Die Täter hielten auch nach 1945 über ihre Opfer Gericht
„Der Deutsche Bundestag soll die von der SS ‚Asoziale‘ und ‚Be- rufsverbrecher‘ genannten ehemaligen KZ-Häftlinge als Opfer des Nationalsozialismus anerkennen“, lautet die Forderung einer Petition für die noch Unterschriften im Internet gesammelt werden. (1)
Eine Initiatorin ist die Historikerin und Literaturwissenschaftlerin Dagmar Lieske. Sie hat in ihrem bereits 2016 im Metro- pol-Verlag erschienenen Buch „ Unbequeme Opfer“ faktenreich das Schicksal von Menschen untersucht, die von den NS- Staatsapparaten als Berufsverbrecher klassifiziert in das KZ- Sachsenhausen inhaftiert waren. Aber das Buch ist mehr als eine Lokalstudie. Lieske hat mit ihrer Arbeit Maßstäbe gesetzt, wenn es um das Thema „Berufsverbrecher“ in Konzentrationslagern geht.
Legenden und Mythen
Über sie haben sich viele Mythen und Legenden gebildet. Dazu gehört auch die Vorstellung, die „Berufsverbrecher“ hätten in den KZs im Sinne der Machthaber gewirkt. Das wurde auch von vielen politischen Häftlingen weiter verbreitet. Es ist gut möglich, dass solche Äußerungen eine Mischung aus eigenen Erfahrungen und Ressentiments waren. Lieske geht sehr differenziert mit dem Thema um. Sie zeigt auf, dass es „die„Berufsverbrecher“ nicht gab. Im Gegenteil, waren sie wohl die diverseste Häftlingsgruppe, weil anders als bei den aus politischen oder religiösen Gründen Verfolgten keine einheitsstiftende Ideologie vorhanden war. Der Individualismus war also bei ihnen besonders ausgeprägt. Die Bandbreite der von Lieske vorgestellten Personen, die als „Berufsverbrecher“ klassifiziert ziert wurden, reicht von einem überzeugten aber in Ungnade gefallenen Nazi, über Ärzte, die Abtreibungen vornahmen, bis zu Männern, die in den sogenannten Ringvereinen auch Kontakte zur KPD hatten. Daher war auch ihr Verhalten im KZ sehr unterschiedlich. Einige kollaborierten mit der SS, andere verhielten sich solidarisch auch gegenüber anderen Häftlingsgruppen. Etliche hielten sich aus allem raus und versuchten nur im KZ zu überleben, was vielen nicht gelang. Lieske stellt die Animositäten zwischen unterschiedlichen Häftlingsgruppen in den Kontext der KZ-Bedingungen. Dort war es fast überlebensnotwendig, sich um eine enge Gruppe zu scharen und die Kontakte zu Außengruppen möglichst reduziert zu halten. Auch die „Berufsverbrecher“ handelten so. Lieske liefert Material über negative Äußerungen von ihnen über die Gruppe der politischen Gefangenen. Das wird in der auf den Seiten 315 – 316 dokumentierten Ausgabe der Publikation „Wahrheit
und Recht“ deutlich, die 1946 von einigen ehemaligen als Berufsverbrecher klassifizierten Häftlingen herausgegeben wurde. „Und hattest Du das Pech Politischer gewesen zu sein, dann istes doppelt fatal für Dich, wenn Du nicht früher Mitglied der KPD gewesen bist, SPD geht zur Not noch, aber die schaut man schon über die Achsel an und ganz verloren ist dein Bemühen, wenn Du einer anderen Partei (von der NSDAP redenwir ja sowieso nicht), angehört hast“ (S. 315). Nur wenige Jahre später saßen viele der ehemaligen kommunistischen KZ-Häftlinge in Westdeutschland bereits wieder in Gefängnissen, ihre Renten als Verfolgte des NS-Regimes wurden ihnen aberkannt.
„Berufsverbrecher“ nach 1945 weiter verfolgt
Dass soviel über die Animositäten zwischen „Berufsverbrechern“ und Politischen in den KZ geredet wird, hat seinen Grund. Dann braucht nicht davon geredet zu werden, wie das Personal, dass im NS die „Berufsverbrecher bekämpfte, nach 1945 in der BRD größtenteils weiter bei der Polizei arbeiteten und ganz selbstbewusst auf ihre Arbeit zwischen 1933 und 1945 verweisen konnte. Am Fall des Kriminalisten Fritz Cornelly (S. 337 ff) wird diese Kontinuität bei Lieske aufgezeigt. Ein solches Personal lehnte schon mal ehemalige „Berufsverbrecher“ als Zeugen in Prozessen gegen die KZ-Verwaltung mit der Begründung ab, sie seien minderwertige Charaktere und daher für Zeugenaussagen nicht geeignet. So konnten die Verfolger noch mal über ihre Opfer zu Gericht sitzen. Demgegenüber haben auch die politischen Häftlinge, die sich in ihren Büchern über ihre KZ-Haft despektierlich über die „Berufsverbrecher“ äußerten, größtenteils klar gestellt, dass sie genau wie sie zu Unrecht im KZ gesessen hätten. Auch der Generalbundesanwalt Karl S. Bader hat bereits 1946 klargestellt: „Viele kriminell vorbestrafte KZ-Insassen, auch viele Sicherheitsverwahrte, haben (….) unter den Verhältnissen im KZ genauso gelitten wie die politischen Häftlinge. Sie unterlagen denselben Lagergesetzen, derselben Preisgabe der Menschenwürde und Menschenverachtung, denselben Schikanen, Strafen und – häufig genug – denselben Todesformen (S. 264).
Dieser Grundsatz gilt für sämtliche von den NS-Repressionsorganen Betroffen und er ist, bis heute nicht überall Konsens. Daher ist das Buch von Dagmar Lieske so wichtig und verdient viele Lese- rInnen. Und daher sollte die von ihr mit initiierte Petition zur Anerkennung vom im NS als „Asoziale oder Berufsverbrecher“ Verfolgte viel Unterstützung bekommen.
Peter Nowak
Anmerkung:
Lesetipps:
Lieske Dagmar: Unbequeme Opfer? „Berufsverbrecher“ als Häftlinge im KZ Sachsenhausen, Metropol Verlag, Berlin 2016, 365 Seiten, ISBN 978-3-86331-297-9
Anne Allex (Hg.): ,Sozialrassistische Verfolgung im deutschen Faschismus, AG Spak Buch, Berlin 2017, 434 Seiten, 28 Euro
oktober 2018/432 graswurzelrevolution
Peter Nowak