Energetische Sanierung zunehmend in der Kritik

Eine empirische Kurzstudie des Berliner Mietervereins bestätigt Sorgen von Mietern

Wacht auf Verdammte dieser Erde“, lautete die Parole einer Protestaktion von Mieterinitiativen und der Politsatiregruppe Büro für Ungewöhnliche Maßnahmen[1] vor einigen Monaten. Damals wurde in einer größeren Öffentlichkeit wahrgenommen, dass immer mehr Mieter in der „energetischen Sanierung“ in erster Linie ein Instrument der Hauseigentümer sehen, die Miete zu erhöhen und Mieter zu vertreiben. Nun haben sie die Bestätigung durch eine Studie[2] des Berliner Mietervereins[3] erhalten.

Anhand von knapp 200 Modernisierungsankündigungen hat der Berliner Mieterverein in den Zeiträumen 2012 bis 2013 und 2015 bis 2016 die aufgewendeten Baukosten nach Art der Maßnahme sowie die Mietentwicklung nach der Modernisierung untersucht. Der durchschnittliche Mietenanstieg um 2,44 €/qm bzw. 186,37 € absolut im Monat bedeutet – gemessen an der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel 2015 – einen Anstieg von fast 42 %.

Die Nettokaltmiete steigt im Schnitt nach den Ergebnissen der Kurzstudie von 4,73 €/qm im Monat auf 7,14 €/qm im Monat. „Die Modernisierung ist aus dem Ruder gelaufen“, kritisiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild.

Energetische Sanierung gut für die Eigentümer – nicht für die Umwelt

Die Studie bestätigt, was viele Mieter nicht nur in Berlin[4] seit Jahren beklagen. Die energetische Sanierung ist das Einfallstor für Mieterhöhungen und für die „Schleifung des Mietrechts“. Doch die Studie gibt den Kritikern noch in einem weiteren Punkt Recht.

In den untersuchten Fällen haben sich trotz energetischer Maßnahmen im Jahr nach der Modernisierung die Heizkosten nicht verringert. Die Vermieter verlangen weiterhin die alten Vorauszahlungen, offenkundig weil sie der vermuteten Energieeinsparung und damit auch der Heizkostenersparnis nicht trauen. Nur bei einer sehr kleinen Fallzahl konnte anhand von Heizkostenabrechnungen vor und nach der Modernisierung die tatsächliche Reduktion des Energieverbrauchs ermittelt werden.

Für Kurt Jotter vom Büro für Ungewöhnliche Maßnahmen sind die Befunde der Studie nicht überraschend. Er hat seit Jahren seine oft satirische Kritik an der energetischen Sanierung geäußert, die durchaus nicht immer auf Zustimmung stieß. Schließlich wird eine Maßnahme, die vorgeblich im Namen der Umwelt geschieht, gerne von Umweltverbänden und den Grünen verteidigt – auch wenn sie letztlich der Umwelt gar nicht nützt. So wirbt der BUND noch immer mit dem Slogan „Je besser die Dämmung, desto besser der Klimaschutz“[5].


Die Mieter sollen die Energiewende bezahlen

„!ch habe ja diesen ganzen neoliberalen Irrsinn mit der energetischen Sanierung schon bei seiner Entstehung miterlebt – als ich zwischenzeitlich für die Energiewende und Solar in Brandenburg Freiflächen akquiriert habe“, begründet Jotter gegenüber Telepolis seine besondere Sensibilität diesem Thema gegenüber. Das Duo Merkel/Rösler habe Agrarflächen für Solar gesperrt, die Förderungen radikal gekürzt und schließlich fast die gesamte Solarindustrie zerschlagen[6], moniert Jotter, der damals erarbeitete Provisionen in beträchtlicher Höhe verloren hat.

„Die ‚Volksenergie‘ Solar war den vier herrschenden Energie-Konzernen ein Dorn im Auge – ebenso wie ihrem neoliberalen Regierungs-Duo“, ist Jotter heute überzeugt und sieht einen Zusammenhang zu den nun in der Kritik stehenden energetischen Sanierung: „Als die Verdrängung von Solar aus dem Erneuerbaren Energie-Mix offensichtlich war, fragten Journalisten sichtlich erregt auf der Bundespressekonferenz Merkel und Rösler: Wie bitte sollt denn nun ohne Solar die Energiewende noch gelingen? Die beiden wie aus der Pistole geschossen: Das kompensieren wir mit energetischer Sanierung und dämmen in ganz Deutschland die Wände. Die Gesetze wurden dann so umgestaltet, dass dies letztlich nicht die Hausbesitzer traf, sondern nur die Mieter, die – durch diese Zwangsgesetzgebung völlig entrechtet – ganz allein die Zeche zahlen müssen. Es wurde auch noch ausgebaut zum Vielfach-Renditebringer und zur Melkkuh für die internationalen Investoren.“

Dabei sind die Mieter nach einer Kasseler Untersuchung deutschlandweit nur zu 7% an dem Co2-Ausstoß beteiligt! Wann kommen solche „Zwangsgesetze“ für die restlichen 93 % der Umweltverschmutzer? Das fragen sich auch immer mehr Mieter und auch bei Gericht gibt es erste Erfolge.

Pankower Urteil ermutigt Mieter

Sie stützen sich dabei auf eine Gerichtsentscheid, das als Pankower Urteil[7] bei kritischen Mieterinitiativen Beachtung gefunden hat. Anfang 2015 sprach eine Amtsrichterin in Deutschland einer Mietpartei erstmals gleiches Recht zu, wie es auch für Hauseigentümer gilt: das Recht auf Wirtschaftlichkeit bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen[8].

Die Beklagten haben […] nicht die Dämmung der Fassade zu dulden … Erst nach ca. zwanzig Jahren würde erstmals die Umlage niedriger sein als die eingesparte Heizenergie. Da kann von einer modernisierenden Instandsetzung aber nicht mehr die Rede sein […].

Pankower Urteil
Nach Auffassung des Gerichts können die Beklagten die Unwirtschaftlichkeit der Maßnahme „bereits im hiesigen Duldungsverfahren einwenden“, so der Tenor des Pankower Urteils. .

Abschaffung des § 559 gefordert

In der Kritik von Mieterorganisationen steht der mit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 eingeführten Modernisierungs-Paragraph § 559 BGB[9], der die Mieterhöhungen bei energetischen Sanierungen und die Einschränkung der Mieterrechte legitimiert. Mieteraktivisten fordern die Abschaffung dieses Paragraphen und haben im Internet eine Petition[10] dazu gestartet.

Sie verweisen darauf, dass der Paragraph gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts verstößt, wonach Vermieter und Gesetzgeber keine „Regelungen“ treffen dürfen, die das Bestandsinteresse des Mieters gänzlich missachten oder unverhältnismäßig beschränken.

Es wäre wünschenswert, wenn das Thema einen solchen gesellschaftlichen Stellenwert bekäme, dass sich auch die Parteien im Bundestagswahlkampf dazu positionieren müssten. Schließlich sind ja Mieter ein stark umworbenes Klientel. Beim Paragraphen § 559 BGB müssten die Parteien nun zeigen, was die schöne Rhetorik wert ist.

https://www.heise.de/tp/features/Energetische-Sanierung-zunehmend-in-der-Kritik-3798624.html

Peter Nowak

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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bizim-kiez.de/blog/initiativenthemen/buero-fuer-ungewoehnliche-massnahmen/
[2] http://www.berliner-mieterverein.de/downloads/pm-1725-modernisierung-bmv-kurzstudie.pdf
[3] http://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/pm1725.htm
[4] http://www.taz.de/!t5424124/
[5] https://www.bund-naturschutz.de/oekologisch-leben/energie-sparen/energetische-sanierung.html
[6] http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zerschlagung-solar-millennium-verkauft-flagsol-anteile/6850544.html
[7] https://pankowermieterprotest.jimdo.com/2017/03/28/pankower-urteil-es-geht-weiter
[8] https://pankowermieterprotest.jimdo.com/2015/02/23/urteil-des-amtsgerichts-pankow-wei%C3%9Fensee-fassadend%C3%A4mmung-ist-unwirtschaftlich/
[9] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
[10] https://www.change.org/p/bundestag-abschaffung-der-bgb-vorschriften-%C3%BCber-mieterh%C3%B6hungen-nach-modernisierungen-2c1505f0-9859-43cc-9ab8-e5ef3c363e10#share

MieterInnen wehren sich gegen energetische Kahlschlagsanierung

„Es ist ein Beispiel moderner Reformarchitektur von außergewöhnlich hoher architektonischer und handwerklicher  Qualität“. So qualifiziert  der Verein „Denk mal an Berlin“ das 1903 errichtete Gebäude  Kavalierstraße 18/19 in Berlin-Pankow.  Die MieterInnen sehen das  Haus mit seiner über hundertjähriger Geschichte durch die energetische Modernisierung gefährdet, die von dem Eigentümer Gesobau angekündigt wurde. Nach deren Plänen  würde die historische Fassade so gravierend verändert, dass das Baudenkmal nicht mehr wiederzuerkennen ist, befürchten die Bewohner/innen und führten auf einer Pressekonferenz vor einigen Tagen einige Bespiele an. So würden die Stuckelemente hinter einen sechs Zentimeter dicken Dämmputz verschwinden, die Stuckdecken in den Zimmern verschwinden und der historische Dienstboteneingang einem Fahrstuhl weichen. Sofort nachdem die Gesobau die energetische Modernisierung ankündigte,  protestierten die MieterInnen dagegen, gründeten den „Verein zur Bewahrung historisch-wohnkulturell bedeutender Gebäude in der Kavalierstraße, Berlin Pankow“ und warben um UnterstützerInnen.
Behutsame energetische Sanierung die Alternative?


Diese Bemühungen waren erfolgreich, wie auf der Pressekonferenz  deutlich wurde. Das Vorstandsmitglied des Forschungsinstituts Empirica Harald Simons und der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Raumwesen und Raumordnung Florian Mausbach  solidarisierten sich dort  mit dem Anliegen der MieterInnen. So wie der Kahlschlagsanierung der 70er Jahre die behutsame Stadterneuerung folgte, müsse jetzt die notwendige energetische Sanierung in eine behutsame Sanierung umgewandelt werden“, forderte Mausbach. Mittlerweile hat sich auch eine Initiative „Gegen die Zerstörung historischer Fassaden durch die Wärmedämmung“ gegründet, die in ihrem Selbstverständnis  schreibt:  „Niemand in unserer Initiative hat etwas gegen energetische Sanierungen von Wohngebäuden einzuwenden, die nicht die Fassaden betreffen. Doch leider wird in den  derzeitigen Diskussionen ästhetischen, städtebaulichen und denkmalpflegerischen Belangen viel zu wenig Beachtung geschenkt,“ heißt es in ihrem Selbstverständnis.

Energetische Gentrifizierung ausgeklammert

Diese Engführung der Problematik auf dem ästhetischen Bereich  ist nicht ganz verständlich und erschwert größere Bündnisse, die auch die MieterInnen  einbezieht, die nicht im Baudenkmal wohnen und  sich gegen die energetische Gentrifizierung wenden.   Schließlich hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass unter dem Schlagwort der energetischen Sanierung  MieterInnenrechte ausgehebelt oder eingeschränkt und Mieterhöhungen0 einfacher durchgesetzt werden können. Das ist ein wichtiger Grund für den schlechten Ruf, den die energetische Sanierung bei  vielen Menschen mit wenig Einkommen bis heute hat.  Ein Unterstützer der Kavalierstraße bringt diesen Sachverhalt  in seinem Statement auf  dem Blog der HaubewohnerInnen  www.kavalierstrasse.de/  prägnant auf dem Punkt:   „Ich unterstütze Ihr Vorhaben, weil die Märchen vom Klimaschutz und ausgehenden Energien und dem darauf aufgebauten Energiesparzwang nur dem Ausbeuten und Verdrängen der sozial Schwächeren …. dienen und sonst niemandem“,  begründet Konrad Fischer sein Engagement.    Andere KritikerInnen der energetischen Modernisierung weisen auf die ungeklärten gesundheitlichen Folgen der verwendeten Materialen für die MieterInnen hin. Die Kritik der energetischen Sanierung aus ästhetischen Gründen ist also ein weiterer Aspekt.  Es wäre also sinnvoll, dass auch die Breite der Gründe für den Widerstand gegen die hierzulande praktizierte Methode der energetischen Sanierung deutlich wird.

MieterEcho online 22.03.2015

http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/kavalierstr-1819.html

Peter Nowak

Schneller räumen

Seit diesem Monat gilt das neue Mietrecht, mit dem die schwarz-gelbe Bundesregierung Immobilienbesitzer für die »Energiewende« begeistern möchte. Von den Änderungen profitieren die Vermieter, die Rechte von Mietern wurden stark eingeschränkt.

Am 1. Mai sind Gesetze in Kraft getreten, die die Rechtsposition von Millionen Mietern verschlechtern. So können Mieter bei Umbaumaßnahmen in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr mindern, wenn es sich um eine »energetische Modernisierung« handelt. Nach dem neuen Mietrecht umfasst eine energetische Sanierung »alle Maßnahmen, die zur Einsparung von nicht erneuerbarer Primär- oder Endenergie in Bezug auf die Mietsache beitragen«.

Kündigt der Vermieter solche Maßnahmen an, kann der Mieter sie auch nicht mehr, wie es bislang möglich war, mit dem Einwand einer nicht zumutbaren wirtschaftlichen Härte verhindern. Der Mieter muss die energetische Modernisierung dulden und hat erst später im Mieterhöhungsverfahren die Möglichkeit, auf die »wirtschaftliche Härte« zu verweisen, allerdings muss er diese beim Vermieter schon zuvor schriftlich angemeldet haben. Für den Vermieter hingegen werden durch die von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene Mietrechtsreform die formalen Anforderungen gesenkt, die er bei der Begründung von Modernisierungsmaßnahmen einhalten muss.

Besonders betroffen sind von diesem eigentümerfreundlichen Mietrecht arme Menschen, denen durch die Neuregelung ohnehin schon minimale Schutzrechte genommen werden. In der Praxis hat sich auch in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass Investoren Mittel, Wege und Juristen fanden, um Mieter, die sie als »Profitbremse« betrachten, zum Auszug zu bewegen. Das wird in Zukunft noch einfacher sein. Die energetische Sanierung lohnt sich also für die Investoren und die an der Modernisierung beteiligten Firmen.

Anders als das Adjektiv »energetisch« nahelegt, ist der Nutzen für den Klimaschutz dabei zweifelhaft. So gelangt eine Studie der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu dem Ergebnis, dass sich die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für den Neubau energiesparender Wohngebäude unter Umweltweltaspekten nicht rentieren. Die Investitionen ließen sich »nicht allein aus den eingesparten Energiekosten finanzieren«. Steffi Schmidt* ist von diesem Ergebnis nicht überrascht. Sie wohnt in einer energetisch modernisierten Wohnung in Berlin. Nach der Sanierung ist die Miete für ihre Wohnung um über 20 Prozent gestiegen, die Energiekosten sind allerdings nicht gesunken.

Solche Erfahrungen bewegen Mieter mittlerweile zum Widerstand gegen eine energetische Sanierung. Bekannt wurde beispielsweise die nach Straßen benannte Initiative »Fulda/Weichsel«, in der sich Mieter eines Häuserkomplexes im Berliner Bezirk Neukölln seit Monaten gegen einen Sanierungsplan wehren, der ihnen neue Fenster, eine Außendämmung, neue Abwasser- und Heizanlagen und bis zu 89 Prozent höhere Mieten bescheren sollte. Ein Großteil der Mieter hatte die Wohnungen bereits in Eigenregie umweltbewusst gestaltet. Über die Geschichte ihres Widerstands und die ersten Erfolge wird die Initiative auch auf dem Kunstevent »48 Stunden Neukölln«, das Mitte Juni stattfinden soll, informieren.

Die Initiative kooperiert mit der »Berliner Mietergemeinschaft«, die das neue Mietrecht als Sieg der jahrelangen Lobbyarbeit von Hausbesitzer- und Investorengruppen wertet. Joachim Oellerich von der Mietergemeinschaft bezeichnet die Reform gegenüber der Jungle World als »einen fundamentalen Einschnitt in die Rechte die Mieter«. Die energetische Sanierung werde so zur Handhabe für Mieterhöhungen, ohne dass die Wohnqualität steige. Weil viele Hauseigentümer hier nur eine weitere Möglichkeit zur Wertsteigerung ihres Eigentums sähen, werde nicht selten Dämmmaterial verwendet, das gesundheitsschädliche Folgen haben könne. Zudem warnten Fachpublikationen für energetische Sanierung, die »Schnäppchenmentalität« der Sanierer gefährde den Brandschutz.

Darüber hinaus kritisiert Oellerich, dass mit dem Verweis auf sogenannte Mietnomaden bei der Reform des Mietrechts die Rechte von Mietern geschleift wurden. »Den Mietnomaden gibt es nicht. Das ist ein Konstrukt.« Als Mietnomaden werden von Verbänden der Hauseigentümer Personen bezeichnet, die angeblich in eine Wohnung einziehen, ohne die entsprechende Miete zu entrichten, und nach Aufdeckung in die nächste Mietwohnung ziehen, ohne die Schulden beglichen zu haben. Medien wie Spiegel und Zeit zeigten mit Artikeln wie »Der Feind im Haus« und »Miettouristen – Schrecken der Haubesitzer« viel Verständnis für die Sorgen der geplagten Investoren.

Der Gesetzgeber hat im neuen Mietrecht die Möglichkeit einer vorläufigen Kündigung per einstweiliger Verfügung festgeschrieben. Offiziell wurde diese Regelung eingeführt, um Mietnomaden leichter kündigen zu können. Die Regelung greift jedoch auch, wenn Mieter beispielsweise bei umstrittenen Mieterhöhungen im Forderungsrückstand sind. Klagt ein Eigentümer wegen nicht bezahlter Mieten auf Räumung, muss der Bewohner den strittigen Betrag bis zum Urteilsspruch auf einem Sonderkonto hinterlegen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Eigentümer die Wohnung künftig im Eilverfahren räumen lassen. Sollten sich die Forderungen des Vermieters vor Gericht später als unberechtigt herausstellen, ist der Mieter trotzdem seine Wohnung los.

Betroffen sind auch hier arme Mieter, die nicht die Möglichkeit haben, beliebig Geld auf einem Sonderkonto zu hinterlegen. Dadurch könnte die Zahl der Räumungen in Zukunft noch steigen. Ob sich der Widerstand dagegen über Berlin hinaus ausweitet, ist offen. Schließlich sorgt allein die Drohung mit einer vereinfachten Räumung bei vielen Mietern für Angst und Verunsicherung.

http://jungle-world.com/artikel/2013/19/47657.html

Peter Nowak