Mitfahrbörse kassiert ab

Marktführer BlaBlaCar will ab Januar Gebühren einführen

Mitfahrbörsen waren ursprünglich ein nichtkommerzieller Service in Universitätsstädten. Das hat sich mittlerweile geändert.

»Extrem günstig durch ganz Deutschland und Europa mitfahren«, lautet der Werbespruch von Europas größtem Mitfahrdienst BlaBlaCar. Das wird sich im kommenden Jahr ändern. Denn der hiesige Marktführer führt im kommenden Jahr Gebühren in Deutschland ein. Ihre Höhe soll von der Länge der Strecke abhängen. Auf einer durchschnittlichen Langstrecke – wie von Hamburg nach Köln – würden zwei bis drei Euro pro Mitfahrer fällig, erläuterte BlaBlaCar-Manager Olivier Bremer das neue Bezahlsystem gegenüber der »Berliner Zeitung«. Damit wolle sich das französische Unternehmen auf die gleiche professionelle Ebene wie Bahn oder Bus stellen.

Bereits im Januar soll ein Online-Bezahlsystem eingeführt werden. Mitfahrten können dann zunächst auf ausgewählten Strecken nicht mehr in bar gezahlt werden, sondern nur noch online per Kreditkarte oder Paypal. Reservierungsgebühren fallen noch nicht an. Erst wenn die Umstellung der gesamten Plattform auf das Online-Bezahlsystem erfolgt ist, soll sich dies ändern.

Auch Stornierungen werden künftig nicht mehr kostenfrei sein. Bei der kurzfristigen Absage eines Mitfahrers 24 Stunden vor der Abfahrt muss er dennoch 50 Prozent des Preises an den Fahrer zahlen. Wird früher storniert, bekommt der Kunde das Geld zurück. Ob die Gebühren ebenfalls erstattet werden, ist noch nicht sicher. BlaBlarCar-Manager Bremer versucht, den geplanten Griff ins Portemonnaie der Nutzer als besonders kundenfreundlich darzustellen. Die Online-Zahlung und die Gebühren würden für mehr Zuverlässigkeit sorgen und hätten die Stornierungsquote in anderen Ländern stark reduziert.

Mit der gleichen Begründung hatte bereits der BlaBlaCar-Konkurrent Carpooling, der die Webseiten Mitfahrzentrale.de und Mitfahrgelegenheit.de betrieben hat, Gebühren eingeführt. Das kam überhaupt nicht gut an. Neben zusätzlichen Kosten sorgte vor allem die Abgabe persönlicher Daten für Unmut unter den Mitfahrern. Viele Nutzer meldeten sich ab oder wechselten zu BlaBlaCar. Dort wurde damit geworben, dass in Deutschland keine Gebühren für die Dienste erhoben werden. Im April übernahm BlaBlaCar das durch die Austritte geschwächte Carpooling.

Noch im Sommer 2014 zeigte sich BlaBlarCar-Gründer Frédéric Mazzella in der Gebührenfrage zurückhaltend: »Du musst sehr behutsam sein, besonders, wenn Du Geld haben willst«, sagte er gegenüber dem Wirtschaftsmagazin »Bilanz«. Dieses bezeichnet die geplante Einführung von Gebühren in Deutschland jetzt als »riskanten Schritt« für BlaBlaCar.

Im Internet äußern viele Mitfahrer Unverständnis für den Schritt. Es gibt bereits erste Überlegungen, eine neue gebührenfreie Mitfahrbörse aufzubauen. Nutzer erinnern daran, dass Mitfahrbörsen als nichtkommerzieller Service in Universitätsstädten aufgebaut wurden. »Ähnlich wie der Zimmerservice Airbnb gehört BlaBlaCar zu den Unternehmen, die aus der Ökonomie des Teilens eine neue Profitquelle machen wollen«, lautet eine Kritik an den Gebührenplänen. Sollte es mit dem Aufbau einer neuen Mitfahrplattform nicht klappen, bleibt als Alternative noch immer die Nutzung der Fernbusse, die mit den Preisen mit den Mitfahrbörsen konkurrieren. Wer noch günstiger reisen wolle, könne es auch mit Trampen versuchen, heißt es in Internetforen.

Peter Nowak

Gebühren für Grundrechte

Wenn Komi E. seine Freundin in Berlin besuchen will, muss er zahlreiche bürokratische Hürden überwinden. Er lebt als Flüchtling in Halle und ist der Residenzpflicht unterworfen. Wenn er den Landkreis verlassen will, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die verlangt dafür eine Gebühr von 10 Euro und stützt sich auf die Aufenthaltsverordnung. Das Verwaltungsgericht Halle hatte im Februar 2010 entschieden, dass diese Gebühr zu Unrecht erhoben wurde. Dagegen ist der Landkreis in Berufung gezogen. Am heutigen Mittwoch wird das Oberverwaltungsgericht Magdeburg über die Frage entscheiden. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert vom Gericht die Ablehnung der Gebühren. Nicht nur die Gebühren, auch die Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen einschränkt, gehöre abgeschafft.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/209727.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

Gebühren für Flüchtlinge auf Prüfstand

Stadt Halle will zehn Euro für Reiseantrag
Am 26. März entscheidet das Verwaltungsgericht Halle über die Frage, ob Flüchtlinge in Deutschland eine Gebühr zahlen müssen, wenn sie einen Antrag auf Verlassen ihres Landkreises stellen.
Wenn Komi E. seine Freundin in Berlin besuchen will, muss er zahlreiche bürokratische Hürden überwinden. Er lebt als Flüchtling in Halle und ist der Residenzpflicht unterworfen. Wenn er den Landkreis verlassen will, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die verlangt dafür eine Gebühr von 10 Euro und stützt sich auf die Aufenthaltsverordnung, in der es heißt, »für sonstige Bescheinigungen auf Antrag« kann eine Gebühr von 10 Euro erhoben werden. Allerdings sieht dieselbe Aufenthaltsverordnung eine Befreiung von Gebühren für Flüchtlinge vor, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

In Halle ist die Gebührenpflicht standardmäßig im Antragsformular festgelegt, unabhängig davon, ob der Flüchtling sozial bedürftig ist oder nicht. E. sieht in dieser Gebühr eine weitere Hürde bei der Durchsetzung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Deutschland. Schließlich seien 10 Euro für jeden Antrag gerade für Flüchtlinge oft kaum finanzierbar. Schließlich müssen sie mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auskommen. Das sind in der Regel 185 Euro im Monat, die meist in Sachleistungen und Gutscheinen verrechnet werden sowie ein monatliches Taschengeld von 40 Euro in bar.

Gegen die Residenzpflicht
E. will mit dem Prozess aber das System der Residenzpflicht insgesamt anklagen, das in Deutschland die Bewegungsfreiheit von Menschen gravierend eingeschränkt. Diese Einschätzung teilt die Sozialwissenschaftlerin Beate Selders. Selbst wenn die Ausländerbehörden die Genehmigung der Reise liberal handhabt, seien die Flüchtlinge von Einschränkungen betroffen. Da die Behörden in der Regel nur zweimal in der Woche geöffnet haben, sind kurzfristige Reisen unmöglich. Außerdem sind die Ämter häufig bis zu 100 Kilometer von Sammelunterkünften für Flüchtlinge entfernt, die für den Antrag nicht nur viel Zeit benötigen, sondern auch für die Fahrtkosten aufkommen müssen. Die Gebühr stellt dann noch eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Die Initiative Togo Action Plus, deren Vizepräsident der Kläger ist, sieht als Folge der Residenzpflicht auch eine massive Einschränkung von Selbstorganisationsprozessen von Flüchtlingen. »Die Teilnahme an Vorbereitungstreffen, Diskussionsforen, kulturellen Aktivitäten, das Treffen von Freunden und Freundinnen oder der Besuch von Mitaktivisten im Abschiebegefängnis wird kontrolliert.«

Obwohl durch das Verfahren in Halle die Residenzpflicht nicht abgeschafft wird, sehen Flüchtlingsorganisationen und antirassistische Initiativen in einem Erfolg der Klage eine Ermutigung ihrer Arbeit. Deswegen wird auch bundesweit zur Prozessbeobachtung nach Halle mobilisiert. Für Komi E. wäre ein Erfolg ein Etappensieg. Er ist mittlerweile von der Ausländerbehörde im Saalekreis aufgefordert worden, 1165,01 Euro für Aufwendungen zu zahlen, die die Behörde für die Vorbereitung seiner Abschiebung aufgewendet hat. Auch gegen diesen Bescheid, in denen Antirassisten eine Rache an einen Flüchtlingsaktivisten sehen, hat E. Klage eingereicht.

Der Prozess beginnt um 10 Uhr, Verwaltungsgericht Halle, Sitzungssaal 1063, Thüringer Str. 16.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/165770.gebuehren-fuer-fluechtlinge-auf-pruefstand.html

Peter Nowak