Die nächsten Termine des Rechercheprojekts Hafenstraße in den Kammerspielen des Theater sind der 21. April, 9. und 24. Mai, jeweils 20 Uhr

Investigatives Theater

Lübecker Projekt klärt über rassistischen Brandanschlag auf Erinnerung an Oury Jalloh und dem NSU sind nicht zufällig

»Diese Leute sind immer noch auf freiem Fuß«, sagt Esperanca Bunga. Sie ist eine der Überlebenden eines wahrscheinlich von Neonazis verübten Anschlags, der nie aufgeklärt wurde. Zehn migrantische Menschen starben nach einen Brandanschlag am …

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Bündnis ruft zu Protest gegen die Kriminalisierung von friedlichen Demo-TeilnehmerInnen bei G20 auf

Mitgegangen, mitgefangen?

Für den 28. November ist um 15 Uhr am Spreeplatz eine Demonstration gegen die Repression geplant. Marion Kneist vom Berliner Solidaritätsbündnis betonte gegenüber der taz, dass man nicht nur die linke Szene, sondern alle erreichen wolle, die sich gegen die Prozesse und die Verschärfungen des Demonstrationsrechts wenden.

Dass sich das linke Bündnis „Gemeinschaftlicher Widerstand“ gerade jetzt noch einmal mit den G20-Protesten aus dem Sommer 2017 beschäftigt, hat einen guten Grund. Denn demnächst beginnt in Hamburg eine ….

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Prozesse zum Hamburger G20-Gipfel könnten weitreichende Auswirkungen haben

Ein Angriff auf die Demonstrationsfreiheit

»Ostentatives Mitmarschieren« wäre dann Grund für eine Verurteilung. Damit würde der 1970 abgeschaffte Landfriedensparagraf faktisch wieder eingeführt, warnte Gabriele Heinecke. Sie erinnerte unter Applaus daran, dass 1970 Tausende Apo-Aktivist*innen amnestiert wurden, die nach den Landfriedensparagrafen angeklagt waren.

Am 3. Dezember beginnt vor dem Hamburger Landgericht eine Prozessserie, die Rechtsgeschichte schreiben könnte. Angeklagt sind in dem Mammutprozess insgesamt 80 Personen, denen Straftaten im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 vorgeworfen werden. Den Auftakt macht ein Verfahren gegen fünf Menschen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Es handelt sich um das sogenannte Rondenbarg-Verfahren. Benannt ist es nach einer …

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Gerichtsprozess nach türkischem Geschmack


Musa Asoglu ist in Deutschland angeklagt, weil er Mitglied der kommunistischen DHKP/C sein soll

In Hamburg steht ein Mann wegen der angeblichen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor Gericht. Linke halten das für politisch motiviert.

»Freiheit für Musa Aşoğlu«, lautete die Parole, unter der diesen Samstag in Hamburg rund 130 Menschen demonstrierten. Gegen den in der Türkei geborenen Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit läuft seit Januar 2018 ein Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Angeklagt ist Aşoğlu nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation. Ihm wird eine führende Rolle in der »Revolutionären Volksbefreiungspartei/Front« (DHKP/C) vorgeworfen. Die Kommunisten leisten Stadtteilarbeit in den Armenvierteln türkischer Großstädte und übernehmen auch immer wieder Verantwortung für bewaffnete Aktionen.

Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP/C war Aşoğlu bereits im Jahr 2007 durch ein belgisches Gericht frei gesprochen worden. Für die Hamburger Boulevardmedien war er schon vor der Urteilsverkündung schuldig. »Was wird jetzt aus dem Terrorfürsten?«, titelte die »Hamburger Morgenpost« im Dezember 2016, als Aşoğlu in der Hansestadt verhaftet worden war.

Damit übernahm die Zeitung die Diktion des türkischen Innenministeriums und der türkischen Justiz, die ein Kopfgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf Aşoğlu ausgesetzt hatten. Die US-amerikanische Justiz bot für den Mann sogar drei Millionen. Dort will man ihn vor Gericht stellen, weil die DHKP/C sich auch zu Anschlägen auf die US-Botschaft in Istanbul und das US-Konsulat in Ankara 2013 bekannte. In türkischen Medien wurde Aşoğlus Verhaftung als »großer Schlag« gegen die »linken Terrororganisationen« gefeiert.

Nicht nur bei der radikalen Linken sondern auch bei Bürgerrechtsgruppen steht diese Passage des Strafgesetzbuchs seit Langem in der Kritik. Er kommt häufig in Verfahren gegen linke Gruppen zum Einsatz. Gegen ausländische rechtsextreme Organisationen wie etwa die Grauen Wölfe ist der Paragraf bisher indes nicht angewandt worden; sie sind in Deutschland offiziell nicht verboten. Bei den Ermittlungen wegen linken Terrors scheint auch die Kooperation zwischen der türkischen und deutschen Justiz reibungslos zu laufen, und das, obwohl die Bundesregierung immer wieder die mangelnde Rechtsstaatlichkeit der Türkei beklagt.

Vor einem deutschen Gericht kam der Paragraf gegen linken Widerstand zum ersten Mal im Jahr 2008 zum Einsatz. Damals wurden fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP/C vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilt. Seit diesem Präzedenzfall werden auf dieser Grundlage auch andere Linke aus der Türkei angeklagt. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen kommunistischen Partei TKP/ML. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragrafen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht.

Die Rechtsanwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayın, die Aşoğlu verteidigen, betonen, dass für ein Verfahren nach 129b eine Ermächtigung des Bundesministeriums erforderlich ist. Der Vorstand der Solidaritätsorganisation »Rote Hilfe« verwies auf die Verantwortung der Bundesregierung. »Die Entscheidung, ob Unterstützer*innen der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunist*innen einen legitimen Kampf führen oder ›Terroristen‹ sind, wird auf politischer Ebene getroffen.«

In den nächsten Wochen soll im Fall Aşoğlu in Hamburg das Urteil gesprochen werden. Unterstützer rechnen mit einer Haftstrafe. Danach könnte ihm eine Auslieferung an die USA oder die Türkei bevorstehen. In Deutschland könnten bald neue 129b-Verfahren beginnen. Am Samstag wurde der in Belgien lebende İnan Doğan auf dem Weg zur Demonstration in Hamburg verhaftet – für ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor.

aus: Neues Deutschland,
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1108118.dhkp-c-gerichtsprozess-nach-tuerkischem-geschmack.html

Peter Nowak

Ein Herzensanliegen

Die deutschen Polizeigewerkschaften machen gegen Linke mobil.

Dass aktive Linke in Deutschland öfter mal mit der Polizei in Konflikt geraten, ist nun wahrlich nichts Neues. Doch in letzter Zeit bekommen sie immer öfter Ärger mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die gehört innerhalb des DGB zu den kleineren Organisationen, was sie allerdings nicht daran hindert, ein Getöse zu veranstalten, wenn ihr Berufsstand in die Kritik gerät. „Jagdszenen aus Hamburg – der G20-Gipfel und die Folgen“ lautete der Titel einer Veranstaltung, zu der Ende März linke Gewerkschaftler, kritische Juristen und der Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein die Hamburger Juristin Gabriele Heinecke ins Berliner IG-Metall-Haus eingeladen hatten. Für die GdP war die Veranstaltung ein klarer Fall von unsachlicher Polizeikritik. Ihre Intervention hatte Erfolg. Der Vorstand der Berliner IG-Metall teilte den Organisatoren mit, dass die Räume in ihrem Gewerkschaftshaus für diese Veranstaltung nicht zur Verfügung stünden. Kurzfristig wurde noch ein kleinerer Ausweichort gefunden und wegen des Raumverbots war der Andrang besonders groß. „Es ist noch nicht vorgekommen, dass eine Veranstaltung von Grundrechtsorganisationen und kritischen Juristen von einer DGB-Gewerkschaft die Räume gekündigt wurden, empörte sich der Jurist Hans Eberhard Schultz. Bundesweit spielt sich die GdP schon länger als Schutzwall gegen linke Bestrebungen in den Räumen des DGB auf. In Frankfurt/Main war es ein Workshop der Gruppe Antifa United Frankfurt in den Räumen des örtlichen DGB-Hauses, der die Kollegen Polizeigewerkschafter erzürnte. Zuvor hatte bereits der Vorsitzende der rechtslastigen, mit der GdP konkurrierenden Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG, ) Lars Maruhn gegen das Antifatreffen im DGB-Haus polemisiert und dem Gewerkschaftsbund vorgeworfen, logistische Hilfestellung beim Kampf der Autonomen gegen den Staat zu leisten. Im Oktober 2017 versuchten GdP und DPolG, angefeuert von rechtslastigen Medien und der AfD, einen antifaschistischen Kongress im Münchner DGB-Haus zu verhindern. Die Kündigung der Räume wurde zurückgezogen, nach dem die Kongressorganisatoren versicherten, dass sie auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehen. Eigentlich wäre es an der Zeit, die alte linke Parole „Polizeigewerkschaft raus aus dem DGB“ wieder zu reaktivieren. Doch dazu wird es nicht kommen. Schließlich ist die Präsenz der GdP im DGB ein Zeichen für die vollständige Integration der gewerkschaftlichen Apparate in den kapitalistischen Staat. Und das ist den deutschen Gewerkschaften leider ein Herzensanliegen.

aus: Konkret 6/2018

https://konkret-magazin.de/hefte/id-2018/heft-62018.html
Von Peter Nowak

Chance für Solidarität


Deutschland Seine Verhaftung wurde in der Türkei gefeiert: In Hamburg steht Musa Aşoğlu vor Gericht

Die Repression gegen die G20-Proteste hat in der letzten Zeit das Thema Knast und Justiz wieder stärker in den Fokus der außerparlamentarischen Linken gerückt. Doch oft wird vergessen, dass ein Großteil der politischen Gefangenen in Deutschland heute migrantische Linke aus der Türkei und Kurdistan sind. Gegen sie wird mit dem Paragraphen 129b ermittelt, der die »Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland« unter Strafe stellt.
2008 wurde das erste Mal mit diesen Paragraphen linker Widerstand im Ausland vor deutschen Gerichten abgeurteilt. Fünf vermeintliche Mitglieder der türkischen kommunistischen DHKP-C wurden vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht angeklagt und verurteilt – ein Pilotverfahren. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragraphen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht. Die Aktivitäten der kurdischen Bewegung, die ihre bisherigen traditionsmarxistisch-leninistischen Positionen in den letzten 20 Jahren einer gründlichen Revision unterzog, sich dem Demokratischen Konföderalismus zuwandte und den Kämpfen der Frauen einen großen Stellenwert zuschreibt, werden von der deutschen Justiz mit dem Terrorismusvorwurf belegt. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen Kommunistischen Partei TKP/ML. Alle lebten und arbeiteten seit Jahren legal in Deutschland, als sie durch ihre Verhaftung im Jahr 2015 aus ihrem Alltag herausgerissen wurden.

Mediale Vorverurteilung als »Terror-Fürst«

Zurzeit läuft in Hamburg ein Verfahren gegen den türkischen Linken Musa Aşoğlu. Am 25. Januar hat der Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht begonnen. Bis Anfang August 2018 sind schon Termine anberaumt. Aşoğlus Anwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayın zufolge weist das Verfahren gegen ihn einige Besonderheiten auf. Ihr Mandant wurde in deutschen und türkischen Medien als einer der »meistgesuchten Terroristen der Welt« und als »Terror-Fürst« vorverurteilt. Die türkischen Medien feierten Aşoğlus Verhaftung. Sie hatten ein hohes Kopfgeld auf ihn ausgesetzt, ebenso wie die USA. Dort hat man großes Interesse daran, vermeintliche Mitglieder der DHKP-C zu verurteilen, weil die Organisation, die politisch in der Tradition des Guevarismus steht und Stadtteilarbeit in Armenvierteln mit dem bewaffneten Kampf kombiniert, für Angriffe auf US-Einrichtungen in Istanbul und Ankara die Verantwortung übernommen hat. So könnte nach einer Verurteilung in Deutschland Aşoğlu die Auslieferung in die USA oder gar in die Türkei drohen. Eine solche Auslieferung ist möglich, wenn die betreffenden Länder zusichern, dass der Gefangene in der Haft nicht gefoltert wird und dass ihm nicht die Todesstrafe droht. Dann steht der Auslieferung von Deutschland aus nichts mehr im Wege.
Die Politik spielt bei sämtlichen 129b-Verfahren in Deutschland eine zentrale Rolle. Das Gesetz kann nur angewendet werden, wenn das Bundesjustizministerium die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt, gegen kurdische und türkische Linke in Deutschland zu ermitteln. Der Bundesvorstand der Roten Hilfe hat das Prinzip gut zusammengefasst: »Die Entscheidung, ob Unterstützer der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunisten einen legitimen Kampf führen oder ›Terroristen‹ sind, wird auf politischer Ebene getroffen. Ob verfolgt wird oder nicht, hängt nicht vom Tatvorwurf ab, sondern wird letztlich von einem Bundesministerium festgelegt«. Genau hier bieten sich auch politische Interventionsmöglichkeiten über die Begleitung der Prozesse hinaus. »Keine Ermächtigung zur Verfolgung kurdischer und türkischer Linker in Deutschland« müsste eine zentrale politische Forderung werden. Dabei geht es nicht darum, ob jemand die politischen Inhalte der jeweiligen Gruppierungen unterstützt oder nicht. Es geht darum, dass diese Inhalte in Deutschland nicht kriminalisiert werden dürfen und damit die Kooperation zwischen deutscher und türkischer Justiz beendet wird. Die ist nämlich ungestört weitergelaufen, während sich führende Politiker_innen Deutschlands und der Türkei gegenseitig bekämpft haben. Es ist keine Gefälligkeit für das türkische Regime, sondern eigenes Interesse deutscher Staatsapparate, Linke aus Kurdistan und der Türkei und sicher demnächst auch anderen Regionen in der Welt abzurteilen. Daher muss ein Kampf gegen diese Repression auch die Repressionsorgane beider Staaten und ihre Kooperation in den Fokus rücken.

Wenig Interesse in der außerparlamentarischen Linken

Das Interesse der außerparlamentarischen Linken an dem Verfahren ist sehr begrenzt. Das zeigte sich auch bei der internationalen Konferenz »Freiheit für Musa Aşoğlu«, die am 10. und 11. Februar im Centro Sociale in Hamburg stattfand. Ziel der Veranstalter_innen vom Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen« war es, unterschiedliche von Repression betroffene Spektren zusammenzubringen. So berichteten Aktivist_innen des Bündnisses »United We Stand« auch über die Repression gegen G20-Gegner_innen und den wachsenden Widerstand dagegen. Eine gemeinsame Diskussion kam jedoch nur in Ansätzen zustande.

aus: ak 635 vom 20.2.2018

https://www.akweb.de
Peter Nowak

Mit dem 129b gegen kurdische und türkische Oppositionelle


Die deutsche Politik ermächtigt die Kriminalisierung von Oppositionellen, die auch in der Türkei verfolgt werden

Der 14. Februar stand ganz im Zeichen der Solidarität mit Deniz Yücel, dem Journalisten, der nunein Jahr in der Türkei im Gefängnis ist. Zum Jahrestag erschien einBuchmit Texten, die Yücel im Gefängnis geschrieben hat. Viele Zeitungen berichteten über den Fall.

Im Fall Deniz Yücel gibt s in Deutschland längst das ganz große Bündnis. Die Parole „Free Deniz“ blinkt täglich am Springerhochhaus und auch einige hundert Meter finden wir sie im Schaufenster der linksliberalen Tageszeitung taz. Für beide Zeitungen hat Yücel geschrieben. Begonnen hat er seine journalistische Laufbahn bei der linken Wochenzeitung Jungle World. Damals waren seine zentralen Themen die Kritik an den deutschen Verhältnissen. Viele derer, die sich heute für Yücel einsetzen, hätten ihn damals bekämpft.

Nun kann man Deniz Yücel nur wünschen, dass er, der längst zum Spielball politischer Interessen der Machthaber in der Türkei geworden ist, bald freigelassen wird. Dann hätte auch die Heuchelei der Medien ein Ende, die sich im Fall Yücel über die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei echauffieren können und nichts dabei finden, dass Deutschland seit Jahren mit dafür sorgt, das kurdische und türkische Oppositionelle verfolgt werden.

Das Justizministerium muss in jedem Fall die Justiz zum Ermitteln ermächtigen

Darauf haben am vergangenen Wochenende auf der de Internationalen Konferenz“Freiheit für Musa Asoglu”hingewiesen. Musa Asoglu ist vor der Hamburger Justiz seit Ende Januar 2018 wegen Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach dem Paragraph 129b angeklagt. Die beiden Rechtsanwältinnen Anwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayin wiesen auf einen Satz in dem Paragraphen hin, der oft übersehen wird. “

In den Fällen des Satzes 2 wird die Tat nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verfolgt. Die Ermächtigung kann für den Einzelfall oder allgemein auch für die Verfolgung künftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen. Bei der Entscheidung über die Ermächtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen.

2008 wurde das erste Mal mit den Paragraphen 129b linker Widerstand im Ausland vor deutschen Gerichten abgeurteilt. Fünf vermeintliche Mitglieder der türkischen kommunistischen DHKP/C wurden vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht angeklagt und verurteilt. Das war ein Pilotverfahren. Seit Juni 2016 läuft in München einVerfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen Kommunistischen Partei TKP/ML. Alle haben sie seit Jahren legal in Deutschland gelebt und gearbeitet, bis sie durch ihre Verhaftung im Jahr 2015 aus ihrem Alltag herausgerissen worden sind.

2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragraphen 129 b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht. Die Aktivitäten der kurdischen Bewegung, die sich in den letzten 20 Jahren eine gründliche Revision ihrer bisherigen traditionsmarxistisch-leninistischen Positionen vorgenommen hat, die sich dem Demokratischen Konföderalismus zugewandt hat und die den Kämpfen der Frauen einen großen Stellenwert zuschreibt, werden von der deutschen Justiz mit dem Terrorismusparagraphen abgeurteilt.

Dabei ist es Kennzeichen dieses Paragraphen, dass in Deutschland völlig legale Tätigkeiten, wie das Sammeln von Spenden und das Organisieren von Solidaritätskonzerten mit Gefängnisstrafen geahndet werden kann, wenn das Gericht der Meinung ist, dass es sich dabei um Aktivitäten für eine terroristische Organisation im Ausland geschieht.

Jubel bei der türkischen Presse und Politik

Dass nun der Paragraph 129b den Schlüssel dafür bietet, dass türkische und kurdische Oppositionelle auch in Deutschland juristisch verfolgt werden können, freut natürlich die türkische regierungsnahe Presse und die Politik. Die Medien berichten daher auch ausführlich über solche Verfahren und fordern die deutsche Regierung auf, mit der Anwendung des Paragraphen noch großzügiger umzugehen.

Es ist allerdings keine Gefälligkeit der deutschen Politik und Justiz für ihre türkischen Kollegen und auch nicht die oft prognostizierte lange Hand Erdogans, die bei den 129b-Verfahren in Deutschland maßgeblich ist. Es gibt vielmehr bei den deutschen und türkischen Staatsapparaten ein Verfolgungsinteresse. Darin liegt auch der Grund, dass ein Großteil der Medien, die im Fall Yücel die Situation der Menschenrechte in der Türkei beklagen, keine Einwände haben, wenn die deutsche Politik die Ermittlung gegen Menschen erlaubt, die bereits in der Türkei verfolgt wurden.

https://www.heise.de/tp/features/Mit-dem-129b-gegen-kurdische-und-tuerkische-Oppositionelle-3970067.html

Peter Nowak
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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.dw.com/de/deniz-y%C3%BCcel-365-tage-eingesperrt/a-42470693
[2] http://www.edition-nautilus.de/programm/Flugschriften/buch-978-3-96054-073-1.html
[3] http://political-prisoners.net/item/5652-internationale-konferenz-zum-s-129b-prozess-gegen-musa-aolu-am-1011-2-2018-in-hamburg.html
[4] http://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html
[5] https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/
[6] http://demokratischeautonomie.blogsport.eu/?page_id=12
[7] https://www.heise.de/tp/features/Grup-Yorum-Verbote-Schikanen-finanzielle-Verluste-3744759.html
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Großdemonstrationen im Zeitalter der Riots

Während ein Bündnis aus Mob und rechten Medien nach den Hamburger Protesten den Law-and-Orderkurs verschärfen will, muss sich auch die außerparlamentarische Linke Fragen stellen – Ein Kommentar

Auch die Nacht nach dem G20-Gifpel blieb in Hamburg unruhig. Am frühen Morgen des 9. Juli räumte die Polizei Teile des Schanzenviertels mit Wasserwerfer[1]. Zuvor waren Tausende von G20-Gegnern in den Stadtteil gekommen. Für Empörung sorgten polizeiliche Sondereinsatzkommandos, die betont provokativ dort mit ihren Fahrzeugen auftraten.

Auch an anderen Stellen in Hamburg hielt der Protest an. In der Umgebung der Hafenstraße machten Neonazis Jagd auf Linke. Das scheint auch eine Folge der medialen Medienhetze gegen die G20-Gegner in Teilen der Hamburger Medien. Besonders nach den auch in der außerparlamentarischen Linken umstrittenen militanten Aktionen vom Freitagabend nahm die Kampagne zu.

Die Großdemonstration[2] am Samstag, an dem sämtliche Spektren[3] der globalisierungskritischen Szene beteiligt waren, machte noch einmal deutlich, dass sie sich auf einen gemeinsamen Konsens einigen können, der dann auch eingehalten wird. Vor allem autonome und postautonome Gruppen bemühten sich in ihrem Auftreten, mögliche Befürchtungen zu zerstreuen, dass auch dort Militanz dominieren würde. So tragen Anhänger der postautonomen Gruppen Interventionistische Linke[4] und des undogmatisch kommunistischen Ums Ganze Bündnis[5] mit roten T-Shirts auf und unterliefen damit das Klischee vom Schwarzen Block.

Festival der Grundrechtsverletzungen

Die gelöste Stimmung wurde zu Beginn der Auftaktkundgebung angespannt, als Polizeieinheiten in die Menge stürmten und einzelne Demonstranten festnahmen. Das dürfte erst der Auftakt einer Ermittlungswelle sein, mit denen die Polizei vor allem die Beteiligten der Riots im Schanzenviertel sucht.

Auf der Pressekonferenz im Alternativen Medienzentrum im Hamburger Millerntorstadion fragten sich Journalisten, warum es in Hamburg im Vergleich zu anderen Gipfel wie vor 10 Jahren in Heiligendamm relativ wenige Festnahmen gab. Diese Behauptung wurde von der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke[7] insofern relativiert, als sie von 200 Festnahmen berichtete. Diese saßen oft über die gesamten Gipfeltage in Gewahrsam, weil die Justizbehörden teilweise absurde Haftgründe vorbrachten. So wurde angeführt, dass ein Festgenommener mit einen „Straftäter“ in einer Wohngemeinschaft lebt. Es wurde letztlich dem Antrag auf den Erlass eines Haftbefehls nicht entsprochen, aber die Prüfung der Haftgründe dauerte so lange, dass die Beschuldigten während der Gipfeltage in Untersuchungshaft blieben und ihnen so ihr Grundrecht auf Demonstration und Protest verwehrt wurde.

Das betraf aber auch viele andere Menschen, so dass der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein[8] die Hamburger Gipfeltrage auch als „Festival der Grundrechtsverletzungen[9] bezeichnete. Dazu zählen sie die Campverbote ebenso wie die polizeiliche Zerschlagung der Anti-G20-Demonstration am Donnerstagabend. Auch das Komitee für Grundrechte[10], das eigene Beobachter nach Hamburg entsandt hat, kritisierte[11]:

Wir haben beobachtet, in welchem Maße die Polizei in diesen Tagen die Macht über das Geschehen in der Stadt übernommen hat. Sie hat eskaliert, Bürger- und Menschenrechte ignoriert, sie informierte die Öffentlichkeit falsch und ging mit großer Gewalt gegen die Menschen vor. Schon seit Monaten warnen wir vor dem Ausnahmezustand, der anlässlich des G20 in Hamburg produziert wird. Das, was wir in dieser Woche vorgefunden haben, geht sogar über das, was wir befürchtet haben, noch hinaus. Nicht nur wurden die Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch die Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt. Die Polizei hat, gedeckt von der Hamburgischen Regierung und vermutlich auch im Sinne der Interessen der/des Innminister/-senators und der Sicherheitsbehörden den Ausnahmezustand geprobt.
Komitee für Grundrechte

Vermummungsverbot ist für LINKE in Berlin verzichtbar

Elke Steven vom Grundrechtekomitee bezeichnet das Vermummungsverbot als ein Mittel der Grundrechtseinschränkung[12]. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit steht über der Durchsetzung des Vermummungsverbots ist auch die Ansicht des Juristen Udo Vetter[13]. Im Taz-Interview[14] präzisierte er:

Die Polizei hat am Donnerstagabend offenbar eine große, friedliche Demonstration mit der bloßen Begründung verhindert, dass einige Leute vermummt waren. Wenn das rechtens wäre, müsste man jeden Samstag in jedem deutschen Fußballstadion das Spiel absagen und das Stadion räumen. Und wenn die Polizei bei jeder Demo sagen würde, da laufen ein paar Vermummte mit, deshalb dürfen die restlichen 12.000 Leute auch nicht mehr demonstrieren – dann wäre die Konsequenz, dass es in Deutschland künftig keine Demos mehr gibt.
Udo Vetter

Es wird sich zeigen, ob die Konsequenz eine Aufhebung des Vermummungsverbots ist, wie es in Berlin zumindest Politiker der LINKEN in einem neuen Versammlungsgesetz festschreiben[15] wollen.

Die Riots und die Folgen

Es wäre tatsächlich ein Erfolg, wenn nach Hamburg das Vermummungsverbot als Mittel der Grundrechtseinschränkung und des Demoverbots in den Fokus der Kritik geriete. Aber davon kann keine Rede für die Mehrheit der Medien sein. Schon ist das Geschehen im Wahlkampf angekommen und die Union fordert[16] im Bündnis mit konservativen Medien Rücktritte in Hamburg.

Dabei bedienen sich die Initiatoren offen rechtspopulistischer Parolen, wenn es heißt: „Olaf, du hast Hamburg dem Mob ausgeliefert“[17]. Dann ist es nur noch ein kleiner Schritt, wenn einige Neonazis als vermeintliche Vollstrecker des „Volkswillens“ Samstagnacht Linke angriffen.

Statt diesem Bündnis von Mob, rechten Boulevard und Elite entgegenzutreten, werden sich jetzt alle politischen Parteien in Distanzierung üben. Hamburgs Bürgermeister Scholz fordert harte Strafen für die am Riot Beteiligten, obwohl das nach der bürgerlichen Gewaltenteilung gar nicht in seiner Kompetenz liegt. Ein Großteil der Presse unterstützt diesen Law-and-Order-Kurs und die außerparlamentarische Linke übt sich in den Versuch, sich nicht zu distanzieren, aber die Ereignisse um die Schanze auch nicht gut zu finden.

Dabei zeigen Umfragen, dass die Ablehnung der Militanz nicht so einheitlich ist, wie es die Medien suggerieren[18]. Vor allem aber fällt auf, dass die Öffentlichkeit von der Eigenlogik von Riots, von urbanen Aufständen, wenig Ahnung hat. Die werden eben nicht von irgendwelchen Drahtziehern aus politischen Gruppen initiiert, wie gerne vermutet wird. Großereignisse wie der G20 bieten den Rahmen, aber es sind die prekarisierten Unterklassen in vielen Städten der Welt, für die der Aufstand ihre Form ist, sich einiges von den bunten Warenmarkt anzueignen, den der Kapitalismus verspricht, der ihnen aber mangels finanzieller Möglichkeiten verschlossen geblieben ist. Die Medien und die Öffentlichkeit in Großbritannien, den USA und Frankreich konnten sich in den letzten Jahren schon häufiger mit der Eigengesetzlichkeit dieser urbanen Aufstände vertraut machen.

In dem Buch “ „Riot. Strike. Riot: The New Era of Uprisings“[19] bezeichnet der linke Theoretiker Joshua Clover[20] Riots und Aufstände als wichtige Aktionsformen der vergangenen Jahre, weil durch den Wegfall der großen Industrie der Streik an Bedeutung verloren habe. Im Interview[21] sprach Clover auch vom Zeitalter der Riots.

„Der Streik ist eine kollektive Aktion, die sich um den Preis der Arbeitskraft und bessere Arbeitsbedingungen dreht, in der sich Arbeiter in der Position des Arbeiters befinden, und die im Kontext der kapitalistischen Produktion stattfindet, während der Aufstand den Kampf um die Preise und die Erhältlichkeit von Marktgütern inkludiert, seine Teilnehmer enteignet sind, und er im Kontext der Konsumtion bzw. der Zirkulation stattfindet“, fasst[22] der Blogger Achim Szepanski, die im Buch vertretenen Thesen zusammen.

Diese Thesen kritisch zu diskutieren und sich zu fragen, ob Clover nicht tatsächlich unterschätzt, welche Bedeutung Lohnarbeit und der Widerstand dagegenauch heute noch für Menschen in aller Welt hat, wäre eine Aufgabe der außerparlamentarischen Linken. Auch um dem Bündnis von rechten Medien und Neonazis nach den Riots von Hamburg mehr entgegen setzen zu können als das Bekenntnis, dass sich die Interventionistische Linke dazu erst noch eine Meinung bilden muss.

https://www.heise.de/tp/features/Grossdemonstrationen-im-Zeitalter-der-Riots-3767665.html

Peter Nowak
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http://www.heise.de/-3767665

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Liveblog-Letzte-Grossdemo-beendet-Bleibt-es-ruhig,liveticker542.html
[2] http://g20-demo.de/de/demoroute/
[3] http://www.attac.de/kampagnen/g20-in-hamburg/demonstration-8-juli/
[4] http://www.interventionistische-linke.org/kategorie/beitraege
[5] http://umsganze.org/
[6] https://twitter.com/Emmilog/status/883694484764205062
[7] http://www.gabrieleheinecke.de/
[8] http://www.rav.de/start/
[9] http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/anwaltlicher-notdienst-zum-g20-gipfel-in-hamburg-pressemitteilungen-528/
[10] http://www.grundrechtekomitee.de
[11] http://www.grundrechtekomitee.de/node/873
[12] http://www.taz.de/!5423677/
[13] https://www.lawblog.de/
[14] https://m.taz.de/!5427952;m/
[15] http://www.taz.de/!5427985/
[16] http://www.focus.de/politik/deutschland/buergermeister-unter-druck-in-nur-zwei-naechten-haben-viele-hamburger-das-vertrauen-in-scholz-verloren_id_7333357.html
[17] https://www.shz.de/regionales/hamburg/g20-gipfel/olaf-du-hast-hh-dem-mob-ausgeliefert-kritik-an-buergermeister-scholz-id17253441.html
[18] http://www.welt.de/politik/deutschland/article166429487/Linke-Anhaenger-halten-die-G-20-Aufstaende-fuer-legitim.html
[19] http://www.versobooks.com/books/2084-riot-strike-riot
[20] http://english.ucdavis.edu/people/jclover
[21] http://jungle-world.com/artikel/2016/43/55082.html
[22] http://non.copyriot.com/joshua-clovers-riot-strike-riot-theorie-und-praxis-der-sozialen-aktion/

„Wir waren da, wo wir nicht sein sollten“

vom 26. September 2023

Die Organisatoren der Proteste gegen den G20-Gipfel lassen sich durch großen Druck nach dem Riot der letzten Nacht nicht spalten. Allerdings haben manche Ex-Linke schon im Vorfeld des Gipfels für Merkel Partei ergriffen

Das Knattern der Polizeihubschrauber übertönte auf der Pressekonferenz am Samstagvormittag mehrmals die Statements der Redner. So merkte man ganz deutlich,… „„Wir waren da, wo wir nicht sein sollten““ weiterlesen