Mall of Berlin – auf Ausbeutung errichtet

„Die Firma aber glaubt, dass sie über dem Gesetz steht“, meint Nicolae Molcoasa. Der rumänische Bauarbeiter hat am 10. April vor dem Berliner Arbeitsgereicht einen ersten juristischen Sieg gegen das Subunternehmen openmallmaster GmbH errungen. Molcoasa gehört zu einer Gruppe von 8 rumänischen Bauarbeitern, die über Leiharbeitsfirmen bei der Mall of Berlin beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt worden sind [vgl. GWR 396].

Die für den Bau der Mall of Berlin zuständigen Unternehmen schoben sich die Verantwortung für die nicht bezahlten Löhne gegenseitig zu. Die Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, die Generalunternehmer auf der Mall of Berlin war und mittlerweile Insolvenz angemeldet hat, verwies auf die Subunternehmen Metatec-Fundus GmbH & Co. KG“ aus Berlin sowie openmallmaster GmbH aus Frankfurt/ Main. Beide Unternehmen lassen Presseanfragen unbeantwortet.

In großen Teilen der Öffentlichkeit war mittlerweile bekannt geworden, dass die Mall of Berlin auf Ausbeutung gebaut ist. Das ist ein Imageverlust für das Einkaufszentrum für die gehobenen Ansprüche in der Nähe des Potsdamer Platzes. Im Internet hat sich mittlerweile auch der Name Mall of Shame für das Einkaufszentrum durchgesetzt.

Dafür hatte auch die Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen Union (FAU) gesorgt, die die Bauarbeiter seit Monaten in ihrem Kampf um den Lohn unterstützt.

Bei Kundgebungen wurde von den ehemaligen Beschäftigten und der FAU immer auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, der Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen. Das versuchte deren Inhaber Andreas Fettchenhauer juristisch zu verhindern. In einer Einstweiligen Verfügung, die der FAU Mitte Januar zuging, wurde der Gewerkschaft die Aussage verboten, sie befinde sich mit Andras Fettchenhauer in einem Arbeitskampf. Ebenfalls untersagt wurde ihr die Behauptung, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt „eine große negative Öffentlichkeit erhalten. Auch dass gegen die Firma Fettchenhauer Vorwürfe der „massiven Schwarzarbeit“ und der Nichtabführung von Beiträgen an die Versicherungsträger“ gegeben habe, sollte die FAU nicht mehr behaupten.

Bei einer Zuwiderhandlung droht der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro und den verantwortlichen Sekretären eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Wenn die Kapitalseite glaubte, den Konflikt mit Repression beenden zu können, hat sie sich gründlich getäuscht.

Dieser Disziplinierungsversuch einer kämpferischen Gewerkschaft führte zu noch mehr Aufsehen und mobilisierte Solidarität für die FAU und die um den Lohn geprellten Beschäftigten.

So erklärte die Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Azize Tank:

„Es ist doch kein Geheimnis, dass seit Wochen ein Arbeitskampf der um ihre Löhne geprellten rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin geführt wird. Nach meinem Kenntnisstand, wurden auch auf der Baustelle offenbar sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt.“

Kritik am Vorgehen des DGB

Solche Fälle von Lohndumping sind durchaus nicht selten. Das Besondere ist, dass sich die Betroffenen so ausdauernd wehren und dass die kleine FAU schafft, was der große DGB nicht einmal in Erwägung zog. Nachdem der Kampf um die vorenthaltenen Löhne auch die Öffentlichkeit erreicht hatte, fragten mehrere Zeitungen, wo denn der DGB in dem Konflikt bleibe. Tatsächlich hatten die Bauarbeiter sich Ende Oktober zunächst an dem DGB-Berlin Brandenburg gewandt und nach Unterstützung gefragt. Das im dortigen Gewerkschaftshaus angesiedelte „Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte“ nahm Kontakt mit den Unternehmen auf und schrieb Geltendmachungen. Außer Abschlagszahlungen, die nur einen Bruchteil des vorenthaltenen Lohnes ausmachten, konnten die Bauarbeiter auf diesem Weg allerdings nichts erreichen. Sie hatten weder Arbeitsverträge noch Gewerbescheine – das macht die Durchsetzung ihrer Ansprüche schwierig. Einige nahmen die Abschlagszahlungen an und unterzeichneten zudem eine vom Unternehmen vorbereitete Erklärung, nach der sie auf weitere rechtliche Schritte verzichten sollten. Andere beharrten darauf, ihren vollen Lohn zu erhalten und klagen nun den vorenthaltenen Lohn ein. Der Erfolg vom 10. Mai ist ein erster Erfolg, aber noch ist die Auseinandersetzung nicht endgültig gewonnen. Weil openmallmaster GmbH die Klage nicht ernst nahm, ignorierten sie den Gerichtstermin. Weil von den Beklagten niemand erschienen war, blieb dem Arbeitsgericht nur die Möglichkeit, der Klage stattzugeben. Die Leiharbeitsfirma geht in die nächste Instanz. Die Beschäftigten werden für den Kampf um ihre Löhne noch mehr Solidarität brauchen. Noch größer allerdings muss der Druck werden, damit auch die politischen Grundlagen infrage gestellt werden, die ein solches Lohndumping erst möglich macht. Der bereits unter Rot-Grün gezielt geschaffene Billiglohnbereich und die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse schaffen erst die Grundlagen für eine Praxis der Lohndrückerei, die nicht nur bei der Mall of Berlin Schlagzeilen macht.

graswurzelrevolution
399 mai 2015

http://www.graswurzel.net/399/mall.php

Peter Nowak

Shopping-Schande

Maulkorb für den FAU-Protest gegen die „Mall of Shame“

Seit Ende November unterstützt die Basisgewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) rumänische Bauarbeiter, die über eine Leiharbeitsfirma beim Bau des Einkaufszentrums Mall of Berlin beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Bei Kundgebungen wurde von den ehemaligen Beschäftigten immer wieder auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, die Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen. Das versucht deren Inhaber Andreas Fettchenhauer jetzt, juristisch zu verhindern. In einer einstweiligen Verfügung, die der FAU Mitte Januar zuging, wurde der Gewerkschaft die Aussage verboten, sie befinde sich mit Andreas Fettchenhauer in einem Arbeitskampf. Ebenfalls untersagt wurde ihr die Behauptung, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt „eine große negative Öffentlichkeit“ erhalten. Auch dass die Firma Fettchenhauer für „massive Schwarzarbeit“ und die „Nichtabführung von Beiträgen an die Versicherungsträger“ verantwortlich sei, darf die FAU nicht mehr behaupten. Bei einer Zuwiderhandlung droht der Gewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro und den verantwortlichen Sekretären eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Der Pressesekretär der Berliner FAU, Stefan Kuhnt, sieht in der einstweiligen Verfügung einen Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit. Die FAU Berlin musste inzwischen mehrere Texte auf ihrer Homepage ändern. „Einstweilige Verfügungen sind ein gängiges Mittel gegen Gewerkschaften“, erklärt die FAU-Sekretärin Nina Matzek. Die FAU  hat  rechtliche Schritte dagegen eingeleitet,  die allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, die die Gewerkschaft lieber in den Arbeitskampf investieren würde. Im Falle eines Widerspruchs könnte sie auf das kritische Pressecho zur Mall of Berlin ebenso wie auf die aktuelle Rechtslage hinweisen. „Die rechtliche Situation sieht vor, dass die Auftraggeber für die ausstehenden Löhne haften, wenn ein Subunternehmer nicht bezahlt“, erklärt Kuhnt.

Um den Lohn betrogen

Mit der einstweiligen Verfügung reagiert Fettchenhauer nun darauf, dass nicht nur der Subunternehmer, sondern auch seine Firma im Dezember durchaus in der Medienöffentlichkeit stand. Zahlreiche Zeitungen berichteten über den Arbeitskampf, auch im Deutschlandfunk gab es zwei Beiträge. Die Mall of Berlin ist ein Einkaufszentrum für die gehobenen Ansprüche in der Nähe des Potsdamer Platzes. Anfang Dezember begann eine Gruppe von acht rumänischen Bauarbeitern, unterstützt von der FAU, vor dem Eingang der Mall ihren Protest. Die Rumänen hatten auf der Baustelle der Mall gearbeitet und waren um einen Teil ihres Lohnes betrogen worden. Insgesamt 3000 Euro wurden ihnen vorenthalten. Die für den Bau der Mall of Berlin zuständigen Unternehmen schoben sich die Verantwortung für die nicht bezahlten Löhne wechselseitig zu. Die Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, die der Generalunternehmer auf der Baustelle war und mittlerweile Insolvenz angemeldet hat, verwies auf die Subunternehmen Metatec-Fundus GmbH & Co. KG aus Berlin sowie openmallmaster GmbH aus Frankfurt/Main. Beide Unternehmen lassen Presseanfragen unbeantwortet

Nachdem der Kampf um die vorenthaltenen Löhne auch die Öffentlichkeit erreicht hatte, fragten mehrere Zeitungen, wo denn der DGB in dem Konflikt bleibe. Tatsächlich hatten die Bauarbeiter sich Ende Oktober zunächst an den DGB-Berlin Brandenburg gewandt und nach Unterstützung gefragt. Das im dortigen Gewerkschaftshaus angesiedelte „Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte“ nahm Kontakt mit den Unternehmen auf und schrieb Geltendmachungen. Außer Abschlagszahlungen, die nur einen Bruchteil des vorenthaltenen Lohnes ausmachten, konnten die Bauarbeiter auf diesem Weg allerdings nichts erreichen. Sie hatten weder Arbeitsverträge noch Gewerbescheine – das macht die Durchsetzung ihrer Ansprüche schwierig. Einige nahmen die Abschlagszahlungen und unterzeichneten zudem eine vom Unternehmen vorbereitete Erklärung, nach der sie auf weitere rechtliche Schritte verzichten sollten. Andere beharrten darauf, ihren vollen Lohn zu erhalten und wollten weiter gehen.

Eine politische Kampagne hatte der DGB jedoch nicht geplant. Erst nachdem sich die verbliebenen Bauarbeiter an die FAU wandten, begann die wochenlange Öffentlichkeitsarbeit, die nun mit der einstweiligen Verfügung beantwortet wird. Die FAU betont, dass sie die Kollegen weiterhin im Kampf um die vorenthaltenen Löhne unterstützen wird, u.a. durch Klagen gegen die Subunternehmen vor dem Arbeitsgericht. Zudem erinnert die FAU mit gezielten Aktionen immer wieder an die Verantwortung des Generalunternehmens Fettchenhauer. Dafür bekamen sie jetzt Unterstützung von unerwarteter Seite.

„Ein Generalunternehmen haftet gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer und Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht nachkommen“, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Ministerin Andrea Nahles (SPD) fest. So geht es aus einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Azize Tank (parteilos, für DIE LINKE) hervor. Die Sprecherin für Soziale Menschenrechte hatte nach der aktuellen Rechtslage gefragt. „Nach Paragraf 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, wie ein Bürge“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Damit referiert das Ministerium die seit 2002 geltende Rechtslage. Angesichts der Insolvenz des Generalunternehmens Fettchenhauer ist es trotzdem schwierig, die Forderungen durchzusetzen. Die FAU führt zunächst Klage gegen die Subunternehmen, behält sich aber auch eine Klage gegen den Generalunternehmer vor. Fettchenhauer arbeitet nach der Pleite seines vormaligen Unternehmens nun unter dem Firmennamen Fettchenhauer Construction weiter. Interessanterweise pflegt er auch zu dem Investor der Mall of Berlin, Harald Huth, weiterhin geschäftliche Beziehungen – Huth hatte nach Bekanntwerden des Skandals in der Berliner Zeitung vom 11.12. 2014 behauptet, dass die Geschäftsbeziehungen zu Fettchenhauer beendet worden seien.  „So wollen wir nicht mehr weiter- machen. Die Zusammenarbeit ist im Nachhinein sicher ein Fehler gewesen“, wird Huth in dem Blatt zitiert.

Die FAU braucht für die Fortführung des Arbeitskampfs Unterstützung und Spenden. Spenden können für den Arbeitskampf können auf folgendes Konto  überwiesen werden

Konto-Inh.: Allgemeines Syndikat Berlin
IBAN: DE45 1605 0000 3703 0017 11
BIC: WELA DE D1 PMB
Verwendungszweck: Spende

aus:

express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 2/2015

http://www.labournet.de/express/

Peter Nowak

Um Löhne geprellte Bauarbeiter

Mall of Berlin – ausbeuterisch errichtet

Seit mehreren Wochen unterstützt die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter-Union (FAU) rumänische Bauarbeiter, die bei der Mall of Berlin beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Auf Kundgebungen hatten die ehemaligen Beschäftigten auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, der Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen.

Der Inhaber der Firma, Andreas Fettchenhauer, geht jetzt mit juristischen Mitteln gegen die Vorwüfe der Bauarbeiter vor. In einer einstweiligen Verfügung, die der FAU Mitte Januar zuging, wurde der Gewerkschaft die Aussage verboten, sie befinde sich mit Andreas Fettchenhauer in einem Arbeitskampf. Ebenfalls untersagt wurde ihr die Behauptung, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt «eine große negative Öffentlichkeit» erhalten. Auch dass gegen die Firma Fettchenhauer der Vorwurf der «massiven Schwarzarbeit» und der «Nichtabführung von Beiträgen an die Versicherungsträger» erhoben worden sei, darf die FAU nicht mehr behaupten. Bei Zuwiderhandlung droht ihr ein Ordnungsgeld von 250000 Euro und den verantwortlichen Sekretären eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit

Der Pressesekretär der Berliner FAU, Stefan Kuhnt, sieht in der einstweiligen Verfügung einen Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit. Die FAU Berlin musste inzwischen mehrere Texte auf ihrer Homepage ändern. «Einstweilige Verfügungen sind ein gängiges Mittel gegen Gewerkschaften», erklärt die FAU-Sekretärin Nina Matzek. Sie kritisiert, dass ein Richter die einstweilige Verfügung erlassen hat, ohne der Gewerkschaft Gelegenheit zu geben sich zu äußern. Dann hätte sie auf das kritische Pressecho zur Mall of Berlin in den letzten Wochen ebenso hinweisen können wie auf die aktuelle Rechtslage. «Die rechtliche Situation sieht vor, dass wenn ein Subunternehmen nicht bezahlt, die Auftraggeber für die ausstehenden Löhne haften», erklärt Kuhnt.

Unterstützung bekommt die Gewerkschaft von der Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion Die LINKE, Azize Tank: «Es ist doch kein Geheimnis, dass seit Wochen ein Arbeitskampf der um ihre Löhne geprellten rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin geführt wird. Nach meinem Kenntnisstand wurden auch auf der Baustelle offenbar sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ich werde mich weiterhin parlamentarisch für eine Aufklärung bemühen», erklärte die Bundestagsabgeordnete in einer Pressemitteilung.

Um den Lohn betrogen

Mit der Einstweiligen Verfügung reagiert Fettchenhauer nun darauf, dass seine Firma im Dezember in der Medienöffentlichkeit stand. Zahlreiche Zeitungen berichteten über den Arbeitskampf, im Deutschlandfunk gab es zwei Beiträge dazu.

Die Mall of Berlin ist ein Einkaufszentrum für gehobene Ansprüche in der Nähe des Potsdamer Platzes. Anfang Dezember begann eine Gruppe von acht rumänischen Bauarbeitern vor dem Eingang der Mall zu protestieren und wurde dabei von der FAU unterstützt. Die Arbeiter hatten auf der Baustelle der Mall of Berlin gearbeitet und wurden um ihren Lohn betrogen. Insgesamt hat man ihnen 3000 Euro vorenthalten.

Die für den Bau der Mall of Berlin zuständigen Unternehmen schoben sich die Verantwortung für die nicht bezahlten Löhne gegenseitig zu. Die Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, Generalunternehmer auf der Mall of Berlin, die mittlerweile Insolvenz angemeldet hat, verwies auf die Subunternehmen Metatec-Fundus GmbH & Co. KG aus Berlin sowie die openmallmaster GmbH aus Frankfurt am Main. Beide Unternehmen beantworten keine Presseanfragen.

Politik nicht zuständig

In einer schriftlichen Anfrage wollte die Abgeordnete Azize Tank von der Bundesregierung wissen, wie sie die Forderungen der rumänischen Bauarbeiter unterstützt. In der Antwort erklärte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse über Missstände bei den Arbeitsverhältnissen auf der Mall vor. Sie verwies auf den Rechtsweg, der den geprellten Arbeitern offenstehe. Für Tank zeugt diese Antwort von Ignoranz für die realen Probleme: «Die Bundesregierung will wieder mal von Missständen mit Leiharbeitsfirmen nichts wissen, dabei ist sie hierfür selbst verantwortlich.»

Sie sieht in dem bereits unter Rot-Grün geschaffenen Billiglohnbereich und der Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse die Grundlagen für eine Praxis der Lohndrückerei, die nicht nur bei der Mall of Berlin Schlagzeilen macht. Die Bauarbeiter seien gezielt unter Verletzung der Bestimmungen über den Mindestlohn zu ausbeuterischer Arbeit gedrängt worden. «Hier ist die Bundesregierung durch den von ihr unterzeichneten UN-Sozialpakt in der Pflicht, die rechtliche Grundlage zu schaffen, dass die Beschäftigten zu ihrem Recht kommen.» Die FAU setzt auch nach der einstweiligen Verfügung gemeinsam mit den Bauarbeitern den Kampf um ihren Lohn fort.

aus: Soz Nr. 02/2015 |


von Peter Nowak

Hoffnung für »Mall of Berlin«-Arbeiter

Bundesarbeitsministerium: Generalunternehmer sind bei Lohnprellerei in der Pflicht

Seit Wochen kämpfen Rumänen für Löhne, die ihnen beim Bau der »Mall of Berlin« vorenthalten wurden. Eine Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums stärkt den Bauarbeitern den Rücken.

Die rechtliche Einschätzung könnte den rumänischen Bauarbeitern von der »Mall of Berlin« helfen. »Ein Generalunternehmen haftet gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer und Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht nachkommen«, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Ministerin Andrea Nahles (SPD) fest. So geht es aus einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Azize Tank (parteilos, für LINKE) hervor. Die Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Sozialisten hatte nach der aktuellen Rechtslage gefragt. »Nach Paragraf 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, wie ein Bürge«, heißt es in der »nd« vorliegenden Antwort weiter.

Damit wird auch die Position der Freien Arbeiter Union (FAU) bestätigt, die sich für die rumänischen Bauarbeiter stark macht. Die Basisgewerkschaft hatte in der Vergangenheit in Pressemitteilungen immer wieder auf eine Verantwortung des Generalunternehmers Andreas Fettchenhauer hingewiesen. Der hatte die Verantwortung für die Zahlung der Löhne stets zurückgewiesen. Mit einer einstweiligen Verfügung, die Anfang Januar erlassen wurde, hatte er der FAU die Behauptung verbieten lassen, dass sie sich mit ihm in einem Arbeitskampf befindet. Der Generalunternehmer hat immer darauf verwiesen, dass die Rumänen bei Subunternehmern beschäftigt waren.

»Fettchenhauer steht als Generalunternehmer bzw. Bauherr für die Zahlung des ausstehenden Lohns mit in der Verantwortung«, betonte dagegen Azize Tank. Das gehe aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums hervor. Es erscheine in diesem Falle unerheblich, ob es schriftliche Arbeitsverträge oder nur mündliche Absprachen zur Verrichtung der Arbeit gab. »Die Arbeit wurde verrichtet und nun müssen endlich die Löhne gezahlt werden«, fordert Tank. Jetzt gehe es darum, dass die Ansprüche rechtlich eingeklagt werden.

Bereits seit  Wochen wurden diese Klagen vorbereitet, erklärt ein Sprecher der FAU. Tank will nun weitere Anfragen stellen. Sie will wissen, ob es Informationen über die Zahl der um Löhne betrogenen Arbeitnehmer gibt und wie viele Betroffene sich wehren.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/960578.hoffnung-fuer-mall-of-berlin-arbeiter.html

Peter Nowak