Haft macht altersarm


Die Justizministerkonferenz hat kürzlich die Aufnahme von Straf­gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung angemahnt. Die Bundesländer verschleppen dieses Vorhaben seit 41 Jahren.

»Auf Initiative von Berlin hat die Justizministerkonferenz am 7. Juni 2018 beschlossen, dass die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist.« Mit dieser kurzen Pressemitteilung weckte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in der vergangenen Woche Hoffnung bei Tausenden Gefangenen. Die Justizministerinnen und -minister der Länder bekundeten auf ihrem jüngsten Treffen die Absicht, endlich ein Gesetz zu befolgen, das bereits 1977 vom Bundestag in Bonn beschlossen worden war. Allerdings war es nie in Landesrecht übernommen worden, die Gegner des Vorhabens hatten stets auf fehlendes Geld verwiesen (Jungle World 48/2015). Ein weiterer Grund dürfte darin bestehen, dass Strafgefangene keine politische Lobby haben.

Die Folgen sind der juristischen Ignoranz sind gravierend: Selbst wer im Gefängnis jahrelang geschuftet hat, muss wegen der fehlenden Rentenbeiträge aus der Haftzeit mit einiger Wahrscheinlichkeit mit Armut im Alter rechnen. Auch eine gewerkschaftliche Organisierung wird Strafgefangenen verweigert, die 2014 gegründete Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Or­ganisation (GG/BO) wird bislang nicht als Gewerkschaft anerkannt. Die GG/BO forderte in den vergangenen vier Jahren neben dem Mindestlohn für Strafgefangene wiederholt auch deren Einbeziehung in die Rentenversicherung. Wie eng die ­beiden Forderungen zusammenhängen, wird deutlich, wenn man die Grundlage der Rentenberechnung betrachtet. Würde sie sich an den Dumpinglöhnen orientieren, für die Gefangene derzeit schuften müssen, würde sich auch bei ihrer Einbeziehung in die Rentenversicherung an der Altersarmut nichts ändern. Das betont auch der Sprecher der GG/BO, Marco Bras dos Santos, im Gespräch mit der Jungle World. Er sieht es als Erfolg für seine Organisation, dass die Landesjustizminister überhaupt wieder auf ein Gesetz verwiesen haben, dessen Umsetzung die Bundesländer seit 41 Jahren verschleppen.

Selbst wer im Gefängnis jahrelang geschuftet hat, muss wegen der fehlenden Rentenbeiträge aus der Haftzeit mit Armut im Alter rechnen.

Doch für Santos gehören nicht nur der Mindestlohn und die Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in die Rentenversicherung zusammen. Er fordert auch die Koalitionsfreiheit für die Kollegen hinter Gittern. Das würde ihnen ermöglichen, für ihre Forderungen in den Arbeitskampf zu treten. Solche Schritte würden den Gefangenen nach derzeitiger Rechtslage als Meuterei ausgelegt, für die sie eine weitere Bestrafung fürchten müssten. So können die Gefangenen kaum für ihre Arbeitsrechte eintreten. Gefangene, die sich in den vergangenen vier Jahren in der GG/BO gewerkschaftlich orga­nisierten, waren ohnehin häufig mit Zellendurchsuchungen, Verlegungen und anderen Sanktionen konfrontiert. Mit großer Unterstützung für ihre Forderungen nach Mindestlohn und Aufnahme in die Rentenversicherung können sie außerhalb der Gefängnisse nicht rechnen. So berichten nur sehr wenige Medien überhaupt darüber, dass die Justizministerkonferenz an die seit vier Jahrzehnten verschleppte Rentenversicherung für Gefangene erinnert hatte.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie gehört zu den wenigen Organisationen, die seit Jahren Mindestlohn und Rentenbeiträge für Strafgefangene fordern. Die Sprecherin des Komitees, Britta Rabe, bewertet die Erklärung der Justizminister im Gespräch mit der Jungle World positiv, weist allerdings auf viele offene Fragen hin: So sei überhaupt noch nicht geklärt, wie die Rentenversicherung geregelt werden soll, etwa was die Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe angeht. Zudem sei kein Termin genannt worden, ab dem die Gefangenen in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Rabe weist auch auf eine Frage hin, die über die erforderlichen konkreten Regelungen hinausweist: Warum sollten nicht auch die Gefangenen entschädigt werden, die in Altersarmut leben, weil die Politik die Anwendung eines Gesetz über vier Jahrzehnten verschleppt hat? Solche Fragen müssten Juristen in der nächsten Zeit auf jeden Fall prüfen, sagt sie. Die Zeit der schönen Absichtserklärungen bei der Rente für Gefangene sei längst vorbei.

Das dürfte auch den Verantwortlichen in den Bundesländern dämmern. Es wird interessant sein zu sehen, wie diejenigen Länder, die sich bislang gegen die Aufnahme der Strafgefangenen in die Rentenversicherung gesträubt haben – neben Bayern waren es auch Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein –, künftig mit der Erinnerung durch die Justizministerkonferenz umgehen werden. Dass die Justizminister keinen Termin genannt haben, kommt den Ländern entgegen, denn so gibt es keine Frist, aus der sich unter Umständen ein einklagbarer Rechtsanspruch für die Gefangenen ableiten ließe.

https://jungle.world/artikel/2018/25/haft-macht-altersarm

Peter Nowak

Endlich auf dem Weg

Peter Nowak über einen Beschluss der Justizminister zur Rente für arbeitende Gefangene

Es sind nur zwei Sätze, die vielleicht verhindern könnten, dass Tausende Menschen im Alter in Armut leben müssen. »Auf Initiative von Berlin hat die Justizministerkonferenz am 07.06.2018 beschlossen, dass die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist«, heißt es in einer Mitteilung des Berliner Justizsenats. Die Nachricht ging unter, dabei enthält sie eine kleine Sensation: Immerhin bekunden die Länderminister damit die Absicht, ein seit 41 Jahren verschlepptes Vorhaben umzusetzen. Seit 1977 steht zu Recht im Strafvollzugsgesetz die Forderung, arbeitende Gefangene in das Rentenversicherungssystem zu integrieren. Die Angleichung der Lebensverhältnisse »hinter Mauern« mit denen »draußen« gehört zum Kern des Resozialisierungsprinzips

Das Argument für den Ausschluss war bislang das fehlende Geld. Doch der eigentliche Grund liegt darin, dass Gefangene keine Lobby haben. So wurde von der Politik akzeptiert, dass sie in Altersarmut leben müssen, auch wenn sie im Gefängnis jahrelang zu Niedriglöhnen gearbeitet haben. Einen Mindestlohn bekommen sie bis heute nicht. Auch das Recht auf eine gewerkschaftliche Organisierung wird ihnen abgesprochen. Deswegen wird die 2014 gegründete Gefangenengewerkschaft bis heute nicht anerkannt. Sie hat neben dem Mindestlohn auch den Einbezug in die Rentenversicherung wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

»Wo bleibt die Koalitionsfreiheit?«, fragt der Sprecher der Solidaritätsgruppen, Marco Bras dos Santos

Viele Organisationen der Straffälligenhilfe unterstützen diese Forderungen seit Jahrzehnten. »Wo bleibt die Koalitionsfreiheit?«, fragt der Sprecher der Solidaritätsgruppen, Marco Bras dos Santos,
die der Gefangenengewerkschaft zur Seite stehen. Dann könnten die arbeitenden Gefangenen notfalls mit einem Arbeitskampf dafür sorgen, dass die Absichtserklärung zu für sie akzeptablen Bedingungen umgesetzt wird. Denn noch sind weder die Rentenhöhe noch der Termin für die Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in die Rentenversicherung klar. Das kritisiert auch Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, das sich seit Jahren für dieses Anliegen einsetzt. Die Bundesregierung sei jetzt gefordert, schnellstmöglich das entsprechende Gesetz zu erlassen.
Rabe fordert, dass der Mindestlohn als Bemessungsgrundlage für die Rentenhöhe herangezogen werden müsse. Das zeigt auch, wie notwendig weiterhin eine solidarische Öffentlichkeit ist. Und warum sollten nicht auch die Gefangenen entschädigt werden, die in Altersarmut leben müssen, weil die Politik ein Gesetz seit vier Jahrzehnten verschleppt hat, das genau dies verhindern sollte? Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Warum soll es nicht auch einen Rechtsanspruch für Gefangene auf Mindestlohn und Rente für ihre Arbeit geben?

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1091213.endlich-auf-dem-weg.html?

Peter Nowak

Ein Streik hinter Gittern wäre Meuterei

Mehmet Aykol arbeitet seit über 20 Jahren in einer Druckerei. Doch im Rentenalter droht ihm Armut, er wird auf Grundsicherung angewiesen sein. Aykol gehört zu den etwa 64 000 Strafgefangenen in Deutschland, die trotz regelmäßiger Arbeit keine Rentenansprüche haben. »Das widerspricht dem erklärten Ziel des Strafvollzugs, straffällig gewordene Menschen dabei zu unterstützen, den Weg zurück in die Gesellschaft zu finden«, erklärte Michael Löher vom Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Gemeinsam mit weiteren sozialpolitischen Organisationen hat er am Mittwoch auf einer Pressekonferenz die Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung gefordert.

Bereits in den früheren 1970er Jahren diskutierten Juristen und Kriminologen die soziale Gleichstellung der Beschäftigten hinter Gittern. Das Strafvollzugsgesetz von 1977 sah die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung vor. Sie wurde nicht umgesetzt, weil sich Bund und Länder nicht über die Finanzierung einigen konnten. Für Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie geht es dabei um eine massive Verletzung der Grundrechte. Ähnlich argumentiert die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe, Gabriele Sauermann: »Arbeitende Gefangene werden nicht nur gegenüber ihren Kollegen draußen diskriminiert sondern auch gegenüber den Strafgefangenen, die als Freigänger außerhalb der Gefängnisse arbeiten und in die Rentenversicherung einbezogen sind.« Aus vielen Kontakten mit den Gefangenen weiß sie, wie stark der Ausschluss aus der Rentenversicherung die Menschen belastet.

Die 2014 gegründete Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) erfährt unter anderem wegen ihres Eintretens für die Rente arbeitender Gefangener viel Zustimmung. GG/BO-Sprecher Falk Pyrczek betont allerdings auch, dass nur die Zahlung von Mindestlohn für die Knastarbeit gewähreistet, dass die Gefangenen von ihrer Rente leben können.

Noch eine weitere Forderung der GG/BO ist für den Kampf um die Rente hinter Gittern wichtig: Die Gewährleistung von vollen gewerkschaftlichen Rechten im Gefängnis. »Wenn aktuell Gefangene für die Einbeziehung in die Rentenversicherung in einen Streik treten würden, könnten und müssten sie wegen Meuterei mit empfindlichen Strafen rechnen«, erklärt Pyrczek. So werde das Gefängnis zu einem Billiglohnland im Inneren der Bundesrepublik, das auch Arbeitskräfte an die Automobilbranche verleiht. Als hoffnungsvolles Zeichen wertet der Gefangenengewerkschafter, dass der LINKE-Bundesvorstand die Forderungen der GG/BO unterstützt. Pyrczek hofft, dass das Bundesland Thüringen mit dem LINKE-Ministerpräsidenten Bodo Ramelow im Bundesrat die Initiative für die Rechte der Gefangenen ergreift.

Bei der Herbstkonferenz der Bundesjustizminister am 17. November in Berlin steht das Thema Rente für arbeitende Gefangene wieder einmal nicht auf der Tagesordnung. Michael Löher vom Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge erwartet in dieser Legislaturperiode keine Ergebnisse mehr. Jetzt müsse dafür gesorgt werden, dass die Forderung nach Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung in die Koalitionsverhandlungen nach den nächsten Bundestagswahlen Eingang findet.

Peter Nowak