Klage gegen Änderungskündigung

Solidaritätsaktionen mit Mitarbeitern von Bally Wulff

Bei der Bally Wulff Entertainment GmbH, einem führenden Hersteller von Spielautomaten, sind seit mehr als drei Jahren Umstrukturierungsmaßnahmen im Gang. Die Belegschaft im Stammwerk Berlin-Neukölln ist in dieser Zeit von über 300 auf knapp 220 Beschäftigte geschrumpft. Bis Juni 2012 soll die Siebdruckerei geschlossen werden. Die Abteilung könne »nicht mehr gewinnbringend betrieben werden«, so das Management.

Ein hier seit 23 Jahren beschäftigter Siebdrucker wehrt sich gegen die mit der Änderungskündigung verbundene berufliche Herabstufung. »Für mich wären Verschlechterungen von bis zu 30 Prozent beim Lohn sowie Abstriche beim Urlaubsanspruch damit verbunden«, erklärt der Mann, der namentlich nicht genannt werden möchte. Er klagt mit juristischem Beistand des Berliner Arbeitsrechtlers Klaus Stähle gegen die Änderungskündigung.

Unterstützung kommt auch von der anarchosyndikalistischen Freien Arbeiterunion (FAU). Diese hat in den letzten Wochen mit mehreren Solidaritätsaktionen auf den Konflikt aufmerksam gemacht. Höhepunkt war ein bundesweiter Aktionstag am 18. November. Unter dem Motto »Abgezockt Bally Wulff« wurde an den zwölf Unternehmensstandorten über den Konflikt informiert. »Das Interesse, aber auch die Angst ist bei vielen Beschäftigten groß«, beschreibt der Sekretär der FAU-Sektion Bau und Technik, Andreas Förster, die Stimmung im Neuköllner Werk. Der Betriebsrat, der Wert auf seine Gewerkschaftsferne und seine guten Kontakte zum Management lege, habe die Änderungskündigung akzeptiert.

Auch der Kläger bestätigt die Verunsicherung in der Belegschaft. Er habe vor Jahren als einziger Beschäftigter mit Hilfe der IG Metall erfolgreich gegen die Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen geklagt. Deshalb profitiert er noch immer von der 35-Stunden-Regelung. Weil die DGB-Gewerkschaft juristische Unterstützung leistete, zu einer öffentlichen Kampagne aber nicht bereit war, habe er sich an die FAU gewandt. Die plant weitere Solidaritätsaktionen, sollte es im nächsten Jahr zu einem Arbeitsgerichtsprozess kommen. Das wird sich vielleicht heute entscheiden. Dann soll es noch einmal zu einem Kontakt mit dem Management kommen, nachdem es bei einer Güteverhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht vor einigen Tagen zu keiner Einigung kam. Der Arbeitsrichter hat dort durchblicken lassen, dass er die Abstufung als willkürlich empfinde.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/212108.klage-gegen-aenderungskuendigung.html
Peter Nowak