. Die seit 1969 in Berlin lebende Irmela Mensah-Schramm entfernt
seit Mitte der 80er Jahre in der gesamten Republik Neonaziaufkleber. Dafür wurde sie vielfach gelobt und ausgezeichnet, geriet aber immer wieder ins Visier von Neonazis, die sie bedrohten und auch körperlich attackierten.
aus taz-Berlin: 29.10.2015
Peter Nowak