rdl: Kritik an Verbot verboten?

Nach Verbot von indymedia.linksunten
Kritik an Verbot verboten? Ermittlungen gegen bekennende Indymedia-Autor*innen

Im August 2017 erklärte das Bundesinnenministerium bekanntlich Indymedia Linksunten zu einem Verein und verbot diesen kurzerhand. Detlef Georgia Schulze, Peter Nowak und Achim Schill sind drei von vielen Nutzer*innen, die auf linksunten.indymedia.org publiziert haben. Während Indymedia prinzipiell eine anonyme Veröffentlichung von Artikeln ermöglicht, taten sie das mit ihren Klarnamen. Kurz nach dem Verbot, im September des letzten Jahres, veröffentlichten sie Ihre Artikel auf einer extra eingerichteten Website neu und riefen zugleich dazu auf, es ihnen nachzutun: Wer mit Klarnamen oder „nicht-konspirativem Pseudonym“ bei Linksunten veröffentlicht hatte, sollte sich dazu bekennen, die Inhalte wieder verfügbar machen und kennzeichnen, dass sie früher auch oder gar zuerst bei Linksunten erschienen waren.

Ein Jahr später ist sich die Justiz nicht zu schade, auch diesen Akt der Solidarität zu verfolgen. Das LKA Berlin ermittelt gegen sie wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Wir sprachen mit Detlef Georgia Schulze und Peter Nowak.

https://rdl.de/beitrag/kritik-verbot-verboten-ermittlungen-gegen-bekennenden-indymedia-autorinnen