Die Plage von Oberndorf

Blockade und Tribunal gegen Heckler & Koch in Oberndorf

Ca. 150 Menschen sassen am Freitagvormittag auf Stühlen vor dem Haupteingang des Rüstungskonzerns Heckler & Koch (H&K), das sich auf einer Anhöhe über Oberndorf am Neckar befindet.

Während man, wenn sich der Nebel lichtete, einen Blick über die idyllische Landschaft des Schwarzwald bekommen konnte, lauschten die Zuhörer*innen des von Antimilitarismusgruppen ausgerichteten Tribunals der Kriminalgeschichte der Rüstungskonzerne in Oberndorf.  Sie prägen den Ort seit ca. 200 Jahren. So berichtet der langjährige Friedensaktivist Lothar Eberhard, dass in den Werken des Rüstungsfabrikanten Mauser …

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Kampf um Lohngleichheit bei der BVG

Ein Busfahrer wehrt sich vor Gericht gegen die ungleiche Behandlung bei Verkehrsbetrieben und Tochterfirma

Seine Klage hat Lothar Erich Kurth am Mittwoch vor dem Berliner Arbeitsgericht verloren, seinen Kampfesmut nicht. «Ich werde mich weiter politisch wehren und prüfe mit meinen Anwalt auch weitere juristische Schritte. Denn es geht hier nicht nur um mich, sondern um Hunderte Kolleg*innen, die bei den Berliner Verkehrsbetrieben Lohneinbußen haben, weil sie ausgegliedert wurden, erklärte Kurth gegenüber »nd«.

280 Euro hat er monatlich weniger auf seinem Konto als seine Kolleg*innen, die wie er vor 18 Jahren als Busfahrer*innen in Berlin angefangen haben. Der Grund liegt darin, dass Kurth 14 Jahre bei der BT-Transport GmbH beschäftigt war. Sie ist als Tochterfirma der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegründet worden und auch zu 100 Prozent deren Eigentum. Erst 2014 wechselte Kurth zur BVG. Krankheitsbedingt kann er nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden und arbeitet seitdem als Bahnhofbetreuer. So bekommt er nicht mehr den Lohn eines Fahrers, sondern nur noch den eines Bahnhofbetreuers.

»Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte Kurth unstreitig einen Anspruch aus deren Tarifvertrag auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, wurde ihm dieser Anspruch verweigert. Gegen diese Ungleichbehandlung haben wir geklagt,« erklärte Kurths Anwalt Benedikt Hopmann gegenüber »nd«. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht: Da der Tarifvertrag der Tochterfirma gültig sei, liege auch kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vor.

Hopmann sieht aber vor allem die Politik in der Pflicht. Am Fall von Kurth habe sich gezeigt, welche Folgen die Politik der Ausgliederung hat. Es muss jetzt darum gehen, als ersten Schritt alle zirka 3000 ausgegliederten Beschäftigten von der BT-Transport Gmbh wieder in die BVG einzugliedern. Beim Botanischen Garten ist das erfolgreich gelungen, nachdem Beschäftigte gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über mehrere Jahre dafür gekämpft haben (»nd« berichtete). »Was bei den Botanischen Garten mit seiner kleinen Belegschaft gelungen ist, muss auch bei der BVG mit über 13 000 Beschäftigten möglich sein«, ist Hopmann überzeugt.

Bei der Belegschaft finde er viel Unterstützung, erklärt Kurth gegenüber »nd«. Gut 150 Kolleg*innen haben sich per Unterschrift mit Kurth solidarisch erklärt. Zu seinen Unterstützern gehört ver.di-aktiv, die Organisation engagierter Gewerkschaftsmitglieder bei der BVG. Auch die Berliner Aktion gegen Arbeitsunrecht (Baga), ein außerbetriebliches Solidaritätsnetzwerk, hat sich mit Kurth solidarisiert. Der sieht den rot-rot-grünen Berliner Senat in der Pflicht. Schließlich habe der in den Koalitionsvereinbarungen die schnelle Wiedereingliederung der Tochterfirmen in die Mutterunternehmen vereinbart.

»Ich erwarte, dass die BVG gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di nach Wegen sucht, um dieses politisch vereinbarte Ziel auch für die Berliner Verkehrsbetriebe und ihre Tochter Berlin Transport umzusetzen«, erklärte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion der LINKEN im Bundestag, Pascal Meiser.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1107443.busfahrer-in-berlin-kampf-um-lohngleichheit-bei-der-bvg.html

Peter Nowak

Unterstützt von BVG-Kollegen


Busfahrer zieht wegen Lohneinbußen vor Arbeitsgericht. Klage abgewiesen. Kampf geht weiter

Am gestrigen Mittwoch wurde vor dem Berliner Arbeitsgericht verhandelt, ob es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn ein Beschäftigter bei gleicher Arbeit weniger verdient. Geklagt hatte der 61-jährige Lothar Erich Kurth, der 18 Jahre als Busfahrer arbeitete. Krankheitsbedingt kann er nur noch als Bahnhofbetreuer eingesetzt werden, was mit Lohneinbußen verbunden ist. „Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte Kurth einen Anspruch laut Tarifvertrag (TV-N Berlin) auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, wurde ihm dieser Anspruch verweigert“, erklärte der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Benedikt Hopmann gegenüber der taz.
Obwohl das Arbeitsgericht die Klage abwies, denken sowohl Hopmann als auch sein Mandant nicht ans Aufgeben. Sie überlegen juristische Schritte, sehen aber vor allem die Politik in der Pflicht. „Als erster Schritt müssen alle rund 3.000 ausgegliederten Beschäftigten der BT-Transport GmbH wieder in die BVG eingegliedert werden“, betont Hopmann. Kurth bestätigt, dass er auch innerhalb der BVG viel Zustimmung für seinen Kampf gefunden hat. Mehr als 150 Kolleg*innen haben eine Solidaritätserklärung unterzeichnet. Auch das außerbetriebliche Solidaritätsnetzwerk Berliner Aktion gegen Arbeitsunrecht (Baga) unterstützt ihn.Im Koalitionsvertrag ist die schnelle Wiedereingliederung der Tochterfirmen in die Mutterunternehmen vereinbart. „Ich erwarte, dass die BVG gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft Verdi nach Wegen sucht, um dieses politisch vereinbarte Ziel auch für die Berliner Verkehrsbetriebe und ihre Tochter Berlin Transport umzusetzen“, sagte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Pascal Meiser, der taz.

donnerstag, 6. dezember 2018 taz

Peter Nowak