Erfolg im Spätverkauf

Minijobber erstreitet Lohnnachzahlungen und Arbeitszeugnis

Am Dienstag ging vor dem Berliner Arbeitsgericht der Lohnkampf in einen
Spätkauf mit einem Vergleich zu Ende. Ein Angestellter hatte auf Lohnnachzahlungen geklagt, weil er nach eigenen Angaben auf Minijobbasis bis zu 60 Stunden wöchentlich gearbeitet habe. Der am erzielte Vergleich sieht vor, dass der Angestellte eine Abfindung von 4000 Euro und ein Arbeitszeugnis bekommt, das bestätigt, dass er sechs Tage wöchentlich in den Laden gearbeitet hat. Dieser Passus sei ihm besonders wichtig gewesen, betonte der Verkäufer gegenüber »nd«. Für die anarchosyndikalistische Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU) und die Berliner Gruppe »Internationale Kommunisten«, die in den
letzten Wochen mehrere Veranstaltungen und Kundgebungen zu dem Fall organisierten betonten, zeigt das Ergebnis, dass selbst in schwer organisierbaren Branchen, wie den Spätverkäufen Erfolge möglich sind.
Bisher war weder der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di noch der FAU ein Fall bekannt, in dem ein Spätverkäufer sich juristisch und politisch gegen seien Arbeitsbedingungen wehrt. »Informelle Beschäftigungsverhältnisse und das hohe Maß an Prekarität, das auch die Ladenbesitzer mit einschließt, machen Widerstand schwer«, erklärt der auf soziale Kämpfe spezialisierte Publizist Holger Marcks. Heinz Steinle von der Nachbarschaftsinitiative, die de Verkäufer unterstützte, sieht das Problem auch im Niedriglohnsektor Einzelhandel, in dem Beschäftigte seit langem über die schlechter werdenden Arbeitsbedingungen klagen. Beispielsweise die Streichung von Abend- und Nachtzuschlägen war Gegenstand eines langen Arbeitskampfes im Jahr 2007.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/214001.erfolg-im-spaetverkauf.html
Peter Nowak

Widerstand ist möglich – sogar im Spätkauf

ARBEIT Die Klage gegen einen Ladeninhaber wegen nicht bezahlten Lohns endet mit einem Vergleich

Mit einem Vergleich endete am 20. Dezember vor dem Arbeitsgericht der Lohnkonflikt zwischen dem ehemaligen Mitarbeiter eines Friedrichshainer Spätkaufs und dessen Besitzer. Der Mitarbeiter hatte entgangenen Lohn einklagen wollen, weil er auf Basis eines Minijobvertrags bis zu 60 Stunden wöchentlich im Laden gearbeitet habe (die taz berichtete). Der Inhaber hingegen gab an, der Angestellte sei nur 20 Monatsstunden beschäftigt gewesen. Der Angestellte bekommt nach der Einigung eine Abfindung von 4.000 Euro sowie eine Bescheinigung, dass er sechs Tage in der Woche in dem Spätkauf gearbeitet hat. Beide Parteien verpflichten sich wechselseitig, keine weiteren Forderungen mehr zu stellen und alle Anzeigen zurückzunehmen. Der Spätkaufbesitzer hatte nicht nur den Kläger wegen falscher Angaben, sondern auch mehrere Internetportale verklagt, die über den Fall berichteten.

Der Kläger zeigte sich gegenüber der taz über das Ergebnis erleichtert: „Ich konnte alle meine Forderungen durchsetzen.“ Wichtig sei ihm vor allem der Nachweis gewesen, dass er sechs Tage in der Woche in dem Laden gearbeitet habe. „Der Ausgang zeigt, dass Widerstand auch in schwer organisierbaren Branchen möglich ist“, meinte auch der Sekretär der Berliner Freien ArbeiterInnen-Union (FAU), Florian Wegner. Der Angestellte hatte sich von der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft unterstützen lassen. In den vergangenen Wochen organisierte sie mit einer Friedrichshainer Nachbarschaftsinitiative mehrere Veranstaltungen und Kundgebungen in der Nähe des Spätkaufs. Die letzte fand am vergangenen Freitag statt, dazu schickte auch die als „Emmely“ bekannt gewordene Kaiser’s-Kassiererin eine Grußadresse. Sie war bundesweit bekannt geworden, weil sie sich erfolgreich gegen ihre Entlassung wegen eines angeblich unterschlagenen Flaschenbons im Wert von 1,30 Euro gewehrt hatte.
p://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2011%
2F12%2F21%2Fa0153&cHash=a6871e869f
Peter NOwak