Kampf der Bauarbeiter*innen der Mall of Berlin geht juristisch in die letzte Instanz

Schon seit 2014 kämpfen die Kolleg*innen gemeinsam mit der FAU Berlin um ihren Lohn, langsam geht es in den Endspurt.

Die Verhandlung am Berliner Landesarbeitsgericht war am 17. Januar nach knapp 15 Minuten beendet. Dabei ging es um ein Berufungsverfahren eines rumänischen Bauarbeiters, der auf der Mall of Berlin um seinen Lohn geprellt worden war. Es ging um den Betrag von exakt 2775 Euro und 20 Cent. Er gehörte zu den 8 Bauarbeiter*innen, die…

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Ausbeutung bleibt legal

MALL OF SHAME
Die Klage eines um seinen Lohn betrogenen Bauarbeiters wird vom Arbeitsgericht abgewiesen

„Ich hatte große Hoffnungen in die deutsche Justiz. Doch mittlerweile bin ich sehr enttäuscht“, sagt Ovidiu Mindrila. Gerade hat der rumänische Bauarbeiter erfahren, dass seine Klage auf eine Lohnnachzahlung von 4.134 Euro abgewiesen wurde. Mindrila war extra aus Rumänien zum Prozess am Berliner Arbeitsgericht angereist. Er gehört zu jener Gruppe umänischer Bauarbeiter, die auf der Baustelle des Einkaufszentrums Mall of Berlin gearbeitet haben und um große Teile ihres Lohns geprellt wurden. Das ausstehende Geld wollte sich Mindrila nun von der Bauherrin HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG holen. Mandrila hatte von August bis Oktober 2014 vertragslos fast 500 Stunden für ein Subunternehmen auf der Baustelle gearbeitet. Statt der versprochenen 6 Euro pro Stunde erhielt er am Ende nur etwa 200 Euro. Daraufhin wandte er sich mit einigen anderen Geprellten an die Basisgewerkschaft FAU (Freie ArbeiterInnenunion). Die Arbeiter protestierten edienwirksam und reichten Klagen gegen die Subunternehmen ein, bei denen sie beschäftigt waren. Obwohl sie in mehreren Prozessen gewannen, hat keiner der Betroffenen bisher seinen Lohn erhalten, weil die Subunternehmen Konkurs
anmeldeten. Doch Mandrila und die FAU wollten sich damit nicht abfinden. Also verklagten sie mit der HGHI die Bauherrin, die das Zentrum betreibt. Die Firma gehört zum Firmengeflecht des Investors Harald Huth. „Wer die Subunternehmen auswählt, ist auch dafür verantwortlich, wenn die Löhne nicht gezahlt werden“, so die Argumentation von Mindrilas Anwalt Sebastian Kunz.
Der Anwalt der beklagten Firma hatte hingegen argumentiert, dass einzig die Subunternehmen bestimmen, was auf
der Baustelle geschieht. Das Geschäft der Holding sei es einzig, Einkaufszentren zu betreiben. Für den Bau seien die beauftragten Unternehmen zuständig. Dieser Rechtsauffassung schloss sich das Arbeitsgericht an und lehnte indrilas Klage ab. Trotz dieser Niederlage will er den juristischen Kampf fortsetzen. „Es geht um mein Recht“, betonte er gegenüber der taz. Enttäuscht zeigte sich auch Hendrik Lackus von der FAU Berlin. Anfangs habe er noch die Hoffnung gehabt, dass die Arbeiter ihre Löhne bekommen. Doch je länger sich die Auseinandersetzung hinzog, umso pessimistischer wurde er. Über die Stimmung der Betroffenen sagte er: „Mittlerweile sind viele der Arbeiter wieder in Rumänien. Trotz des großen Interesses an ihrem Fall in Deutschland glauben sie nicht mehr, dass sie ihren Lohn bekommen.“

TAZ DONNERSTAG, 4. MAI 2017

Peter Nowak