Kein Weg durch den Knast

Deutschland: Immer mehr Gefängnisleitungen verweigern Häftlingen ein Ratgeberbuch

Moussa Schmitz ist auch hinter Gittern ein umtriebiger Mensch. Immer wieder meldet sich der in der JVA Wuppertal inhaftierte Mann mit kritischen Artikeln zur rechtlichen und sozialen Situation in den Gefängnissen zu Wort. Er ist auch einer der Autor_innen des im April 2016 im Verlag Assoziation A erschienenen Ratgebers »Wege durch den Knast«. Doch das Buch hat Schmitz nie erhalten. Die Gefängnisleitung verweigerte die Weiterleitung mit Verweis auf die Anstaltsordnung. Das ist allerdings kein Einzelfall. Der von einem Team aus ehemaligen und aktuellen Gefangenen, Jurist_innen und linken Solidaritätsgruppen erstellte 600-seitige Leitfaden erreicht seine Adressat_innen oft nicht.

In letzter Zeit scheinen manche Gefängnisleitungen den Ratgeber als Störung des Knastalltags zu begreifen und reagieren mit Sanktionen. »In allen bayerischen Gefängnissen wird das Buch nicht weitergeleitet. Die JVA Straubing hat den Anfang gemacht, die JVA Aichach hat mit einer schriftlichen Verfügung nachgezogen. Danach gefährde der Ratgeber die Sicherheit und Ordnung, sei deshalb vollzugsfeindlich und aufwieglerisch«, erklärt Janko L. vom Herausgeber_innenkollektiv.  Die Gefängnisleitung der  JVA Kaisheim führt als Beweise für  den vollzugsgefährdenden Charakter des Buches unter Anderem an:

„Bereits im Vorwort spricht das Autorenkollektiv von „Kämpfen gegen Knast und gefängnisindustriellen Komplex“.  In der Einleitung wird vom „rechtlosen Objektstatus   der Gefangenen gesprochen“.  Moniert wird auch, dass in dem Buch Anschriften von Unterstützer_innenorganisationen aus dem linken bis linksradikalen Milieu“ aufgeführt werden. Besonders infam ist aus der Sicht der Knastleistung ist die von dem Herausgeber_innenkollektiv nie bestrittene Intention des Buches, die Gefangenen  bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu  stärken. Das liest sich in der Verfügung aus Kaisheim dann so:

„Über das ganze Schriftwerk hinweg, werden immer wieder Ratschläge erteilt, wie man sich gegen das verachtenswerte Knastsystem wehren kann“,   …. Auch mittels Pressekampagnen oder gemeinschaftlichen     Hungerstreik durch Unterstützung von Außen.“   Einen  Gefangenen in einer bayrischen JVA wurde der bestellte Ratgeber mit der Begründung verweigert, dass er schon so lange im Gefängnis sei,  dass er dieses Buch zu seiner Orientierung nicht brauche.

Mittlerweile scheinen sich auch Gefängnisse in anderen Bundesländern diesem harten Kurs anzuschließen. In den letzten Wochen haben die Justizvollzugsanstalten Darmstadt, Werl und Butzbach den Ratgeber nicht an die die Gefangenen weitergeleitet. Auch eine Stellungnahme der Herausgeber_innen  zu dem Verbot sowie ein Auszug aus dem Buch, in dem juristische Ratschläge aufgelistet sind, wie man sich gegen solche Sanktionen wehren kann, wurden von den Insassen ferngehalten.

Willkür entscheidet

Die Sanktionen treffen einen Ratgeber, der in  sachlichem Ton die  Gefangenen motivieren soll, sich im Knast zurechtzufinden und sie dazu ermutiget  ihre Rechte auch hinter Gittern wahrzunehmen.

»›Wege durch den Knast‹ ist ein umfassendes Standardwerk für Betroffene, Angehörige und Interessierte. Es vermittelt tiefe Einblicke in die Unbill des Knastalltags, informiert über die Rechte von Inhaftierten und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese auch durchgesetzt werden können«, annonciert der Verlag Assoziation A den Leitfaden. In einzelnen Kapiteln werden rechtliche Fragen aufgeworfen sowie praktische Tipps für den Alltag gegeben, zu denen Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Anregungen für Sport- und Gesundheitsprogramme hinter Gittern gehören. Reiner Wendling vom Verlag Assoziation A, der den Ratgeber herausgibt,  verweist auf die Willkür der Sanktionsmaßnahmen. »Während der Ratgeber in einigen Gefängnissen Eingang in die Bibliotheken gefunden hat, dürfen in anderen Knästen die Gefangenen nicht einmal Auszüge daraus erhalten. « Damit hängt es allein an der Einschätzung der Gefängnisleitung, ob die Gefangenen das Buch lesen dürften oder nicht. So kann die paradoxe Situation entstehen, dass bei einer Verlegung der Gefangenen den Ratgeber, den sie in der einen JVA erhalten haben, in der anderen nicht lesen dürfen.  Mit dieser willkürlichen Handhabung bestätigten die Behörden gerade die in dem Ratgeber formulierten kritische  Betrachtung der Rolle des Justiz- und Gefängnisapparats. Doch genau diese kritischen Sätze werden in verschiedenen JVAs als Begründung der Beschlagnahme herangezogen. Eigentlich müsste man denken, dass eine gerichtliche Klärung diese Willkür beenden könnte.   Doch den Weg vor Gericht hält Wendling nach Rücksprache mit Jurist_innen für zu riskant. Dann könnte der kleinen Willkür der Gefängnisleitungen auch die große Willkür folgen, wenn die Gerichte die Sanktionen für rechtmäßig erklärten. Der Ratgeber würde dann unter Umständen auch den Häftlingen vorenthalten, die ihn heute noch problemlos bestellen können. Das Interesse an den Texten hält unvermindert an. Wegen der großen Nachfrage kommt in den nächsten Wochen eine zweite,  leicht überarbeitete Auflage des Buches „Wege durch den Knast“ heraus.     Wegen der vielen Bestellungen bereiten  die Herausgeber_innen schon eine   dritte Auflage des Buches vor.

Redaktionskollektiv (Hg.)

Wege durch den Knast

Alltag — Krankheit — Rechtsstreit

ISBN 978-3-86241-449-9 | Assoziation A | 600 Seiten | Paperback |19,90 €

https://www.akweb.de/

ak 623 vom 17.1.2017

Von Peter Nowak