Rechtswidrige Zwangsräumung in Lichtenberg

Am 22.5. konnten solidarische Nachbar/innen die Zwangsräumung einer Familie in der Kernhofer Straße 11 in Lichtenberg noch verhindern. Knapp 60 Menschen hatten sich vor dem Eingang postiert, sodass der Gerichtsvollzieher gar nicht erst aus dem Auto ausstieg. Er war nicht bereit, mit den Unterstützer/innen der Familie überhaupt nur zu reden. Dafür telefonierte er im Auto hektisch mit der Polizei und verschwand schließlich. Am 28.5. kam der Gerichtsvollzieher erneut, gemeinsam mit 20 Polizist/innen und Mitarbeiter/innen der Angela Herden Hausverwaltung. Sie gaben der Familie 15 Minuten Zeit, ihre Sachen zu packen und die Wohnung zu verlassen. Dann wurde das Schloss ausgetauscht. In der Eile konnte die vierköpfige Familie nur wenige Dinge mitnehmen. Selbst die Schulsachen der Söhne der Familie blieben in der Wohnung. Allerdings könnte die Familie unter Umständen mit Hilfe der Gerichte wieder in die Wohnung zurück.

Die Räumung war eindeutig rechtswidrig, erklärte David Schuster vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ gegenüber MieterEcho online. Das Bündnis hatte letzte Woche mit zum Protest aufgerufen. Schuster verweist auf die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Die sind demnach verpflichtet, eine Zwangsräumung 3 Wochen vorher anzukündigen. Diese Frist soll den Betroffenen Zeit geben, mit den Eigentümer/innen in Kontakt zu treten und eine Räumung vielleicht doch noch zu verhindern oder sich auf die Räumung vorzubereiten. Schon beim ersten Räumungsversuch letzte Woche hatte der Gerichtsvollzieher die Frist nicht eingehalten. Die Wohnungshilfe Lichtenberg hatte die betroffene Familie erst fünf Tage vor der Räumung in einem Schreiben informiert. Dass nun kein Termin kommt, ist nach für den Rechtsanwalt Hannes Poggemann, der auf Mietrecht spezialisiert ist, eindeutig rechtswidrig. „Die 3-Wochen-Frist ist für Gerichtsvollzieher/innen verbindlich“, bestätigte Poggemann. Auch Angst vor möglichen Protesten, die die Räumung verhindern sollen, können nicht als Begründung dafür herangezogen werden, dass die Räumung nicht fristgemäß angekündigt ist, betont der Jurist. „Dann muss der Gerichtsvollzieher die Polizei zur Hilfe rufen, um die Räumung durchzuführen, kann aber nicht die Frist verkürzen oder unangekündigt räumen“, betont Poggemann. Der Fall zeigt auch wieder einmal, wie wichtig es ist, sich in Mietstreitigkeiten rechtzeitig um juristische Vertretung zu kümmern.

Schlamperei des Jobcenter führte zu Mietschulden
Die Nachbar/innen würden es begrüßen, wenn die Familie wieder in die Wohnung zurückkäme. „Sie sind 2001 mit ihren beiden Söhnen hier eingezogen. Es gab nie Probleme und es kann nicht sein, dass die Familie wegen der Schlamperei des Jobcenters jetzt ihre Wohnung verliert“, meinte eine Frau, die im Nachbarhaus wohnt. Das Jobcenter hatte die Miete für die Familie direkt an den Eigentümer überwiesen. Der Antrag zur Kostenübernahme musste in regelmäßigen Abständen erneuert wurde. Wegen einer schweren Krankheit hatte die Familie eine Frist verpasst. Es kam zu Mietrückständen, die mittlerweile komplett beglichen wurden. Doch sie führten zu einem Räumungstitel, der nun rechtswidrig vollstreckt wurde.

https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/zwangsraeumung-in-lichtenberg.html

MieterEcho online 31.05.2018
Peter Nowak

„Eindeutig rechtswidrig“

Lichtenberger Familie wird ohne vorherige Ankündigung geräumt. Das sei unzulässig, sagen Experten

Am 22. Mai konnten solidarische NachbarInnen die Zwangsräumung einer Familie in der Kernhofer Straße 11 in Lichte berg noch verhindern. Knapp 60 Menschen hatten sich vor dem Eingang postiert, sodass der Gerichtsvollzieher gar nicht erst aus dem Auto ausstieg (taz berichtete). Ein Gespräch mit den UnterstützerInnen gab es nicht. Stattdessen kam am 28. Mai der Gerichtsvollzieher erneut, gemeinsam mit 20 PolizistInnen und MitarbeiterInnen der Angela Herden Hausverwaltung. Sie gaben der Familie 15 Minuten Zeit, ihre Sachen zu packen und die Wohnung zu verlassen. Dann wurde das Schloss ausgetauscht. In der Eile konnte die vierköpfige Familie nur wenige Sachen mitnehmen. Selbst die Schulsachen der Söhne der Familie blieben in der Wohnung.
Die Räumung war eindeu- tig rechtswidrig, erklärt David Schuster vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ gegenüber der taz. Es hatte letzte Woche mit zum Protest aufgerufen. Schuster verweist auf die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA), laut der diese verpflichtet sind, eine Zwangsräumung 3 Wochen vorher anzukündigen. Dies gibt den Betroffenen Zeit, mit den EigentümerInnen in Kontakt zu treten und eine Räumung vielleicht doch noch zu verhindern oder sich darauf vorzubereiten.
Schon beim ersten Räumungsversuch letzte Woche hatte der Gerichtsvollzieher die Frist nicht eingehalten. Die Wohnungshilfe Lichtenberg hatte die betroffene Familie fünf Tage vor der Räumung in einem Schreiben informiert. Dass nun kein Termin angekündigt wurde, ist auch für Rechtsanwalt Hannes Poggemann, der auf Mietrecht spezialisiert ist, eindeutig rechtswidrig. „Die 3-Wochen-Frist ist für GerichtvollzieherInnen verbindlich“, bestätigte Poggemann gegenüber der taz. Auch mögliche Proteste, die die Räumung verhindern sollen, können nicht als Begründung dafür herangezogen werden, dass die Räumung nicht fristgemäß angekündigt wurde, betont der Jurist. Die geräumte Familie habe jetzt die Möglichkeit, sich per Gericht wieder in die Wohnung einzuklagen, und könnte bis Ende Juli dort wohnen, so Poggemann. Die NachbarInnen würden das begrüßen. Sie unterstützen die Familie, die seit 2001 dort wohnt. Aus Krankheitsgründen wurden Termine im Jobcenter versäumt, die zu den Miet- schulden führten, die der Grund der Räumung waren.


donnerstag, 31. mai 2018 taz

Peter Nowak