Überfall aus menschenverachtender Gesinnung


04.08.2017 – Das Landgericht Neuruppin verurteilte einen Neonazi zu einer mehrjährigen Haftstrafe, ein Mittäter kam mit einer neunmonatigen Bewährungsstrafe davon
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Der Überfall auf linke Einrichtungen und Personen in Neuruppin hatte im September 2015 für Aufmerksamkeit gesorgt. In dieser Woche verurteilte das Landgericht Neuruppin dafür zwei Männer aus der Brandenburger Neonazi-Szene zu Haftstrafen. Sandy L. erhielt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung und der Mitangeklagte Raiko K. eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein weiterer Mittäter war bereits in einem anderen Prozess verurteilt worden.

Ursprünglich hatten die Neonazis geplant, im September 2015 zu einer Demonstration nach Hamburg zu reisen, ihren Plan aber auf Grund eines Verbots der Veranstaltung aufgegeben. In Neuruppin suchten sie dann nach Menschen, die nicht in ihr Weltbild passten.

Zunächst überfielen sie das linksalternative Jugendwohnprojekt „Mittendrin“ in Neuruppin, schlugen Fensterscheiben ein und bedrohten die anwesenden Bewohner. Danach griffen sie in der Innenstadt von Neuruppin linke Jugendliche, zwei junge Frauen und einen Mann im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, an. Eines der Opfer musste danach ambulant behandelt werden. Die 15-jährige Schülerin wurde von Sandy L. gegen die Wand der Tankstelle geschubst und mehrfach getreten und geschlagen.

Linke Jugendliche durch Gewalt einschüchtern

In dem Verfahren vor dem Landgericht schilderten die betroffenen Jugendlichen, wie sie nach dem Überfall ihr Leben umstellten, und sich lange nicht in ihrem gewohnten Umfeld bewegen konnten. Bis heute vermeiden sie es, alleine bei Dunkelheit in Neuruppin unterwegs zu sein. Das Ziel der Neonazis, linke Jugendliche durch Drohungen und Gewalt einzuschüchtern, wurde zumindest zeitweilig erreicht.

Das Gericht reagierte mit den Haftstrafen für die Täter auch auf diesen Aspekt. „Ich bin erleichtert ,dass Staatsanwaltschaft und Strafkammer dies in Plädoyer beziehungsweise in der Urteilsbegründung würdigten, indem sie die aus der Tat sprechende menschenverachtende Gesinnung als Hatecrime-Delikt nach Paragraf 46 Absatz 2 StGB als strafverschärfend werteten“, kommentierte nach Prozessende Anne Brügmann, Beraterin beim Verein Opferperspektive, die zwei der Betroffenen im Prozess begleitet hatte.

aus: Blick nach Rechts

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VON PETER NOWAK