Gericht verweigert Auskünfte über das Sozialforum

Der Berliner Verfassungsschutz kann  Auskünfte an Bespitzelte auch nach 10 Jahren  verweigern, mit dem Schutz der  Quellen begründen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg  am 18. Juni. Geklagt hatte     Wolfgang F.,  der  Mitglied der Initiative für ein Sozialforums war.  Das mittlerweile aufgelöste globalisierungskritische Sozialbündnis   wurde seit seiner Gründung im  Jahr 2003 bis zum Sommer 2006  von mindestens fünf V-Leute des Bundes- und des Landesamtes für Verfassungsschutz ausgeforscht (taz berichtete). Der Kläger  und andere im Sozialforum Aktive wollten nach Bekanntwerden der Überwachung  von dem Berliner VS  Informationen über die gesammelten Daten.    Doch er bekam nur wenige geschwärzte   Auskünfte. Seit 2008 versuche er daher auf juristischem Wege an die Daten zu kommen und beruft  sich das Auskunftsrecht nach dem Berliner Verfassungsschutzgesetz.   Der Rechtsanwalt  Sönke Hilbrans, der  die Klage eingereicht hat, spricht von einem  Rückschlag für die informationelle  Selbstbestimmung. „Die Entscheidung der OVG  konterkariert  den Willen des Gesetzgebers und gibt sich im Ergebnis  mit einigen Sprechblasen des Berliner  Verfassungsschutzes  zufrieden“, erklärt Hilbrans gegenüber der Taz.

Auch eine Prozessbesucherin  übt scharfe Kritik an der Entscheidung und bezweifelt, ob sich der VS kontrollieren lasse. „Noch nach 10 Jahren verweigert das  OVG  mit dem Argument des Quellenschutzes  einem von Überwachung Betroffenen  die gesammelten Daten. Ich hätte mir nach den NSU-Skandal ein  anderes Signal gewünscht“, erklärt sie gegenüber der Taz.      Das OVG hat  keine Revision zugelassen. Ob der Kläger dagegen   Beschwerde einlegt, wird er erst entscheiden, wenn er die Urteilsbegründung kennt, die bei Redaktionsschluss noch nicht vorlag.

aus taz vom  19.6.2015

Peter Nowak