Verein Allmende darf weiter hoffen

Verein Allmende darf weiter hoffen

»Allmende bleibt« steht auf einem großen Transparent, das am Mittwochvormittag vor dem Berliner Landgericht gezeigt wird. Rund 40 Mitglieder und Unterstützer des »Vereins für alternative Migrationskultur« haben sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt. Im Jahr 2006 hat der Verein seine Räume in Kreuzberg bezogen. Jetzt soll der Verein den Standort verlassen, weil der Hausbesitzer den Mietvertrag nicht verlängerte. Vor dem Berliner Landgericht ging es am Mittwoch nun um die Frage, ob die Kündigung Bestand hat. Der Rechtsanwalt von Allmende, Berndt Hintzelmann, sagt, dass er diese Frage verneine. Er beruft sich dabei auf einen Formfehler im Mietvertrag. In dem ist in der beigefügten Skizze der gemieteten Räume ein Zimmer eingezeichnet, das gar nicht existiert. Der Anwalt verweist auf Urteile in ähnlichen Fällen, wo wegen einer fehlerhaften Wohnraumskizze Mietverträge für nichtig erklärt wurden.

Für den Verein Allmende wäre eine solche Entscheidung nach dieser Rechtssprechung ein großer Erfolg. Denn der angefochtene Vertrag ist ein Gewerbemietvertrag mit vereinfachten Kündigungsfristen, die der Hausbesitzer in diesem Fall anwandte. Wäre der Vertrag ungültig, würden die längeren gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. »Dann hätten wir eine längere Frist und könnten noch eine Zeit in den Räumen bleiben«, erklärt Türkay Bali vom Verein Allmende dem »nd«. Am 19. November will das Berliner Landgericht seine Entscheidung verkünden. Die Solidarität für den Verein wächst unterdessen. Zahlreiche Mieterinitiativen und das Berliner Bündnis gegen Zwangsräumung haben ihre Unterstützung angekündigt.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/950827.verein-allmende-darf-weiter-hoffen.html

Peter Nowak

Richter sorgen sich um „Marke Unabhängigkeit“

Das Berliner Landgericht lud Journalisten zum zweistündigen Pressegespräch. Der Grund: Zahlreiche Urteile und Entscheidungen in Mietsachen standen in der Kritik

„Baulärm ist hinzunehmen“, „Für die Rendite werden Mieter skrupellos vergrault“, „Richterin in Mietstreit in der Kritik“.

Das sind nur drei von vielen Überschriften Berliner Medien, die sich in den letzten Monaten kritisch mit Urteilen des Berliner Landgerichts in Mietsachen befassten. Doch nicht nur aus der Presse kam Kritik. So haben Mieteraktivisten ein Seminar des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen besucht, das von der Richterin der 63. Kammer des Landgerichts, Regine Paschke, geleitet wurde.

Die Kritik zeigt Wirkung. Am vergangenen Montag hatte Bernd Pickel, der Präsident des Berliner Landgerichts, zu einem zweistündigen Hintergrundgespräch über das Bild der Justiz bei Mietprozessen eingeladen. Schon in der Pressemitteilung wurde die Intention deutlich. „Die Neutralität der Gerichte wird zu einzelnen Mietprozessen in der Presse und in Internetforen intensiv diskutiert“, heißt es dort. „Unabhängigkeit ist unsere Marke“, hieß es beim Gespräch. Die muss also wieder mal poliert werden.

Muss die Mauer vor dem Küchenfenster weg?

Nun könnten sich die Richter die Frage stellen, ob die kritisierten Entscheidungen Anlass zur Kritik gegeben haben können. Aber die Einladung weist in Richtung Presseschelte: „Nicht immer wird in der Berichterstattung über Mietthemen deutlich, welche Rolle ‚die Justiz‘ in dem Geschehen einnehmen darf, nach welchen rechtlichen Vorgaben sie tätig wird und wo sie Entscheidungsspielräume hat und wo nicht. In der oft hitzigen Diskussion kommen auch die Fakten des jeweiligen Prozesses in den Medien manchmal zu kurz.“

Die Fakten sollten nun in Hand einiger der besonders kritischen Urteile des Berliner Landgerichts nachgeliefert werden. Dabei standen die Klagen der Mieter der Moabiter Calvinstraße 21 im Mittelpunkt. In dem Haus wehren sich mehrere Mieter gegen eine Luxusmodernisierung.

Bundesweit bekannt wurde ein Urteil des Landgerichts im Fall einer Mieterin in dem Haus, deren Fenster in Küche und Bad durch eine Mauer verdeckt wird. Sie wurde von der Eigentümerin, die Terrial Stadtentwicklung GmbH hochgezogen. Anders als die Vorinstanz war die Kammer des Landgerichts mit Frau Paschke als Richterin der Meinung, ein Abriss der Mauer wäre für die Eigentümer ein zu großes Opfer. Zudem hätte es die Mieterin versäumt, mittels einstweiliger Verfügung den Bau der Mauer vor der Fertigstellung zu verhindern. Dann wäre das Opfer für den Vermieter nicht so hoch gewesen. Hier vermissten die Richter in der Medienberichterstattung auch den Hinweis, dass zu diesem Urteil Revision zugelassen wurde.

Nicht nur in diesem Fall wollten Richter auf der Pressekonferenz den Eindruck entgegenwirken, vor der 63. Kammer des Berliner Landgerichts hätten Mieter keine oder nur geringe Chancen, sich gegenüber den Vermietern durchzusetzen. Die Nachfragen und Kommentare der anwesenden Journalisten zeigten aber auch, dass der Erfolg der Überzeugungsarbeit nicht besonders groß war. So machte ein anwesender Journalist darauf aufmerksam, dass eine Mieterin ihre Kündigung wegen einer Mietminderung nur abwenden konnte, weil sie die vom Vermieter geforderte Summe zahlte. Die Kammer Justiz könne es nicht als Beispiel für mieterfreundliche Urteile heranziehen.

Ist ein Seminar beim Immobilienverband ein Eintauchen in die Gesellschaft?

Auf wenig Verständnis bei den anwesenden Journalisten stieß auch die Verteidigung der Nebentätigkeiten der Richterin Regine Paschke beim Haus- und Grundbesitzerverband. Die Honorare überstiegen nicht die üblichen Sätze und zudem sei es doch ein Vorteil für die Rechtspflege, wenn Richter nicht immer nur Akten lesen, sondern sich in der Gesellschaft bewegen würden, erklärten die Richter auf der Pressekonferenz.

Dass der Haus- und Grundbesitzerverband als gutes Beispiel für eine Öffnung der Justiz in die Gesellschaft angeführt wurde, verwundert nur, wer die soziale Positionierung der überwiegenden Mehrheit der Richterinnen und Richter in Deutschland außer Acht lässt. Schließlich sind viele von ihnen selber Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims, wenige sind Gewerkschaftsmitglieder und wohl keiner war je Hartz-IV-Empfänger oder wird es in seinem Leben werden.

In den 1970er Jahren gab es zahlreiche Bücher und Aufsätze auch in kritischen juristischen Publikationen, die sich fragen, was es für die Justiz bedeutet, wenn die Staatsanwälte und Richter überwiegend dem mittleren und höheren Bürgertum angehören, in diesen Kreisen verkehren und deren Wertvorstellungen teilen, während ein Großteil der Angeklagten, aber auch der Kläger beim Mietprozessen den subalternen Teil der Gesellschaft angehen, man könnte auch altmodischer von Unterklassen sprechen.

Beim Pressegespräch wurde diese gesellschaftliche Kluft mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen wurde an die Pressevertreter appelliert, mehr Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zu haben.

Die Justiz und die gesellschaftlichen Debatten Erstaunlich war auch, wie beharrlich die vier Richter beim Pressegespräch betonten, sie würden sich mit ihren Entscheidungen nur an der Gesetzgebung orientieren. Dass es eine Rechtsprechung gibt, die diese Gesetze unterschiedlich auslegt und interpretiert, und dass oft genug die Gesetze an Gerichtsentscheidungen angepasst wurden, wird dabei völlig ausgeblendet.

Allein die Einberufung des Pressegesprächs machte deutlich, dass die Justiz nicht unabhängig von den gesellschaftlichen Debatten ist. Durch eine in Berlin sich entwickelnde Mieterbewegung stehen die Entscheidungen des Landgerichts in Mietersachen unter einer besonderen Beobachtung und Kritik. Damit bestätigt sich eine ältere Beobachtung, dass in Bewegungszeiten, Einrichtungen und ideologische Staatsapparate, die sonst völlig unhinterfragt akzeptiert werden, kritischer betrachtet werden. So haben streikende Arbeiter die Bildzeitung boykottiert, die sie jahrelang unhinterfragt gelesen haben. Nun macht das Berliner Landgericht im Zuge der Mieterbewegung die Erfahrung, dass ihre Marke Unabhängigkeit in die Diskussion gerät. In anderen Städten dürften der Justiz ähnliche Erfahrungen noch bevorstehen.

Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/blogs/8/155145

Links:

[1]

http://www.berliner-zeitung.de/bezirke/prozess-wegen-mietminderungen-calvinstrasse–baulaerm-ist-hinzunehmen,10809310,22704664.html

[2]

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article118954666/Fuer-die-Rendite-werden-Mieter-skrupellos-vergrault.html

[3]

http://www.tagesspiegel.de/berlin/ein-fall-von-befangenheit-richterin-in-mietstreit-in-der-kritik/7995596.html

[4]

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/standorte/dienstgebaeude-littenstrasse/

[5]

http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/2013/06/08/kundgebung-gegen-seminar-von-richterin-paschke-fuer-vermieterinnen-mi-12-juni-1330-uhr-luetzowufer-15/

[6]

http://www.bfw-bund.de/index.php?id=130&tx_ttnews[tt_news]=2943&tx_ttnews[backPid]=130&cHash=efdc3b569f

[7]

http://www.bfw-bund.de

[8]

http://www.moabitonline.de/12036

[9]

http://www.tagesspiegel.de/berlin/calvinstrasse-in-moabit-zugemauerte-mieter-streit-verschaerft-sich/6832270.html

[10]

http://home.immobilienscout24.de/1263426