Mit ‘Hartz IV’ getaggte Artikel

Der absolute Nullpunkt

Samstag, 02. Februar 2013

Die Jobcenter verhängen immer häufiger Sanktionen. Auch eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um 100 Prozent ist möglich.
Drucken»Die Minderung erfolgt für die Dauer von drei Monaten und beträgt 100 Prozent des Arbeitslosengeld II«, teilte die Sachbearbeiterin des Jobcenters der Stadt Forst dem erwerbslosen Bert Neumann* mit. Als wäre diese Mitteilung nicht schon aussagekräftig genug, heißt es im nächsten Absatz des Schreibens: »Ihr Arbeitslosengeld II fällt in diesem Zeitraum komplett weg.« Als Grund gab das Jobcenter an, Neumann sei einem Computergrundkurs des Bildungswerks »Futura GmbH« unentschuldigt ferngeblieben. »Ich wurde zum dritten Mal in den gleichen Computerkurs geschickt, der aber immer von unterschiedlichen Trägern veranstaltet wurde«, sagt der Erwerbslose der Jungle World. Dort seien den Kursteilnehmern für die Jobsuche die Grundlagen der Internetnutzung beigebracht worden. Da Neumann seit Jahren mit Computern arbeitet, langweilte er sich in dem Kurs schon beim ersten Mal. Dass ihn die Sachbearbeiter des Jobcenters gleich dreimal zum Kursbesuch aufforderten, interpretiert er ebenso als Schikane wie den Totalentzug des ALG II.

Für den Kauf dringend benötigter Lebensmittel wurde ihm vom Amt ein Gutschein im Wert von 176 Euro ausgehändigt. Genussmittel dürfen damit nicht erworben werden. Wenn nicht der gesamte Betrag bei einem Einkauf ausgeben wird, verfällt der Restbetrag, weil kein Wechselgeld ausgezahlt werden darf. Nach dem Ende der Sperre wird der Wert der Gutscheine monatlich mit zehn Prozent von seinen Hartz IV-Leistungen abgezogen, bis der Betrag beglichen ist. Seit der Streichung des ALG II kann Neumann auch seine Miete nicht zahlen, er fürchtet die Kündigung. Mittlerweile hat sein Anwalt Klage gegen den Totalentzug von Hartz IV eingereicht. Seine Erfolgsaussichten sind nicht schlecht. Eine 100-Prozent-Sanktion sei prinzipiell rechtmäßig, im Detail aber an sehr vielen Punkten angreifbar, sagt Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht beim Verein Tacheles, der Jungle World. Erfolge gebe es regelmäßig. »Ich würde behaupten, dass in der juristischen Prüfung etwa 75 Prozent der Sanktionsbescheide kassiert werden.« Eine Sanktion, die einen Wohnungsverlust zur Folge hat, sei verfassungswidrig, interpretiert Thomé anhand zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe von Hartz IV und zum Asylbewerberleistungsgesetz vom Februar 2009 und Juli 2012. Allerdings ist der Weg durch die juristischen Instanzen zeitaufwendig. Ein Mensch, der befürchten muss, die Wohnung zu verlieren, hat diese Zeit oft nicht.

Zur Unterstützung von Bert Neumann hat sich in Forst ein »Freundeskreis« gegründet. Unter dem Motto »Sanktionen treffen einzelne, doch gemeint sind alle« lädt er für den 8. Februar zum Podiumsgespräch über Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger. Allein in Forst wurden in letzter Zeit fünf Beziehern von ALG II die Leistungen auf null gekürzt. Bundesweit hat die Zahl der gegen Hartz-IV-Bezieher verhängten Sanktionen im vorigen Jahr einen Rekordstand erreicht. Wie die Bundesanstalt für Arbeit mitteilte, verhängten die Jobcenter von August 2011 bis Juli 2012 erstmals in mehr als einer Million Fällen Strafen gegen Langzeitarbeitslose. Als Gründe für dieses Vorgehen wurden die gute Arbeitsmarktsituation und die Professionalisierung der Jobcenter genannt. Damit zeigt sich, dass mit dem statistischen Rückgang der Erwerbslosenzahlen, der im Wesentlichen auf dem Boom des Niedriglohnsektors beruht, der Druck auf die Bezieher von Transferleistungen zunimmt. Zugleich steigt der gesellschaftliche Druck auf Erwerbslose, die als »renitent« wahrgenommen werden. Das musste auch Ralph Boes erfahren, der sich für das bedingungslose Grundeinkommen engagiert und zur Diskussionsveranstaltung in Forst eingeladen wurde. Nachdem er Anfang Dezember bei einem Auftritt in der Talkshow »Menschen bei Maischberger« die Hartz-IV-Sanktionen als Zwang bezeichnet und deren Abschaffung gefordert hatte, attackierte ihn die Bild-Zeitung als »Hartz-IV-Schnorrer«.

* Name von der Redaktion geändert
http://jungle-world.com/artikel/2013/05/47046.html
Peter Nowak

“Ihr Arbeitslosengeld fällt komplett weg”

Sonntag, 06. Januar 2013

Während Bild gegen selbstbewusste Erwerbslose hetzt, gehört ein Totalentzug von Hartz IV-Leistungen zur scharfen Waffe der Jobcenter

“Die Minderung erfolgt für die Dauer von drei Monaten und beträgt 100 % des Arbeitslosengeld II”, teilte die Sachbearbeiterin des Forster Jobcenters dem erwerbslosen Bert N. mit. Als wäre diese Mitteilung nicht schon aussagekräftig genug, wurde, wird im nächsten Absatz des Schreibens noch einmal wiederholt: “Ihr Arbeitslosengeld II fällt in diesem Zeitraum komplett weg.”

Als Grund für den Komplettentzug von Hartz IV wurde vom Jobcenter in dem Schreiben angegeben, N. sei einem PC-Grundkurs des Bildungswerks Futura GmbH unentschuldigt ferngeblieben. “Ich wurde zum dritten Mal in den gleichen Computerkurs geschickt, der aber immer von unterschiedlichen Trägern veranstaltet wurde”, erklärte der Erwerbslose gegenüber Telepolis. Dort seien den Kursteilnehmern die Grundlagen der Internetnutzung beigebracht worden, damit sie das es bei den Bewerbungen nutzen können. Da N. seit Jahren mit Computern umgehen kann, langweilte er sich in dem Kurs schon beim ersten Mal. Dass ihn die Sachbearbeiter im Jobcenter gleich dreimal zum Kursbesuch aufforderten, interpretiert N. genauso als Schikane wie der Totalentzug des ALGII.

Für den Kauf der dringend benötigten Lebensmittel wurde ihm vom Amt ein Gutschein im Wert von176 Euro ausgehändigt. Das Landessozialgericht NRW hatte 2009 entschieden, dass das Jobcenter zeitgleich mit dem vollständigen Wegfall von Hartz IV-Leistungen auch darüber entscheiden muss, ob dem Hartz IV-Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine zur Verfügung gestellt werden. Diese Verpflichtung ergibt sich für das Gericht aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Genussmittel dürfen damit mit dem Gutschein nicht erworben werden. Zudem muss der gesamte Betrag bei einem Einkauf ausgeben werden, sonst verfällt der Restbeitrag, weil kein Wechselgeld ausgezahlt werden darf. Nach dem Ende der Sperre werden die Gutscheine allerdings mit 10 % von seinen Hartz IV-Leistungen abgezogen


Gefahr der Obdachlosigkeit droht

Seit der Streichung des ALG II kann N. auch die Miete nicht bezahlen. “Ich habe es dem Vermieter noch gar nicht gesagt, weil ich befürchte, dass er mir sofort die Kündigung schicken wird”, meint N. Mittlerweile hat er einen Anwalt eingeschaltet, der Klage gegen den Totalentzug von Hartz IV eingereicht.

Seine Erfolgsaussichten sind nicht schlecht. Eine 100 % Sanktion sei generell rechtmäßig, im Detail aber an sehr vielen Punkten angreifbar, erklärt der Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht beim Verein Tacheles Harald Thome gegenüber Telepolis. “Erfolge gibt es regelmäßig. Ich würde behaupten, dass in der juristischen Prüfung ca. 75 % der Sanktionsbescheide kassiert werden.” Thome vertritt auch die These, dass eine Sanktion, die einen Wohnungsverlust zur Folge hat, verfassungswidrig ist. Das ist für ihn zumindest die Konsequenz aus den BVerfG- Urteilen zur Höhe von Hartz IV und zum Asylbewerberleistungsgesetz vom Februar 2009 und Juli 2012. Allerdings ist ein Weg durch die juristischen Instanzen zeitaufwendig. Ein Mensch, dem sämtliche Leistungen gestrichen wurden und der befürchten muss, die Wohnung zu verlieren, hat aber diese Zeit oft nicht.

Widerstand gegen Hartz IV-Regime

In Forst hat sich mittlerweile eine Gruppe gebildet, die für Anfang Februar eine Veranstaltung zum Thema “Zwang und Widerstand unter Hartz IV” plant Eingeladen ist mit Ralph Boes auch ein Erwerbslosenaktivist, der in den letzten Wochen mit einen Hungerstreik gegen Sanktionen der Jobcenter zur Zielscheibe populistischer Boulevardmedien und deren Leser wurde. Dabei ist ein kritisches Hinterfragen der von Boes gewählten Hungerstreikaktion sicherlich berechtigt. Doch Bild hat in ihm nur einen neuen Angriffspunkt für ihre sozialchauvinistische Hetze gegen Erwerbslose gefunden, die eigene Interessen vertreten und die offen sagen, dass sie das Hartz IV-Regime ablehnen.

Wie schon bei ähnlichen Kampagnen gegen “freche Arbeitslose” wird Bild dabei von einen Teil der Leserschaft unterstützt und überboten. Der Soziologe Berthold Vogel vertritt die These, dass eine von Absturzängsten geplagte Mittelschicht mit den Ressentiments gegen die zu Überflüssigen erklärten “Unterklassen” reagiert. Dazu gesellen sich noch Menschen im Niedriglohnbereich, die gerade, weil sie sich ausbeuten lassen, alle Kritiker an dem System besonders stark angreifen. Dass nicht ein Totalentzug von Hartz und eine damit zumindest billigende Inkaufnahme von Obdachlosigkeit für Schlagzeilen sorgt, sondern ein Erwerbsloser, der gegen das Sanktionsregime kämpft, ist das eigentliche Problem. Die Zahl der Totalsanktionierten wächst. Allein in Forst sind 5 Fälle bekannt.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/153474
Peter Nowak

Digital unsozial

Freitag, 07. September 2012

Nicht nur in der Diskussion um den Lebensunterhalt ihres Geschäftsführers zeigt die Piratenpartei, dass sie prekär Beschäftigte, Arbeitslose und Benachteiligte nicht zu ihrer Klientel zählt.

»Ich gehe«, erklärte der politische Geschäftsführer der Piratenpartei, Johannes Ponader, in der vergangenen Woche. Die Ankündigung seines Rückzugs bezog sich nicht auf sein Parteiamt, sondern auf das Jobcenter. Der Theaterpädagoge hatte bisher Arbeitslosengeld II bezogen. Um seinen Lebensunterhalt ohne Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz bestreiten zu können, stellte Ponader mit Unterstützung der Piratenpartei einen Spendenaufruf ins Netz.

Nachdem der Parteifunktionär während einer Fernsehdebatte im Mai als ALG-II-Bezieher geoutet worden war, entspann sich in Internetforen eine heftige Debatte darüber, wieso der politische Geschäftsführer einer Partei von Hartz-IV-Leistungen lebt. Dabei wurde mit sozialchauvinistischen Tönen nicht gespart, wie sie die Autoren Christian Baron und Britta Steinwachs materialreich am Beispiel der virtuellen Angriffe gegen »Deutschlands frechsten Arbeitslosen Arno Dübel« auf den Internetseiten der Bild-Zeitung nachgewiesen haben (Jungle World 28/12).

Besonders die Aussagen einer Anonymous-Gruppe könnten sehr wohl auch von Bild-Lesern stammen. Auf Facebook kündigte sie der Piratenpartei die Freundschaft und schrieb aus diesem Anlass: »Mit diesem Spendenaufruf habt ihr euch endgültig selbst ins politische Abseits geschossen. Wie kann man jemanden, der erfolgreich das Studium der Pädagogik und der Theaterwissenschaften abgeschlossen hat, aber aus purer Bequemlichkeit nicht gewillt ist, arbeiten zu gehen, als politischen Geschäftsführer (…) mit einer derart lächerlichen Aktion auch noch im Amt halten? (…) Es macht uns traurig, mit ansehen zu müssen, wie Ponader durch sein Verhalten die jahrelange Arbeit vieler engagierter Piraten in nur wenigen Wochen zunichte macht. So leid es uns tut, aber solange Ponader noch im Amt ist und weiterhin Narrenfreiheit genießt, werden wir unseren Support für die Piratenpartei in Deutschland einstellen.«

Das Bild vom studierten Faulenzer, der zu bequem zum Arbeiten ist, gehört schon lange zum Ressentiment, das erwerbslosen Akademikern entgegenschlägt, die ihre Arbeitskraft nicht zu jedem Preis verkaufen wollen. Dass Ponader als politischer Geschäftsführer einer Tätigkeit in Vollzeit nachgeht, die als Ehrenamt nicht bezahlt wird, war den Anonymous-Schreibern offenbar keine Zeile wert. Anscheinend wäre es für sie statthaft, wenn Ponader neben seiner zeitaufwendigen Parteitätigkeit seinen Lebensunterhalt mit einem Nebenjob bestreiten würde. Wer braucht schon Schlaf?

Auch innerhalb der Partei melden sich diejenigen zu Wort, die es offensichtlich als ein besonderes Privileg Ponaders sehen, unentgeltlich für die Partei arbeiten zu dürfen. So verurteilten Florian Zumkeller-Quast und Paul Meyer-Dunker, der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der Jungen Piraten, in einem offenen Brief nicht etwa die Tatsache, dass der Geschäftsführer ohne Bezahlung bei der Partei tätig ist, sondern die Spendensammlung für Ponader. Sein Verhalten sei untragbar, hieß es in dem Schreiben. Er habe seine Position genutzt, um »persönliche Vorteile« zu erlangen. Wenn er der Meinung sei, dass für die Arbeit eine Aufwandsentschädigung angemessen sei, solle er sich um entsprechende Beschlüsse bei seiner Partei bemühen, riet der Parteinachwuchs dem Geschäftsführer.

Angesichts solcher Stimmen aus der Partei und ihrem Umfeld wirkt das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Peter Arlt, wie die Stimme der Vernunft. Nachdem der ALG-II-Bezug Ponaders bekannt geworden war, wollte Arlt vom Bundesvorsitzenden der Piratenpartei, Bernd Schlömer, wissen, warum die Partei ihren Geschäftsführer nicht einfach bezahlen könne. Der Pressesprecher des deutschen Erwerbslosenforums, Martin Behrsing, ist sich ausnahmsweise in dieser Frage sogar einmal mit Arlt einig. Es sei nicht verständlich, warum eine Partei mit einem derartigen Mitgliederzulauf nicht in der Lage sei, ihren Geschäftsführer vernünftig zu bezahlen, sagt Behrsing der Jungle World. »Ein Ehrenamt übt man in der Freizeit aus. Es ist keineswegs ein unbezahlter Fulltime-Job und Hartz IV kein bedingungsloses Grundeinkommen«, betont der Erwerbslosensprecher. Ponader und seine innerparteilichen Kritiker inszenierten ein »absurdes neoliberales Theater«, so Behrsing. »Sowohl Ponader, der mittlerweile von Spenden lebt, als auch seine parteiinternen Kritiker, die von ihm unbezahlte Arbeit erwarten, unterbieten die durch Hartz IV verursachten Dumpinglöhne bei weitem.« Für Behrsing gilt dagegen immer noch der Grundsatz: »Keine Arbeit ohne Lohn!«

Dass darüber anscheinend bei vielen Piraten und in ihrem Umfeld keine Einigkeit besteht, und dass zudem niemand Ponader geraten hat, sich gewerkschaftlich zu organisieren und bei der Partei einen Lohn einzufordern, von dem er ohne weitere Hartz-IV-Leistungen oder Spendensammlungen leben kann, überrascht jedoch nur, wenn man die Selbsteinschätzung führender Piratenpolitiker und deren politische Praxis ignoriert. So haben Piraten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eindeutig die berüchtigte »Schuldenbremse« befürwortet. In verschiedenen Kommunalparlamenten haben die Vertreter der Partei für die Einsparungen bei kulturellen und sozialen Einrichtungen gestimmt, so etwa im Berliner Bezirk Pankow für die Schließung einer Seniorenbegegnungsstätte. Erst als dort die betroffenen Rentner mit einer Besetzung der Einrichtung gegen den Beschluss protestieren und so bundesweit bekannt wurden, distanzierten sich die Piratenvertreter von der Entscheidung.

Zudem hat der Parteivorsitzende Schlömer mehrmals klargestellt, dass er einer liberalen und nicht etwa einer libertären Partei vorsteht, wie manche wohlwollende Linke noch immer annehmen. Schlömer sieht seine Klientel denn auch keinesfalls in Protest-, sondern in Wechselwählern, wie er im August während einer Podiumsdiskussion mit Katja Kipping (Linkspartei) in Berlin sagte. Dabei spekuliert nicht nur er auch auf ehemalige Anhänger von Union und FDP.

Bisher gibt es wenige kritische Auseinandersetzungen mit dem unsozialen Programm der Piratenpartei. Das von Claus Leggewie und Christoph Bieber im Transcript-Verlag herausgegebene Buch »Unter Piraten. Erkundungen in einer neuen politischen Arena« bietet zwar eine gute Analyse von deren Milieu. Doch die Sozialpolitik des Forschungsobjekts wird von den meisten Autoren, darunter Publizisten der Zeit und Süddeutschen Zeitung, einfach nachvollzogen.

Lediglich die Autorin Katja Kullmann macht in ihrem vor einigen Monaten in dem Buch »Die Piratenpartei – Alles klar zum Entern?« veröffentlichten Aufsatz darauf aufmerksam, dass soziale Begriffe im Programm der Partei absolute Ausnahmen sind. Im Grundsatzprogramm komme 44 Mal der Begriff »Freiheit« beziehungsweise »Freiheitlichkeit« vor. Immerhin acht Mal sei von den Segnungen der »Individualität« die Rede. Ein einziges Mal tauche das Wort »Solidarität« auf, führt Kullmann an. Sie sieht die Gründe dafür in der sozialen Stellung vieler Parteimitglieder. Sie klassifiziert die Partei als »Speerspitze der kreativen Klasse«, die »ihr Kapital gewinnbringend einsetzen will«. In diesem Anspruch konkurriere sie mit anderen Kapitalfraktionen, teile aber mit den Konkurrenten die Abwehr sozialer Ansprüche der Beschäftigten. So könnte der Null-Euro-Job von Ponader also tatsächlich eine Vorbildfunktion für die Unterminierung der Rechte von Beschäftigten haben.

http://jungle-world.com/artikel/2012/36/46187.html

Peter Nowak

Piratengeschäftsführer auf Spendenbasis?

Mittwoch, 22. August 2012

Martin Behrsing, der Sprecher des Erwerbslosenforums, spricht von einem “absurden neoliberalen Theater”

“Ich gehe”, erklärte der politische Geschäftsführer der Piraten Johannes Ponader. Allerdings meint er damit nicht einen Rückzug von seinen Ämtern in der Piratenpartei. Ponader will nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun haben, von dem der Theaterpädagoge bisher Hartz IV-Leistungen bezogen hat. Jetzt wollen die Piraten Geld für ihren Geschäftsführer Spenden sammeln. Sein politisches Amt sei nicht mit dem Bezug von Arbeitslosenhilfe vereinbar, begründet Ponader seinen Rückzug von Hartz IV. Der war aber nicht so ganz freiwillig.

Nachdem Ponaders Hartz IV-Bezug während einer Fernsehdebatte bekannt geworden war, entspann sich in Internetforen eine heftige Debatte darüber, wie es sein kann, dass der politische Geschäftsführer einer Partei von Hartz IV-Leistungen leben muss. Zudem schaltete sich das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt mit einem Anruf beim Piratenvorsitzenden Bernd Schlömer in die Debatte ein und fragte an, warum die Partei ihren Geschäftsführer nicht bezahlen könne.

Nun ist eine solche Diskussion nicht frei von Sozialneid und Sozialchauvinismus. Schließlich müsste man sich fragen, wie es sein kann, dass immer mehr Menschen von ihrer Lohnarbeit nicht mehr leben können und ihren Niedriglohn mit Hartz IV aufstocken müssen. Grundsätzlicher könnte man auch fragen, wie es sein kann, dass immer mehr Menschen, ob mit oder ohne Erwerbsarbeit, auf Hartz IV-Niveau und noch tiefer gedrückt werden. Da ist es eher ein Ablenkungsmanöver, wenn Ponader den Begriff Hartz IV ablehnt, weil er nichts davon hält, “die Empfänger der Bezüge zusammen mit dem verurteilten Peter Hartz in einen Topf zu werfen”. Ponader begibt sich selber auf populistisches Terrain, wenn er eine gerichtliche Verurteilung in den Mittelpunkt stellt und nicht die Agenda-2010-Politik, für die Peter Hartz natürlich nicht vor Gericht stand. Zudem haben auch die größten Befürworter der Agenda 2010 nach der Verurteilung des Namensgebers viel dafür getan, dass diese Politik nicht mehr so sehr mit Hartz in Verbindung gebracht wird.

Hartz ist kein bedingungsloses Grundeinkommen

Scharfe Kritik an der Debatte kommt jetzt vom Erwerbslosenforum Deutschland. Dessen Sprecher Martin Behrsing spricht von einem “absurden neoliberalen Theater”. “Hartz IV ist kein bedingungsloses Grundeinkommen, das zur politischen Selbstverwirklichung dient, und ein politisches Amt als Bundesgeschäftsführer ist keine ehrenamtliche Betätigung, sondern knochenharte Arbeit, die ordentlich bezahlt gehört”, sagte Martin Behrsing. Er machte darauf aufmerksam, dass sich hier die Piraten eine negative Pilotfunktion erfüllen könnten. Schließlich würden viele Vereine und Organisationen ihre Mitarbeiter gerne auf Spendenbasis, die die Beschäftigen womöglich noch selber eintreiben müssen, einstellen wollen.

Behrsing macht darauf aufmerksam, dass die Piraten Mitgliederbeiträge erheben und daher Einnahmen haben müssten, von denen sie auch den Posten bezahlen können. Eigentlich wären auch die Gewerkschaften gefragt, bei den Piraten für Löhne zu sorgen, von denen die Mitarbeiter leben könnten, also ohne Abhängigkeit von Spenden oder Hartz IV. Der Umgang der Piraten mit ihren Mitarbeitern ist aber konsequent, wenn man bedenkt, dass Schlömer von einer liberalen Partei spricht und die Publizistin Katja Kullmann die Piraten als Partei einer aufstrebenden IT-Elite bezeichnet. Da liegt es vielleicht nahe, dass man mal eine Spendensammlung gesetzlich verankerten und erkämpften Sozialstandards vorzieht.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152639
Peter Nowak

Verfassungswidrige Wohnregelung?

Montag, 06. August 2012

Ein Urteil des Sozialgerichts Mainz könnte das Ende der schwammigen Hartz-IV-Bemessung bringen
Richter halten den Begriff der »angemessenen Miete« für zu pauschal und ungeeignet.

Für viele Erwerbslose ist die Hartz-IV-Wohnregelung ein Grund für Ärger und Furcht. Es geht um Paragraf 22 Absatz 1 SGB, der die Kosten der Unterkunft für Erwerbslose regelt. Die Kommunen übernehmen nicht die Miete komplett, sondern den Teil, den sie für »angemessen« halten.

Dieser schwammige Passus könnte dazu führen, dass die Hartz-IV-Wohnregelung verfassungswidrig ist. Dieser Meinung zumindest ist das Mainzer Sozialgericht. In einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: S 17 AS 1452/09) vom 8. Juni monierte das Gericht, dass die Regelung »nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar« sei. Dabei beriefen sich die drei Mainzer Richter auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, in dem der damalige Hartz-IV-Regelsatz verworfen wurde.

Erst vor wenigen Wochen wurde mit Verweis auf dieses Urteil die Hartz-IV-Regelung für Flüchtlinge für grundgesetzwidrig erklärt, weil die bisherigen Sätze keine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Nun könnte über die Wohnrechtregelung das gleiche Urteil gefällt werden, sollte sich auch das Bundesverfassungsgericht der Lesart des Mainzer Sozialgerichts anschließen.

Es hatte über die Klage eines Ehepaars zu entscheiden, das die Einkünfte ihrer Lohnarbeit mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken musste. Für die 62 Quadratmeter große und 358,13 Euro teure Wohnung der beiden hielt das Wormser Jobcenter lediglich einen Betrag von 292,20 Euro Miete für angemessen. Die Mieter sollten sich eine günstigere Wohnung suchen oder die Mietdifferenz selber tragen. Die Richter verurteilten das Jobcenter dazu, die vollständige Miete zu übernehmen.

In der Begründung verwarfen die Richter den Begriff der »angemessene Miete« als zu pauschal. Er sei »auf Grund seiner Entstehungsgeschichte und seiner Unbestimmtheit (…) angesichts der verfassungsrechtlichen Vorgaben« für die Bestimmung des Existenzminimums nicht geeignet, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Begriff könne nur dann verfassungskonform ausgelegt werden, wenn das Jobcenter prüft, ob Mieten »deutlich über den üblichen Unterkunftskosten für der Größe und Struktur nach vergleichbare Haushalte im geografischen Vergleichsraum liegen«. Könne die Behörde das nicht nachweisen, dann müsste sie »die Aufwendungen in voller Höhe weiter (…) übernehmen«. Mit dieser Einschätzung greifen die Richter einen Punkt auf, der bei Erwerbslosen seit der Einführung moniert wird. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass auf den örtlichen Märkten kaum Wohnungen in der Miethöhe zu finden sind, »die von den Jobcentern als angemessen bezeichnet werden«.

Besonders die Innenstadtbezirke würden so zu Zonen, in denen Erwerbslose und Menschen mit niedrigen Einkommen nicht mehr leben können, kritisieren Erwerbslosenaktivisten. Dass sie neben der Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse auch um ihre Unterkunft fürchten müssen, ist für viele Betroffene eine besondere Belastung.
ttp://www.neues-deutschland.de/artikel/234748.
verfassungswidrige-wohnregelung.html
Peter Nowak

Den Hass aufstocken

Sonntag, 15. Juli 2012

Wie funktioniert die Stimmungsmache gegen »Transferbezieher«? Eine Untersuchung zeigt, was Bild-Leser von Empfängern des ALG II halten.

Kürzlich versorgte die Bild-Zeitung aus Anlass ihres 60jährigen Bestehens alle deutschen Haushalte mit einem Gratisexemplar. Auch der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) durfte seine Meinung in dieser Jubiläumsausgabe kundtun. Das Boulevardblatt könne »nur Trends verstärken, aber keine eigenen setzen«, befand Schröder im Interview. »Es muss immer eine Stimmung da sein, an die Bild anknüpfen kann.« In der Bevölkerung vorhandene Stimmungen zu nutzen, beherrschte auch er als Kanzler der Agenda 2010 virtuos. Schon zu Beginn seiner Amtszeit stellte er klar: »Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft.«

Der Ausspruch stieß nicht nur an Stammtischen auf Zuspruch. Bild nahm die Stimmung auf und sorgte mit der eigenen Berichterstattung dafür, dass sie erhalten blieb und verstärkt wurde. Das ist das alltägliche Kerngeschäft der Zeitung seit ihrer Gründung. Die Soziologen Britta Steinwachs und Christian Baron haben nun unter dem Titel »Faul, frech, dreist« ein Buch im Verlag »Edition Assemblage« herausgebracht, in dem sie genauer untersuchen, wie die Stimmungsmache gegen Arbeitslose funktioniert.

Anhand des Untertitels »Die Diskriminierung von Erwerbslosigkeit durch Bild-Leser*innen« wird schon deutlich, dass die Autoren einigen gedanklichen Kurzschlüssen mancher Kampagnen gegen die Bild-Zeitung nicht erliegen, in denen das Boulevardblatt vor allem als Medium denunziert wurde, das die Bevölkerung im Sinne der Herrschenden manipuliere. Baron und Steinwachs hingegen konstatieren nicht nur in der Ober- und Mittelschicht, sondern auch unter Lohnabhängigen und sogar den Erwerbslosen selbst eine Stimmung gegen Erwerbslose, die angeblich nicht arbeiten wollen und zu Unrecht Leistungen beziehen.

Als Grundlage der Untersuchung dient die Berichterstattung über den von Bild zu »Deutschlands frechstem Arbeitslosen« stilisierten Arno Dübel. Weil der schwer kranke und seit Jahrzehnten Arbeitslosengeld beziehende Mann sich dafür in der Öffentlichkeit nicht schämte, sondern freimütig bekannte, es gebe für ihn Schöneres als Lohnarbeit, wurde er zum Gegenstand ­einer Kampagne, an der sich die Leser der Zeitung eifrig beteiligten. Die Autoren haben hierzu Leserkommentare auf Bild.de ausgewertet und in ihre Untersuchung einbezogen. Sie sind in Auszügen auf mehr als 20 Seiten abgedruckt und liefern einen Eindruck von »Volkes Stimme«. Während schriftliche Leserbriefe vor dem Abdruck häufig noch verändert werden, zeigen die Beiträge im Internet ungefiltert, was die Kommentatoren aus der Bevölkerung über Menschen denken, die nicht dazu bereit sind, ihre Arbeitskraft zu jedem Preis und unter allen Bedingungen zu verkaufen.

Genau das nämlich forderten viele, die sich auf Bild.de über Dübel äußerten. Selbst Krankheit und Alter wurden dabei nicht mildernd berücksichtigt. So empfahlen gnädige Bild-Leser, der Mann solle zum »Pappe aufheben im Park« verpflichtet werden oder Einkaufswagen einsammeln. Andere wünschten, er solle im Winter unter Brücken schlafen oder »ganz weggesperrt« werden. »Auf die Straße mit dem Arbeitsverweigerer, der hat nichts anderes verdient«, urteilte eine Person. Schon in der Wortwahl wird deutlich, dass es den meisten Usern um Sanktionierung und Repression ging. Doch Bild-Leser haben auch ein Herz. »Der arme Hund. Der kann doch nichts dafür«, litt ein Schreiber beispielsweise mit Dübels Haustier.

Häufig verwiesen diejenigen, die sich besonders bei der Hetze gegen den Mann hervortaten, darauf, dass sie auch arbeiteten, ohne staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. »Also, ich gehe gerne jeden Morgen arbeiten und bin nicht neidisch auf solche Schmarotzer wie Dübel«, lautet ein repräsentativer Satz. Einige betonten stolz, keine ALG-II-Empfänger in ihrem Freundeskreis zu haben. Manche fanden es besonders verabscheuungswürdig, dass Dübel mit seinem Verhalten »die ehr­lichen und anständigen Arbeitslosen« verunglimpfe.

»Wer Gesetze zu seinem Lebensunterhalt in Anspruch nehmen will, muss sich an die Regeln dieser Gesetze halten«, lautete eine gängige Auffassung. Zwar führten wenige Leser Konventionen und Gesetze an, die es verbieten, einen offensichtlich kranken Mittfünfziger mittellos auf die Straße zu setzen. Andere Kommentatoren sahen denn auch gerade in der Existenz solcher Bestimmungen einen schweren Fehler des Sozialstaats. Häufig endeten solche Postings mit den Worten: »Armes Deutschland!«

Baron und Steinwachs haben eine ergiebige Übersicht geliefert. Doch so begrüßenswert ihr Ansatz ist, die Rolle der Bild-Leser in den Mittelpunkt ihre Untersuchung zu rücken und damit die plumpe These zu hinterfragen, das Boulevardblatt betreibe Manipulation von oben, so fragwürdig bleiben ihre weiteren Erklärungen. Sie interpretieren die Hassbotschaften, die sich gegen Dübel richteten, als ein Beispiel von »Klassismus«, einer Diskriminierung von Erwerbslosen durch Lohnabhängige. Allerdings ist diese Klassifizierung in zweifacher Hinsicht fragwürdig.

So dürften zu den Kommentatoren auf Bild.de auch pflichtbewusste Erwerbslose gehören, die ihre ständige Suche nach Lohnarbeit von jemandem wie Dübel lächerlich gemacht sehen. Davon zeugt die Empörung über die vermeintliche Verunglimpfung »ehrlicher und anständiger Arbeitsloser«. Andererseits finden sich unter den Empfängern von ALG II immer mehr Menschen, deren Lohnarbeit nicht mehr ihre Lebenskosten deckt und die daher staatliche Unterstützung benötigen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine im Juni veröffentlichte Studie des DGB. Demnach ist das Verarmungsrisiko für Erwerbstätige in den vergangenen Jahren gestiegen und weist zudem regionale Unterschiede auf. In den alten Bundesländern waren Ende 2011 durchschnittlich fast 29 Prozent der ALG-II-Empfänger erwerbstätig. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR war es fast ein Drittel. In Brandenburg, Sachsen und Thüringen ist sogar mehr als ein Drittel von ihnen berufstätig. Zwischen 2007 und 2010 stieg die Zahl der Haushalte mit mindestens einem erwerbstätigen Empfänger von ALG II in den alten Bundesländern um 14 Prozent, in Ostdeutschland um elf Prozent. Am stärksten war der Anstieg in Berlin. Aber in Bremen, Hessen und Hamburg ist die Zahl der sogenannten Aufstocker ebenfalls stark gestiegen.

Auch sie werden häufig den »Transferbeziehern« zugerechnet und in abwertender Weise den Lohnabhängigen gegenübergestellt, die ohne staatliche Unterstützung auskommen. Der Begriff des Sozialchauvinismus, mit dem linke Gruppen diese Art der Diffamierung in jüngster Zeit häufiger bezeichnen, ist treffender, als von »Klassismus« zu sprechen, denn er umfasst die Aversion gegen die »Transferbezieher«, die eine zentrale Rolle spielt. Der Sozialchauvinismus kann dabei ALG-II-Empfänger mit und ohne Lohnarbeit genauso treffen wie einen Staat wie Griechenland und seine Bevölkerung. Es ist kein Zufall, dass sich auch hier Bild besonders dabei hervortut, vorhandene Stimmungen zu verstärken.
http://jungle-world.com/artikel/2012/28/45835.html
Erwiderung von Andreas Kemper:
http://andreaskemper.wordpress.com/2012/09/24/sozialchauvinismus-oder-klassismus/
Peter Nowak

Fußballpatriotismus in Krisenzeiten

Montag, 11. Juni 2012

Die Berliner Sozialpsychologin Dagmar Schediwy erklärt das verstärkte Nationalfahnenschwenken mit der Zunahme prekärer Arbeits- und Lebensbedingungen

Seit Freitag ist Deutschland wieder Schland geworden. Schwarzrotgolde Fähnchen sind mittlerweile Alltag. Nachdem in den letzten Jahren viele Artikel verfasst wurden, die sich mit dem nun nicht mehr so neuen Fußballpatriotismus befassen, scheint das Interesse nachzulassen. Deswegen ist es besonders bemerkenswert, dass die Berliner Sozialpsychologin Dagmar Schediwy auch im Jahr 2012 ein Buch zum neuen deutschen Fußballpatriotismus aus sozialpsychologischer Perspektive herausbringt. Die Wissenschaftlerin hat dort die Ergebnisse zahlreicher Befragungen von Fußballfans veröffentlicht. Sie hat die Interviews auf Fanmeilen in verschiedenen deutschen Städten bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 sowie den Europameisterschaften 2008 durchgeführt.

Mythos vom postmodernen Fußballnationalismus?

Dabei hat sie einige der Thesen hinterfragt, die in den letzten Jahren auch von kritischen Intellektuellen zum Thema Fußballnationalismus verfasst worden sind. Es handele sich um einen postmodernen, spielerischen Umgang mit dem Nationalfahnen, so eine der Thesen. Schediwys Interviewpartner meinten es überwiegend sehr Ernst mit dem Patriotismus. Das zeigte sich schon an der Wortwahl, mit der sie ihr Fahnenschwenken begründen. Häufig wurde die Formulierung gewählt, dass man mit damit zu seinem Land stehe. Vor allem in der Bildzeitung wurden die Fans darauf mit Tönen eingestimmt, die die Metapher vom lockeren Patriotismus in Frage stellen. “In einer Art Selbstaffirmations-Offensive propagierte Deutschlands auflagenstärkstes Boulevardblatt eine ‘Ja zu Deutschland’-Haltung, die gegen alle historischen Zweifel immunisieren sollte”, schreibt Schediwy und liefert einige Beispiele. So hieß es in einem Kommentar in Gedichtform am 8.6.2006:

“Die Welt kommt zu uns,
Wer sind wir?
Wir sind wir!
Wir sind Deutschland!
Ja zu Schwarz-Rot-Gold!”

Wenige Tage später veröffentlichte die Bildzeitung In- und Out-Listen, die keinen Zweifel ließen, dass deren Deutschlandbekenntnis nicht von postmodernen Anwandlungen angekratzt ist. Out waren demnach “Snobs, die zu eitel sind, sich die Deutschlandfahne ins Gesicht zu malen oder “Zwitter-Fans, die auf der linken Wange für die eine, auf der rechten für die andere Mannschaft sind”, denn “echte Fußballliebe kennt keine 50 Prozent” liefert das Blatt gleich die Begründung nach. Welche Folgen ein solches unbedingtes Freund-Feinddenken haben kann, zeigte sich bei der letzten WM in Hannover, als ein deutscher Fußballfan zwei Italiener erschossen hat, mit denen er zuvor in Streit geriet, weil einer ein Trikot der italienischen Teams trug. Zudem konnte der Deutschlandfan auch den Fakt nicht ertragen, dass das italienische Fußballteam insgesamt viermal und Deutschland dreimal Weltmeister war.

Fußball und Nation, die letzte Zuflucht?

Wissenschaftliche Pionierarbeit leistete Schediwy mit der von ihr gezogenen Verbindung zwischen dem Anwachsen des Fußballnationalismus seit 2006 und der fast zeitgleichen Entsicherung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse vieler Menschen, die mit der Einführung der Agenda 2010 einen Höhepunkt erreichten. Aber auch viele Selbstständige bekommen die Verunsicherung zu spüren. Je bedrohter die eigene soziale Situation, desto stärker ist die Identifikation mit Fußball-Deutschland, so Schediwys Fazit. “Die Nation hat in Krisenzeiten den psychologischen Vorteil, dass Zugehörigkeit nicht verloren gehen kann. Während eine Stelle gekündigt und ein Vermögen verschwinden kann, bleibt die Zugehörigkeit zur Nation für die bereits Zugehörigen bestehen”, so die Sozialpsychologin.

Man kann kritisieren, dass Schediwy bei ihrer Erklärung für das nationale Fußball-Coming-out den Fall der Mauer und die Wiedervereinigung vernachlässigt, obwohl damals schon Schwarz-Rot-Gold auch ohne Fußball auf den Straßen zu sehen war. Zudem überbewertet sie die kritische Haltung zur deutschen Nation, wie sie in Teilen der Nach-68er-Generation anzutreffen war. Sie spricht dabei sogar von einer “Nie wieder Deutschland”-Haltung, die allerdings nie eine relevante gesellschaftliche Strömung gewesen ist. Doch ihre durch die Befragungen unterfütterten Thesen zum Zusammenhang von Krisenbewusstsein und Fußballnationalismus sollten weiter diskutiert werden.
http://www.heise.de/tp/blogs/6/152165
Peter Nowak

Hartz IV? Mañana!

Montag, 07. Mai 2012

BEHÖRDENWILLKÜR Jobcenter will in Berlin lebendem Spanier kein Geld zahlen – trotz Gerichtsbeschluss

Seit Ende März erhält Esteban Granero (Name geändert) kein Geld mehr vom Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg. Dabei hat der Anwalt des Spaniers, Michael Wittich, erfolgreich einen Eilantrag beim Sozialgericht gestellt, das die Behörde zur Weiterzahlung verpflichtete.

Der seit einem Jahr in Berlin erwerbslos gemeldete Graneros hatte bis Leistungen nach SGB III bezogen. Ende März informierte ihn das Jobcenter, die Leistungen würden zum 1. April eingestellt. “Der Antragssteller ist spanischer Staatsbürger und hält sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland auf. Er fällt damit unter die Personengruppe, die nach der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EPA) von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen ist”, so die Behörde. Das Sozialgericht hält dies für unvereinbar mit Europarecht – es gab dem Eilantrag statt.

Gegen den Richterspruch legte das Jobcenter Widerspruch ein. Man wolle erst die Entscheidung des Landessozialgerichts abwarten, so Behörde. Anwalt Wittich hält das für rechtswidrig. “Ein Eilantrag muss sofort umgesetzt werden. Es liegt nicht im Belieben der Behörde, die Umsetzung wochenlang zu verschleppen.” Der Jurist hat gegen die Verzögerung juristische Schritte eingeleitet und ist optimistisch, dass sein Mandant Erfolg hat.

Doch Graneros ist weiterhin ohne Geld. Seine Wohnung droht er deshalb zu verlieren. Das Jobcenter reize seine Macht auf Kosten des Erwerbslosen aus, moniert Anwalt Wittich. Dabei geht es für die Behörden um ein Nullsummenspiel: Wenn das Gericht gegen Graneros entscheidet, muss der Bezirk einspringen.

Wittichs Mandant ist nicht der einzige EU-Bürger, der Probleme mit dem Jobcenter hat. Weitere Erwerbslose wurden nach Streichung der Hartz-IV-Leistungen nicht zu den Sozialämtern weitergeleitet, andere sind ausgereist (taz berichtete).

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/
?ressort=bl&dig=2012%2F05%2F08%2Fa0157&cHash=5b0c4ee0e3
Peter Nowak

Ausschluss von EU-Bürgern aus deutschen Sozialsystem stößt an Grenzen

Samstag, 05. Mai 2012

Die Bundesregierung gerät mit ihrem Versuch, erwerbslose EU-Bürger in Deutschland von Sozialleistungen auszuschließen, juristisch und politisch in die Defensive

Die Bundesrepublik Deutschland erklärte im Dezember 2011 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen, das die Sozialleistungen der Mitglieder des Europarates regelt. Danach erhielten zahlreiche erwerbslose EU-Bürger keine Hartz-IV-Leistungen mehr. Mit der Maßnahme will die Bundesregierung verhindern, dass Menschen aus der europäischen Peripherie infolge der Wirtschaftskrise in Deutschland ihr Auskommen suchen.

Mittlerweile haben Sozialgerichte in Leipzig und Berlin entschieden, dass EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt haben.

“Die Entscheidung des Sozialgerichtes Leipzig, mit der der Kläger aus Griechenland gegen die Auffassung des Jobcenters Leipzig die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zugesprochen wird, ist ein Erfolg für das akut bedrohte und langsam erodierende Sozialstaatsprinzip in Deutschland und ein Teilerfolg im Kampf gegen staatlichen Rassismus”, kommentierte die Leipziger Stadtverordnete der Linkspartei, Juliane Nagel, das Urteil.

Sozialhilfe kann nicht verweigert werden

Das Bundesarbeitsministerium hat nach einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Katja Kipping zudem erklärt, dass EU-Bürger gleich nach ihrer Ankunft in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe haben.

“Der Vorbehalt wurde nur für die Anwendung des Sozialgesetzbuchs (SGB) II erklärt”, schreibt nun das Ministerium in der Unterrichtung an den Ausschuss. Die Betroffenen könnten aber “stattdessen einen Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII”, also der Sozialhilfe, haben”, zitiert die Welt aus dem Schreiben des Ministeriums. Die Verlagerung von Hartz-IV auf Sozialhilfe bedeutet, dass die Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden.

Vor allem in Berlin wächst derweil die Kritik an den Jobcentern über den Umgang mit erwerbslosen EU-Bürgern. So moniert der Rechtsanwalt Michael Wittich, dass sein Mandant, ein spanischer Staatsbürger, der seit einem Jahr erwerbslos gemeldet ist, seit März kein Geld bekomme und seine Wohnung nicht mehr bezahlen könne. Dabei hat Wittich vor dem Sozialgericht einen Eilantrag erwirkt, der das Jobcenter Friedrichshain Neukölln zur Zahlung verpflichtet. Weil das Amt aber Widerspruch bei der nächsten Instanz eingereicht hat, will es mit der Zahlung warten. “Ein Eilantrag muss sofort umgesetzt werden. Es liegt nicht im Belieben der Behörde die Umsetzung wochenlang zu verschleppen”, rügt Wittich das Verhalten. Mittlerweile erhalten die Betroffenen Unterstützung von sozialen Initiativen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151934
Peter Nowak

Hartz IV beschäftigt weiter die Gerichte

Donnerstag, 26. April 2012

Was von Teilen der Erwerbslosenbewegung begrüßt wird, ist auch Ausdruck ihrer Schwäche

Die Frage der Hartz-IV-Sätze wird wieder das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die 55. Kammer des Berliner Sozialgerichts hat zwei Klagen von Erwerbslosen zum Anlass genommen, um die Frage zu klären, ob die aktuellen Leistungen verfassungswidrig niedrig sind. Im Februar 2010 hatte das Karlsruher Gericht bereits mit einer Entscheidung für eine Neuregelung gesorgt. Damals hatten die Richter eine “transparente, realitätsgerechte und nachvollziehbare Neukalkulation” gefordert.

Für den Richter am Berliner Sozialgericht Gunter Rudnik hat die Bundesregierung bei der Neuregelung der Hartz-IV-Sätze diese Grundsätze verletzt. Er monierte besonders den Modus, nach dem die neuen Sätze, aktuell 374 Euro für einen Erwachsenen, ermittelt wurden. So seien als Vergleichsmaßstab statt vorher 20 nur 15 % der Bevölkerung mit niedrigem Einkommen herangezogen worden. Für den Richter ist die Einschränkung der Vergleichspersonen willkürlich und nicht nachvollziehbar.

Zudem seien in dieser Gruppe auch Menschen im Niedriglohnsektor vertreten gewesen, denen eigentlich Leistungen nach Hartz IV zustehen, die aber diese Leistungen nicht beantragen. Auf diese Weise wurde der Satz künstlich niedriger berechnet. Zudem hält es der Richter nicht für plausibel, dass ein Essen im Restaurant oder Geld für Schnittblumen oder alkoholische Getränke nach dem Willen der Bundesregierung nicht mehr zu den Posten gehören sollen, die aus dem Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher bezahlt werden. Damit werde der Grundsatz verletzt, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen ermöglichen müsse.

Erneute Blamage der Bundesregierung?

Nach den Berechnungen der Berliner Sozialrichter ist Hartz-IV-Regelsatz um 36 Euro zu niedrig. Bei einer mehrköpfigen Familie kann dann schnell ein dreistelliger Fehlbetrag zusammenkommen, der gerade für einkommensschwache Menschen existentiell sein kann.

Daher sehen viele Erwerbsloseninitiativen in dem bundesweit ersten Urteil, das die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig hält, einen Erfolg und erwarten eine erneute Blamage der Bundesregierung in Karlsruhe. Diese Einschätzung ist allerdings fraglich, selbst wenn die Karlsruher Richter sich der Lesart der Berliner Sozialrichter anschließen sollten. Das ist allerdings keineswegs sicher. Haben doch andere Sozialgerichte die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze bestätigt. .

Ziel dieser Bundesregierung ist genau wie das ihrer Vorgänger, den Preis der Ware Arbeitskraft zu senken. Der Hartz-IV-Satz soll so niedrig und mit so vielen Sanktionen verbunden sein, dass viele Menschen Erwerbsarbeit zu fast jeden Preis annehmen. Viele verzichten ganz auf Leistungen auf Hartz IV, weil sie nicht bereit sind, den vielfältigen damit verbundenen Einschränkungen zuzustimmen. Das würde sich auch nicht ändern, wenn der Regelsatz um 36 Euro erhöht würde. Anders wäre es, wenn höchstrichterlich die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen entschieden würde. Ein solches Knacken eines Kernelements der Hartz-IV-Gesetzgebung ist allerdings nicht von der Justiz zu erwarten. Es sind gerade die Sanktionsmaßnahmen, die viele Betroffenen bei einer Befragung vor dem Jobcenter Neukölln als Entwürdigung bezeichnen. Das würde sich auch bei einer Erhöhung des Regelsatzes nicht ändern. Mit dem neuen Gang nach Karlsruhe droht eher ein Wiederaufleben der Debatte, ob Hartz-IV-Bezieher sich von dem Regelsatz auch mal ein Bier oder einen Kinobesuch leisten können müssen und dürfen.

Schlagen Erwerbslose wieder Krach?

Allerdings hatte die Debatte im Jahr 2010 den Nebeneffekt, dass sich verschiedene Erwerbslosengruppen zum Bündnis “Krach schlagen statt Kohldampf schieben” zusammengeschlossen haben und nach vielen Jahren wieder eine bundesweite Demonstration der Erwerbslosenbewegung organisierten. Sie forderten eine Erhöhung des Regelsatzes um 80 Euro.

Auch wenn es um die Initiative danach ruhiger geworden ist, ist sie weiterhin aktiv. Schon vor der jüngsten Entscheidung der Berliner Sozialrichter hat sie eine Aktion im Rahmen von bundesweiten Krisenprotesten Mitte Mai in Frankfurt/Main geplant. Es könnte sein, dass der erneute Gang nach Karlsruhe solchen Initiativen wie 2010 wieder neuen Rückenwind gibt.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151885
Peter Nowak