Berufsverbot für Heavy-Metal-Musiker?

Baden-Württemberg: Behörden verlangen von einem Lehramtsanwärter, dass er sich nachweislich von seiner Musikrichtung distanziert
Die Metal-Band Debauchery macht zurzeit auf ungewöhnliche Weise Schlagzeilen. Der Sänger und Gitarrist der Band, Thomas Gurrath, darf wegen seiner musikalischen Nebentätigkeit in Baden-Württemberg nicht als Ethiklehrer unterrichten. Der Student für Politik, Ethik und Geschichte auf Lehramt hat am 1. Januar 2010 im Stuttgarter Hegelgymnasium sein Referendariat begonnen. Doch als Gurraths Seminarleiter, bei dem er auch seine musikalischen Auftritte anmeldet, im Zuge einer Internetrecherche auf das Plattencover der Band stößt, ist es mit dem Schulfrieden vorbei. Die Schulrektorin wird verständigt, die Gurrath zum Gespräch vorlädt. Gurrath berichtet, er sei von der Rektorin im Laufe des Gesprächs als psychisch krank bezeichnet worden.

„Sie kündigte eine Attestpflicht für mich an und sagte, sie werde die Lehrerschaft über mich informieren, damit sie wissen, mit wem sie es zu tun hätten. Zusätzlich wurden alle Fachleiter informiert“, beschreibt der Referendar das Gespräch.

Gurrath wird schließlich vor die Alternative gestellt, entweder sein Engagement als Musiker aufzugeben oder als Lehrer zu kündigen. Er entscheidet sich für Letzteres. Doch damit gibt sich das Stuttgarter Regierungspräsidium nicht zufrieden. Es will Gurrath erst dann wieder als Lehrer einstellen, wenn er „(…) den Nachweis erbringt, dass er sich von seiner bisherigen Musikrichtung (…) über einen Zeitraum von drei Jahren distanziert hat (…)“.

Der Hamburger Rechtsanwaltes Niels Bialeck sieht speziell für diese Distanzierungsaufforderung keine juristische Grundlage. „Allein von einer Nebentätigkeit als Musiker auf die persönliche Nichteignung zu schließen, überspannt in meinen Augen eklatant den Spielraum, den ein staatlicher Dienstherr bei der Beurteilung seiner Anwärter hat“, so der Jurist.

Mit dieser Auflage, die ein faktisches Berufsverbot zumindest für staatliche Schulen darstellt, werden sich demnächst die Gerichte befassen. Denn Gurrath will dagegen klagen. Im Internet wird schon gegen das „Berufsverbot“ für Gurrath mobilisiert. Ein längerer Beitrag im Feuilleton der Welt hat aus der Provinzposse endgültig einen Fall gemacht, der bundesweit auf Aufmerksamkeit stößt.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/147684

Peter Nowak