„Revolution im Umweltrecht“?

Links

[1]

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=60

[2]

http://duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=3171

[3]

http://www.aarhus-konvention.de

[4]

http://www.presseportal.de/pm/22521/2529037/bundeswirtschaftsminister-roesler-muss-einflussnahme-der-autolobby-auf-klimaschutzverordnung

[5]

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62011CJ0515:DE:HTML

[6]

http://www.heise.de/tp/blogs/6/154753

[7]

http://www.taz.de/!123146/

Wie sich Bild zum Vorkämpfer der Pressefreiheit stilisiert


Behörden müssen Journalisten das Recherchieren nicht abnehmen, entschied das Bundesverwaltungsgericht

Ungewöhnlich kritische Worte fand die Deutsche Journalisten-Verband zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das über die Frage zu entscheiden hatte, ob Bundesbehörden Journalisten auch Auskünfte zu Themen geben müssen, zu denen noch keine Informationen vorliegen. Geklagt hatte ein Bild-Reporter, der vom BND Auskunft haben wollte, wie viele ehemalige Mitarbeiter vor 1945 NS-Organisationen angehört hätten. Die Behörde verweigerte die Auskunft mit dem Verweis auf die Zusatzarbeit. Der Journalist klage mit Verweis auf die Pressefreiheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, weil nach Meinung der Richter „die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als einer Bundesbehörde nicht anwendbar sind, mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann“.

Die Richter argumentieren, dass die Gesetzgebungskompetenz, mit der die Auskunftspflicht der Journalisten geregelt werden muss, beim Bund liegt. Der hat allerdings auf eine solche Regelung verzichtet. Trotzdem müsse den Journalisten auch bei Bundesbehörden ein „Minimalstandard an Auskunftspflichten“ eingeräumt werden, was sich aus dem Grundrecht der Pressefreiheit ergäbe.

Doch die Richter stellten klar, dass sich der Auskunftsanspruch nur auf Informationen bezieht, die bei der auskunftspflichtigen Behörde aktuell vorhanden sind. „Das Auskunftsrecht führt nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht der Behörde. Bezogen auf den Anteil früherer Beschäftigter mit NS-Vergangenheit stehen dem Bundesnachrichtendienst gegenwärtig keine auskunftsfähigen Informationen zur Verfügung. Er hat zur Aufklärung dieses Sachverhalts eine Unabhängige Historikerkommission eingesetzt. Deren Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen“, so die Richter, die damit die Position des BND stützen.

Wie Bild eine Niederlage umlügt

Diese Schlussfolgerungen sind so unlogisch nicht. Es gibt seit Jahren kritische Journalisten, Historiker und Journalisten, die über die braune Vergangenheit auch vieler BND-Mitarbeiter forschen und auch schon wichtige Erkenntnisse recherchiert haben. Sie wären aber nicht auf die Idee gekommen, dafür einfach einen Fragebogen bei dem BND oder anderen Behörden einzureichen und diesen forschen zu lassen. Im Gegenteil, solche Recherchen mussten meist gegen Widerstand der Behörden und Institutionen durchgesetzt werden.

Es ist daher etwas befremdlich, wenn ein Bild-Reporter, dessen Zeitung übrigens nicht zu den Medien gehörte, die sich besonders in der Aufarbeitung der braunen Vergangenheit bundesdeutscher Institutionen profiliert haben, sich nun als Kämpfer für die Meinungsfreiheit aufspielt, indem er Ergebnisse jahrelanger Recherchen ignoriert und die Behörden zum Ermitteln zwingen will. Diese Klage reiht sich in die Versuche von Bild ein, den Ruf als unseriöses Boulevardblatt loszuwerden und sich als Zeitung zu profilieren, die auch kritischen Journalismus kann.

Das machte sich schon daran fest, wie Bild die Niederlage ihres Journalisten kommentierte. Die wurde in einem Halbsatz erwähnt: „Nach Klage von Bild – Gericht stärkt Informationsrecht der Medien“, heißt es dort. Im Kommentar versucht Bild noch mehr die Realität zu verbiegen, nur um sich als Streiterin für die Pressefreiheit zu gerieren. Unter der Überschrift „Freie Presse, Freies Land“ heißt es dort: „Das war ein klares Wort! Wenn die Presse fragt, dürfen Bundesbehörden nichts vertuschen und verstecken. So hat das Gericht entschieden“, liefert das Boulevard-Blatt wieder mal ein Beispiel ihrer Manipulationstechniken.

Dabei könnte das Urteil doch gerade kritischen Journalismus stärken, der sich nicht darauf beschränkt, Fragen bei der Presseabteilung einer Institution einzureichen und darauf pocht, dass die beantwortet müssen. Kritischer Journalismus beginnt da, wo auch gegen den Widerstand von Institutionen recherchiert und diese Ergebnisse dann präsentiert werden. Insofern kann das Urteil kritischen Journalismus sogar gestärt haben.
http://www.heise.de/tp/blogs/6/153795
Peter Nowak